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WR-Jogi

Wohn-Riester und das fiktive Konto

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WR-Jogi

Hallo liebe Gemeinde,

 

wir haben gebaut und wie es der Zufall will ist grade der Wohn-Riester (Größe: 10.000,-) in die Zuteilung gekommen. Wir würden nun gerne das angesparte Geld aus dem Vertrag ziehen ~ 4.200 Euro und den Wohn-Riester kündigen. 

Unsere neue Sachbearbeiterin machte uns nun darauf aufmerksam, das ein fiktives Konto mit einer jährlichen Verzinsung von 2% eröffnet wird und am Ende zum Renteneintrittsalter im Jahr 2055 der Kontostand knapp 20.400 betragen würde was per nachgelagerten Besteuerung zurückgezahlt werden müsste.

 

Das war mir in dieser Form so nicht bewusst und wurde seinerzeit so nicht kommuniziert. Wir hätten uns besser informieren müssen.

 

Zum Verständniss, was partout nicht in meinen Kopf möchte: Wenn ich mit 67 Jahren in Rente gehe und ich, so Gott will noch 20 Jahre lebe, zahle ich insgesamt bei einem angenommenen Steuersatz von 20% insgesamt 4560,- auf die 20 Kahre gesehen??? (19,- pro Monat)

 

Wofür? Dafür, das ich das Geld vor x-Jahren angespart habe und eventuell wenn es hochkommt 1000,- Zulagen bekommen habe?

 

4200,- Angespart -> 4560,- Steuern

 

Vielleicht kann jemand mir das Ganze erklären, darüber wäre ich sehr dankbar.

 

mfg

WR-Jogi

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Cauchykriterium

Am besten lässt Du Dir zunächst von Deinem Wohnriesteranbieter die Sache erklären - der wurde ja von Dir auch zumindest mittelbar dafür bezahlt und kann für das Geld auch etwas tun?

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WR-Jogi

Dort war ich heute. Genau so ist es mir erklärt worden und ich bin vom Glauben abgefallen. Das kann doch Nicht sein??

 

Genau so wurde es mir auch vorgerechnet! 

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fairy
· bearbeitet von fairy

und was ist das Problem, du hast auf die gesparten Beträge doch bisher keine Steuern gezahlt und wirst es bis zur Rente auch nicht müssen.

 

Sparst Kreditzinsen über xx Jahre, hast mehr Geld zur Verfügung zur Altersvorsorge welche hoffentlich mehr als 2% abwirft. Nominell wird der Betrag hochgerechnet und du musst die Steuern erst in xx Jahren zurückzahlen. Daneben gibt es auch noch eine Einmalzahlungsoption mit 30% Steuerersparnis.

 

https://www.einfach-rente.de/neue-wohn-riester-foerderung

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tyr
· bearbeitet von tyr

Einfach kein Wohn-Riester nutzen, wenn man das Wohnförderkonto nicht will.

 

Bestehendes Riestervermögen kann auf einen neuen Riestervertrag übertragen werden, wenn man den alten Vertrag nicht mehr mag und einem besseren findet.

 

Zudem wurden ja staatliche Förderungen gezahlt, siehe @fairy.

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Rohlöff

Lösungsvorschlag: Guthaben förderschädlich auszahlen lassen!

 

Ansonsten schau mal hier:

Mein Lieblingsfaden ;-)

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bondholder
vor 12 Stunden schrieb WR-Jogi:

Dort war ich heute. Genau so ist es mir erklärt worden und ich bin vom Glauben abgefallen. Das kann doch Nicht sein??

Das Problem besteht also darin, dass du beim Abschluß des Vertrages die Spielregeln nicht verstanden hast?

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Matthew Pryor

Moment mal. Ihr wollt das angesparte Kapital entnehmen. Du sprichst von roundabout 4200 €. Der Stand des Wohnförderkontos in 2055 beträgt dann mitnichten "knapp 20400", sondern ca. 8700 €. Das zum einen. Berücksichtigen solltest du auch, dass bei einer Entnahme der aufzunehmende Kredit niedriger ausfällt, wenn auch geringfügig.

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WR-Jogi
vor 2 Stunden schrieb bondholder:

Das Problem besteht also darin, dass du beim Abschluß des Vertrages die Spielregeln nicht verstanden hast?

So sieht es aus. Es ärgert mich auch enorm das wir uns seinerzeit auf den Berater verlassen haben. Wir haben den Vertrag unterschrieben, in dem Glauben, dass wir dort jederzeit rauskommen. Ist auch der Fall, sei es schädlich oder unschädlich. Das im Hintergund ein fiktives Wohnförderkonto geführt wird und das Ganze pro Jahr mit 2% Zinsen verzinst wird, war und nicht bewusst und ist ebenfalls nicht in dem Gespräch vermittelt worden. Ich weiß, selbst Schuld.

 

vor 1 Stunde schrieb Matthew Pryor:

Moment mal. Ihr wollt das angesparte Kapital entnehmen. Du sprichst von roundabout 4200 €. Der Stand des Wohnförderkontos in 2055 beträgt dann mitnichten "knapp 20400", sondern ca. 8700 €. Das zum einen. Berücksichtigen solltest du auch, dass bei einer Entnahme der aufzunehmende Kredit niedriger ausfällt, wenn auch geringfügig.

 

Ich konnte heute endlich mit einer anderen Person den Fall noch einmal besprechen und siehe da, eine andere Rechnung. Wenn ich nun die 4200 Euro heute entnehmen würde und den Wohn-Riester kündigen würde, dann wären es auf dem Wohnförderkonto im 2055 knapp 9.000 Euro. Diese könnten dann bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 20% mit 9 Euro im Monat abgetragen werden. Geplantes Renteneintrittalter 67 Jahre, Abzahlung bis zum 85. Lebensjahr macht dann: 18 Jahre x 12 Monate x 9 Euro = 1944 Euro, dafür das ich 3600 angespart habe und und vom Staat seinerzeit 600 Euro Zulagen erhalten habe. Das nenn ich mal ein faires Geschäft.

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DrFaustus
vor 3 Minuten schrieb WR-Jogi:

So sieht es aus. Es ärgert mich auch enorm das wir uns seinerzeit auf den Berater verlassen haben. Wir haben den Vertrag unterschrieben, in dem Glauben, dass wir dort jederzeit rauskommen. Ist auch der Fall, sei es schädlich oder unschädlich. Das im Hintergund ein fiktives Wohnförderkonto geführt wird und das Ganze pro Jahr mit 2% Zinsen verzinst wird, war und nicht bewusst und ist ebenfalls nicht in dem Gespräch vermittelt worden. Ich weiß, selbst Schuld.

 

 

Ich konnte heute endlich mit einer anderen Person den Fall noch einmal besprechen und siehe da, eine andere Rechnung. Wenn ich nun die 4200 Euro heute entnehmen würde und den Wohn-Riester kündigen würde, dann wären es auf dem Wohnförderkonto im 2055 knapp 9.000 Euro. Diese könnten dann bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 20% mit 9 Euro im Monat abgetragen werden. Geplantes Renteneintrittalter 67 Jahre, Abzahlung bis zum 85. Lebensjahr macht dann: 18 Jahre x 12 Monate x 9 Euro = 1944 Euro, dafür das ich 3600 angespart habe und und vom Staat seinerzeit 600 Euro Zulagen erhalten habe. Das nenn ich mal ein faires Geschäft.

 

Ich nehme an, die "Beraterin" im ersten Fall ist davon ausgegangen, ihr lasst euch den Bausparvertrag zuteilen (also nehmt das Darlehen in Anspruch). Das Darlehen bzw. die Rückzahlungsbeträge fließen ebenfalls in das Wohnförderkonto ein, wenn es für diese eine Förderung gibt.

Du vergisst offenbar, dass du für die 3600 EUR auch Steuerersparnis hattest.

Egal wie du es drehst und wendest, was du tun solltest hängt stark von dem Zinssatz ab, den du für deine Baufinanzierung zahlen musst. Ist dieser größer als 2% --> lass dir den Riester auszahlen. Ist er kleiner als 2%, lass das Geld auf dem Vertrag oder übertrage es auf einen anderen Riestervertrag.

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WR-Jogi
vor 3 Minuten schrieb DrFaustus:

 

Ich nehme an, die "Beraterin" im ersten Fall ist davon ausgegangen, ihr lasst euch den Bausparvertrag zuteilen (also nehmt das Darlehen in Anspruch). Das Darlehen bzw. die Rückzahlungsbeträge fließen ebenfalls in das Wohnförderkonto ein, wenn es für diese eine Förderung gibt.

Du vergisst offenbar, dass du für die 3600 EUR auch Steuerersparnis hattest.

Egal wie du es drehst und wendest, was du tun solltest hängt stark von dem Zinssatz ab, den du für deine Baufinanzierung zahlen musst. Ist dieser größer als 2% --> lass dir den Riester auszahlen. Ist er kleiner als 2%, lass das Geld auf dem Vertrag oder übertrage es auf einen anderen Riestervertrag.

 

Danke für die Rückmeldung. Mir ist bewusst, dass es eine Steuerersparnis in dieser Zeit gegeben hat und auch das Vater Staat Zulagen gewährt hat, aber ist das Ganze nachher 1944 Euro wert gewesen? Mit der Baufinanzierung haben wir einen sehr guten Zins seinerzeit erzielt 1,69%. Das Geld in dem angesparten Wohn Riester haben wir einkalkuliert für die letzten Arbeiten. Damit wäre alles erledigt gewesen. Eine Auszahlung hätte zum 30.06. stattgefunden und ist uns schriftlich bestätigt worden, allerdings ist den Bearbeitern ein Fehler unterlaufen sodass die Kündigung noch nicht durch ist. Alles sehr kurios gelaufen.

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DrFaustus

Tja, deshalb sollte man sich Gedanken machen, bevor man etwas abschließt. Wenn die Steuerersparnis und die Zulagen weniger als die 1944 EUR waren, kannst du ja förderschädlich kündigen und das zurück zahlen.

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WR-Jogi

Wenn das tatsächlich wie oben geschildert der Fall sein sollte, dann werde ich das Ganze noch einmal zusammen rechnen und höchst wahrscheinlich die förderschädliche Variante wählen. Alles andere würde kein Sinn machen. Jetzt muss das Ganze aber erst mal zusammengetragen werden und geschaut werden ob ich über oder unter 1944 Euro bleibe. Besten Dank für die Rückmeldungen.

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Shonsu
· bearbeitet von Shonsu
vor 10 Stunden schrieb WR-Jogi:

Wenn das tatsächlich wie oben geschildert der Fall sein sollte, dann werde ich das Ganze noch einmal zusammen rechnen und höchst wahrscheinlich die förderschädliche Variante wählen. Alles andere würde kein Sinn machen. Jetzt muss das Ganze aber erst mal zusammengetragen werden und geschaut werden ob ich über oder unter 1944 Euro bleibe. Besten Dank für die Rückmeldungen.

 

Also mir wollte so ein Bausparverkäufer auch ein Wohnriestervertrag andrehen. Er war völlig konsterniert, als ich Ihm erklärte, dass ich das Konstrukt nicht 100% verstehe und so etwas nicht unterschreibe. Aber er konnte es mir auch nicht so erklären, das ich es verstehe.

 

Für mich ist das immer noch ein dubioses Konstrukt (wovon es im deutschen Steuer- und Förderdschungel leider viel zu viel gibt). Mir wiederstrebt es zutiefst jetzt einen Vorteil zu erhalten, den ich irgendwann dann mal versteuern soll, aber nicht mit Geld das ich erhalte, sondern mit Geld das (hoffentlich) aus der Rentenversicherung kommt. Das klingt mir dann doch zu sehr nach dem Faust´schen Pakt.

 

Mag sein, dass ich dem Wohnriestern unrecht tue und es ein gut durchdachtes Konstrukt ist, aber für mich kommt es nicht Infrage jetzt ein Bonus in Anspruch zu nehmen um dafür irgendwann mal die Zeche zu bezahlen. Dafür verzichte ich dann lieber auf ein paar Euro.

 

Lange Rede kurzer Sinn: Ich würde versuchen aus diesem Wohnriester komplett auszusteigen und wenn schon denn schon einen normalen Riestervertrag abzuschließen (der sich im Zweifel auch nur lohnt wenn man viele Kinder hat).

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tyr
vor 14 Stunden schrieb WR-Jogi:

Wenn das tatsächlich wie oben geschildert der Fall sein sollte, dann werde ich das Ganze noch einmal zusammen rechnen und höchst wahrscheinlich die förderschädliche Variante wählen. Alles andere würde kein Sinn machen. Jetzt muss das Ganze aber erst mal zusammengetragen werden und geschaut werden ob ich über oder unter 1944 Euro bleibe. Besten Dank für die Rückmeldungen.

 

Du bist dir bewusst, dass bei der förderschädlichen Kündigung sämtliche erhaltenen Zulagen und Riester-Steuererstattungen aus der Vergangenheit wieder aus dem Vertrag abgezogen und an den Staat zurückgezahlt werden?

 

vor 4 Stunden schrieb Shonsu:

 

Also mir wollte so ein Bausparverkäufer auch ein Wohnriestervertrag andrehen. Er war völlig konsterniert, als ich Ihm erklärte, dass ich das Konstrukt nicht 100% verstehe und so etwas nicht unterschreibe. Aber er konnte es mir auch nicht so erklären, das ich es verstehe.

 

Für mich ist das immer noch ein dubioses Konstrukt (wovon es im deutschen Steuer- und Förderdschungel leider viel zu viel gibt). Mir wiederstrebt es zutiefst jetzt einen Vorteil zu erhalten, den ich irgendwann dann mal versteuern soll, aber nicht mit Geld das ich erhalte, sondern mit Geld das (hoffentlich) aus der Rentenversicherung kommt. Das klingt mir dann doch zu sehr nach dem Faust´schen Pakt.

 

Mag sein, dass ich dem Wohnriestern unrecht tue und es ein gut durchdachtes Konstrukt ist, aber für mich kommt es nicht Infrage jetzt ein Bonus in Anspruch zu nehmen um dafür irgendwann mal die Zeche zu bezahlen. Dafür verzichte ich dann lieber auf ein paar Euro.

 

Lange Rede kurzer Sinn: Ich würde versuchen aus diesem Wohnriester komplett auszusteigen und wenn schon denn schon einen normalen Riestervertrag abzuschließen (der sich im Zweifel auch nur lohnt wenn man viele Kinder hat).

 

Ich finde das gut verständlich. Im Fall Eigenheimrente https://de.m.wikipedia.org/wiki/Eigenheimrente soll die geförderte Rente darin bestehen, dass man eine hoffentlich im Alter schuldenfreie Immobilie bewohnt und dann nur noch nachgelagert Steuern zahlt. Aber woraus? Die Liquidität für die Steuern muss dann irgendwo anders herkommen. Der Riester-Rentner ohne Eigenheimrente kann seine Riester-Rentensteuern dagegen aus den Rentenauszahlungen begleichen.

 

Da jedoch niemand zum Aufbau eines Wohnförderkontos gezwungen wird kann man ja bestehende Riesterverträge entweder weiter besparen oder eben bestehendes Riestervermögen unter Beibehaltung der Förderung auf einen neuen Vertrag übertragen lassen.

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etherial
· bearbeitet von etherial
Am 28.6.2018 um 21:57 schrieb WR-Jogi:

wir haben gebaut und wie es der Zufall will ist grade der Wohn-Riester (Größe: 10.000,-) in die Zuteilung gekommen. Wir würden nun gerne das angesparte Geld aus dem Vertrag ziehen ~ 4.200 Euro und den Wohn-Riester kündigen. 

Unsere neue Sachbearbeiterin machte uns nun darauf aufmerksam, das ein fiktives Konto mit einer jährlichen Verzinsung von 2% eröffnet wird und am Ende zum Renteneintrittsalter im Jahr 2055 der Kontostand knapp 20.400 betragen würde was per nachgelagerten Besteuerung zurückgezahlt werden müsste.

Du musst den Riesterkredit nicht in Anspruch nehmen. du kannst auch einfach die 4200€ nehmen und den Rest über einen traditionellen ungeförderten Kredit finanzieren.

 

Damit beträgt dein fiktives Konto nur 8740€. Die erwartbare Steuerrückzahlung liegt dann irgendwo bei 2100€.

 

Soviel ich weiß wird das fiktive Zinskonto aufgelöst, wenn man den Saldo in einen neuen Riestervertrag einzahlt. D.h. wenn in 20 Jahren wieder Geld da ist könnte man dann 6240€ in einen Riestervertrag einzahlen und das fiktive Konto wird aufgelöst. Wenn das neue nicht-fiktive Konto keinen Zins abwirft steigt die Steuerlast auch nicht mehr. Je nach Konditionen in 20 Jahren kann es sogar sinnvoll sein gefördert weiter zu sparen.

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Rohlöff

Mich stören die Auflagen vom Wohnriester.

Deshalb bin ich dabei ihn aufzulösen.

Es geht ja nicht nur um die nachgelagerte Besteuerung.

Auch, dass ich nach Verkauf meines Eigentums im Alter das WfK sofort komplett begleichen muss stört mich.

(Ja, ich weiß...neue Wohnung kaufen, neuer Riestervertrag.... - aber mit 75 will ich vielleicht in eine einfache Mietwohnung und mich nicht mehr um Eigentümerversammlungen oder Reparaturen an meinem Haus kümmern müssen)

 

Im übrigen finde ich, dass der Thread-Titel einfach nur stark ist. Hört sich wie ein Filmtitel an.

...das fiktive Konto...

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LBO1987

Wenn ich das Wohnförderkonto gleich zu Beginn der Rente begleiche, bin ich doch nicht mehr an die Auflagen gebunden, oder? 

 

 

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DrFaustus

Letzte Woche habe ich von einem Mitarbeiter der LBS „inoffiziell“ gehört, dass nächstes Jahr wohl der automatische Datenabgleich zwecks Tilgung Wohnförderkonto funktionieren soll.

 

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Rohlöff

Da bin ich ja gespannt.

Die Mitarbeiter der ZfA haben mir nicht so viele Hoffnungen gemacht.

Allerdings ist mein letztes Gespräch mit denen auch schon etwas her.

Vielleicht schafft man es ja wirklich die Software anzupassen.

 

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hallo_spencer

Wohnriester kann für junge Leute später teuer werden. Für ältere die knapp 50 sind lohnt sich das schon eher. Aber die meisten sind aber 30 wenn sie ein Haus kaufen und da fängt das Problem schon an. Ein besonderes Problem hat man mit der Schwäbisch Hall und deren gekoppelten Wohnriester-Vordarlehen. Man ist dort gezwungen den Wohnriester zur Tilgung einzusetzten und somit gezwungen dass das Wohnförderkonto eröffnet wird. Lösungsansätze sind in dem Forum schon diskutiert:

https://www.finanz-forum.de/threads/20819-wohnriester-vorausdarlehen-kuendigen

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Moin24
· bearbeitet von Moin24
Am 30.6.2018 um 12:06 von Rohlöff:

Auch, dass ich nach Verkauf meines Eigentums im Alter das WfK sofort komplett begleichen muss stört mich.

(Ja, ich weiß...neue Wohnung kaufen, neuer Riestervertrag.... - aber mit 75 will ich vielleicht in eine einfache Mietwohnung und mich nicht mehr um Eigentümerversammlungen oder Reparaturen an meinem Haus kümmern müssen)

Kurze nachfrage meinerseits. Ist es unter allen Umständen so, also vor/nach Rentenbeginn/70%ige Soforttilgung oder Versteuerung des Wohnförderkontos über die Jahre, dass ein Verkauf der Immobilie förderunschädlich ist, solange mit eine neue selbstgenutzte Immobilie kauft (mit entsprechendem Wert)?

 

Kann das Argument der Mietwohnung zwar nachvollziehen, kann mir aber schwer vorstellen, dass ich nach Rentenbeginn von einem Eigentum in eine Mietwohnung wechsel (außerdem wäre ich dann ja in der Eigentümerversammlung der querulante Rentner). Eine Wohnung/Haus zu verkaufen und dafür dann eine altersgerechte anderen Eigentumswohnung zu kaufen möchte ich aber sicherlich nicht ausschließen. 

 

Viele Grüße

Moin

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Rohlöff
Am 13.3.2020 um 14:36 von Moin24:

 Ist es unter allen Umständen so, also vor/nach Rentenbeginn/70%ige Soforttilgung oder Versteuerung des Wohnförderkontos über die Jahre, dass ein Verkauf der Immobilie förderunschädlich ist, solange mit eine neue selbstgenutzte Immobilie kauft (mit entsprechendem Wert)?

Nach aktueller Rechtslage: Ja 

Aber wer weiß, wie oft die Bestimmungen für Riester geändert werden?

Ich gehe aber davon aus, dass diese Vorgabe so bestehen bleibt.

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