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Coladose

Haus oder Wohnung kaufen, oder doch mieten?

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Michalski
vor 1 Stunde schrieb ZfT:

In der oben verlinkten Broschüre der KfW steht das aber anders...

 

Damit ist nicht gemeint, dass die Bank für etwaige Ansprüche der KfW gegen den Kunden haftet, sondern der Kunde keine Haftungsansprüche gegen die KfW, sondern gegen die Bank hat. So verstehe ich es jedenfalls. Etwas tiefer findest Du die Sicherheiten:

 

"Sicherheiten 124:  Ihr Kredit  ist  in  voller Höhe  grundpfandrechtlich  zu  besichern.   134:  Für Ihren  Kredit  sind  bankübliche  Sicherheiten  erforderlich.  Ihr Finanzierungsinstitut  vereinbart  mit Ihnen  Form  und  Umfang  der Besicherung."

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smarttrader

Wenn ich jetzt mal 5 Jahre, KFW 10 und BSV als Blindeintragung nehme und ein Zins irgendwo bei 1,7% annehme, würde es bei mir 1 Jahr Unterschied ausmachen ohne Sondertilgung.

 

Mit voller Sondertilgung ist das Ding sehr wahrscheinlich in weniger als 15 Jahren durch.

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ZfT
· bearbeitet von ZfT
vor 2 Stunden schrieb Michalski:

 

Damit ist nicht gemeint, dass die Bank für etwaige Ansprüche der KfW gegen den Kunden haftet, sondern der Kunde keine Haftungsansprüche gegen die KfW, sondern gegen die Bank hat. So verstehe ich es jedenfalls. Etwas tiefer findest Du die Sicherheiten:

 

"Sicherheiten 124:  Ihr Kredit  ist  in  voller Höhe  grundpfandrechtlich  zu  besichern.   134:  Für Ihren  Kredit  sind  bankübliche  Sicherheiten  erforderlich.  Ihr Finanzierungsinstitut  vereinbart  mit Ihnen  Form  und  Umfang  der Besicherung."

 

Ich vestehe das schon so, dass die Bank in der Haftung gegebüber der KfW ist. Hier z.B. steht es auch so:

 

Zitat

Wer sich für ein Förderdarlehen interessiert, muss dies seinem Baufinanzierung-Anbieter mitteilen: KfW-Darlehen werden über die Bank vermittelt, die für den Kunden auch die Haftung bei Kreditausfall übernehmen. Aus diesem Grund begnügt sich die „Bank aus Verantwortung“, wie der selbstgewählte Slogan der Kreditanstalt lautet, mit der zweiten oder dritten Position beim Eintrag ins Grundbuch.

Quelle:

https://haus-finanzieren.org/kfw-wohneigentumsprogramm-im-zinstief-noch-lohnenswert/

 

Das wirft jetzt natürlich die Frage auf, wie das dann im Fall des Falles zwischen Bank und KfW läuft, wenn "die Hütte unter den Hammer kommt" und zu wenig erlöst wird. Muss die Bank dann die KfW auf jeden Fall voll befriedigen?

 

Aber wie auch immer, es wäre auf jeden Fall interesant zu wissen, ob es tatsächlich Banken gibt, die das KfW Geld bei der Beleihung berücksichtigen. Nach meiner bisherigen Erfahrung (ich hatte aber auch nur mit einer Handvoll Banken zu tun) was das nie der Fall.

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Michalski

Sparda-Banken machen das meines Wissens nach. Das sind ja auch Genossenschaftsbanken. Ich hatte mich nur dagegen entschieden, weil mein Hauptkreditzins so niedrig war, dass sich KfW nicht gelohnt hatte.

 

Hier ist ein Rechner, der die KfW-Konditionen mit berücksichtigt: https://hypotheken.fmh.de/rechner/fmh2/default.aspx

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