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devin

BU-Rente zu spät beantragt durch Fehlberatung

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devin

Guten Abend am alle.

 

Meiner Mutter ist leider etwas sehr ärgerliches passiert und sie würde gerne wissen, ob da noch was zu retten ist oder nicht. -_-

 

Von Anfang an, meine Mutter hat lange Jahre in eine Pensionskasse des HDI-Gerling eingezahlt. im Alter von 56 ist sie arbeitslos geworden und hat mit 57 den Antrag auf Erwerbsminderung gestellt. Dieser wurde ihr mit 58 bewilligt und sie hat rückwirkend bis zur Antragsstellung eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen.

 

Im selben Jahr hat sie auch bei ihrer Pensionskasse angerufen und sich über ihr Kapital zu informieren. Sie wusste aber nicht, dass sie Anspruch auf die BU-Rente aus der Versorgungskasse hat. Sie wollte sich nur über die vorgezogene Altersrente oder die Austrittsvergütung informieren und welches von beiden besser für sie ist.

 

In dem Gespräch hat sie dann offenbart, dass sie ja jetzt eine Erwerbsminderungsrente bezieht. Der Versicherungsmann meinte daraufhin, dass sie Anspruch auf die "BU" hat und das er sie eine eine Kollegin verweist, die für die BU zuständig ist, ohne sie aufzuklären was es damit auf sich hat. Die Kollegin hat meiner Mutter in einem sehr kurzen Telefonat gesagt, dass sie die BU in einem Zweizeiler beantragen soll, dass sie ihr eine Berechnung über die Höhe der BU zuschickt und das ggf. noch Untersuchengen stattfinden könnten.

 

Das ging alles so schnell und hektisch über das Telefon (keine Termine Vorort möglich), dass meine Mutter weder Verstanden hat wofür "BU" überhaupt steht, weder das die sie mit der BU deutlich besser gestellt wäre, als nur mit einer vorzeitigen Altersrente oder der Austrittsvergütung. Ein paar Tage später wurde sie sogar nochmal über die vorgezogene Altersrente und Austrittsvergütung beraten, vom gleichen Berater, obwohl der wusste, dass meine Mutter mit der BU viel besser stehen würde. :angry:

 

Als der Brief mit der Berechnung kam war sie mental schon bei der Austrittsvergütung und hat die Berechnung wohl falsch verstanden. Sie hat gedacht, dass es bei der BU ähnlich wie bei der Frührente zu abzügen bei der Altersrente kommt. Sagen wir es mal so, sie tappte da etwas im dunkeln und ich kann das verstehen, weil ich selber erst viele Stunden die Satzung durchlesen musste bis ich alles verstanden habe. Ich habe daraufhin mit den gleichen Leuten telefoniert die meine Mutter damals beraten haben und kann nur bestätigen, dass die einen nicht wirklich zu dem Thema beraten wollen oder dürfen.

 

Jetzt ist die Situation folgende,

 

meine Mutter hätte seit 2013, als sie noch 57 war Anspruch auf die BU gehabt. Jetzt ist sie 62 und hat doch noch die BU beantragt und sie rückwirkend durch eine 3-jahres Frist bis 1.1.2015 bewilligt bekommen. Das sind 2 verlorene Jahre und mehrere Tausend Euro finanzieller Verlust für sie und dazu kommt noch, dass sie nur 14 Monate den großen Teil der BU bekommt, weil der mit 60 weggefallen ist. :(

 

Sie steht zwar besser da als mit der vorgezogenen Altersrente, oder der Austrittsvergütung, aber trotzdem ärgert mich das extrem.

 

Ich weiß, man steht selber in der Pflicht sich um sowas zu kümmern, aber wenn kranke Menschen auf solche Hürden stoßen, dann kann ja nur sowas dabei herauskommen.

 

Meine Fragen:

 

Wäre die Pensionskasse nicht in der Pflicht gewesen meine Mutter in die BU zu holen, als die von der vollen Erwerbsminderung meiner Mutter erfahren haben, selbst wenn sie den Antrag nicht gestellt hat?

 

Würde es sinn machen zum Anwalt zu gehen? Gibt es sonst noch irgendetwas was wir machen können?

 

 

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