stagflation 24. Oktober · bearbeitet 24. Oktober von stagflation Hast Du schon bei Deinem Versicherer angerufen und nachgefragt? Was haben die geantwortet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 25. Oktober vor 10 Stunden von stagflation: Hast Du schon bei Deinem Versicherer angerufen und nachgefragt? Was haben die geantwortet? Telefonisch bekommst du dort leider keine verbindliche Aussage. Wir hatten vor 2! Monaten dazu schriftlich angefragt und gestern nur den Brief mit der Auflistung der übernommenen 30€ bekommen. Letztes Jahr war es schon das gleiche Thema. Da hatte man uns „aus Kulanz“ die BRE in Abzug der übernommenen Erstattung gewährt. Aber ebenfalls erst nach mehreren Briefen und etwa 6 Monaten Bearbeitungszeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 25. Oktober · bearbeitet 25. Oktober von CorMaguire vor 12 Stunden von Caveman8: .... Meine Fragen: - Haben wir ein „Recht“ darauf, dass die Auszahlung der 30€ zurückgenommen wird, um die BRE zu bekommen? Aus meiner Sicht waren diese ebenfalls Vorsorge aber darüber würde ich mich nichtmal streiten wollen, solange wir die BRE bekommen. Wie würdet ihr da vorgehen? - zweite Frage: Wie löst man das Thema künftig? Kann ich die Rechnung einreichen mit der Bitte, nur Vorsorgeleistungen zu erstatten? ... Recht glaube ich nicht, das dürfte eine Organisationsfrage der Versicherung sein. Und Du hast ja schon "schlechte" Erfahrung gemacht. Nicht mit der Bitte, sondern mit der ausdrücklichen Aufforderung, dass, sofern Nicht-Vorsorgeleistungen enthalten sind, diese nicht zu erstatten. Vielleicht auch gleich die Ärzte briefen Vorsorgeleistungen gesondert abzurechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DancingWombat 25. Oktober vor 12 Stunden von Caveman8: Hier sind ja viele Versicherungsexperten, daher versuche ich mal mein Glück: Meine Frau ist im MedExtra0 (ohne SB) der Arag versichert. Sie hat Anrecht auf 600€ pauschal und 2x Monatsbeitrag als BRE. Sie hatte lediglich eine Rechnung der Frauenärztin eingereicht: 180€ Vorsorge. Davon gelten in den Augen der Versicherung 30€ nicht als Vorsorge. Meine Fragen: - Haben wir ein „Recht“ darauf, dass die Auszahlung der 30€ zurückgenommen wird, um die BRE zu bekommen? Aus meiner Sicht waren diese ebenfalls Vorsorge aber darüber würde ich mich nichtmal streiten wollen, solange wir die BRE bekommen. Wie würdet ihr da vorgehen? - zweite Frage: Wie löst man das Thema künftig? Kann ich die Rechnung einreichen mit der Bitte, nur Vorsorgeleistungen zu erstatten? Ich bin schon geneigt auf 300€ SB zu gehen, dann hat man nicht jährlich diesen Affenzirkus. Die Arag Tarife haben einen Katalog mit Vorsorgeleistungen. Dort sind konkrete Ziffern benannt, welche als Vorsorge gelten und nicht BRE und SB schädlich sind. Vermutlich sind die Positionen zu den 30€ dort nicht enthalten. Ob du ein Recht hast die 30€ zurückzuzahlen kann ich dir nicht sagen. Frag das doch bei der ARAG an. Ich bin auch in dem Tarif und reiche solche Rechnung mit dem Zusatz ein, dass nur Vorsorgeleistungen erstattet werden sollen. Das mache ich dann gesammelt gegen Jahresende, wenn klar ist ob die BRE/SB relevant wird oder nicht. Auch bei einem SB von 300€ hast du das Thema. Auch dort gibt es BRE und die Vorsorgeleistungen werden nicht auf den SB angerechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 25. Oktober · bearbeitet 25. Oktober von stagflation Okay, das ist natürlich ärgerlich, wenn durch 30 € Erstattung die BRE weg ist. Ich würde es so machen wie DancingWombat: vor 4 Stunden von DancingWombat: Ich [...] reiche solche Rechnung mit dem Zusatz ein, dass nur Vorsorgeleistungen erstattet werden sollen. Das mache ich dann gesammelt gegen Jahresende, wenn klar ist ob die BRE/SB relevant wird oder nicht. Also: Rechnungen sammeln und am Jahresende überlegen, ob man diese überhaupt einreicht, einreicht mit der Bitte um Erstattung der Vorsorgeleistungen oder mit der Bitte um vollständige Erstattung. Wenn es im Laufe des Jahres größere Rechnungen gibt (und es klar ist, dass es keine BRE geben wird), kann man diese natürlich auch schon während des Jahres einreichen. Apropos "Affenzirkus": es gibt noch etwas zu berücksichtigen. Die BRE mindert die abzugsfähigen Sonderausgaben bei der Einkommensteuer - und das dummerweise auch noch im Folgejahr. Wenn man im Folgejahr beispielsweise einen Grenzsteuersatz von 40% hat, erhält man netto statt 2 Monatsbeiträgen nur 1,2 Monatsbeiträge zurück. Dies wäre der Betrag, den man bei der Frage berücksichtigen müsste, ob man Rechnungen einreicht oder nicht. Diese Grenze, bis zu der es sich lohnt, die BRE-Option zu ziehen, kann man am besten mit einem Steuerprogramm ausrechnen. vor 17 Stunden von Caveman8: Ich bin schon geneigt auf 300€ SB zu gehen, dann hat man nicht jährlich diesen Affenzirkus. Das könnte der verkehrte Schritt sein. Meines Erachtens ist die BRE mehr ein psychologischer Verkaufstrick der PKV, als dass sie den Versicherten etwas bringt. Ich persönlich habe die BRE in den ersten Jahren ein paar Mal bekommen, seit 10 oder 15 Jahren aber nicht mehr. Ich denke auch gar nicht mehr drüber nach, sondern reiche meine Rechnungen einfach ein. Ich habe einen Tarif, in dem Vorsorgeuntersuchungen nicht separat abgerechnet werden. Spätestens seitdem ich 50 geworden bin, komme ich regelmäßig auf 1.000 € - 2.000 € im Jahr für Vorsorgeuntersuchungen. 180 € bei der Frauenärztin halte ich für preiswert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 25. Oktober vor 4 Stunden von DancingWombat: Ich bin auch in dem Tarif und reiche solche Rechnung mit dem Zusatz ein, dass nur Vorsorgeleistungen erstattet werden sollen. Das mache ich dann gesammelt gegen Jahresende, wenn klar ist ob die BRE/SB relevant wird oder nicht. Auch bei einem SB von 300€ hast du das Thema. Auch dort gibt es BRE und die Vorsorgeleistungen werden nicht auf den SB angerechnet. Ah perfekt, wenn das so möglich ist. Komplett auf das einreichen der Rechnung zu verzichten wäre ja sonst auch schlecht, da man die Vorsorge dann selbst bezahlt. Die Generali, bei der ich bin, hat das meiner Meinung nach schlauer gelöst: Dort bekommt man pauschal 200€ für ärztliche Vorsorge und 100€ zahnärztliche Vorsorge pro Jahr. Dann reicht man aber nichts ein. Das erspart zumindest das einzelne Abgleichen jeder Position. Wenn die Arag die 30€ nicht verrechnet, würde ich den Fall mal dem Ombudsmann zur Prüfung geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 25. Oktober · bearbeitet 25. Oktober von stagflation vor 1 Stunde von Caveman8: Wenn die Arag die 30€ nicht verrechnet, würde ich den Fall mal dem Ombudsmann zur Prüfung geben. Du könntest vorher nochmal in Deinen Vertrag schauen. Bei mir steht dort: Zitat 5 Beitragsrückerstattung 5.1 An einer Ausschüttung aus der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE) ist jede ganzjährig im abgelaufenen Kalenderjahr nach diesem Tarif ununterbrochen vollbeitragspflichtig* oder nach den Besonderen Bedingungen A für Ausbildungszeiten (BBA) versicherte Person teilnahmeberechtigt, die die Voraussetzungen nach Nr. 5.1.1 bis 5.1.3 erfüllt. 5.1.1 Leistungsfreiheit: Für das abgelaufene Kalenderjahr wurden keine Versicherungsleistungen des Vereins gezahlt. ... (Hervorhebung durch mich) Diese Formulierung ist eindeutig - und würde dem Versicherer das Recht geben, wegen der 30 € Erstattung keine BRE zu gewähren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag