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realKibou

2017 fiktiver Verkauf, plötzlich Gewinn und Steuern, statt Verlust

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realKibou

Liebe Leute ich brauche eure Hilfe, da ich es nicht verstehe (bzw. keine Beispiele finde). Es geht um LU0274211480 bei Flatex. Gekauft hatte ich die am 06.09.2017 verkauft am 14.09.2018.

 

Erst mal ein paar Szenarien zur Hilfe

 

------------
Szenario I: 550x Anteile verkaufen und keinen fiktiven Verkauf (quasi so wie vor 2017 es mal war)
EK 117,85€
VK 117,461€ 
Differenz -0,39€
Total: -213,95€

---------------
Szenario A: 550x Anteile verkaufen und fiktiver Verkauf

31.12.2017

125,78 EUR fiktiver Verkaufskurs - 117,85 EUR Einstandskurs 06.09.2017  =  7,93 EUR

Fiktiver Gewinn 550 *  7,93 € = 4.361,50 EUR

 

14.09.2018
117,461 EUR Verkaufskurs - 125,78 EUR fiktiver Kaufkurs = - 8,319 EUR
Verlust -8,319 EUR * 550 Stk. = - 4.575,45 EUR
  
- 4.575,45 EUR – 30 % = - 3.202,82 EUR Bruttokursverlust 
  
3.202,82 EUR Bruttokursverlust + 4.361,50 EUR fiktiver Kursgewinn – XX,YY EUR Ordergebühren =  1.158,69 EUR Gewinn

 

----------- Fragen ---------

 

Wie kann es mit rechten Dingen zugehen, dass ich im Vergleich

Szenarion I vs Szenarion A: Plötzlich einen Gewinn von 1.158,69 EUR statt einem echten Verlust von 213,95 EUR habe? Wo ist der Fehler? Das kann doch nicht sein?

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whister
vor 37 Minuten schrieb realKibou:

Wie kann es mit rechten Dingen zugehen, dass ich im Vergleich

Szenarion I vs Szenarion A: Plötzlich einen Gewinn von 1.158,69 EUR statt einem echten Verlust von 213,95 EUR habe? Wo ist der Fehler? Das kann doch nicht sein?

Der Gewinn von 1.158,69 EUR ist nur die Bemessungsgrundlage für die Steuer. Um deinen tatsächlichen Gewinn/Verlust zu berechnen darfst du keine 30% vom Verlust abziehen. Du hast in diesem Fall also einen Verlust gemacht, musst jedoch trotzdem Steuern zahlen.

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Taxadvisor
vor einer Stunde schrieb realKibou:

 

 

----------- Fragen ---------

 

Wie kann es mit rechten Dingen zugehen, dass ich im Vergleich

Szenarion I vs Szenarion A: Plötzlich einen Gewinn von 1.158,69 EUR statt einem echten Verlust von 213,95 EUR habe? Wo ist der Fehler? Das kann doch nicht sein?

Das ist der Systemumstellung und der Teilfreistellung geschuldet. Der Gewinn/Verlust bis 31.12.2017 unterliegt zu 100% der Besteuerung, der Gewinn/Verlust ab 01.01.2018 unterliegt nur zu 70% der Besteuerung, da es sich um einen Aktienfonds handelt und damit 30% der Erträge/Gewinne/Verluste steuerfrei sind (sog. Teilfreistellung). Die Abrechnung ist daher grundsätzlich gesetzeskonform.

 

Gruß

Taxadvisor

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tyr
vor 4 Minuten schrieb Taxadvisor:

Die Abrechnung ist daher grundsätzlich gesetzeskonform.

 

Ja, schon, nur: warum muss man Steuern auf Gewinne zahlen, die man nie gemacht hat? Ich verstehe das immer noch nicht.

 

Gekauft vor 31.12.2017. Verkauft irgendwann in 2018. Verkaufskurs niedriger als Kaufkurs. Realer Verlust. Trotzdem muss man Steuern auf Gewinne zahlen, die gar nicht entstanden sind. Sowas mag gesetzeskonform sein, es ist trotzdem falsch und sollte vor Gericht verhandelt werden finde ich.

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DrFaustus

Er hat doch Gewinne gemacht. Der Viktive Verkauf war mit Gewinn. Dass sich nach diesem fiktiven Verkauf das Steuerregime ändert, ist zwar ärgerlich aber nicht zu ändern.

 

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realKibou

Das kann doch nicht rechtens sein. Hat da jemand schon mal überlegt zu klagen?

 

Es macht ja dann überhaupt keinen Sinn zu verkaufen. Nur wusste ich das nicht.

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Taxadvisor
vor 1 Stunde schrieb realKibou:

Das kann doch nicht rechtens sein. Hat da jemand schon mal überlegt zu klagen?

 

Es macht ja dann überhaupt keinen Sinn zu verkaufen. Nur wusste ich das nicht.

Du hast den Fonds zum 31.12.2017 verkauft. Der Gewinn wird besteuert, die Steuer muss aber erst bei der echten Veräußerung gezahlt werden, wird also gestundet.

Dann kaufst Du den Fonds zum 01.01.2018 wieder und verkaufst ihn mit Verlust, dieser Verlust unterliegt der Teilfreistellung und wirkt sich daher nicht zu 100% aus.

 

Wenn es umgekehrt gelaufen wäre, hättest Du einen Gewinn erzielt, der "steuerfrei" wäre.

 

Ich glaube nicht, dass diese Regelung verfassungswidrig ist. Dann wären sämtliche Übergangsregelungen bei Steueränderungen schwierig und kaum noch gestaltbar.

 

Gruß

Taxadvisor

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whister
vor 4 Stunden schrieb tyr:

Gekauft vor 31.12.2017. Verkauft irgendwann in 2018. Verkaufskurs niedriger als Kaufkurs. Realer Verlust. Trotzdem muss man Steuern auf Gewinne zahlen, die gar nicht entstanden sind. Sowas mag gesetzeskonform sein, es ist trotzdem falsch und sollte vor Gericht verhandelt werden finde ich.

Naja, hätte man das anders geregelt dann hätte man eine Gesetzeslücke geschaffen. Beispiel:

 

Kauf: 01.01.2017 für 1000 Euro

fiktiver Verkauf: 01.01.2018 für 1500 Euro

tatsächlicher Zwischen-Verkauf: 01.07.2018 für 1000 Euro

-> sagen wir nun das ist steuerfrei (weil kein tatsächlicher Gewinn)

Kauf: 01.07.2018 für 1000 Euro

tatsächlicher Verkauf: 31.12.2018 für 2000 Euro

-> von dem Gewinn in Höhe von 1000 Euro würden nun 700 Euro zur Berechnung der Steuer herangezogen

 

Nun das Gleiche nach derzeitiger Gesetzgebung ohne tatsächlichen Zwischen-Verkauf und Neukauf am 01.07.2018:

Kauf: 01.01.2017 für 1000 Euro

fiktiver Verkauf: 01.01.2018 für 1500 Euro

tatsächlicher Verkauf: 31.12.2018 für 2000 Euro

-> von dem Gewinn in Höhe von 1000 Euro würden nun 850 Euro zur Berechnung der Steuer herangezogen

 

Daran sieht man ganz schön, dass massenhaft Zwischenverkäufe evtl. ausgelöst hätte, hätte man das im Gesetz anders geregelt. Das kann ja auch nicht gerecht sein, dass Jemand der einen Zwischenverkauf tätigt besser gestellt wäre.

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