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Gerda

Ausschüttung erhalten ?

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Gerda

Hallo und einen guten Tag. Ich habe eine Frage zum Zeitpunkt einer Ausschüttung. Ich habe am 03.12.2008 Anteile am DWS Vermögensbildungsfonds 1 (847652 ) gekauft. Leider habe ich von 2008 keine Unterlagen mehr. Das Geschäftsjahr des Fonds geht vom 1.10 bis zum 30.09 eines Jahres. Er schüttet immer im November eines Jahres aus.  Da ich das aber für 2008 nicht mehr genau nachvollziehen kann, wäre meine Frage folgende: Hätte ich aufgrund meines Kaufes am 03.12.2008 und der Berücksichtigung des Geschäftsjahres  noch eine Ausschüttung in 2008 bekommen müssen oder erst in 2009. Ich kenne mich leider mit solchen Dingen nicht wirklich aus und frage deshalb hier um Rat.

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Matthes2010

Nein, wenn du nach dem Ausschüttungsdatum (21.11.2008) gekauft hast, ist es richtig, dass du die erste Ausschüttung erst 2009 erhalten hast.

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Gerda

Danke für die Antwort. Also ist mir steuerlich gesehen die Ausschüttung auch erst für 2009 zuzurechnen?

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domkapitular

Die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 1.10.2008 bis 30.09.2009 ist steuerlich zugeflossen am 27.11.2009.

Beim Kauf in 2008 gab es damals noch Zwischengewinne in den Stückzinstopf.

Pure Nostalgie ....

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Gerda
vor 2 Stunden schrieb domkapitular:

Die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 1.10.2008 bis 30.09.2009 ist steuerlich zugeflossen am 27.11.2009.

Beim Kauf in 2008 gab es damals noch Zwischengewinne in den Stückzinstopf.

Pure Nostalgie ....

Gibt es denn noch eine Chance eine Steuerbescheinigung von der Depotbank von 2008 zu erhalten. Wie lange heben die so was auf? Was bedeutet das mit den Zwischengewinnen ?

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domkapitular

Steuerbescheinigung für 2008 dürfte unmöglich oder sehr teuer werden.

Die Zwischengewinne / Stückzinstöpfe haben überhaupt keine Bedeutung mehr. Das war vor Einführung der Abgeltungsteuer der bei Kauf aufgelaufene Ertrag (also zwischen letzter Ausschüttung und Kaufdatum), den man von den zu versteuernden Kapitalerträgen abziehen konnte. Dafür wurde dann die Aausschüttung voll besteuert - unabhängig von Haltedauer. Aber wie gesagt : Lange her, heute bedeutungslos.

Mir ist völlig unklar, was man mit diesen alten Vorgängen anfangen will. (Geht mich ja auch nichts an).

Aber wenn Dir das irgendwie wichtig ist, wäre es gut die Frage oder den Sachverhalt etwas zu präzisieren. Die erste Frage ist ja beantwortet.

 

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Gerda

Danke für die Antwort. Es geht eigentlich darum, dass ich für 2017 eine Anlage KAP abgeben möchte. Ich hatte meinen Sparerfreibetrag ungünstig verteilt. Bisher mußte ich keine Anlage KAP abgeben. Meine Kapitalerträge waren immer unter den Freibetrag von 801 Euro. Deshalb habe ich mal meine Unterlagen gesichtet und dabei ist mir der Gedanke gekommen, was ist wenn das Finanzamt, weil ich zum allerersten Mal eine Anlage Kap abgebe die Jahre rückwärts kontrollieren möchte. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich die Steuerbescheinigung für 2008 nicht mehr habe. Ich habe jetzt mal versucht aus dem Gedächtnis das nachzuvollziehen und habe auch mal versucht das nachzurechnen mit der Ausschüttung von 2008 multipliziert mit der Anzahl meiner Anteile. Ich komme auch grob auf ein Ergebnis, aber das nützt ja nichts , wenn ich es nicht belegen kann. Wie gesagt ich habe nichts zu verbergen,aber falls Nachfragen kommen habe ich nichts mehr in der Hand von 2008. Deshalb meine Nachfrage.

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Gerda

Was würde denn so eine Ersatzbescheinigung von 2008 kosten?

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west263
vor 21 Minuten schrieb Gerda:

Was würde denn so eine Ersatzbescheinigung von 2008 kosten?

Musst Du bei deinem Broker erfragen.

 

Wieso sich jetzt schon verrückt machen? Warte doch erstmal ab, was passiert.

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domkapitular

Bitte keine wirklich unnötigen Sorgen machen!!

Es ist völlig normal, zumal in Zeiten der Abgeltungssteuer, dass die Anlage Kap nur abgegeben wird, wenn zuviel Steuern bezahlt wurden oder bei Günstigerprüfung (niedriger persönlicher Steuersatz).

Und das Finanzamt würde nie 10 Jahre zurückgehen.

Das solltest Du wesentlich entspannter sehen.

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Gerda

Danke für Eure Antworten

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