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Lyxor-ETF, neue Gesellschaftsform, Auswirkungen?

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west263
vor einer Stunde von sen:

Hintergrund: Ich sitze an meiner Steuererklärung und bin mir unsicher ob ich das was übersehe.

ausschüttender World ETF, ich habe diesen auch als ganz kleinen Sparplan in einem Depot.

Keine Meldungen, keine Informationen also auch weitläufig nichts zu erkennen, was man hätte übersehen können.

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sen

Mhm ok. Aber was hat dann diese Meldung im Bundesanzeiger zu bedeuten? Das ist ja schon eine offizielle Quelle.

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chirlu
vor 16 Minuten von sen:

Aber was hat dann diese Meldung im Bundesanzeiger zu bedeuten?

 

Vielleicht würdest du mehr Antworten erhalten, wenn du die Meldung hier wiedergibst. Menschen sind faul und haben vielleicht wenig Lust, im Bundesanzeiger auf die Suche zu gehen.

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sen

da sich der Bundesanzeiger nicht verlinken lässt: FR0010315770 in die Suche eingeben, erstes Ergebnis.

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sen

Ok, dann kopiere ich den Text hier rein. In Ausschnitten wurde das hier glaube ich auch schon gepostet:

 

Zitat

INFORMATIONEN FÜR DIE ANTEILINHABER DES FCP
„Lyxor MSCI World UCITS ETF“

ANTEILSKLASSEISIN-CODE

Lyxor MSCI World UCITS ETF – Aus.FR0010315770

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie sind Anteilinhaber des FCP „Lyxor MSCI World UCITS ETF“ (nachstehend der „aufgenommene Fonds“).

Um Anlegern den Zugang zu einem Anlagevehikel zu ermöglichen, das auf der Governance-Struktur einer Gesellschaft beruht, wurde auf Betreiben von Lyxor International Asset Management (nachstehend „LIAM“) die Verschmelzung durch Aufnahme dieses FCP mit dem Teilfonds „Lyxor MSCI World UCITS ETF“ der Investmentgesellschaft mit variablem Kapital französischen Rechts „MULTI UNITS FRANCE (MUF) (nachstehend der „aufnehmende Teilfonds“) beschlossen.

Folglich nimmt der „aufnehmende Teilfonds“ im Rahmen dieser Verschmelzung durch Aufnahme sämtliche Vermögenswerte des „aufgenommenen Fonds“ auf.

Nach der Verschmelzung werden die Anteilinhaber des „aufgenommenen Fonds“ Anteilinhaber der SICAV MULTI UNITS FRANCE.

1. Die Maßnahme

Durch die Verschmelzung durch Aufnahme ändert sich für die Anteilinhaber des „aufgenommenen Fonds“ weder die Anlagestrategie noch der ISIN-Code.

In der Praxis sind Replikationsart und Verwaltungsmethode des „aufgenommenen Fonds“ und „aufnehmenden Teilfonds“ identisch, denn die verfolgte Anlagestrategie strebt die größtmögliche Korrelation mit der Performance des Referenzindex anhand eines indirekten Replikationsverfahrens an. Dies bedeutet, dass der „aufnehmende Teilfonds“ einen oder mehrere außerbörsliche Termin-Swap-Kontrakte abschließt, um sein Anlageziel zu erreichen.

Die Standardabweichung der Differenzrendite („Tracking Error“) zwischen der Performance des „aufgenommenen Fonds“ und seinem „Referenzindex“ beträgt unter normalen Marktbedingungen 0,02%. Die Standardabweichung der Differenzrendite zwischen der Performance des „aufnehmenden Teilfonds“ und seinem „Referenzindex“ wird unter normalen Marktbedingungen 0,50% betragen.

Die sonstigen Merkmale des „aufgenommenen Fonds“ und des „aufnehmenden Teilfonds“ sind ebenfalls identisch: Anlagestrategie und Anlagepolitik, typisches Anlegerprofil, Risikoprofil, Häufigkeit der Berechnung des Nettoinventarwerts, Transaktionstage, Rechnungswährung, Modalitäten für die Abgabe der Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge, Merkmale der Anteilsklassen, Kosten und Gebühren sowie die Methode zur Ermittlung des Gesamtrisikos.

Diese Maßnahme wurde von der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Autorité des Marchés Financier (AMF) am 1. Juni 2018 genehmigt.

Der „aufgenommene Fonds“ ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachstehend „OGAW“) mit der Klassifizierung „Internationale Aktien“, der von der AMF am 30. Januar 2007 zugelassen und am 18. April 2007 aufgelegt wurde. Als Verwaltungsgesellschaft des Fonds fungiert LIAM und als Depotbank die Société Générale.

Der „aufnehmende Teilfonds“ ist ein OGAW, der von der AMF am 1. Juni 2018 zugelassen wurde und am „Tag der Verschmelzung“ (wie nachstehend definiert) aufgelegt wird. LIAM fungiert als die mit der Finanzverwaltung beauftragte Gesellschaft, die Société Générale als Depotbank.

Ohne Ihr Zutun werden die Anteile des „aufgenommenen Fonds“ am 6. September 2018 automatisch mit dem „aufnehmenden Teilfonds“ verschmolzen (der „Tag der Verschmelzung“).

Primärmarktteilnehmer (d.h. direkte Zeichnung/Rücknahme bei LIAM können die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen ab dem Datum des Versands dieser Mitteilung bei LIAM und/oder der Depotbank unter Einhaltung der im Prospekt des „aufgenommenen Fonds“ beschriebenen Bedingungen für den Mindestrücknahmebetrag beantragen.

Selbstverständlich wird LIAM wie in der Vergangenheit für Käufe/Verkäufe von an einer Börse (Sekundärmarkt) notierten Anteilen des „aufgenommenen Fonds“ weder einen Ausgabeaufschlag noch eine Rücknahmegebühr erheben.

Hinweis: Zur ordnungsgemäßen Durchführung dieser Verschmelzung durch Aufnahme werden Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilen des „aufgenommenen Fonds“ am Primärmarkt ab dem 31. August 2018 nach 18.30 Uhr (Pariser Ortszeit) unterbrochen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Käufe und Verkäufe von Anteilen des „aufgenommenen Fonds“ am Sekundärmarkt bis zum Tag der Verschmelzung möglich sind.

Aus abwicklungstechnischen Gründen können Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge für Anteile des „aufnehmenden Teilfonds“ am Primärmarkt am ersten Werktag nach der Verschmelzung nicht angenommen werden.

2. Änderungen infolge der Maßnahme

Die Verschmelzung durch Aufnahme hat für die Anteilinhaber des „aufgenommenen Fonds“ keine Änderung des Risikoprofils zur Folge.

 

Änderung des Risiko-Rendite-Profils: NEIN 
Erhöhung des Risiko-Rendite-Profils: NEIN 
Erhöhung der Kosten: NEIN

Wie in Abschnitt 1. „Die Maßnahme“ angegeben, bewirkt die Verschmelzung für Anteilinhaber lediglich die Übertragung aus einer Struktur in Vertragsform (fonds commun de placement – FCP) in eine Struktur in Gesellschaftsform (société d'investissement à capital variable – SICAV).

Anhang 1 enthält den Zeitplan für diese Verschmelzung durch Aufnahme, Anhang 2 Informationen über den Umtausch der Anteile und Anhang 3 einen Vergleich der Merkmale des „aufgenommenen Fonds“ und des „aufnehmenden Teilfonds“.

3. Wichtige Elemente für Anleger

LIAM weist die Anleger darauf hin, dass im Falle einer Notierung des Anteils/der Anteile des „aufgenommenen Fonds“ an einer oder mehreren Börsen, die entsprechende(n) Anteilsklasse(n) des „aufnehmenden Teilfonds“ ebenfalls an der oder den gleichen Börse(n) notiert wird/werden.

Im Unterschied zu einem FCP (Fonds Commun de Placement), dessen Anteilinhaber gemäß Satzung keine Aktionärsrechte besitzen, ist eine SICAV (Sociéte d'Investissement à Capital Variable) eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die immer dann Anteile ausgibt, wenn Zeichnungsanträge gestellt werden. Nach Abschluss der Maßnahme werden Sie folglich Anteilinhaber der SICAV MULTI UNITS FRANCE sein und können Ihre Rechte auf den ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlungen der Anteilinhaber ausüben.

Anleger werden ferner darauf hingewiesen, dass sich die Verschmelzung durch Aufnahme auf ihre persönliche Steuersituation auswirken kann, da der „aufgenommene Fonds“ ein Investmentfonds in Vertragsform (fonds commun de placement), der „aufnehmende Teilfonds“ aber Bestandteil einer Struktur in Gesellschaftsform (société d'investissement à capital variable) ist, wobei sich auch die Verschmelzung durch Aufnahme als solche auf ihre persönliche Steuersituation auswirken kann. Anteilinhabern wird deshalb empfohlen, sich an ihre gewohnten Finanzberater zu wenden, um die eventuellen Auswirkungen der Verschmelzung durch Aufnahme auf ihre persönliche Situation zu klären.

LIAM empfiehlt Anteilinhabern, den Abschnitt „Risikoprofil“ des Prospekts und den Abschnitt „Risiko- und Ertragsprofil“ der Wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) des „aufnehmenden Teilfonds“ sorgfältig durchzulesen. Der KIID und der Prospekt sind beide in französischer Sprache kostenlos auf der Internetseite www.lyxoretf.com oder bei client-services-etf@lyxor.com erhältlich.

Auf einfache Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft erhalten Anteilinhaber (i) zusätzliche Informationen über die Verschmelzung durch Aufnahme, (ii) ein Exemplar des Berichts des unabhängigen Abschlussprüfers, (iii) eine Kopie des Berichts der Depotbank und (iv) eine Kopie des Verschmelzungsvertrags.

Ihr Kundenberater steht Ihnen für alle weiteren Auskünfte gerne zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Treue und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

 

 

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Mangalica
vor 17 Stunden von sen:

da sich der Bundesanzeiger nicht verlinken lässt: FR0010315770 in die Suche eingeben, erstes Ergebnis.

Eine Suche lässt sich direkt verlinken: Klick.

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sen

Ah ok. Ich hatte irgendwo gelesen, dass das nicht geht. Egal... meine Frage beantwortet das ja auch nicht

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west263
vor 8 Minuten von sen:

Egal... meine Frage beantwortet das ja auch nicht

kann mir nicht vorstellen, das hier irgendjemand noch weitreichendere Informationen hat, die deine Frage beantwortet.

Von daher solltest Du deine Frage mal direkt an Lyxor stellen.

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sen

Also, es scheint schlicht eine Veränderung der Gesellschaftsform zu sein, die keine Auswirkungen hat. Die Bank wurde von Lyxor auch nicht informiert, was dafür spricht, dass es für den Privatanleger tatsächlich irrelevant ist. 

 

Naja, trotzdem danke!

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