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o0Pascal0o

Gewerbegrundstückpflicht für Unternehmen?

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o0Pascal0o

Hallo erstmal. Wenn ich ein Unternehmen gründen möchte, muss ich dann ein Gewerbegrundstück haben?

 

1. Muss ich es dann bebauen? Wie sieht das mit den Grundsteuern aus.

 

2. Ist diese höher bei Gewerbegrundstücken als bei Baugrund oder LWL-Flächen?

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DrFaustus
vor 36 Minuten schrieb o0Pascal0o:

Hallo erstmal. Wenn ich ein Unternehmen gründen möchte, muss ich dann ein Gewerbegrundstück haben?

Nein, ein Briefkasten reicht völlig.

Zitat

 

1. Muss ich es dann bebauen? Wie sieht das mit den Grundsteuern aus.

Nein, es sei denn du hast ein Grundstück mit Bauzwang. Grundsteuern musst du zahlen.

 

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o0Pascal0o

Danke, fallen die Grundsteuern denn dann höher aus bei Gewerbegrundstücken als bei Baugrund oder LWL-Flächen?

 

Einen Briefkasten könnte ich ja auch an der Privatwohnung zusätzlich anbringen.

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DrFaustus
vor 29 Minuten schrieb o0Pascal0o:

Danke, fallen die Grundsteuern denn dann höher aus bei Gewerbegrundstücken als bei Baugrund oder LWL-Flächen?

Kommt auf den festgelegten Einheitswert an. Die Messzahl liegt höher als bei Wohnhäusern aber niedriger als bei Landwirtschaftlichen Flächen. Aber die absolute Größe hängt wie gesagt vom Einheitswert ab.

Die Grundsteuer wird ja eh reformiert, daher ist das alles ohnehin mit Vorsicht zu genießen.

vor 29 Minuten schrieb o0Pascal0o:

 

Einen Briefkasten könnte ich ja auch an der Privatwohnung zusätzlich anbringen.

Oder du klebst ein zusätzliches Schild mit dem Unternehmensnamen an deinen Briefkasten.

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Ramstein
vor 1 Stunde schrieb o0Pascal0o:

Hallo erstmal. Wenn ich ein Unternehmen gründen möchte, muss ich dann ein Gewerbegrundstück haben?

 

Aus meiner Sicht: Wer so etwas fragt, ist nicht reif, ein Unternehmen zu gründen. :thumbsup:

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Diddi

Das muss man wohl in der Tat so sehen.

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WOVA1
vor 3 Stunden schrieb DrFaustus:

 

Oder du klebst ein zusätzliches Schild mit dem Unternehmensnamen an deinen Briefkasten.

 

Vorsicht - bei einer Mietwohnung kann der Vermieter nach Abmahnung kündigen, weil eine gewerbliche Nutzung vorliegt ( oder er kann Ärger mit der Gemeinde bekommen ).  

Zitat

Der Vermieter kann lediglich im Einzelfall nach Treu und Glauben verpflichtet sein, eine Erlaubnis zu einer teilgewerblichen Nutzung zu erteilen, z. B. wenn es sich nach Art und Umfang um eine Tätigkeit handelt, von der auch bei einem etwaigen Publikumsverkehr keine weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder die Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnungsnutzung.

Bei einer Eigentumswohnung/haus kannst Du selbst den Ärger mit der Gemeinde bekommen. Insbesondere, wenn sich ein Nachbar gestört fühlt. 

 

 

  

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