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FranzFerdinand

Gewerbeleasing - Private Nutzung bei GbR

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FranzFerdinand

Hallo,

 

ich bin Angestellter mit einem erfolgreichen Nebengewerbe. Nun würde ich gerne ein weiteres Auto anschaffen. Statt wie bisher bar zu kaufen, denke ich über ein Leasing nach, da mein Nebengewerbe sehr viel Eigenkapital bindet. Aufgrund der zT sehr attraktiven Konditionen im Gewerbeleasing (auch MIT USt) würde ich gerne über mein Gewerbe leasen und der GbR die Kosten privat erstatten. Das Gewerbe verursacht nur minimalen Reiseaufwand, so dass ich wohl 95% private Nutzung hätte. Mir geht es auch nicht darum, Steuervorteile zu ziehen, ich will nur die Gewerbekonditionen nutzen. Der Wagen soll also KEIN Betriebsvermögen sein.

 

Die Bonität des Gewerbes bzw. der Cashflow selbst sollte es hergeben, ich hätte aber kein Problem, privat zu Bürgen, oder eine Anzahlung zu leisten, oder was eben üblich ist, um bei jungen Unternehmen die Forderungen zu sichern.

 

Steuerlich sollte der Spaß ja aus Sicht der GbR neutral sein, ich habe bisher nur erkannt, dass die GEZ natürlich doppelt zuschlägt (einmal bei mir privat, einmal bei einem betrieblichen Auto). Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

 

Freue mich über alle Tipps.

 

(P.S.: Warum das ganze: BMW 320i touring für 156 Euro netto = 186 Euro brutto mit Kilometerleasing bei 10k/Jahr = ohne Restwertrisiko finde ich so nicht ansatzweise als Privatperson, als Gewerbe aber schon)

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el_Mare

Die GbR least das Fahrzeug und Du machst eine vertraglich geregelte Nutzungsüberlassung an Dich als Privatperson zum Preis der Leasingrate?

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Sleepwalker
· bearbeitet von Sleepwalker

Zuordnung zum Betriebsvermögen wird ohnehin schwierig bei <10% geschäftlicher Nutzung...

 

Wäre es ein Einzelgewerbe würde ich vorschlagen, das Fahrzeug gar nicht in der Buchhaltung zu erfassen und Zahlungen direkt von privaten Konten zu leisten. Geschäftsfahrten dann abrechnen als Nutzungseinlage. Im Vertrag stünde dann ohnehin der Name des Einzelunternehmers, kann dem Autohaus also egal sein (wg. „Zulassung aufs Gewerbe“).

 

Ggfs. ist eine ähnliche Konstellation auch bei der GBR möglich.

 

 

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FranzFerdinand

@el_Mare: So wäre das in etwa gedacht, wenn möglich würde ich auch die Leasingrate direkt privat abrechnen, die GbR brauche ich ja im Idealfall nur, um die Berechtigung für die Gewerbekonditionen nachzuweisen. Wie sehr die Hersteller dann hinterher sind, ob im Fahrzeugschein wirklich die GbR oder mein Name steht, weiß ich natürlich nicht.

 

Interessant wäre auch die Frage, wie dann eigentlich die USt. erhoben wird. Oder zieht die Leasingsgesellschaft das mit ein, solange man keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug nachweist? (Was ich ja gar nicht beabsichtige).

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Sleepwalker
· bearbeitet von Sleepwalker
vor einer Stunde schrieb FranzFerdinand:

[...]

Interessant wäre auch die Frage, wie dann eigentlich die USt. erhoben wird. Oder zieht die Leasingsgesellschaft das mit ein, solange man keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug nachweist? (Was ich ja gar nicht beabsichtige).

[...]

 

Solange der Leasinggeber in Deutschland sitzt wird selbstverständlich der Bruttobetrag in Rechnung gestellt. Wie oben geschrieben, wird das Auto seitens des Finanzamts vermutlich ohnehin zum Privatvermögen gezählt. Die Leasingraten (genau wie Sprit, Reparatur etc.) wären selbst, wenn Sie vom Firmenkonto bezahlt werden, in der Buchhaltung als Privatentnahmen zu betrachten. 

 

Ich würde angesichts solcher Fragestellungen empfehlen einen Steuerberater zu konsultieren, oder einfach einen günstigen Gebrauchtwagen zu kaufen; das beugt auch dem Stress bei der Rückgabe vor.

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