Zum Inhalt springen
Ramirez

Depots aus Erbe - wie weiter vorgehen?

Empfohlene Beiträge

Ramirez
· bearbeitet von Ramirez

Hallo zusammen,

 

ich wende mich mit einer konkreten Frage an euch, da ich dringend Rat zum weiteren Vorgehen benötige.

 

Darum geht es:

 

Ich habe völlig unerwartet von einem mir unbekannten Verwandten geerbt. Zu dem Nachlass gehören neben einer Immobilie und Sparguthaben auch zwei Depots mit verschiedenen Aktienfonds. Da nicht nur ich geerbt habe, sondern zwei weitere Personen, haben wir ein Erbengemeinschaft gebildet. Wir sind nach der gesetzlichen Erbfolge zu je zu 1/3 beerbt worden.

 

Für mich stellt sich nun die Frage, wie mit des Depots weiterverfahren werden soll.

 

Kurz zum Kontext:

 

Fast witzig ist, dass ich mich unabhängig von dem Erbe seit mehreren Wochen intensiv mit dem Thema Vermögensaufbau, insbesondere mit ETF, beschäftige. Zunächst hatte ich (36 Jahre) mich mit dem Thema Immobilienerwerb auseinander gesetzt, da ich zwei Kinder habe, mitten in Berlin-City wohne und wir daher relativ viel Geld für Miete monatlich ausgeben und natürlich weil das ja irgendwie jeder gerade macht... Nach viel Recherche und weitergehenden Überlegungen war ich kurz davor einen Bausparvertrag sowie einen Riester-Banksparplan (der Antrag lag schon von der Sparkasse hier vor mir!) abzuschließen, damit man in 7-10 Jahren kaufen kann. Da ich eine Frage zu Riester hatte, bin ich auf das Forum aufmerksam geworden. Heute blicke ich zurück und muss sagen, dass es das Beste war, was mir passieren konnte. Um das abzukürzen: Nach viel Lesen hier, den ganzen Stickys sowie auf den hier empfohlenen Blogs wie Finanzwesir etc. bin ich relativ schnell zu der Erkenntnis gelangt, dass Kaufen und schon gar nicht in Verbindung mit Riester nichts für mich und uns ist und ich auf anderem Weg Vermögen aufbauen möchte. Ich habe mich intensiv in das Thema ETF eingelesen, bin aber natürlich noch lange kein Profi und sauge nach wie vor alles auf. Die Tipps hier und speziell der Rat für Neulinge sind super, super gut.

 

Das führte schließlich dazu, dass ich vor zwei Monaten bei der DKB ein Depot eingerichtet und dort einen Wertpapiersparplan mit den Vanguard FTSE All Word ETF eingerichtet habe. Meine erste Sparrate erfolgte am 5.12. mit 1000 EUR. Zukünftig soll die Rate um die 700-1000 EUR hoch sein - ca. 200-500 EUR sollen parallel auf das Tagesgeldkonto gehen. Hier liegt zudem noch ein Antrag für zwei Junior-Depots für meine beiden Kinder, die morgen via POSTIDENT an die DKB gehen. Ich möchte neben den genannten Summen monatlich noch je 50 EUR mit dem Vanguard FTSE All World für meine Kinder besparen.

 

Meine genaue Risikoallokation steht derzeit noch nicht fest, u. a. da noch nicht klar ist, wie hoch das Erbe insgesamt sein wird. Wenn alles gut läuft und auch die Immobilie gut verkauft werden kann, gehe ich von ca. 180.000 EUR für mich aus (Erbschaftssteuer schon abgezogen). Davon wäre ich nach aktuellen Überlegungen bereit, ca. 100.000 in den Vanguard FTSE All World zu stecken und den Rest auf das Tagesgeldkonto. Monatlich kommt eine Sparrate (~1000 EUR) wie oben skizziert dazu.

 

Da die Frage sicherlich kommen wird: Ich habe mich entschieden, langfristig in ETF zu investieren und bewusst dagegen, ganz risikolos Eigenkapital auf einem Tages-und/oder Festgeldkonto aufzubauen, falls man doch etwas kaufen möchte in der Zukunft. Meine Frau und ich wollen flexibel bleiben und sehen auch in 7-10 Jahren keinen Immobilienerwerb vor. Daher gehe ich diesen Weg.

 

Jetzt aber zurück zum Thema:

 

Es bestehen im Nachlass zwei Depots (jeweils bei einer anderen Sparkasse)

 

Depot A (Saldo Ende September 2018 ~100.000 EUR):

 

DEKA-GLOBAL CHAMPIONS CF - ISIN: DE000DK0ECU8

 

DEKAFONDS CF                      - ISIN: DE0008474503

 

DWS TOP DIVIDENDE             - ISIN: DE0009848119

 

Hier der Vergleich bei fondsweb.  

 

 

Depot B (Saldo Ende September 2018 ~45.000 EUR)

 

BLACK.ST.-FIX.INC.ST.A4EO      - ISIN: LU1040967272

 

DEKA-DIVID.STRATEG.CF(A)     - ISIN: DE000DK2CDS0

 

DEKA-IMMOBILIENEUROPA       - ISIN: DE0009809566

 

Vergleich bei fondsweb.

 

 

So, jetzt frage ich mich natürlich, was das Beste für uns als Erbengemeinschaft ist. Ich würde natürlich präferieren, die Depots aufzulösen, die Wertpapiere zu verkaufen und dann einfach durch 3 zu teilen. Ich selbst kann dann in den günstigeren Vanguard FTSE investieren. Mir ist bekannt, dass hier nicht viel von DEKA Fonds gehalten wird, da die Kosten - gerade im Vergleich zu ETF - sehr hoch sind und vor allem die Sparkassen profitieren... Fest steht für mich eigentlich schon, dass ich persönlich dieses Depots/diese Wertpapiere nicht behalten möchte und lieber in "meinen" ETF investiere.

 

Es stellt sich allerdings die Frage, ob man mit der Auflösung vor dem Hintergrund der aktuellen Situation auf den Aktienmärkten etwas wartet und dann verkauft. Schließlich sind wir aktuell nicht auf das Geld dringend angewiesen. Ich habe das mal grob verglichen: Heute hätten die beiden Depots 10.000 EUR weniger als noch Ende September 2018. Sollte man warten, oder sofort verkaufen? Oder doch eine ganz andere Strategie wählen? Was würdet ihr empfehlen?

 

Darüber hinaus ist mir (leider!) noch nicht klar, welche Kosten mit dem Verkauf verbunden sind. Ich gehe davon aus, dass auf alle Gewinne/Erträge 25 Prozent Abgeltungssteuer veranschlagt werden?

 

Ich freue mich sehr, wenn ihr mir ein bisschen Input zur weiteren Vorgehensweise geben könntet - das wäre echt super hilfreich.

 

Habt vielen Dank im Voraus und mit besten Grüßen aus Berlin

 

Ramirez

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chamud

Erstmal: Glückwunsch!

Aber: sicher, dass diese

Erbengemeninschaft gut

war? Dachte da verdienen

nur Anwälte was dran...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stummlfumml

Was spricht denn dagegen einfach nur deinen Anteil zu verkaufen? Was die anderen Erben mit deren Erbe tun, ist ja deren Angelegenheit. Sollte deine Alternative für alle schlecht laufen, könnte das zu unnötigem Stress mit der Erbengemeinschaft führen. Das würde ich mir nicht antun.

 

vor 37 Minuten schrieb Ramirez:

Es stellt sich allerdings die Frage, ob man mit der Auflösung vor dem Hintergrund der aktuellen Situation auf den Aktienmärkten etwas wartet und dann verkauft. Schließlich sind wir aktuell nicht auf das Geld dringend angewiesen. Ich habe das mal grob verglichen: Heute hätten die beiden Depots 10.000 EUR weniger als noch Ende September 2018. Sollte man warten, oder sofort verkaufen? Oder doch eine ganz andere Strategie wählen? Was würdet ihr empfehlen?

 

Das ist letztlich die Frage, ob Du davon ausgehst, dass die Performance (nach Kosten) dieses Depots schlechter ist als die Performance deiner Alternativen. Beantworten kann ich diese Frage nicht, da ich keine Glaskugel besitze.

Ich persönlich würde wechseln, da mir die Strategien und Kosten nicht gefallen, das muss natürlich nicht für dich gelten.

 

vor 49 Minuten schrieb Ramirez:

Darüber hinaus ist mir (leider!) noch nicht klar, welche Kosten mit dem Verkauf verbunden sind. Ich gehe davon aus, dass auf alle Gewinne/Erträge 25 Prozent Abgeltungssteuer veranschlagt werden?

Die Depotwerte unterliegen der Erbschaftssteuer (bewertet zum Kurs am Todestag des Erblassers). Gewinne über diesem Kurs hinaus unterliegen 25% KapErtSt+5,5%SolZ.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity
vor 7 Minuten schrieb chamud:

Aber: sicher, dass diese Erbengemeninschaft gut war? Dachte da verdienen nur Anwälte was dran...

Dann hast du offensichtlich eine falsche Vorstellung von dem, was eine Erbengemeinschaft im deutschen Recht ausmacht (s. § 2032 ff BGB)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramirez
· bearbeitet von Ramirez

@chamud

 

Hi und danke!

 

Eine Erbengemeinschaft hat erstmal nichts mit Anwälten zu tun - sie wird automatisch gebildet, wenn Du nicht Alleinerbe bist. 

 

Und auch wenn es off-topic ist: Wir alle drei wollen transparent sein, gut kommunizieren und Streitigkeiten unbedingt vermeiden. 

 

Beste Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity
vor 9 Minuten schrieb stummlfumml:

... Gewinne über diesem Kurs hinaus unterliegen 25% KapErtSt+5,5%SolZ.

Nicht nur diese, sondern auch die, die der Erblasser zu Lebzeiten erwirtschaftet hat.

 

Zitat

Was spricht denn dagegen einfach nur deinen Anteil zu verkaufen?

Dass das Erbe noch nicht auseinandergesetzt ist. Solange handeln die Erben gemeinschaftlich. Sie können z. B. beschließen

 

- das Depot zu verkaufen und den Erlös aufzuteilen

- das Depot auf die Erben zu gleichen Teilen aufzuteilen

- eine andere Aufteilung als die Drittelung vorzunehmen (die Immobilie der eine, das Depot der andere ...)

- ...

 

das aber einvernehmlich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramirez
· bearbeitet von Ramirez
vor 7 Minuten schrieb stummlfumml:

Was spricht denn dagegen einfach nur deinen Anteil zu verkaufen? Was die anderen Erben mit deren Erbe tun, ist ja deren Angelegenheit. Sollte deine Alternative für alle schlecht laufen, könnte das zu unnötigem Stress mit der Erbengemeinschaft führen. Das würde ich mir nicht antun.

 

 

D. h. wenn meine Miterben die Fonds unbedingt behalten wollen, kaufe ich mich frei, also wird einfach von allen 1/3 verkauft? Wenn das so geht, wäre das natürlich eine Option, die ich anbieten könnte. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stummlfumml
· bearbeitet von stummlfumml
vor 15 Minuten schrieb vanity:

Nicht nur diese, sondern auch die, die der Erblasser zu Lebzeiten erwirtschaftet hat.

Du hast recht, ich bin davon ausgegangen, dass der Gesetzgeber eine virtuelle Neuanschaffung am Todestag unterstellt. Scheinbar entspricht die Rechtsauslegung tatsächlich dem, dass für die KapErtSt der Kaufkurs des Erblassers angesetzt wird. Das heißt für dich Ramirez, dass auch noch relevant ist, ob das Depot vor 2009 erworben wurde (dann gilt noch die Spekulationsfrist) oder danach. 

 

vor 10 Minuten schrieb Ramirez:

D. h. wenn meine Miterben die Fonds unbedingt behalten wollen, kaufe ich mich frei, also wird einfach von allen 1/3 verkauft? Wenn das so geht, wäre das natürlich eine Option, die ich anbieten könnte. 

Üblicherweise ist es kein Problem 1/3 der Depots zu verkaufen. Es können natürlich Transaktionskosten anfallen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bondholder
vor einer Stunde schrieb Ramirez:

So, jetzt frage ich mich natürlich, was das Beste für uns als Erbengemeinschaft ist. Ich würde natürlich präferieren, die Depots aufzulösen, die Wertpapiere zu verkaufen und dann einfach durch 3 zu teilen.

Genau so würde ich das auch machen.

 

(Idee: Vielleicht möchte einer aus der Erbengemeinschaft den Offenen Immobilienfonds zum Rücknahmekurs übernehmen?)

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chaosmuc

Eine Frage ist, ob es bzgl. Gebühren nicht günstiger ist die Wertpapiere anteilig zu übertragen und dann aus dem eigenen Depot zu verkaufen.

Mein Vorutreil an der Sache wäre, dass die Ordergebühren bei einer Sparkasse höher sind als bei einem Onlinebroker.

 

Beim Immobilienfonds ist die Frage, ob man unter 20.000€ ist (das war doch der Betrag, oder?), bei der man ohne Kündigungsfrist zurückgeben kann, oder man man bei Teilung unter diesen Betrag kommt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast231208
vor 13 Minuten schrieb chaosmuc:

Eine Frage ist, ob es bzgl. Gebühren nicht günstiger ist die Wertpapiere anteilig zu übertragen und dann aus dem eigenen Depot zu verkaufen.

Mein Vorutreil an der Sache wäre, dass die Ordergebühren bei einer Sparkasse höher sind als bei einem Onlinebroker.

 

Beim Immobilienfonds ist die Frage, ob man unter 20.000€ ist (das war doch der Betrag, oder?), bei der man ohne Kündigungsfrist zurückgeben kann, oder man man bei Teilung unter diesen Betrag kommt.

Zur Info

https://www.test.de/Offene-Immobilienfonds-Nach-Erbfall-sofort-veraeusserbar-5153212-0/
 

Zitat

 

Meine Geschwister und ich haben offene Immobilienfonds im Wert von 120 000 Euro geerbt. Können wir die sofort verkaufen?

Eventuell einen Teil davon. Es gelten Kündigungs­fristen. Welche, hängt davon ab, wann der Verstorbene die Fonds gekauft hat.

War das vor dem 22. Juli 2013, dann können Sie als Erben­gemeinschaft über 30 000 Euro pro Kalender­halb­jahr frei verfügen. Höhere Beträge müssen Sie mit zwölf Monaten Frist kündigen.

Hat der Verstorbene die Fonds ab dem 22. Juli 2013 gekauft, gilt eine Erst­halte­frist von 24 Monaten. Nach zwölf Monaten sind sie mit einer Frist von zwölf Monaten künd­bar. Der halb­jähr­liche Frei­betrag von 30 000 Euro entfällt.

Aufgepasst: Sobald Sie oder Ihre Geschwister sich die Anteile auf Ihren Namen über­tragen lassen, müssen Sie die seit 22. Juli 2013 gültige Erst­halte­frist von 24 Monaten einhalten, egal wann der Verstorbene den Fonds gekauft hatte.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
troi65
· bearbeitet von troi65
vor 9 Stunden schrieb stummlfumml:

Üblicherweise ist es kein Problem 1/3 der Depots zu verkaufen. Es können natürlich Transaktionskosten anfallen. 

Das möchte ich - im Hinblick auf die von vanity zurecht erhobenen Einwände - erst mal gesehen haben.

Bis zum Beweis des Gegenteils ist das Humbug, solange die Erben nicht gemeinschaftlich handeln.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
WOVA1

Die Erbengemeinschaft kann man auch als die letzte Rache des Verstorbenen ansehen. Über das Geerbte verfügen geht nur in Einigkeit. 

Also entweder sind sich alle einig, dass sie die Wertpapiere verkaufen - oder sie teilen das Depot auf.  Immerhin sind Wertpapiere noch leichter teilbar als eine Immobilie. 

Im dümmsten Fall - wenn sich die Erbengemeinschaft nun gar nicht einigen kann - geht es halt vor Gericht - dann 'erben' letztlich die Anwälte. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stummlfumml
vor 7 Stunden schrieb troi65:

Das möchte ich - im Hinblick auf die von vanity zurecht erhobenen Einwände - erst mal gesehen haben.

Bis zum Beweis des Gegenteils ist das Humbug, solange die Erben nicht gemeinschaftlich handeln.

 

Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass die Erben sich nicht einigen werden. Ob das Depot gemeinschaftlich verkauft wird oder eine Erbe es übernimmt und Ramirez entsprechend ausbezahlt oder jeder ein Drittel des Depots übernimmt, ist für die Bewertung des Sachverhalts eher unwichtig. Wenn die Gemeinschaft sich gar nicht einigt, ist der ganze Thread ohnehin hinfällig.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramirez

Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

 

Richtig, wir sind uns einig und wollen einvernehmlich die nächsten Schritte besprechen. Es gibt keinen Grund von Streitigkeiten auszugehen, die wir im Sinne einer guten Auflösung des Erbes unbedingt vermeiden wollen.

 

Ich habe für mich trotzdem einige gute Punkte aus dem Thread mitgenommen bisher, mit denen ich auch in de Dialog mit den beiden Miterben hinsichtlich des Depots treten kann:

 

A. Grundsätzlich gibt es vier Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen:

 

1. Das Depot wird verkauft und der Erlös durch 3 geteilt - meine Präferenz

2. Das Depot wird auf drei Teile verteilt und jeder behält die Wertpapiere

3. Die beiden anderen Miterben wollen das Depot bzw. die Wertpapiere behalten, ich aber nicht, d. h. ich werde "freigekauft" (1/3 der Wertpapiere werden verkauft) - meine Präferenz , wenn 1. nicht greift

4. Der gesamte Nachlass wird auf die drei Erben einvernehmlich verteilt bzw. aufgeteilt: Ich das Depot zum Beispiel, einer die Immobilie und einer das Sparguthaben" - das wird nicht ganz aufgehen

 

Ich bin mir relativ sicher, dass ich "meinen Teil" verkaufen möchte und den Erlös selbst investiere. Viel Input zu der Frage, ob der Verkauf noch warten sollte oder nicht, habe ich nicht erhalten. Das hängt wahrscheinlich von der eigenen Vorliebe ab. Wenn den Erlös gleich in eine Alternative investiere, wie in meinen ETF, kann der Kurs ja auch steigen, ggf. sogar mehr.

 

B. Es kann sinnvoll sein, das Depot zu einem Online-Broker oder Ähnlichem zu übertragen, da die Ordergebühren bei der Sparkasse sehr hoch sind.

 

C. Ich muss in Erfahrung bringen, ob das Depot vor 2009 erworben worden ist. Allerdings weiß ich persönlich nicht wie es sich mit Wertpapieren verhält, die zwar vor 2009 gekauft, aber monatlich bespart werden. Ab 2009 zahle ich meines Wissens dann auf die Gewinnen/Erträge Abgeltungssteuer?

 

D. Bei den Immobilienfonds muss ich ggf. eine Ersthaltefrist beachten, je nachdem, wann diese gekauft worden sind. Die Immobilienfonds sind knapp 25.000 EUR, d. h. ich kann sie gut loswerden, wenn sie vor 2013 gekauft worden sind. Wenn später, müssen wir zwei Jahre warten?

 

Viele Grüße

 

Ramirez

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ImperatoM

Ich würde in folgender Reihenfolge vorgehen:

 

1. Herausfinden, welche steuerlichen Nachteile wahlweise bei einem Verkauf oder einer Übertragung in ein anderes Depot anfallen. Wegen der Freibeträge kann es auch wichtig sein, welche Steuer ZUERST anfällt: Erbschafts- oder Abgeltungssteuer. Angesichts der Beträge und der sicher gewünschten Rechtssicherheit lohnt hier wohl der Gang zum Steuerberater.

 

2. Unter Berücksichtigung von 1. möglichst schnell und steuerlich sinnvoll die Erbengemeinschaft auflösen und getrennte Geschäfte machen, um Zeitaufwand und mögliche Konflikte gar nicht erst wachsen zu lassen.

 

Erster Einblick zur in diesem Jahr geänderten Besteuerung von Fonds, die vor 2009 gekauft worden sind: https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/investmentsteuerreformgesetz/

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bassinus

Also den letzten Erbstreit den ich mitbekommen habe, haben sich die Anwälte als erstes drauf verständigt auf Grund der Schwankungen am Aktienmarkt sofort alles zu verkaufen und dann weiter zu streiten. 

 

Derzeit gehst du von einer Einigung aus - geht man immer... Danach geht es um Geld und wenn sich jmd "übervorteilt" sieht, wars dad ganz schnell mit der Einigung. Wenn du unbedingt raus willst und 1. Vorgang nicht geht, könntest du zum 3. Vorgang auch einfach anbieten, dass du dein 1/3 Depotwert für Wert zum xx.xx.2019 abzüglich 5% Kaufpreisvorteil den beiden Anderen anbietest, bzw. wenn diese auch zustimmen, dass nur einer diesen Anteil günstig abkaufen darf. Denk aber daran, dass dies steuerlich als Verkauf gilt, auch wenn die Bank von dem Verkauf ja nichts mitbekommt. 

 

Egal wie du dich letztendlich entscheidest: Denk immer daran großzügig zu sein, das Geld kam unvorhergesehen, Streit kostet Nerven und schlaflose Nächte, die Anwälte und Gerichte kosten am Ende mehr als bisschen großzügig zu sein und die hast am Ende ne relativ schnelle Abwicklung und kannst frei über Geld verfügen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity
vor einer Stunde schrieb ImperatoM:

1. Herausfinden, welche steuerlichen Nachteile wahlweise bei einem Verkauf oder einer Übertragung in ein anderes Depot anfallen. Wegen der Freibeträge kann es auch wichtig sein, welche Steuer ZUERST anfällt: Erbschafts- oder Abgeltungssteuer.

Zum grundsätzlichen Verständnis:

- die Erbschaftssteuer fällt immer an, unabhängig von Verkauf/Halten/Depotübertrag. Die Erbschaftssteuer wird auch nicht dadurch geringer, dass bei einem Verkauf aus dem jetzigen Depot der Erlös um AgSt geschmälert ist. Wie hier bereits geschrieben wurde, bemisst sich die Erbschaftssteuer nach dem Wert zum Todeszeitpunkt des Erblassers.

- die Abgeltungssteuer fällt immer bei Verkauf an, unabhängig ob im jetzigen Depot oder nach Depotübertrag.

 

Von daher ist es aus steuerlicher Hinsicht gleich, ob im bestehenden Depot verkauft wird oder nach Depotübertrag.

 

Die für mich einfachste Variante ist diese:

vor 2 Stunden schrieb Ramirez:

2. Das Depot wird auf drei Teile verteilt und jeder behält die Wertpapiere macht mit den Papieren, was er will

Steuerlich nicht besser oder schlechter als andere, keiner wird bevor- oder benachteiligt und jeder kann nach dem Übertrag ins eigene Depot wirtschaften wie er will und seine Entscheidung (Halten/Verkaufen) unabhängig von den anderen treffen. Der einzige Nachteil, den ich erkennen kann, ist eine kürzere Zeitspanne der Handlungsunfähigkeit während des Übertragungsvorgang (im gegebenen Fall SPK -> DKB sollten das max. zwei, drei Tage sein) sowie der Reset der Sperrfrist beim Immo-Fonds, wie von Pillendreher erwähnt. Immo-Fonds lassen sich aber auch ohne Sperrfrist problemlos über die Börse verkaufen, hier vermutlich sogar ohne größeren Abschlag.

 

vor 2 Stunden schrieb Ramirez:

Viel Input zu der Frage, ob der Verkauf noch warten sollte oder nicht, habe ich nicht erhalten. Das hängt wahrscheinlich von der eigenen Vorliebe ab. Wenn den Erlös gleich in eine Alternative investiere, wie in meinen ETF, kann der Kurs ja auch steigen, ggf. sogar mehr.

Da ist auch nicht viel Input zu erwarten. Wenn dir die Fonds gefallen und du sie eventuell aus eigenen Stücken gekauft hättest -> behalten. Wenn sie dir nicht gefallen -> verkaufen (dann wiederum egal, ob jetzt oder später). Wenn ich diese Fonds geerbt hätte, würde ich sie (vl. bis auf den Deka-Immo) verkaufen, weil sie mir nicht zusagen - vorher aber prüfen, ob sie wegen hoher aufgelaufener Gewinne oder Anschaffung vor 2009 steuerliche Vorteile beim Halten aufweisen, die stärker wiegen als das Nichtgefallen. Hilft dir jetzt auch nicht wirklich weiter, weil es eine persönliche Sache (der steuerliche Aspekt lässt sich ansatzweise quantifizieren) ist.

 

Vermutlich aber alles harmlos gegenüber dem Prozedere bei der Immobilie. Auf die würde ich mich im weiteren Verlauf konzentrieren.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramirez

Vielen Dank, ImperatoM, Bassinus und Vanity für eure letzten Posts - da waren sehr wertvolle Hinweise und Tipps mit dabei. 

 

Ich halte euch hier in jedem Fall auf dem Laufenden. Und ja, spannend wird das mit der Immobilie..

 

Viele Grüße 

 

Ramirez

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
pianopaule

Darauf wollte ich auch eingehen.

 

Bargeld und Wertpapiere lassen sich in der Regel problemlos teilen. Bei einer Immobilie stellt sich die Frage ob zukünftig die Erbengemeinschaft diese managt oder ob diese z.B. auf einen Eigentümer umgeschrieben wird, was normalerweise im handling einfacher ist und auch so gemacht wird. In einer Erbengemeinschaft interessieren sich meisstens nicht alle an der Immobilie. Die Uninteressierten bekommen dann einen geldwerten Ausgleich.

 

All das könnte man mit einem notariellen Erbauseinandersetzungvertrag abwickeln wenn denn Einigung besteht. Der Notar müsste soundso bemüht werden falls sich an den Eigentümerverhältnissen der Immobilie etwas ändern soll.

 

Falls nicht, bleiben alle Mitglieder der Erbengemeinschaft im Grundbuch (lt. Testament bzw. gesetzl. Erbfolge) und die geldlichen Mittel können aufgeteilt werden.

 

Über die erbliche Behandlung der Wertpapiere usw. haben schon andere viel interessantes beigetragen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wodorne

Bei der Aufteilung des Depots könnte das Fifo-Prinzip eine Komplikation werden. Meine Bank (Ebase) bietet hier zum Glück einen speziellen Service an. Dabei werden die einzelnen Tranchen aufgeteilt und an die Depots der Erben übertragen. Alternativ kann man auch im Depot der Erbengemeinschaft verkaufen und auszahlen. Überhaupt nicht geht, dass ein Einzelner seinen Anteil aus dem EG-Depot verkauft und sich auszahlen lässt, denn in diesem Fall wird die Bank nach dem Fifo-Prinzip verkaufen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Portfolio2055

Ich habe auch ein Depot geerbt...

das habe ich zunächst ganz einfach aufteilen lassen...

dann habe ich überlegt was ich möchte- welche Risikobereitschaft- brauche ich in den nächsten 20 Jahren Geld daraus?

das Depot war da - also nachdem feststand das Immobilien Fonds und Rentenfonds nicht mir entsprechen - verkauft- über die Börse Hamburg...

dann entsprechend meiner Risikobereitschaft angelegt....

Dabei sitze ich mal mehr oder weniger erfreut vor dem Bildschirm...

meine persönliche Strategie: Dividenden zu 2/3 - Wachstum zu 1/3... haben die Dividenden das Investitionsvolumen erreicht- Kauf ein Wert aus der watchlist...

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cando
Am 20.12.2018 um 20:09 schrieb wodorne:

Bei der Aufteilung des Depots könnte das Fifo-Prinzip eine Komplikation werden. Meine Bank (Ebase) bietet hier zum Glück einen speziellen Service an. Dabei werden die einzelnen Tranchen aufgeteilt und an die Depots der Erben übertragen. Alternativ kann man auch im Depot der Erbengemeinschaft verkaufen und auszahlen. Überhaupt nicht geht, dass ein Einzelner seinen Anteil aus dem EG-Depot verkauft und sich auszahlen lässt, denn in diesem Fall wird die Bank nach dem Fifo-Prinzip verkaufen.

Das verstehe ich nicht. Laut Google Recherche steht fifo für first in, first out. Sollte das hier gemeint sein: Das hat nichts mit der rechtlichen Situation einer Erbengemeinschaft zu tun. Und es ist auch kein spezieller Service, das Prinzip nicht anzuwenden. 

 

Eine Zahlung nach dem Windhundprinzip an einen Erben wirkt für die Bank nicht schuldbefreiend. Wie Vanity und andere hier schon völlig richtig geschrieben haben, kann bei einer nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaften nur an alle Erben gemeinschaftlich geleistet werden (§ 2039 BGB).

 

Übrigens sehe ich, wie auch die Vorposter, das Hauptproblem in der Immobilie. Verkaufen oder nicht? Zu welchem Preis und an wen? Altlasten im Grundbuch? Diese und viele weitere Fragen führen bei Erbengemeinschaften meiner Erfahrung nach regelmäßig zu Streit. Wünsche dem Themenstarter, dass es in seinem Fall anders läuft. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramirez
· bearbeitet von Ramirez

Danke Cando und Co. 

 

Wollte unabhangig davon gerade ein kleines Update posten:

 

Meine Miterben sehen das alles entspannt. Es versteht sich von selbst, dass jedem 1/3 zu steht. Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass mein Teil in mein Depot übertragen wird. Die beiden Miterben überlegen noch und wollen die Wertpapiere ggf. sogar bei der Sparkasse behalten. Das die Kosten höher sind als anderswo, ist durch mich bekannt, aber natürlich deren Angelegenheit. Ich selbst werde die meisten wohl verkaufen, aber noch überlegen, ob ich die Immobilienfonds behalte, wie auch hier ins Spiel gebracht von einem User. Darüber hinaus habe ich die Infos bekommen, dass wohl einige Fonds vor 2009 erworben worden sind. Die beiden Miterben haben vorgeschlagen, ggf. einen Steuerberater hinzuziehen. Wurde hier ja auch empohlen und wir werden das Anfang Januar besprechen und entscheiden. 

 

Parallel wollen wir nun die Immobilie an den Verkauf bringen. Auch da gehe ich in der aktuellen Situation entspannt ran. Viel kann da gar nicht schiefgehen. Es handelt sich um ein nicht belastetes Einfamilienhaus mit Grundstück. Es wurde zuletzt in den 1970 Jahren modernisiert und ist sicherlich keine Villa mit Smart Home und Fußbodenheizung. Gleichwohl werden wir aufgrund ganz guter Lage und anderen Faktoren etwas dafür bekommen. Allen ist klar, dass jeder nach Verkauf 1/3 erhält. Also großen Stress sehe ich da nicht auf mich zukommen. Trotzdem weiß ich eure Hinweise natürlich zu schätzen. Es ist leider so, dass Erbstreitigkeiten die Regel sind und sogar ganze Familien deswegen zugrunde gehen.

 

Wir gehen von einer Auflösung der Erbengemeinschaft im Frühsommer aus. Bis dahin bzw. wenn ich den gesamten Überblick habe und genau weiß, wie viel von meinem Anteil abgehen (30 Prozent Erbschaftsteuer ist klar) muss ich schauen, wie meine Risiko Allokation aussieht, also wie viel Geld ich in meinen ETF investiere und wie viel ich auf dem TG-Konto lasse. 

 

Ich halte euch auf dem Laufenden. 

 

Viele Grüße

 

Ramirez

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wodorne
· bearbeitet von wodorne
Beispiel angehängt
Am 22.12.2018 um 19:08 schrieb Cando:

Das verstehe ich nicht. Laut Google Recherche steht fifo für first in, first out. Sollte das hier gemeint sein: Das hat nichts mit der rechtlichen Situation einer Erbengemeinschaft zu tun. Und es ist auch kein spezieller Service, das Prinzip nicht anzuwenden. 

Der Zusammenhang ist wie folgt:

Der Themenstarter denkt darüber nach, sich seinen Anteil aus dem Gemeinschaftsvermögen zu entnehmen. Das geht ja wohl nur durch Verkauf von Fondsanteilen. Dies geschieht nach dem Fifo-Proinzip, sodass unterschiedliche Tranchen mit unterschiedlicher Steuer belastet werden.

Das kann Streitigkeiten auslösen!

Aus diesem Grund sollte man auch nicht einfach Depottransfers aus dem Gemeinschaftsdepot auf die persönlichen Depots anstoßen, sondern man sollte die Bank mit der Aufteilung des geerbten Depots beauftragen. Nur falls der Erblasser die verschiedenen Positionen jeweils in einer einzigen Tranche gekauft hat, ist die naive Aufteilung nach Stückzahl unproblematisch.

 

Selbstverstämdlich kann keine Bank anbieten, das FIFO-Prinzip nicht anzuwenden. Sie kann aber anbieten, bei Aufteilung des Depots die einzelnen Tranchen aufzuteilen, so dass jeder Erbe ein Depot bekommt, das auch bezüglich der bei Verkauf fällig werdenden Abgeltungssteuer mit denen der Miterben übereinstimmt.

 

Beispiel:

2 Erben, 100 Anteile Wertpapier X, angeschafft vom Erblasser 50 Stück zu 10 Euro, 50 Stück zu 20 Euro.

Nach Aufteilung sollte jeder Erbe 50 Anteile im Depot haben, angeschafft 25 Stück zu 10 Euro, 25 Stück zu 20 Euro.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...