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Depotübertrag - Problem bei fiktiver Versteuerung

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fscge

Hallo zusammen,

 

ich habe mehrere Positionen von einem Depot in ein anderes übertragen.

Bei allen Positionen wurden die Kaufdaten + Kurse korrekt übertragen, außer bei einer Position, da ist mir der hohe übertragene Kursgewinn, den ich beim Verkauf nun versteuern soll, nicht klar.

 

Es handelt sich um WKN 980551.

 

Gekauft wurde die Position am 26.05.2011, Menge: 132 Stück. Als alte Kursgewinne bis zum 31.12.2017 für die fiktive Versteuerung wurde das "Veräußerungsergebnis Ersatzbem. VT sonstige" mit 2.157,01€ ermittelt.

Ich verstehe nicht, wie dieser Wert zustande kommt.

Schaue ich mir den reinen Kursgewinn in diesem Zeitraum an, komme ich auf ein Ergebnis von -256,08€ (ohne Ausschüttungen).

Ich habe bei meinem ehemaligen Bankberater nachgefragt, seine Aussage war, das die von Ihnen gemeldete Zahl alle Erträge des Fonds im Zeitraum waren, d.h. Ausschüttungen und Kursentwicklung.

 

 

Mit dieser Aussage bin ich jetzt noch nicht 100% glücklich, da ich

a) eigentlich dachte, dass Ausschüttungen direkt versteuert werden und nicht erst beim Verkauf?

b) unsicher bin, warum der Kursgewinn unter der Kategorie "Ersatzbemessung" angegeben ist. Ist Ersatzbemessung nicht die 30% Pauschalbesteuerung? Der Wert der Fonds am 31.12.17 war 7212,48€, 30% davon sind 2163€, d.h. 4 € Differenz zum angegebenen Betrag.

 

Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.

Viele Grüße

 

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vanity

Da liegt tatsächlich der Verdacht nahe, dass es sich nicht um den Kursgewinn handelt, sondern um einen Schätzwert für den Ertrag des Rumpfgeschäftsjahrs von Okt. bis Dez. 2017. Der wurde von UI Ende Mai im Bundesanzeiger veröffentlicht und hätte dann zu einer Korrektur bei den Steuerdaten noch bei der Altbank führen sollen (Übertrag war wohl deutlich nach Mai). In die Richtung würde ich an deiner Stelle weiter recherchieren.

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fscge
vor 22 Minuten schrieb vanity:

Da liegt tatsächlich der Verdacht nahe, dass es sich nicht um den Kursgewinn handelt, sondern um einen Schätzwert für den Ertrag des Rumpfgeschäftsjahrs von Okt. bis Dez. 2017. Der wurde von UI Ende Mai im Bundesanzeiger veröffentlicht und hätte dann zu einer Korrektur bei den Steuerdaten noch bei der Altbank führen sollen (Übertrag war wohl deutlich nach Mai). In die Richtung würde ich an deiner Stelle weiter recherchieren.

Meinst du diesen hier? https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=81f3c29e47f255793cc42488ab430d26&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=331d2a12f9fab101&fts_search_list.destHistoryId=68591

 

Wenn du von Schätzwert für die 3 Monate sprichst, dann gehe ich mal davon aus, dass man hier keine 30% ansetzt? Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich hier weiterkommen soll.

Kannst du eventuell noch etwas dazu sagen, ob die Ausschüttungen bei diesem Fonds bereits versteuert sind oder nicht? Ich habe meinem Steuerberater jedes Jahr eine Erträgnisaufstellung gegeben, in der auch die Fondsausschüttung dieses Fonds gelistet war. Falls nein, wäre mein nächster Ansatz Ausschüttungen + Kursverlust exakt zu bestimmen und abzugleichen...

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vanity

Die Ausschüttungen sind garantiert versteuert (bei: dt. Fonds, dt. Bank), auch etwaige Thesaurierungen der vollen Geschäftsjahre (bis Sep. 2017). Wo es klemmen kann, ist die fiktive Veräußerung zu Ende 2017, wenn da bei Ermittlung (typischerweise im Jan. 18) die Ertragsdaten in der Regel nicht rechtzeitig vorlagen. Und dann wird auch nicht wirklich geschätzt, sondern gnadenlos die Ersatzbemessungsgrundlage herangezogen (damit ist die Depotbank auf der sicheren Seite).

 

Mein dt. Immo (980700, RREEF) hat das allerdings etwas eleganter gelöst und gleich zum Jahreswechsel Thesaurierung und Bereitstellung der Steuerliquidität vorgenommen, so dass es keine Probleme mit den fiktiven Veräußerungswerten gab. Würde mich etwas wundern, wenn die Union als deutscher Retailanbieter  das nicht auch hinbekommen haben sollte.

 

Liegen dir die Abrechnungen (noch von der Altbank) zu den Vorgängen rund um den Jahreswechsel vor? 

 

Wenn du das nicht bankseitig geklärt bekommst (was bei zwei beteiligten Instituten etwas mühsam werden kann), musst du den sauren Weg über die Veranlagung gehen.

 

 

 

 

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