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BeatriceF60

HSBC SP 500 EFT Besteuerung

Empfohlene Beiträge

BeatriceF60
· bearbeitet von BeatriceF60

Liebes Forum,

 

bisher war ich nur eine stiller Mitleserin, nun habe ich jedoch auch eine steuerliche Frage. Ich bin aktuell daran, meine Steuerklärung für 2017 auszufüllen.

 

Und zwar waren für den HSBC S+P 500 (DE000A1C22M3/A1C22M) zum Datum der Jahressteuerbescheinigung 2017 noch nicht alle Daten vorhanden. Meine Bank hat mir auch nichts nachgereicht. Die Daten muss ich deswegen selber eintragen.

 

Laut folgendem Thread https://www.wertpapier-forum.de/topic/46496-anleitung-für-doofe-ausschüttungsgleiche-erträge-ausländischer-fonds-versteuern/

soll ich mir die Zahlen aus dem Bundesanzeiger selber heraussuchen und dann mit meinen Anteilen multiplizieren. Anschließend in Euro umrechnen.

 

 

Im Bundesanzeiger ist folgendes zu lesen:

4a.png

 

Meine Rechnung:

 

89,821526 (meine Anteile) * 0,2341057 (ausschüttungsgleiche Erträge) = 21,027731219 US-Dollar

 

Am 31.12.2017 Geschäftsjahresende, an diesem Datum war 1 Euro ungefähr 1,20 US-Dollar wert.

 

21,027731219 Us_dollar /1,2 = 17,52 Euro

 

Somit müsste ich in Zeile 15 Kap 17,52 Euro eintragen.


Ich habe diesbezüglich nun folgende Frage:

 

1) Reicht es auch, wenn ich die Zahl (17,52 Euro) in Spalte 15 der KAP eintrage? Habe ich damit meine steuerliche Pflicht erfüllt, oder muss ich noch etwas beachten?

2) Kann ich die Summer der eventuell angefallenen "anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer" in Zeile 52 Kap weglassen? Damit ersteht ja nur mir ein Nachteil und ich hinterziehe keine Steueren, sondern zahle höchstens zu viele.

 

Vielen lieben Dank

Beatrice

 

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Taxadvisor

1) Wenn es keine weiteren Thesaurierungen (lt. Steuerbescheinigung oder sonstige fehlende) gibt, ja

2) Wenn man das wie Du schon ermittelt hat, warum willst Du das weglassen? Weitere Kommentare dazu verkneife ich mir mal ;-))

 

Gruß

Taxadvisor

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BeatriceF60
· bearbeitet von BeatriceF60

Lieber Taxadvisor,

 

danke für die schnelle Antwort  !

 

1) In der Jahressteuerbscheinigung der Bank sind alle anderen Thesaurierungen bereits eingetragen. Ich habe deswegen vor, den errechneten Wert von 17,52  Euro auf den bereits vorhanden Wert in Zeile 15 KAP dazu zu addieren. Ist das so richtig?

 

2) In der Jahressteuerbescheinigung der Bank steht nur, dass man den errechnten Wert in Zeile 15 KAP eintragen soll. Bezüglich Zeile 52 KAP sind dort keine Angaben gemacht. Davon habe ich erst in dem oben verlinkten Thread erfahren. Durch eine Zwischenausschüttung des HSBC SP 500 ist in Zeile 51 bereits etwas eingetragen, also bei den bereits angerechneten ausländischen Steuern. Ich war mir jetzt unsicher, ob ich das ganze nochmals berechnen darf, und ob ich die bereits abgerechnete ausländische Steuer der Zwischenausschütung davon subtrahieren muss. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass ich nichts extra Subtrahieren muss. Dann würde ich so rechnen:

 

6a.png

 

89,821526 (meine Anteile) * 0,0330874 [Zeile 1f)aa)) = 2,971960759 US-Dollar

 

Am 31.12.2017 Geschäftsjahresende, an diesem Datum war 1 Euro ungefähr 1,20 US-Dollar wert.

 

2,971960759/1,2 = 2,47 Euro

 

Ich würde dann in Zeile 52 KAP 2,47 Euro  eintragen.

 

Ist diese Rechnung so korrekt?

 

Liebe Grüße

Beatrice

 

 

 

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