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dasHiggs

Beratungsgespräch PKV: Hinweis auf Rahmenbedingungen der Öffnungsaktion

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B2BFighter
vor 1 Stunde schrieb dasHiggs:

Entschuldigt die aufbrausende Art im Eingangspost und zwischendurch, allerdings wankt meine Lebensplanung gerade gewaltig und das ist nicht gerade angenehm wenn man den Ausgang noch nicht kennt.

Kein Problem, ich kann mir Ihre Situation nur zu gut vorstellen. Darf ich fragen, in welchen Bundesand Sie die Beamtenlaufbahn vornehmen wollen?

Momentan übernehmen nur Hamburg und Hessen*  auf Antrag den hälftigen Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenkasse für Beamte ("Hamburger Modell").

 

Allerdings haben nun auch bereits Berlin, Brandenburg und Thüringen angekündigt, das Hamburger Modell ebenfalls umsetzen zu wollen.

In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen ist das Hamburger Modell aktuell Gegenstand der parlamentarischen Diskussion.

 

Nachdem Hamburger Modell übernimmt der Dienstherr anstatt einer Beihilfe zur PKV den hälftigen Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Beispiel?!

 

Als A13 Beamter verdient man derzeit über der Beitragsbemessungsgrenze ( 4.537,50 monatlich) der GKV. Es gilt der der Sonderfall des allgemeinen Beitragssatzes von in Höhe von 14 %, da kein Krankengeldanspruch notwendig ist.

Die GKV kostet demnach nachdem Hamburger Modell einen Beamten in A13 monatlich 635,25 € wovon der Dienstherr  317,63 € übernimmt.

Diese 317,62 € wären Ihr Beitrag und sicherlich konkurrenzfähig ggü. einem schlechten PKV Tarif aus der Öffnungsaktion (ohne Beihilfeergänzungstarif) und einem 30% Risikozuschlag.

____

*In Hessen gibt es eine Sonderregelung: Hier bekommen in der GKV versicherte Beamte auch Beihilfe für Leistungen, wenn sie als Sachleistungen der gesetzlichen Krankenkasse gewährt werden – allerdings nur bis zur Höhe der von ihnen gezahlten Versicherungsbeiträge.

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dasHiggs
vor 14 Minuten schrieb B2BFighter:

Kein Problem, ich kann mir Ihre Situation nur zu gut vorstellen. Darf ich fragen, in welchen Bundesand Sie die Beamtenlaufbahn vornehmen wollen?

Ich bin zur Zeit in NRW zur Probe verbeamtet.

 

Das Hamburger Modell ist mir bekannt, da es in NRW allerdings nicht greift rechne ich erstmal nicht damit.

vor 14 Minuten schrieb B2BFighter:

Als A13 Beamter verdient man derzeit über der Beitragsbemessungsgrenze ( 4.537,50 monatlich) der GKV. Es gilt der der Sonderfall des allgemeinen Beitragssatzes von in Höhe von 14 %, da kein Krankengeldanspruch notwendig ist.

Die GKV kostet demnach nachdem Hamburger Modell einen Beamten in A13 monatlich 635,25 € wovon der Dienstherr  317,63 € übernimmt.

Diese 317,62 € wären Ihr Beitrag und sicherlich konkurrenzfähig ggü. einem schlechten PKV Tarif aus der Öffnungsaktion (ohne Beihilfeergänzungstarif) und einem 30% Risikozuschlag.

Danke für die Beispielrechnung. Vielleicht sollte ich die Diskussion um das Hamburger Modell einmal genauer verfolgen. Selbst wenn ich mich im worst-case zunächst gesetzlich versichern müsste könnte ich ja zumindest abwarten, ob das Hamburger Modell auch hier durchsetzt. 

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor 2 Stunden schrieb dasHiggs:

Vielleicht sollte ich die Diskussion um das Hamburger Modell einmal genauer verfolgen. Selbst wenn ich mich im worst-case zunächst gesetzlich versichern müsste könnte ich ja zumindest abwarten, ob das Hamburger Modell auch hier durchsetzt. 

Vor allem, weil nach Einführung des Hamburger Modells bereits privat Krankenversicherte nicht mehr in die gKV wechseln können.

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Tequilahombre

Grüße, ich hab mich extra angemeldet um auf diesen Beitrag antworten zu können. Meine Freundin steht derzeit auch vor der Erstverbeamtung. Also ich sehe zwei Möglichkeiten: Nummer eins: 

 

Die Ablehnung würde im Einzelfall eine besondere Härte bedeuten... Ich weiss aber nicht, ob weniger Netto eine besondere Härte ist. Vorstellen könnt ichs mir. 

 

Nummer 2: Lass den Kontrahierungszwang im Basistarif prüfen. Meiner Meinung nach sollte der Kontrahierungszwang bei dir greifen, und es gibt einen beihilfekonformen Basistarif. Damit liegst du m. E. immer noch deutlich unter dem GKV Beitrag ohne Hamburger Modell. Risikozuschläge werden im Basistarif nicht erhoben. Allerdings gibt es keine Provision dafür, daher wird der Basistarif nicht "beworben". 

 

Ansonsten kann ich nur wiederholen, dass die DBV dich definitiv auf die Öffnungsaktion hätte hinweisen müssen. Dazu hat sich das Unternehmen verpflichtet, und da würde ich dann auch drauf bestehen, notfalls mit PKV Verband, Ombudsmann, BaFin und Anwalt. 

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Tequilahombre

Sofern der Antrag keinen Verweis auf die Öffnungsaktionen enthält, werden die teilnehmenden Versiche- 

rungsunternehmen auf die Öffnungsaktionen hinweisen, wenn

erkennbar ist, dass eine Aufnahme nur zu den erleichterten

Bedingungen in Betracht kommt. Finde ich auch recht unmissverständlich. Ich denke, damit soll genau das vermieden werden, was dir gerade passiert. Ich würde mich tatsächlich vor diesem Hintergrund an den PKV Verband wenden mit dem Hinweis, dass die DBV sich offenbar in deinen Augen nicht an die Verbandsvorgaben hält. Ggf. vorher bei der DBV ankündigen, vielleicht zieht das schon genug, denn die haben sicher kein Interesse dort negativ aufzufallen. In der Regel gibt dann deinen Antrag auch ein Team oder Gruppenleiter letztlich frei, und Verbandsangelegenheiten würden 2-3 Stufen höher geklärt. Als Vorgesetzter wäre mir da das Beschwerderisiko bei nicht eindeutiger Rechtslage zu hoch. 

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