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Blaubär1243

Einlagensicherung im europäischen Ausland

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Blaubär1243

Hallo,

 

ich würde mir momentan gerne ein Konto für ein Tagesgeldkonto bei einer Bank im europäischen Ausland eröffnen.

 

Hier frage ich mich gerade, wie das denn mit der Einlagensicherung funktioniert. Generell ist man ja auch bis 100.000€ durch die Einlagensicherung gesichert. Ich frage mich jetzt nur, wie das denn im Falle eines Bankrotts einer Bank funktionieren würde. Ich denke das der Fall nur selten eintreten wird, aber dennoch:

 

Wird im Falle eines Bankrotts die Höhe in der eventuellen Währung ausgezahlt, wird also eine Währungsumwandlung nötig durch die man eventuell Geld verliert?

Werden im Falle eines Bankrotts zuerst die Bürger des jeweiligen Staates entschädigt, und kann man hier als ausländischer Investor vielleicht sogar den kürzeren ziehen?

 

Vielen Dank im Vorraus :)

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Fondsanleger1966
vor einer Stunde schrieb Blaubär1243:

Ich frage mich jetzt nur, wie das denn im Falle eines Bankrotts einer Bank funktionieren würde. Ich denke das der Fall nur selten eintreten wird,

Wieso selten? Island, Zypern, ...

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bondholder
vor einer Stunde schrieb Blaubär1243:

Ich frage mich jetzt nur, wie das denn im Falle eines Bankrotts einer Bank funktionieren würde. Ich denke das der Fall nur selten eintreten wird,

Kreditinstitute werden von der Bankenaufsicht auch dann geschlossen, wenn keine Insolvenzstraftat (Bankrott) vorliegt.

 

Aktuelles Beispiel:

Dero Bank AG – Feststellung des Entschädigungsfalls (14. März 2018)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat für die Dero Bank AG mit Sitz in München den Entschädigungsfall gemäß § 10 Abs. 1 Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) festgestellt. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), der die Bank kraft Gesetzes zugewiesen ist, kann jetzt mit der Entschädigung der geschützten Einlagen beginnen.

Die Kundeneinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe sind gemäß dem EinSiG in einer Höhe von bis zu 100.000 € pro Einleger geschützt.

 

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