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raptor14

Gebäudeversicherung bei Schenkung

Empfohlene Beiträge

raptor14

Hallo zusammen,

 

vor kurzem haben mein Bruder und ich das Elternhaus geschenkt bekommen. Es ist etws größer und wir haben auch alle (3 Parteien) eine Wohnung drin, könnte man Mehrgenerationenhaus nennen.

 

Bisher haben natürlich immer meine Eltern die Gebäudeversicherung getragen. Wie verhält es sich jetzt nach der Schenkung, genauso wie bei einem Verkauf, oder gibt es da Sonderfälle? Also kündigen meine Eltern die Versicherung und mein Bruder und ich machen eine neue oder können wir die bestehende umschreiben / übertragen lassen?

 

Aktuell liegt der Vertrag bei der Allianz und kostet 150 Euro/Jahr. Gibt es bei einer Gebäudeversicherung was wichtiges zu beachten? Ich finde auf der Rechnung der Allianz nicht mal den Vertragstyp. Könnt ihr eine gute Gebäudeversicherung empfehlen? Das Gebäude ist schon älter und steht in Sachsen.

 

Danke schon mal!

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Matthew Pryor

Prinzipiell können die Eltern auch VN bleiben. Bedenkt: Schadenzahlungen werden auch immer nur an diesen geleistet. Grundsätzliche Lösung, wenn mehrere Parteien in dem Haus wohnen: Eigentümergemeinschaft = Versicherungsnehmer. Oder aber eben: Mitversicherungseigenschaft der anderen Parteien, die nicht gleichzeitig VN sind, mit allen Pflichten und vor allem Rechten wasserdicht im Versicherungsschein dokumentieren lassen.

Zur Police selbst: Alte "DDR-Police"?

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Seabushy

Ihr seit die neuen Eigentümer, daher würde ich die Versicherung auch über euch laufen lassen. Und dann könnt ihr auch die Versicherung kündigen (ich glaube sogar nur ihr, zumindest ist das bei einem "normalen" Verkauf so)- >Sonderkündigungsrecht bei Wechsel des Eigentümers.

Du schreibst nichts über Größe und Zustand des Hauses, aber der Beitrag lässt auf einen sehr alten Vertrag schließen.

 

Neuere Bedingungen sichern in diesem Bereich viel mehr Dinge und auch besser ab, daher würde ich nach einer neuen Police Ausschau halten. Es gab vor einiger Zeit mal einen ausführlichen Beitrag in einer Finanztest bzgl. des Umfangs und möglicher Kosten. Macht euch auf jeden Fall Gedanken zum Versicherungsschutz für Elementarschäden. In alten Verträgen ist dieser meist gar nicht enthalten, bei neueren kann man ihn als Baustein dazunehmen. Durch geringe Selbstbeiteiligungen kann der Beitrag gesenkt werden.

Bei Abschluss eines Neuvertrages auch darauf achten, dass Garagen oder Gartenhäuser mit angegeben werden (kostet keinen oder wenig Aufpreis, wird aber gern vergessen anzugeben).

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raptor14

Danke schon mal für die Infos.

 

Das Haus ist mehr als 100 Jahre alt und hat einen "geht so" Zustand, also die Fenster wurden vor 20 Jahren gemacht, die Heizung ist 5 Jahre alt, 75% des Daches sind gemacht und die Wohnungen drin sind auch gut vom Zustand ... leider liegt das Haus in einer Lage, die nicht sehr gefragt ist und wo es viele bessere Objekte günstiger gibt, demzufolge bewegen wir uns eher im unteren Preissegment. Fläche sind alles zusammen ca. 300 qm, aber wir nutzen deutlich weniger davon. Vermieten lohtn sich wirtschaftlich leider aufgrund der Lage nicht. Ist eher ein emotionaler Wert.

 

Ich gehe auch davon aus, dass es eine DDR-Police ist. Was ist da der Unterschied zu aktuelleren Verträgen? Ich habe mal den schnellen Vergleich bei verivox angeworfen und komme locker auf 800 Euro und mehr mit 08/15 Verträgen ... aktuell zahlen wir 150 Euro ... der Unterschied ist ja erschreckend.

 

Muss man so eine Eigentümergemeinschaft irgendwo eintragen lassen, oder teilt man das der Versicherung einfach mit, wie funktioniert sowas in der Praxis?

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Matthew Pryor

Zunächst mal nichts überstürzen. Überprüfen, ob der Versicherungswert korrekt ermittelt wurde. Alte Policen, die in der DDR bestanden haben, beinhalten einen Schutz gegen Hochwässerschäden. Ob das für euch Sinn macht, kann ich selbstredend nicht beurteilen. Diese Policen wurden nach der Wiedervereinigung von der Allianz zu teilweise absurd günstigen Konditionen übernommen. Das ist der Vorteil bei diesen Verträgen. Das kann also schon passen mit dem niedrigen Beitrag. 

Wie es sich nun mit den neuen Eigentümerverhältnissen verhält und wer ggbfs. wie als VN und versicherte Partei fungiert, sollte mit dem Versicherer abgeklärt werden. In der Regel ist es unkompliziert möglich, eine Eigentümergemeinschaft als gemeinsamen Versicherunsgnehmer eintragen zu lassen.

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