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Peski

Versicherter Personenkreis in der Betriebshaftpflicht

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Peski

Hallo Freunde,

 

Betrieb A hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die laut Bedingungen alle "Betriebsangehörigen" in Ausübung ihrer "dienstlichen Tätigkeiten" mitversichert.

 

Freunde vom Betriebsinhaber helfen diesem unentgeldlich bei einer betrieblichen Veranstaltung/Tätigkeit. Frage: Sind die Freunde während Ihrer Tätigkeit "Betriebsangehörige", die "dienstlich" tätig sind und somit mitversichert?

 

Beste Grüße

 

Peski 

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TheMarl

Und den Lohn gibt es nachher Bar auf Kralle?

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Relich

Ist es eine "dienstliche Tätigkeit", wenn Freunde helfen?

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Peski
· bearbeitet von Peski

Das ist die Frage. Hilft ein Ehepartner oder Freund unentgeltlich in der Firma mit, dann ist er nach meiner Vermutung betrieblich tätig.

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odensee
vor 1 Minute schrieb Peski:

Das ist die Frage. Hilft ein Ehepartner oder Freund unentgeltlich in der Firma mit, dann ist er nach meiner Vermutung betrieblich tätig.

Aufgrund der extrem hohen Kosten, die im Falle eines (Un)falles auf "Betrieb A" zukommen können, würde ich nicht in Internetforen nach Meinungen fragen, sondern eine schriftliche Antwort des Versicherers einholen.

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Matthew Pryor

Na gut. Zweiter Versuch, fachlich-kreativ-konstruktiv, dem allgemeinen Niveau angemessen: Nö, tendenziell nicht.

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Peski
· bearbeitet von Peski

@ Odensee: Da hast Du unbedingt recht. Nach meiner Erfahrung hat der Vertreter an der Ecke bei speziellen Fragen aber auch nicht immer eine Antwort. Daher die Infosuche im Forum.

 

@ Matthew Pyror: Schön, dass Du Deinen ursprünglichen Post etwas freundlicher gestaltet hast. Dein Fachwissen ist beeindruckend. Schade dass es sich so oft mit einem rauen Ton gegenüber interessierten Laien umhüllt. Denn es ist schon verwunderlich, dass die Sozialversicherung feinste Regelungen bei der "familienhaften Mitarbeit" ausgearbeitet hat, hingegen bei der Betriebshaftpflicht da anscheinend keinerlei adäquate Regelungen getroffen sind. In sofern empfinde ich meine Fragestellung nicht als niveaulos.

 

Wie auch immer, einen schönen Tag!

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Relich
On 12/12/2018 at 11:46 AM, Peski said:

Das ist die Frage. Hilft ein Ehepartner oder Freund unentgeltlich in der Firma mit, dann ist er nach meiner Vermutung betrieblich tätig.

Und sind sie Betriebsangehörige, nur weil sie diese Tätigkeit ausüben? Ich würde vermuten nein.

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