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fscge

Depot auflösen - Was beachten?

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fscge
· bearbeitet von fscge

.

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west263
vor 6 Minuten schrieb fscge:

Es liegt bei einer Volksbank, ich habe einen Termin mit meinem Berater zur Auflösung vereinbart.

Gibt es irgendwelche Fallen oder Punkte, die ich bei der Auflösung beachten müsste?

Dein Berater / Verkäufer wird schon alles in die richtige Richtung steuern.

Er hat sie dir verkauft, also wird er sie auch wieder weg von dir verkaufen. Was soll es da für Probleme geben? Vertraust Du deinem Berater etwa nicht?

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Rubberduck

Rückgabe an die KAG sollte kostenlos sein. Dauert halt ein paar Tage. Verkauf über Börse erfolgt sofort, aber kostet natürlich Gebühren.

Steuern ectpp werden automatisch abgeführt. Wenn ein Freistellungsauftrag besteht wird der beachtet, sonst nicht.

Da Du hier nichts über Deine Situation (Verlustvorträge, Freibeträge, Freistellungsauftrag) schreibst, müssten wir raten, ob da was zu beachten wäre.

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herr_welker

Da gibt es eigentlich nicht viel.

 

Wenn Abgeltungssteuer fällig wird und du noch Freibetrag übrig hast, dann kannst du vorher noch einen Freistellungsauftrag erteilen. Dann wird dieser bei der Steuerberechnung berücksichtigt.

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fscge
vor 14 Minuten schrieb west263:

Dein Berater / Verkäufer wird schon alles in die richtige Richtung steuern.

Er hat sie dir verkauft, also wird er sie auch wieder weg von dir verkaufen. Was soll es da für Probleme geben? Vertraust Du deinem Berater etwa nicht?

Was für Probleme es geben soll, ist die Frage, die ich euch stelle. Wieso du mir jetzt die Gegenfrage stellst, ist mir schleierhaft. Wie gesagt, ich weiß es nicht. 

Zu deiner zweiten Frage, ob ich meinem Berater nicht vertraue, kann ich nur sagen, dass ich eigentlich vor jeder Transaktion versucht habe, mich noch anderweitig zu informieren um mehrere Meinungen zu hören. Sollte ich das in Zukunft sein lassen, und nur noch auf das Wort des Beraters hören?

 

 

Zitat

Rückgabe an die KAG sollte kostenlos sein. Dauert halt ein paar Tage. Verkauf über Börse erfolgt sofort, aber kostet natürlich Gebühren.

Steuern ectpp werden automatisch abgeführt. Wenn ein Freistellungsauftrag besteht wird der beachtet, sonst nicht.

Da Du hier nichts über Deine Situation (Verlustvorträge, Freibeträge, Freistellungsauftrag) schreibst, müssten wir raten, ob da was zu beachten wäre.

Vielen Dank, ich wollte eine Rückgabe vornehmen!

Freistellungsauftrag ist seit einigen Jahren erteilt. Verlustvorträge gibt es keine. Ansonsten sind mir keine Freibeträge bekannt.

Muss ich den Freistellungsauftrag widerrufen oder kann ich bei meiner neuen Bank direkt einen neuen Freistellungsauftrag erteilen?

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herr_welker
· bearbeitet von herr_welker
Zitat

Muss ich den Freistellungsauftrag widerrufen oder kann ich bei meiner neuen Bank direkt einen neuen Freistellungsauftrag erteilen?

 

Schreib einfach beim Kündigungsschreiben den Satz "Hiermit widerrufe ich auch alle Freistellungsaufträge bei Ihnen" mit rein.

Dann wird er aufjedenfall gelöscht.

Beachte aber, das er dann auch bei anderen Konten (wie Sparbuch, Girokonto) bei dieser Bank gelöscht ist.

Wenn dein Pauschbetrag von 801 EUR für 2018 schon aufgebraucht ist, dann kann der neue Freistelleungsauftrag auch erst ab 2019 in Kraft treten. Das kannst du bei deiner neuen Bank dann gleich mit beantragen.

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Skuggasteg

Auf der Liste ist der UniImmo Europa, das ist als offener Immobilienfonds ein Sonderfall. Den kannst du ggf. nur mit Kündigungsfrist 1 Jahr bei der Volksbank verkaufen (da bei denen das per Verkauf an die Fondsgesellschaft abgewickelt wird).

 

Des Weiteren ist es hier so, dass der Verkauf über die Fondsgesellschaft momentan der unattraktivere Weg ist. Da ist der Kurs 55,25€ je Anteil, an der Börse sinds 56,25€. Sprich bei mehr als 10 Anteilen wäre die empfehlenswerte Vorgehensweise folgende: Diese Anteile per Depotübertrag an deinen neuen Broker übertragen, danach einfach per Wertpapierorder verkaufen. Damit kommst du bei üblichen Ordergebühren günstiger weg und umgehst auch die Kündigungsfrist.

 

Wenn du dich mit dem Gedanken an Immobilienfonds anfreunden kannst, dann würde ich die sogar behalten. Dieser Fonds hat die letzten Jahre ca. 2,5% Rendite pro Jahr ohne große Wertschwankungen realisiert, das kann man auch ruhig weiterlaufen lassen.

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fscge
vor 26 Minuten schrieb Skuggasteg:

Auf der Liste ist der UniImmo Europa, das ist als offener Immobilienfonds ein Sonderfall. Den kannst du ggf. nur mit Kündigungsfrist 1 Jahr bei der Volksbank verkaufen (da bei denen das per Verkauf an die Fondsgesellschaft abgewickelt wird).

 

Des Weiteren ist es hier so, dass der Verkauf über die Fondsgesellschaft momentan der unattraktivere Weg ist. Da ist der Kurs 55,25€ je Anteil, an der Börse sinds 56,25€. Sprich bei mehr als 10 Anteilen wäre die empfehlenswerte Vorgehensweise folgende: Diese Anteile per Depotübertrag an deinen neuen Broker übertragen, danach einfach per Wertpapierorder verkaufen. Damit kommst du bei üblichen Ordergebühren günstiger weg und umgehst auch die Kündigungsfrist.

 

Wenn du dich mit dem Gedanken an Immobilienfonds anfreunden kannst, dann würde ich die sogar behalten. Dieser Fonds hat die letzten Jahre ca. 2,5% Rendite pro Jahr ohne große Wertschwankungen realisiert, das kann man auch ruhig weiterlaufen lassen.

Danke!

Wieso sollte ich einen Depotübertrag machen und dann erst die Order setzen? Könnte ich doch auch bei meiner bisherigen Bank machen?

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Skuggasteg
· bearbeitet von Skuggasteg
Richtigstellung
Zitat

Könnte ich doch auch bei meiner bisherigen Bank machen?

Für mich hört sich das Depot spontan nach einem Union-Investment-Depot an, da kann man nicht an der Börse handeln. Da müsstest du die Fonds auch bei der Volksbank erstmal auf ein börsenfähiges Depot übertragen. Dann kommt als zweiter Punkt hinzu, dass Wertpapieraufträge bei der Volksbank sicher teurer sein werden als bei einem Online-Broker. Sprich wenn du eh vorhast, in der Richtung aktiv zu werden, dann schieb die Fonds gleich dahin und verkaufe danach. Das lohnt sich aber nur bei den Immobilienfonds (die sind zur Zeit recht gefragt, weil da regulär keine Anteile mehr ausgegeben werden, darum der erhöhte Börsenpreis), bei den anderen Fonds solltest du billiger wegkommen, wenn du die noch bei Volksbank verkaufst.

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kellz09

Wenn es sich um Altbestände handelt, also vor 2009 gekauft, würde ich mir überlegen, ob es nicht sinnvoll ist den ein oder anderen gut laufenden Fond, wie zum Beispiel den UniGlobal zu behalten, da du bei einem Verkauf sonst deine Abgeltungssteuerfreiheit verlierst.

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