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seby93

vL - Arbeitgeber weigert sich Überweisung auszuführen

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seby93

Guten Abend,

 

ich (Student) mache gerade einen Ferienjob bei einem großen DAX-Unternehmen.

 

Aus der Zeit vor meinem Studium habe ich noch einen Bausparvertrag und einen vL ETF-Sparplan. Wenngleich ich in dem Ferienjob keinen Anspruch auf einen vL Zuschuss des Arbeitgebers habe, wollte ich gerne die förderfähigen Jahresbeiträge (470€ in den Bausparvertrag und 400€ in den ETF Sparplan) einzahlen. Ich übersteige in 2018 die Einkommensgrenzen nicht und könnte so die immerhin knapp 123€ Arbeitnehmersparzulage mitnehmen.

 

Die Personalabteilung, die leider nur telefonisch oder per Email zu erreichen ist, teilt mir nun wiederholt mit, dass sie den "Service" einer Überweisung der vL nicht anbieten, da sie schließlich keine Bank seien. 

 

Wenngleich das natürlich eine selten dumme Reaktion ist, stelle ich mir die Frage was ich nun noch konkret tun kann um die Überweisung der vL zu erreichen?

 

Ich habe den Arbeitgeber bereits darauf hingewiesen, dass er nach meinem Verständnis der Gesetzeslage eigentlich zur Überweisung verpflichtet wäre:

 



Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber die Sparleistung auf Veranlassung des Arbeitnehmers direkt bei der Gehaltsauszahlung an das Institut bei dem die vL abgelegt werden sollen überweist. Eine Eigenüberweisung ist mir somit nicht möglich bzw. sinnvoll, wenn ich die staatliche Prämie erhalten möchte. Ich nehme mit Verwunderung zur Kenntnis, dass sie diese Leistung nicht anbieten möchten.

 

Gerne weise ich Sie jedoch darauf hin, dass Sie nach meiner Auffassung des §11 Abs. 1-3 VermBG (Vermögensbildungsgesetz) zu dieser „Leistung“ verpflichtet sind.

 

(1) Der Arbeitgeber hat auf schriftliches Verlangen des Arbeitnehmers einen Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns abzuschließen.

(2) Auch vermögenswirksam angelegte Teile des Arbeitslohns sind vermögenswirksame Leistungen im Sinne dieses Gesetzes.

(3) Zum Abschluß eines Vertrags nach Absatz 1, wonach die Lohnteile nicht zusammen mit anderen vermögenswirksamen Leistungen für den Arbeitnehmer angelegt und überwiesen werden sollen, ist der Arbeitgeber nur dann verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer die Anlage von Teilen des Arbeitslohns in monatlichen der Höhe nach gleichbleibenden Beträgen von mindestens 13 Euro oder in vierteljährlichen der Höhe nach gleichbleibenden Beträgen von mindestens 39 Euro oder nur einmal im Kalenderjahr in Höhe eines Betrags von mindestens 39 Euro verlangt. Der Arbeitnehmer kann bei der Anlage in monatlichen Beträgen während des Kalenderjahrs die Art der vermögenswirksamen Anlage und das Unternehmen oder Institut, bei dem sie erfolgen soll, nur mit Zustimmung des Arbeitgebers wechseln.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/__11.html

 

Darauf erhielt ich jedoch keine Reaktion.

Welches weitere Vorgehen würdet ihr mir empfehlen? Ich finde die Ignoranz der Personalabteilung einfach nur be*********... es wäre ja nun kein Akt die zwei Verträge einzupflegen...

 

LG

 

Sebastian

 

 

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Holgerli

Willst bzw. must Du da nochmal arbeiten? Wenn ja: Füsse stillhalten.

Wenn nein: Drüber ärgern und bezüglich des zukünftigen AG die Konsequenzen ziehen.

Wegen max. 40 Euro/Monat und begrenzt auf Ferienjob würde ich persönlich keine Welle schieben.

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seby93
vor 4 Stunden schrieb Holgerli:

Willst bzw. must Du da nochmal arbeiten? Wenn ja: Füsse stillhalten.

Wenn nein: Drüber ärgern und bezüglich des zukünftigen AG die Konsequenzen ziehen.

Wegen max. 40 Euro/Monat und begrenzt auf Ferienjob würde ich persönlich keine Welle schieben.

 

Nein, aller Voraussicht nach nicht. Ich arbeite dort jetzt auch nur 4 Wochen und bin dann Ende des Monats fertig. Grundsätzlich passt der Job schon, es wird sich nur zeitlich wahrscheinlich nicht nochmal ergeben.

 

Mein Plan war es ursprünglich 470€ in den Bausparvertrag und 400€ in den ETF einmalig im Monat Juli fließen zu lassen. Witzigerweise hat das vor ein paar Jahren bei dem gleichen AG auch genauso funktioniert...

 

Ein rechtliches Vorgehen erscheint mir etwas risikoreich, aber habe ich sonst noch Alternativen (außer mich damit abzufinden)? 

 

 

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JS_01

Vielleicht auf damals verweisen und im Idealfall den damaligen Personalbetreuer nennen, damit der momentane ggfs. nachfragen kann?

 

Ansonsten akzeptieren, wie Holgerli schon geschrieben hat.

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