Zum Inhalt springen
dasHiggs

Beratungsgespräch PKV: Hinweis auf Rahmenbedingungen der Öffnungsaktion

Empfohlene Beiträge

dasHiggs

Liebes Forum,

 

Ich habe mich hier angemeldet, da ich vor einem Dilemma stehe und nicht weiter weiß. 

Durch die anstehende Verbeamtung am 1.11. diesen Jahres habe ich mich über den Beitritt in die PKV informiert und habe schließlich eine Beratung bei der DBV (dort ist meine Frau bereits versichert) in Anspruch genommen. Dort wurde mir in einem 2,5 stündigen Termin die wesentlichen Punkte der PKV erklärt, sowie es wurde versucht mir allerhand Zusatzversicherungen wie private Unfallschutzversicherung zu verkaufen. Da ich erstmal nur wegen einer PKV da war, haben wir dies zunächst forciert und alles andere soll(te) später kommen.

 

Nun ist es leider so, dass ich in den Jahren 2012 und 2017 mit einer Nierenbeckenentzündung jeweils 4 Tage im Krankenhaus lag. Allein diese Angabe hat bereits dafür gesorgt, dass die DBV mich nicht nimmt. (Ob das medizinisch nachvollziehbar ist möchte ich an dieser Stelle nicht weiter beurteilen, da ich kein Fachmann bin; Darum geht es hier aber auch nicht).

 

So stand ich da mit einer Ablehnung. Mir wurde vorgeschlagen, erstmal einige Jahre in die GKV zu wechseln und dann, wenn nichts weiteres passiert, in die PKV bei der DBV. Da ich nichts von zocken halte, lehne ich diese Art Glücksspiel um meine Gesundheit kategorisch ab und mich wundert es, dass ein Berater ernsthaft so etwas vorschlägt. Darauf hin habe ich(!) den Berater darauf hingewiesen, dass die DBV doch aber an einer Öffnungsaktion teilnimmt und mich doch (mit Risikozuschlag) nehmen MÜSSE. Daraufhin lenkte er ein und hat mir die Modalitäten der Öffnungsaktion genannt. Natürlich ist nur der teuerste Tarif in der Öffnungsklausel, sodass Kosten von über 400€ monatlich entstehen. 

 

Am Tag der Ablehnung bei der DBV habe ich einen bekannten Berater der Debeka (Mit Öffnungsaktion und 30% liegt der monatliche Beitrag bei 300€) angerufen und wir haben zeitnah einen Antrag bei der Debeka fertiggemacht, selbstverständlich habe ich hier angegeben, dass ich bei der DBV abgelehnt wurde und meine Krankenunterlagen eingereicht. Heute kam die Nachricht, dass die Debeka mich aus gesundheitlichen Gründen auch ablehnt, mich aber über die Öffnungsklausel genommen hätte, wenn ich nicht einen Erstantrag bei der DBV gestellt hätte. 

 

Für mich stellt sich hier die Frage: Hätte der DBK Berater mir mitteilen müssen, dass man nur bei der PKV, bei der man den Erstantrag abgibt, ein Anrecht auf die Öffnungsklausel hat? Meiner Rechtsauffassung nach sollte doch zumindest ein Hinweis dazu kommen. Dieser kam definitv nicht, auch im Beratungsprotokoll ist nichts hierzu vermerkt. 

 

Ich fühle mich aus diesem Grund nicht umfassend beraten, denn hätte ich das gewusst, hätte ich niemals den Antrag bei der DBV unterschrieben. Trügt mich hier mein Rechtsverständnis oder wurde ich wirklich nicht umfassend beraten? Da auf meine Lebenszeit eine nicht ganz geringe Summe durch die monatliche Differenz zustande käme wäre für mich der nächste Schritt, einen Rechtsanwalt einzuschalten und die Möglichkeiten abzuwägen.

 

Liebe Grüße

dasHiggs

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jny

https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige/

 

Ich hab die PDF des o.g. Link überflogen: dort sehe ich nirgends, dass eine Anfrage bei einem anderen Versicherungsunternehmen schädlich sein sollte. Ruf die debeka an,eventuell hat die ablehnende Einheit deinen Antrag falsch verstanden...? Wenn die bei ihrem Standpunkt bleibt, fällt mir auch nichts anderes ein als Anwalt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
saibottina

Ich würde Dir zu einem, auf PKV-Fragen spezialisierten, Versicherungsberater raten. Zum Anwalt würde ich dann gehen, wenn der Versicherungsberater das als letzten Schritt empfiehlt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
paradox82
· bearbeitet von paradox82
vor 12 Stunden schrieb jny:

https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige/

 

Ich hab die PDF des o.g. Link überflogen: dort sehe ich nirgends, dass eine Anfrage bei einem anderen Versicherungsunternehmen schädlich sein sollte. Ruf die debeka an,eventuell hat die ablehnende Einheit deinen Antrag falsch verstanden...? Wenn die bei ihrem Standpunkt bleibt, fällt mir auch nichts anderes ein als Anwalt.

"Die erleichterten Bedingungen müssen nur von dem Versicherer gewährt werden, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde." (S. 11).

 

Als meine Frau im Rahmen der Öffnungsaktion in die PKV gewechselt ist, wurde uns dies vom Honoarberater auch so erklärt. Sie hat daraufhin vor der Antragstsellung alle relevanten Kassen verglichen und nach eingehender Beratung den Antrag bei der Kasse gestellt, bei der sie auch mit RZ sein wollten.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dasHiggs
Am 22.11.2018 um 09:44 schrieb paradox82:

"Die erleichterten Bedingungen müssen nur von dem Versicherer gewährt werden, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde." (S. 11).

 

Als meine Frau im Rahmen der Öffnungsaktion in die PKV gewechselt ist, wurde uns dies vom Honoarberater auch so erklärt. Sie hat daraufhin vor der Antragstsellung alle relevanten Kassen verglichen und nach eingehender Beratung den Antrag bei der Kasse gestellt, bei der sie auch mit RZ sein wollten.


Vielen Dank, da die Information in der Broschüe steht gehe ich mal davon aus, dass man rechtlich keine Chance hat da wohl argumentiert würde, dass ich das hätte wissen können. Oder sehe ich das zu schwarz?

 

Aber selbst wenn es so ist hat die Sache doch einen faden Beigeschmack: Der DBV Berater weiß ganz genau, dass der günstige Tarif wirklich gut sein mag für Junge Leute die gesund sind, doch er kennt ja die Preise der Debeka auch grob und wusste beim Unterzeichnen ganz genau, dass ich bei der DBV über die Öffnungsaktion deutlich schlechter gestellt bin (da sehr viel teurer) als bei der Debeka. Zumindest ein Hinweis auf die Bindung durch den Erstantrag gehört doch zu einer ehrlichen Beratung hinein, oder bin ich da echt zu blauäugig?

 

Danke schonmal an alle für die Hilfe!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
TheMarl

Also dass er dich auf irgendwelche günstigeren Tarife bei der Debeka hinweisen hätte müssen sehe ich nicht so. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
paradox82

 

vor 1 Stunde schrieb dasHiggs:

Vielen Dank, da die Information in der Broschüe steht gehe ich mal davon aus, dass man rechtlich keine Chance hat da wohl argumentiert würde, dass ich das hätte wissen können. Oder sehe ich das zu schwarz?

Die Frage wirst du einem Fachanwalt stellen müssen. Die Vesicherung kann sich zudem immer auf den Standpunkt stellen, dass dies auch im Beratungsgespräch Thema war. Kannst Du beweisen, dass dies nicht der Fall war?

 

Am 21.11.2018 um 17:18 schrieb dasHiggs:

Daraufhin lenkte er ein und hat mir die Modalitäten der Öffnungsaktion genannt. Natürlich ist nur der teuerste Tarif in der Öffnungsklausel, sodass Kosten von über 400€ monatlich entstehen.

Kannst Du das Angebot noch wahrnehmen? Deine jetzige Alternative wäre ja die gesetzliche, dort muss man als Beamter m. E. den Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil quasi selbst tragen. Dies dürfte, je nach Besoldungsstufe erheblich mehr als 400 Euro ausmachen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dasHiggs
Am 23.11.2018 um 20:42 schrieb paradox82:

Kannst Du beweisen, dass dies nicht der Fall war?

Ich habe ein Beratungsprotokoll, in dem dies nicht erwähnt wird, also ja. 

 

Am 23.11.2018 um 20:42 schrieb paradox82:

Kannst Du das Angebot noch wahrnehmen? Deine jetzige Alternative wäre ja die gesetzliche, dort muss man als Beamter m. E. den Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil quasi selbst tragen. Dies dürfte, je nach Besoldungsstufe erheblich mehr als 400 Euro ausmachen.

Das werde ich wohl oder übel tun müssen. Mich stört halt, dass ich durch den Erstantrag an den Wuchertarif der DBV gebunden bin und diesen extremen Betrag zahlen muss, bei der Debeka wären das 100€ weniger. 

 

Am 23.11.2018 um 19:44 schrieb TheMarl:

Also dass er dich auf irgendwelche günstigeren Tarife bei der Debeka hinweisen hätte müssen sehe ich nicht so. 

Na dann lies doch nochmal genau, was ich geschrieben habe ;-)

Er hätte mich doch nicht auf den günstigeren Tarif eines Konkurrenten hinweisen sollen, sondern sagen müssen: Wenn Sie das jetzt hier unterschreiben, werden Sie bei keiner anderen PKV über die Öffnungsklausel hineinkommen. Eine, in meinem Fall, sehr wertvolle Information.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
IndexP
vor 2 Stunden schrieb dasHiggs:

Das werde ich wohl oder übel tun müssen. Mich stört halt, dass ich durch den Erstantrag an den Wuchertarif der DBV gebunden bin und diesen extremen Betrag zahlen muss, bei der Debeka wären das 100€ weniger.

 

1. Was ich nicht verstehe: Wenn Dich die DBV im ersten Anlauf genommen hätte, wärest Du doch auch bei der DBV gelandet? Was also soll das Gejammer über die teureren Tarife der DBV?

2. Mein Gott, es geht offensichtlich um 100 Euro pro Monat...(und das evtl. noch hälftig? - und bei angeschlagener Gesundheit?)

 

 

Er hätte mich doch nicht auf den günstigeren Tarif eines Konkurrenten hinweisen sollen, sondern sagen müssen: Wenn Sie das jetzt hier unterschreiben, werden Sie bei keiner anderen PKV über die Öffnungsklausel hineinkommen. Eine, in meinem Fall, sehr wertvolle Information.

 

Irgendwie schon allein gefühlt reichlich "wenn" und "hätte"...

Unglaublich, das Anspruchsdenken - und die Erwartung, eigene Versäumnisse/Schuld dann noch jemand anderem in die Schuhe schieben zu können...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dasHiggs
vor 5 Stunden schrieb IndexP:

1. Was ich nicht verstehe: Wenn Dich die DBV im ersten Anlauf genommen hätte, wärest Du doch auch bei der DBV gelandet? Was also soll das Gejammer über die teureren Tarife der DBV?

Naja, die DBV hat zwei Tarife. Einen "normalen" Tarif (230€) und einen Luxustarif (über 300€). Die Öffnungsaktion bieten sie, welch ein Zufall, natürlich nur auf den teuren Tarif zzgl. 30% Zuschlag sowie Leistungskürzungen an. So liege ich bei über 400€. Im Vergleich zu den 230€ von denen anfangs die Rede ist ein enormer Unterschied!

vor 5 Stunden schrieb IndexP:

2. Mein Gott, es geht offensichtlich um 100 Euro pro Monat...(und das evtl. noch hälftig? - und bei angeschlagener Gesundheit?)

Ja, es geht um 100€ im Monat bis an mein Lebensende. Da ist nichts hälftig von, wieso sollte es auch? Auch die Gesundheit ist nicht angeschlagen, ich lag nur mit einer akuten Entzündung im Krankenhaus. Ich habe keinerlei Schädigungen davongetragen o.Ä.

vor 5 Stunden schrieb IndexP:

 

Irgendwie schon allein gefühlt reichlich "wenn" und "hätte"...

Unglaublich, das Anspruchsdenken - und die Erwartung, eigene Versäumnisse/Schuld dann noch jemand anderem in die Schuhe schieben zu können...

Selbstverständlich habe ich den Anspruch bei einer Beratung, dass ich auf diese Dinge hingewiesen werde. Woher soll ich als jemand der sich damit nicht auskennt so eine Spitzfindigkeit denn wissen? Und dass es auf einer Internetbroschüre auf S 11. in einem Halbsatz erwähnt wird empfinde ich persönlich nicht als ausreichend, dass ein Berater davon ausgehen kann, dass ich davon Kenntnis habe. Somit wäre ein Hinweis mehr als fair gewesen. Er hätte mich ja nicht zur Debeka vermitteln sollen, aber einfach ein Hinweis auf die Regularien ist ja wohl nicht zu viel verlangt. 


Unglaublich, dass es Menschen gibt, die sich nicht von Versicherungsfritzen von vorn bis hinten ver******* lassen wollen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
paradox82
vor 34 Minuten schrieb dasHiggs:

Selbstverständlich habe ich den Anspruch bei einer Beratung, dass ich auf diese Dinge hingewiesen werde.

M.E. warst du nicht bei einem Berater, sondern bei einem Verkäufer. Einen Berater hättest du zahlen müssen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Okabe

Die Regelungen rund um die Öffnungsaktion sind mMn. nicht optimal gelöst - nett ausgedrückt.

Trotzdem muss ich zustimmen: @dasHiggs, du warst nicht bei einem Berater, sondern bei einem Verkäufer. Hak die Sache ab und verbuch es unter "draus gelernt", so ärgerlich es im Endeffekt auch ist. Ein kleiner Trost: Versicherungen können nicht zaubern und haben eher begrenzt Einfluss, auf das Preis/Leistungsverhältnis. Wenn du bei Versicherung A mal eben 100€ mehr zahlst im Monat, dann wirst du höchstwahrscheinlich auch auf die ein oder andere Art und Weise bessere Leistungen haben. Es ist also eher nicht so, dass du jetzt für nix und wieder nix 100€/Monat mehr bezahlst.

 

Lass es dir eine Lehre sein und achte das nächste mal sorgfältig darauf, ob du wirklich beraten wirst oder nicht. Grundsätzlich gilt: zahlst du pro Stunde oder pauschal eine erfolgsunabhängige Summe für die Beratung? Dann ist es wahrscheinlich auch eine, ansonsten ist große Skepsis angebracht. Das gilt für Versicherungen genauso wie für Autohäuser, einen Grundstückskauf, Aktieninvestments oder das neue Handy bei Mediamarkt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bondholder
vor 2 Stunden schrieb dasHiggs:

Selbstverständlich habe ich den Anspruch bei einer Beratung, dass ich auf diese Dinge hingewiesen werde.

Hast du auch den Anspruch, vom Handyvertragsberater in der Fußgängerzone darauf hingewiesen zu werden, dass es im Internet viel günstigere Verträge gibt?

Für null Euro Beratungshonorar wird man das das ja wohl erwarten können...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza
vor 14 Stunden schrieb dasHiggs:

Naja, die DBV hat zwei Tarife. Einen "normalen" Tarif (230€) und einen Luxustarif (über 300€). Die Öffnungsaktion bieten sie, welch ein Zufall, natürlich nur auf den teuren Tarif zzgl. 30% Zuschlag sowie Leistungskürzungen an. So liege ich bei über 400€. Im Vergleich zu den 230€ von denen anfangs die Rede ist ein enormer Unterschied!

Ja, es geht um 100€ im Monat bis an mein Lebensende. Da ist nichts hälftig von, wieso sollte es auch? Auch die Gesundheit ist nicht angeschlagen, ich lag nur mit einer akuten Entzündung im Krankenhaus. Ich habe keinerlei Schädigungen davongetragen o.Ä.

Selbstverständlich habe ich den Anspruch bei einer Beratung, dass ich auf diese Dinge hingewiesen werde. Woher soll ich als jemand der sich damit nicht auskennt so eine Spitzfindigkeit denn wissen? Und dass es auf einer Internetbroschüre auf S 11. in einem Halbsatz erwähnt wird empfinde ich persönlich nicht als ausreichend, dass ein Berater davon ausgehen kann, dass ich davon Kenntnis habe. Somit wäre ein Hinweis mehr als fair gewesen. Er hätte mich ja nicht zur Debeka vermitteln sollen, aber einfach ein Hinweis auf die Regularien ist ja wohl nicht zu viel verlangt. 


Unglaublich, dass es Menschen gibt, die sich nicht von Versicherungsfritzen von vorn bis hinten ver******* lassen wollen.

Bei allem - zum Teil verständlichen Ärger - hier liegen ein paar Sachen ziemlich quer.

a) Nicht jede Gesellschaft nimmt an der Öffnungsaktion teil
b) Wenn die Gesellschaft dran teil nimmt, entscheidet sie, für welche Tarife diese Aktion gelten soll
c) die meisten Gesellschaften nehmen nur mit ihren Low-Level Tarifen an der Aktion teil, da hier erfahrungsgemäß tendenziell nur schlechte Risiken rein rutschen.

Insofern ist die DBV hier eher als positive Ausnahme zu erwähnen, dass hier ein leistungsstärkerer Tarif für die Aktion geöffnet ist. (Wobei ich mir hier nicht 100% sicher bin, dass da nicht etwas durcheinander gewürfelt wurde)
Debeka z.B. bietet ihren Beihilfeergänzungstarif im Rahmen der Öffnungsaktion NICHT an, was einem spätestens dann auf die Füsse fällt, wenn Leistungen abgerechnet werden, die von der Beihilfe nicht erstattet werden.
Vermutlich wäre das Geschrei dann wieder riesengroß (Falschberatung, Beschiss etc..etc..). Eben, weil es bis zum Lebensende passen sollte, darf man durchaus ein bisserl Zeit und Gerhirnschmalz auf die Auswahl des passenden Tarifes
bzw. der passenden Gesellschaft verwenden.
d) Das was als "Luxustarif" bezeichnet wurde, erfüllt m.E. gerade mal den Mindeststanspruch, den man eine gute PKV haben sollte. (Gesundheitszustände ändern sich im Laufe der Jahr..meist nicht zum positiven) 
d) Es gibt für den Vertreter keine, wie auch immer geartete Hinweispflicht auf die Öffnungsaktion. Warum sollte er auf einen Tarif hinweisen, an dem er nichts verdient? 
(Die meisten Gesellschaften zahlen keine oder nur minimale Provision für Tarife der Öffnungsaktion) - Zudem bekommen die Vertreter Ärger, wenn Sie prozentual zuviele solcher Tarife verkaufen.
e) Jeder ist in der Auswahl seines "Beraters" völlig frei. Du hast Dich entschieden, zu einem Vertreter der DBV zu gehen. Was hast Du erwartet? Und da ja "Versicherungsfritzen" eh alles Gangster und Gauner sind, die einen
von vorne bis hinten ver******, hätte Dir das ja auch vorher klar sein können und Du hättest in entsprechender Eigenrecherche vorher entsprechendes Know-How aufbauen können, um dem Mann auf den Zahn zu fühlen.

Sei froh, wenn Du bei der DBV über die Öffnungsaktion in den leistungsstärkeren Tarif reinkommst - es hindert Dich ja niemand daran, in zwei drei Jahren nochmal einen Versuch zu starten, um ggfls. zu wechseln.
(Billiger geht fast immer)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dasHiggs
vor 4 Stunden schrieb Peter Wolnitza:

z.B. bietet ihren Beihilfeergänzungstarif im Rahmen der Öffnungsaktion NICHT an, was einem spätestens dann auf die Füsse fällt, wenn Leistungen abgerechnet werden, die von der Beihilfe nicht erstattet werden.
Vermutlich wäre das Geschrei dann wieder riesengroß (Falschberatung, Beschiss etc..etc..). Eben, weil es bis zum Lebensende passen sollte, darf man durchaus ein bisserl Zeit und Gerhirnschmalz auf die Auswahl des passenden Tarifes

bzw. der passenden Gesellschaft verwenden.

Leider nimmt die DBV auch den Baustein der Beihilfeergänzung bei dem teuren Tarif mit Öffnungsklausel heraus.

vor 4 Stunden schrieb Peter Wolnitza:

Jeder ist in der Auswahl seines "Beraters" völlig frei. Du hast Dich entschieden, zu einem Vertreter der DBV zu gehen. Was hast Du erwartet? Und da ja "Versicherungsfritzen" eh alles Gangster und Gauner sind, die einen
von vorne bis hinten ver******, hätte Dir das ja auch vorher klar sein können und Du hättest in entsprechender Eigenrecherche vorher entsprechendes Know-How aufbauen können, um dem Mann auf den Zahn zu fühlen.

Das stimmt, meine Frau ist dort seit ihrer Geburt privat versichert, ihre Eltern seit ihrer Verbeamtung. Und mit dort meine ich nicht die DBV, sondern den speziellen "Berater". Etwas mehr Transparenz hätte ich mir dort gewünscht. Aber gut, nun ist es so. 

 

Den Tipp mit dem Wechsel nach ein paar Jahren (wenn alles in Ordnung) ist hab ich gespeichert, danke!
 

vor 18 Stunden schrieb Okabe:

 

Lass es dir eine Lehre sein und achte das nächste mal sorgfältig darauf, ob du wirklich beraten wirst oder nicht. Grundsätzlich gilt: zahlst du pro Stunde oder pauschal eine erfolgsunabhängige Summe für die Beratung? Dann ist es wahrscheinlich auch eine, ansonsten ist große Skepsis angebracht. Das gilt für Versicherungen genauso wie für Autohäuser, einen Grundstückskauf, Aktieninvestments oder das neue Handy bei Mediamarkt.

Danke! Hätte ich machen sollen, habe vorher nie Lehrgeld zahlen müssen, da ich auf so etwas eigentlich achte und dachte auch, dass ich das durch die Wahl des "Beraters" meiner Schwiegereltern tue. Jetzt hats mich mal erwischt, die Entzündung sollte folgenlos ausheilen, sodass ich in zwei Jahren dann erneut die Chance habe.

 

Danke an alle für die Anteilnahme und Hilfe :-)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bondholder
vor 31 Minuten schrieb dasHiggs:

Das stimmt, meine Frau ist dort seit ihrer Geburt privat versichert, ihre Eltern seit ihrer Verbeamtung. Und mit dort meine ich nicht die DBV, sondern den speziellen "Berater".

Welchen Beruf übt dieser sogenannte "Berater" aus?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dasHiggs
Am 26.11.2018 um 14:33 schrieb bondholder:

Welchen Beruf übt dieser sogenannte "Berater" aus?

Er ist Versicherungsvertreter bei der DBV. Ich habe ja meinen Fehler bereits eingesehen und hätte zu einem unabhängigen Berater gesehen sollen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dasHiggs

Ich möchte nur kurz für Leute, die ein ähnliches Problem haben wie ich, den aktuellen Stand mitteilen.

So wie es aussieht (Stand heute) werde ich in keine PKV über die Öffnungsaktion gelangen. Die Debeka argumentiert, dass der Erstantrag bei der DBV eingegangen sei, weshalb diese verantwortlich ist (was ich auch verstehe, denn so steht es in der Broschüre). 

 

Die DBV argumentiert dagegen und behauptet, ich hätte meinen "Freischuss" für die Öffnungsaktion verwirkt, da ich (bzw. der Verkäufer) den falschen Tarif gewählt hat. Das stimmt nur leider überhaupt nicht mit dem überein, was in der Broschüre steht: 

 

"Sofern der Antrag keinen Verweis auf die

Öffnungsaktionen enthält, werden die teilnehmenden Versicherungsunternehmen

auf die Öffnungsaktionen hinweisen, wenn

erkennbar ist, dass eine Aufnahme nur zu den erleichterten

Bedingungen in Betracht kommt oder die Bedingungen der Öffnungsaktionen

günstiger sind."

 

Darf eine PKV hingehen und einfach behaupten: "Machen wir nicht?", obwohl es rechtlich nachweislich anders aussieht?!

 

Momentan hat diese Geschichte eine Tragweite erlangt, die darüber entscheidet, ob ich den Beruf (Lehrer) weitermache oder nicht. Sollte ich in die GKV müssen würde ich kündigen.  Die landläufige Meinung, dass (einige) Lehrer faul sind kann ich nur bestätigen und mich würde es zermürben, jeden Tag zur Arbeit zu fahren in dem Wissen, dass der "faule Sack" neben mir ca. 500€ mehr netto im Monat bekommt als ich. 

Ist diese Denke verwerflich?

 

Ich bin einfach völlig entsetzt über dieses kaputte System...

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
IndexP

Heißt das, der 400 Euro "Wucher-Tarif" (O-Ton) der DBV ist für Dich - entgegen Deines ersten Posts - auch nicht mehr zugänglich?

 

Zitat

mich würde es zermürben, jeden Tag zur Arbeit zu fahren in dem Wissen, dass der "faule Sack" neben mir ca. 500€ mehr netto im Monat bekommt als ich. 
Ist diese Denke verwerflich?

 

Abgesehen von der Tatsache, daß ich der Rechnung nicht ganz folgen kann - frage ich mich eher ernsthaft, ob Du als Lehrer geeignet und tragbar bist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
pcfreak324

Ich würde diesen Vorfall der BaFin melden. Die ist für die Aufsicht über die privaten Krankenversicherungen zuständig. Ob die dir helfen können, steht auf einem anderen Blatt aber mit so einem Gebaren sollten die beteiligten Versicherungen nicht durchkommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Knacker
Am 7.2.2019 um 17:36 schrieb dasHiggs:

Ich bin einfach völlig entsetzt über dieses kaputte System...

Ich auch. Es gibt auch schon einige Anzeichen, dass es sich zum Auslaufmodell entwickelt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Worrier
· bearbeitet von Worrier
5 hours ago, IndexP said:

frage ich mich eher ernsthaft, ob Du als Lehrer geeignet und tragbar bist.

 

Und schon eine Antwort gefunden?

 

Was ein Blödsinn...du kannst die 500€ netto ja gerne ausgleichen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Thomas_384

Was hast du bisher gemacht?

Wenn du auf Lehramt studiert hast, bist du jetzt ja auch nicht grenzenlos in der freien Wirtschaft vermittelbar.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dasHiggs
Am 8.2.2019 um 16:33 schrieb IndexP:

Heißt das, der 400 Euro "Wucher-Tarif" (O-Ton) der DBV ist für Dich - entgegen Deines ersten Posts - auch nicht mehr zugänglich?

Genau, den würde ich in meiner momentanen Situation mit Kusshand nehmen. 

Am 8.2.2019 um 16:33 schrieb IndexP:

Abgesehen von der Tatsache, daß ich der Rechnung nicht ganz folgen kann - frage ich mich eher ernsthaft, ob Du als Lehrer geeignet und tragbar bist

Wenn du der Rechnung nicht folgen kannst solltest du vielleicht nichts zu diesem Thema beitragen. Ich habe zumindest bisher nichts gehört, warum ich nicht als Lehrer geeignet sein sollte.

Am 8.2.2019 um 18:24 schrieb pcfreak324:

Ich würde diesen Vorfall der BaFin melden. Die ist für die Aufsicht über die privaten Krankenversicherungen zuständig. Ob die dir helfen können, steht auf einem anderen Blatt aber mit so einem Gebaren sollten die beteiligten Versicherungen nicht durchkommen.

Danke für den Tipp, das wäre dann die nächste Eskalationsstufe.

Am 8.2.2019 um 21:51 schrieb Worrier:

Und schon eine Antwort gefunden?

Leider noch nicht.

Am 9.2.2019 um 00:42 schrieb Thomas_384:

Was hast du bisher gemacht?

Wenn du auf Lehramt studiert hast, bist du jetzt ja auch nicht grenzenlos in der freien Wirtschaft vermittelbar.

Ich habe den Entscheidungen der Versicherer schriftlich widersprochen und mit Hinweis auf die Broschüre der Öffnungsaktion eine erneute Prüfung des Antrags erbeten. Das wurde getan und es wurde freundlich widersprochen.

 

Bin mit dem PKV Dachverband und dem Ombudsmann in Verbindung, momentan läuft noch ein Antrag bei einem Unternehmen, wenn der durchgeht ist alles gut, wenn nicht muss ich weitere Schritte unternehmen.

 

Mit dem Lehramtsstudium und der Wirtschaft: Da bin ich zu 100% bei dir, allerdings bin ich Seiteneinsteiger und habe Physik studiert, ich hätte jetzt schon über einen Freund die Möglichkeit, in sein Unternehmen einzusteigen. Das ist allerdings nicht mein Wunsch, da ich den Job des Lehrers echt gerne mache. Ach wenn er im Vergleich zu dem was ich in der Wirtschaft bekommen würde, schlechter bezahlt wird (Man nagt mit A13Z sicherlich nicht am Hungertuch). Dann allerdings auch nur zu den Konditionen, die mir damals auch zu Beginn des Seiteneinstiegs eröffnet wurden. Und da gehört nunmal auch die Beihilfe in Kombination mit der PKV zu. Wenn ich das nicht bekomme und in freiwillig in die GKV muss bin ich raus. 

 

Entschuldigt die aufbrausende Art im Eingangspost und zwischendurch, allerdings wankt meine Lebensplanung gerade gewaltig und das ist nicht gerade angenehm wenn man den Ausgang noch nicht kennt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...