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Freezer86

Optimierung Elterngeld in Teilzeit durch Entgeltumwandlung

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Freezer86
· bearbeitet von Freezer86
Quelle ergänzt

Hallo zusammen,

 

ich habe bei einer Recherche folgende Fragestellung gefunden. Eine Antwort darauf fände ich sehr interessant. Was meint ihr?

 

Zitat

Dass Teilzeitarbeit in Elternzeit oder auch die Entgeltumwandlung zur bAV genutzt werden, um Einkünfte zu reduzieren und damit von der PKV wieder in die gesetzliche Pflichtversicherung zu wechseln, ist ja mittlerweile kalter Kaffee. Doch gibt es nicht Möglichkeiten, die Entgeltumwandlung zu nutzen, um das Elterngeld zu optimieren?

Prinzipiell werden Beiträge zur bAV bei der Einkommensermittlung im Bemessungszeitraum nicht berücksichtigt, d.h. das Elterngeld wird wegen geringerer steuerpflichtiger Einkünfte kleiner ausfallen. Viele mussten diese leidvolle Erfahrung machen. Diese Praxis wurde aber vom Bundessozialgericht für rechtmäßig erklärt (B 10 EG 9/08 R). Konsequenz daraus ist der Tipp, dass Arbeitnehmer im Jahr vor der Geburt die Entgeltwandlung zur bAV einstellen sollten, um ihr Bemessungsbruttoeinkommen zu erhöhen.

Ich frage mich jetzt, ob man dieses Prinzip auch zum Vorteil als Gestaltungsmöglichkeit nutzen kann? Nämlich genau dann, wenn man einen Elterngeldbezug in Teilzeitarbeit hat. Dann würde mit Elterngeld (Plus) die Differenz der durchschnittlichen Nettoeinkommen im Sinne des BEEG zu 65% ersetzt. Um diese Differenz zu erhöhen müsste man 1. die Entgeltumwandlung, wie oben geschrieben, im Bemessungszeitraum einstellen und 2. im Bezugszeitraum den Jahres-bAV-Beitrag (bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze/DRV, also 2976 EUR in 2016) auf die Teilzeitmonate verteilen. Damit würde man das Teilzeitbruttoeinkommen drücken und die Differenz zu seinem vorherigen EInkommen erhöhen. Nachteil an diesem Modell ist ggf. ein Liquiditätsproblem in den Teilzeitmonaten.

Hat jemand dieses Modell schon einmal angedacht und oder sogar schon Erfahrungen damit? Funktioniert das so wie oben dargestellt? Was sagen die Juristen? Ist diese Gestaltung sauber?

 

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etherial

Ich habe dazu eine interessante Antwort gefunden:

 

https://www.biallo.de/soziales/news/diese-vorteile-bringen-betriebliche-arbeitszeitkonten/

 

Zitat

Das bedeutet: Erwerbseinkünfte, die im Bemessungszeitraum versteuert werden müssen, zählen als anrechenbares Einkommen. Diese Regelung ist gerade im Hinblick auf betriebliche Langzeit-Arbeitszeitkonten interessant. Denn durch das Einstellen von Einkommensbestandteilen als Wertguthaben in ein solches Konto, sinkt ja schließlich das zu versteuernde Einkommen. So könnte eine Arbeitnehmerin während des Elterngeld-Bezugs beispielsweise mit 20 Arbeitsstunden wöchentlich weiterhin tätig sein, und hierbei Gehaltsansprüche in Höhe von 1.500 Euro erwerben.

Davon könnte sie jedoch 500 Euro als "Wertguthaben" auf einem Langzeitkonto ansparen. [...]

Wenn Zeitwertkonten funktionieren, dann sollte bAV auch gehen. Allerdings ist dort auch der Haken beschrieben:

Zitat

Diese Möglichkeit hat allerdings auch das fürs Elterngeld zuständige Bundesfamilienministerium im Blick und schickt seinen Richtlinien zum Bundeselterngesetz einen Vorspann zum "Rechtsgedanken der Unbeachtlichkeit der missbräuchlichen Rechtsausübung" voraus.

Dieser soll auf den gesamten Bereich der Elterngeldberechnung Anwendung finden. Einer der Punkte, der dabei ausdrücklich erwähnt wird, lautet "Lohnverzicht und Stundenkonten während der Bezugszeit". Gestaltungen "zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nach der etwa die Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Bezüge erkennbar nur deshalb stunden, um ungeschmälert ihren Anspruch auf Elterngeld geltend zu machen", wären demnach unbeachtlich.

D.h. für mich: Wenn man zu dreist dabei vorgeht, könnte das Finanzamt einen Riegel vorschieben.

 

Wenn die baV vorher abgeschlossen wurde und einfach nur weiter läuft ist aus meiner Sicht nicht davon auszugehen dass auf Lohn verzichtet wird um an die Förderung zu kommen. Wenn man hingegen ein Zeitwertkonto anfängt zu besparen oder weiter bespart, könnte das schon unberücksichtigt bleiben.

 

 

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Cepha

Ein Kollege hat die bAV Beiträge von ehemals 200+ Euro/Monat auf 25 Euro/Monat reduziert.

 

Beim Versuch den Betrag später wieder zu erhöhen wurde ihm mitgeteilt, dass dafür dann der alte Garantiezins von 2,25% nicht mehr gilt sondern der neue Garantiezins von 0,00%. 

 

So hab ich mir das zumindest gemerkt. 

 

MfG

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