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Funkadelic

Verrechnungstopf Quellensteuer

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Funkadelic

Moin. Ich muss mal so blöd fragen weil ich es einfach nicht verstehe.

 

Bsp:

 

Ich habe Dividende einer belgischen Fa bekommen. Jetzt hab ich den Kontoauszug dazu bekommen.

 

Gutschrift: 212€

abzüglich 30% quellensteuer 63,60€

= 212-63,60 = 148,40 € Gutschrift auf verrechnungskonto. 

Anrechenbare quellensteuer 15% = 31,80€

 

Dadurch das ich noch ein paar Verluste habe:

steuerpflichtiger Gesamtbetrag 212€

Mit verlusttopf allgemein verrechnet -212€

 

Änderung verrechnungstopf quellensteuer +31,80€

 

15% könnte ich mir ja noch über ein Formular aus Belgien wiederholen, aber

Was genau „kann“ ich jetzt mit diesem verrechnungstopf quellensteuer machen? 

 

 

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chamud

BPost?

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Funkadelic

Ja die war/ist es.

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vanity
vor 56 Minuten schrieb Funkadelic:

Was genau „kann“ ich jetzt mit diesem verrechnungstopf quellensteuer machen? 

Gegen künftige, sonst nicht verrechenbare Gewinne in diesem (!) Jahr verrechnen lassen. Per Jahresende verfällt der Quellensteuertopf. Und vor der Verrechnung mit der Quellensteuer kommt noch die allg. Verlustverrechnung und die Verrechnung des Pauschbetrags. 

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beamter97
vor einer Stunde schrieb Funkadelic:

Was genau „kann“ ich jetzt mit diesem verrechnungstopf quellensteuer machen? 

bei der Bank eine Steuerbescheinigung beantragen!

 

Du hast zwar keine Abgeltungssteuern bezahlt, da die Erträge mit den Verlustvorträgen von der Bank verrechnet wurden, aber die Bank bescheinigt dir eine "anrechenbare Quellensteuer". Und die zieht das Finanzamt in deiner ESt-Veranlagung von deiner Einkommensteuerschuld ab. Egal, aus welcher Einkunftsart (z.B. nichtselbständige Arbeit, Vermietung, Gewerbe, etc.) die Steuer herkommt. Hauptsache der Betrag ist größer als der anrechenbare Betrag.

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Funkadelic

Alles klar besten Dank für die Infos! Kann geschlossen werden.

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schinderhannes
vor 7 Stunden schrieb beamter97:

bei der Bank eine Steuerbescheinigung beantragen!

 

Du hast zwar keine Abgeltungssteuern bezahlt, da die Erträge mit den Verlustvorträgen von der Bank verrechnet wurden, aber die Bank bescheinigt dir eine "anrechenbare Quellensteuer". Und die zieht das Finanzamt in deiner ESt-Veranlagung von deiner Einkommensteuerschuld ab. Egal, aus welcher Einkunftsart (z.B. nichtselbständige Arbeit, Vermietung, Gewerbe, etc.) die Steuer herkommt. Hauptsache der Betrag ist größer als der anrechenbare Betrag.

 

Das wäre dann Zeile 52 in der Anlage KAP, richtig ?

https://www.steuern.de/fileadmin/user_upload/Steuerformulare_2018/Anlage_KAP_18.pdf

 

Ich werde dieses Jahr vermutlich auch das Problem haben, den QST-Topf nicht leer zu bekommen.

Wenn ich diese Zeile eintrage, MUSS ich weitere eintragen oder reicht das ?

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Toomi
Am 11.12.2018 um 23:14 schrieb beamter97:

bei der Bank eine Steuerbescheinigung beantragen!

 

Du hast zwar keine Abgeltungssteuern bezahlt, da die Erträge mit den Verlustvorträgen von der Bank verrechnet wurden, aber die Bank bescheinigt dir eine "anrechenbare Quellensteuer". Und die zieht das Finanzamt in deiner ESt-Veranlagung von deiner Einkommensteuerschuld ab. Egal, aus welcher Einkunftsart (z.B. nichtselbständige Arbeit, Vermietung, Gewerbe, etc.) die Steuer herkommt. Hauptsache der Betrag ist größer als der anrechenbare Betrag.

 

Ich muss hier nochmal nachhake. 
Bei mir gleicher Fall wie beim TE. 

Ich bin bei der ING-Diba bankseitig läuft da meines Wissens nach alles automatisch.


Und für die Steuererklärung beantrage ich dann wenn ich die Steuererklärung für 2018 mache eine Steuerbescheinigung und kann dann den Betrag "Verrechnungstopf ausl. Quellensteuer vor Ertrag", sowie "Verrechnungstopf ausl. Quellensteuer nach Ertrag" als Aufwendungen angeben? 

 

 

Danke für die Hilfe! :-) 

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