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Flocki69

Steuerliche Behandlung von Aktienanleihen mit Fälligkeit um den Jahreswechsel

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Flocki69

Hallo zusammen,

 

angenommen ich habe eine Aktienanleihe gekauft:

- letzter Handelstag 20.12.18

- Ausübungstag 21.12.18

- Zinstermin 01.01.19

- Fälligkeit und Auszahlungstag 02.01.19

 

Wann gelten die Zinsen (sofern der Basispreis nicht unterschritten wird) und ein eventueller Gewinn/Verlust steuerlich als zugeflossen?

Ich gehe davon aus 2019?

Das Datum des Ausübungstages (hier 2018) ist ja steuerlich gesehen irrelevant, oder?

 

Danke Euch im voraus für die Aufklärung

 

Flocki69

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wann gelten die Zinsen (sofern der Basispreis nicht unterschritten wird) und ein eventueller Gewinn/Verlust steuerlich als zugeflossen?

Du meinst wohl anders herum, also "Wann gelten die Zinsen und ein eventueller Gewinn/Verlust (sofern der Basispreis nicht unterschritten wird) steuerlich als zugeflossen?"

 

Und ja, imho ist 2019 korrekt.

 

Stefan

 

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Flocki69
Am 12.11.2018 um 17:37 schrieb reckoner:

 

Du meinst wohl anders herum, also "Wann gelten die Zinsen und ein eventueller Gewinn/Verlust (sofern der Basispreis nicht unterschritten wird) steuerlich als zugeflossen?"

Hallo Stefan,

 

Danke für die Antwort.

 

Du hast natürlich recht. Zinsen werden ja immer bezahlt, nur die Rückzahlung (Nennwert/Auslieferung) ist abhängig vom Kurs des Basiswertes.

 

Eine Frage noch: weshalb finde ich in unterschiedlichen Portalen unterschiedliche Stückzinsen für ein und diesselbe AA?

 

Gruß

 

Flocki69

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

weshalb finde ich in unterschiedlichen Portalen unterschiedliche Stückzinsen für ein und diesselbe AA?

Da gibt es imho mehrere Erklärungen.

 

Erstens könnten es Kurse von unterschiedlichen Tagen sein (imho wird der Tag des Kurses auch für die Stückzinsberechnung genommen).

Zweitens könnte das Portal falsch rechnen, etwa immer mit jährlichen Zinsen (es gibt aber gerade bei AA auch andere Zeiträume, manchmal sogar längere als ein Jahr)

 

Hast du mal ein Beispiel? Daran könnte ich zeigen welche Angabe stimmt, und vielleicht auch wie du das sicherstellen kannst.

Es heißt immer. dass man im Zweifel direkt bei dem Emittenten schauen sollte. Aber leider hab' ich auch da schon Fehler gefunden.

Meiner Erfahrung nach sind die großen Portale (z.B. Onvista und Ariva) schon recht verlässlich.

 

Ich hab' es mir zur Regel gemacht (bzw. macht das meine Excel-Tabelle), die Stückzinsen selber auszurechnen. Dazu braucht man aber den Tag der letzten Zinszahlung oder den Tag der Emission.

Grob reicht es aber mit der Fälligkeit und beispielsweise einem Jahr zurück zu rechnen, Fehler gleichen sich dann fast aus.

Du bekommst ja unterm Strich nur die Zinsen für deine Halteperiode, die Stückzinsen sind ein durchlaufender Posten (du zahlst sie beim Kauf und bekommst sie später wieder zurück).

 

Stefan

 

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Flocki69

Hallo Stefan,

 

bin glaube ich selber drauf gekommen.

z.B. CV57Q7

Als ich heute (Werktag) verglichen habe, waren beim Emittent (CoBa) und in "meinem" Portal Finanztreff.de dieselben Stückzinsen hinterlegt.

Als ich die letzten Male geschaut habe, war das am Wochenende und ich vermute, daß die Daten auf finanztreff.de da nicht aktuell waren.

Ich rechne die Stückzinsen jetzt auch besser selbst aus, dann bin ich sicher.

Habe aber festgestellt, wenn man im Excel die Zinstage berechnet:  HEUTE() - "erster Handelstag", muß man von dem errechneten Ergebnis 2 abziehen, damit es passt.

 

Gruß

 

Flocki69

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Habe aber festgestellt, wenn man im Excel die Zinstage berechnet:  HEUTE() - "erster Handelstag", muß man von dem errechneten Ergebnis 2 abziehen, damit es passt.

Ja, das liegt daran, dass Valuta immer erst 2 Tage später ist. Du bekommst die Anleihe also nicht heute, sondern erst übermorgen. Ist natürlich beim Verkauf genauso (wenn man nicht bis zum Ende hält, was ich aber in der Regel tue).

 

Stefan

 

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Flocki69

Hallo Stefan,

 

noch eine allerletzte Frage.

Ab wieviel Uhr erhöht sich eigentlich der (Stück-)Zins für den laufenden Tag?

 

Gruß

Flocki

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

ich würde sagen ab Mitternacht Ortszeit.

Sind aber nur Peanuts, warum interessiert dich das?

 

Stefan

 

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Flocki69

Hallo,

 

rein interessehalber. Ich verstehe gerne das was ich mache zu 100% und manchmal sind auch Details hilfreich.

Nochmals vielen Dank

 

Grüße

Flocki69

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Belgien
Am 17.11.2018 um 13:12 schrieb Flocki69:

 

Eine Frage noch: weshalb finde ich in unterschiedlichen Portalen unterschiedliche Stückzinsen für ein und diesselbe AA?

 

 

Neben den schon erwähnten Gründen, dass mit unterschiedlichen Dateumsangaben gerechnet wird, spielt auch eine Rolle, ob die Portale die unterschiedlichen Stückzinsmethoden berücksichtigen. Bei RCs der Emittentin CoBa werden Stückzinsen z.B. per Act/Act berechnet, bei RCs der Emittentin Vontobel dagegen per 30/360. Emittieren beide Emittenten am selben Tag jeweils einen RC mit identischem Kupon, so unterscheiden sich bei einem späteren Kauf dennoch die Stückzinsen der beiden vermeintlich identischen RCs. Ein Rendite- und Stückzinsrechner, der mit unterschiedlichen Stückzinsmethoden umgehen kann, ist der auf www.bondboard.de verfügbare Online-Renditerechner. Rechnet man dort einen RC durch, so stimmen die Ergebnisse.

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