Zum Inhalt springen
Joe2019

BU - zwei Tarife zur Auswahl, HDI und AXA - need help

Empfohlene Beiträge

Joe2019
· bearbeitet von Joe2019

Hi liebes Forum,

 

nachdem ich ab dem 20.01 meinen ersten ETF-Sparplan bespare (wen es interessiert, siehe hier), möchte ich nun meine verkorkste BU-Historie aufarbeiten.

 

- Die Frage, ob BU ja / nein ist für mich geklärt, ich habe sie mit "ja" beantwortet, da die damit einhergehende "Sicherheit" mir viel bedeutet.

- Zudem habe ich mich dazu entschieden, die BU bis 65 (Auszahlung sowie Versicherung) zu machen, dies ist für mich ein guter Kompromiss. Hierzu habe ich mir extrem viele Gedanken gemacht, bin mir im Endeffekt sicher, dass das so in Ordnung geht.

 

Nun zu meiner derzeitigen Situation: habe eine BU bei der HDI abgeschlossen vor 5 Jahren, 1.600 € Rente (mit Dynamik) bis 62.

 

Wie Ihr seht, macht diese für mich keinen Sinn mehr. Bis 62 ist aus meiner Sicht totaler Quatsch, der Betrag deutlich zu niedrig. Wenn ich nach den typischen "Quoten" des BU-Vertrieblers gehe, sollte ich wohl 3.000 € absichern.

Das ist mir aber zu viel, stattdessen möchte ich eine BU mit 2.400 € abschließen und habe bei der Selektion auf (unkomplizierte) Erhöhungsoptionen ohne Gesundheitsprüfungen geachtet.

Zu beachten ist sicherlich noch, dass ich in der niedrigsten Risikoklasse bin und keinerlei (ernste) Erkrankungen habe / hatte.

 

Ich habe bis Ende letzten Jahres immer BUs vom Grunde her bei Vergleichsportalen verglichen, um einen Überblick zu erhalten. Leider war dort Axa nie vertreten, seit 2019 aber scheinbar schon.

 

Nun zu meinen beiden Favoriten:

 

HDI vs. AXA.png

 

Wie Ihr seht, bin ich recht "unentschieden".

Tendenz geht Richtung HDI, jedoch schreckt mich die durchschnittliche BU-Solidität ab. Andererseits ist der Spread kleiner, sodass die Abhängigkeit von den Überschüssen bei der HDI kleiner ist.

 

Weitere Anbieter sehe ich nicht wirklich, es sei denn Ihr könnt mir einen soliden BU-Anbieter nennen, der bei diesen Preisen mithalten kann?

 

FYI: HDI Tarif: Ego TOP, AXA Tarif: ALVSBV

 

Ich bin sehr dankbar über eure Unterstützung und freue mich auf eure Kommentare. Irgendwie schlage ich mich seit Monaten damit rum und bin einfach nur "lost"!

 

Cheers

Joe

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Ob Mailand oder Madrid: Hauptsache Italien.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Joe2019
· bearbeitet von Joe2019
vor 20 Minuten schrieb Matthew Pryor:

Als warm-up: dir ist bewusst, wie weitreichend der Verzicht auf das Recht, den VN "konkret" zu verweisen, bei der HDI formuliert ist?

Danke Dir Matthew. Derartige Formulierungen sind immer recht "weitreichend" denke ich. Wie das in der Praxis aussieht, keine Ahnung. Man wird auch einfach nicht schlau aus den Versicherungstexten... Hast Du diesbezüglich mehr Infos / Tipps?

 

Zum Verständnis ein Beispiel (so verstehe ich es:)

 

- Ein Buchhalter kann auf Grund einer Augenkrankheit nicht mehr auf einen Bildschirm schauen / an einem arbeiten

- abstrakte Verweisung: er könnte Teller schrubben, da hier kein Augenkontakt zu Bildschirmen -> ausgeschlossen

 

- Der Buchhalter ist also BU, erhält eine BU-Rente

 

- Nun nimmt der Buchhalter einen Job als Teller-Schrubber an, nachdem die BU anerkannt ist etc.

- bei konkreter Verweisung: BU kann Zahlungen einstellen

- ohne konkrete Verweisung: BU zahlt weiter

 

Dazu schreibt die HDI:

§ 12 Können Sie bei BU-Eintritt auf einen anderen
Beruf verwiesen werden?

Nein, bei der Erstpruefung Ihrer BU spielt es keine Rolle,
ob Sie auf Grund vorhandener Fähigkeiten und Kenntnisse
oder auf Grund Ihrer Ausbildung und Erfahrung
einen anderen Beruf ausüben könnten (abstrakte Verweisung)
oder einen derartigen anderen Beruf bereits
ausüben (konkrete Verweisung). Es bestehen also keine
Verweisungsrechte, die eine Anerkennung Ihrer BU
verhindern können. Der vorgenannte Verweisungsverzicht

 

Wie siehst Du das?

 

Ich muss noch sagen, dass der Verzicht auf "konkrete" Verweisung für mich gefühlt keine große Rolle bei der Wahl spielt.

Wie siehst Du denn den Res?

 

Ich möchte noch darauf verweisen, dass die oben in der Tabelle aufgeführten Kriterien teils auch unterschiedlich bewertet werden.

Beispiel Leistungsquote: die in der Tabelle aufgeführte Bewertung entspricht der von Check24.

 

Bei der Prozessquote hingegen ist HDI vorne.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Quakkes. Auch eine abstrakte Verweisung in der BU ist immer nur unter Berücksichtigung der Lebensstellung (also Einkommen und soziale Wertschätzung) möglich. Die Verweisung aus Ausbildungsberuf zu Hilfstätigkeit ist in beiderlei Hinsicht ausgeschlossen. Eine derartige abstrakte Verweisbarkeit gibt es nur in der EMR, dort ist jeder soziale Abstieg hinzunehmen, allein die Arbeitsfähigkeit in Stunden wird referenziert. Für konkrete Verweisung gilt das gleichermaßen (immer nur im Rahmen der Lebensstellung).

 

HDI schließt keinesfalls eine konkrete Verweisung aus. Das findet nur in der Erstprüfung nicht statt, geht aber je nach AVB in der Nachprüfung. (aktuelle AVB nach frühestens 6 Monaten, alte AVB am Folgetag nach Anerkenntnis) Somit ist das kein Verzicht, sondern ein Werbegag.

 

Es gibt einen tatsächlichen Nutzen des Verzichts auf konkrete Verweisung, der ergibt sich aber nur aus dem Verbot der nachgeschobenen Nachprüfung. Habe ich bspw. einen Bürokaufmann gemacht, in dem Job kurz gearbeitet und bin dann Tischler geworden, muss das VU die Verweisungsprüfung auf den Bürokaufmann schon in der Erstprüfung vornehmen, kann nicht plötzlich in der Nachprüfung auf den Trichter kommen (nachgeschobene Nachprüfung). Dies gilt jedoch generell nicht für neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten.

 

---

 

Prozess- und Leistungsquoten sind völlig belangloser Nonsens.

 

---

 

Ne Axa BU braucht kein Mensch ...

 

 

edit: Fehler oben, Tischler und Bürokaufmann vertauscht ... korrigiert

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza
vor 2 Stunden schrieb Joe2019:

Danke Dir Matthew. Derartige Formulierungen sind immer recht "weitreichend" denke ich. Wie das in der Praxis aussieht, keine Ahnung. Man wird auch einfach nicht schlau aus den Versicherungstexten... Hast Du diesbezüglich mehr Infos / Tipps?

 

Zum Verständnis ein Beispiel (so verstehe ich es:)

 

- Ein Buchhalter kann auf Grund einer Augenkrankheit nicht mehr auf einen Bildschirm schauen / an einem arbeiten

- abstrakte Verweisung: er könnte Teller schrubben, da hier kein Augenkontakt zu Bildschirmen -> ausgeschlossen

 

- Der Buchhalter ist also BU, erhält eine BU-Rente

 

- Nun nimmt der Buchhalter einen Job als Teller-Schrubber an, nachdem die BU anerkannt ist etc.

- bei konkreter Verweisung: BU kann Zahlungen einstellen

- ohne konkrete Verweisung: BU zahlt weiter

 

Dazu schreibt die HDI:


§ 12 Können Sie bei BU-Eintritt auf einen anderen
Beruf verwiesen werden?

Nein, bei der Erstpruefung Ihrer BU spielt es keine Rolle,
ob Sie auf Grund vorhandener Fähigkeiten und Kenntnisse
oder auf Grund Ihrer Ausbildung und Erfahrung
einen anderen Beruf ausüben könnten (abstrakte Verweisung)
oder einen derartigen anderen Beruf bereits
ausüben (konkrete Verweisung). Es bestehen also keine
Verweisungsrechte, die eine Anerkennung Ihrer BU
verhindern können. Der vorgenannte Verweisungsverzicht

 

 


Nur mal auf die Schnelle ein kleines Beispiel für das Thema Bedingungen lesen (untertitel: genau lesen und versuchen zu verstehen):

Zunächst mal kurz zur Info:

Verweisung: Der Versicherer kann nur verweisen, wenn die Verweistätigkeit (einfach formuliert) im Einkommen, in den Karrieremöglichkeiten und im sozialen Image annähernd gleich ist, zu dem was man vorher gemacht hat.
(Schon bei  "annähernd gleich" gibt es in den Vertragsbedingungen der Gesellschaften erhebliche Unterschiede, die zu prüfen wären)
Konkrete Verweisung: Der Versicherte kann seinen ursprünglichen Job nicht mehr ausüben, macht aber freiwillig (konkret) etwas anderes --> Versicherer kann u.U. die Möglichkeit einer konkreten Verweisung prüfen
Abstrakte Verweisung: Der Versicherte kann seinen ursprünglichen Job nicht mehr ausüben, könnte aber noch (nach Ansicht der Versicherung) eine vergleichbare Tätigkeit ausüben --> dumm gelaufen

 

Jetzt schauen wir uns die Formulierung des HDI kurz an:
"Nein, bei der Erstprüfung verzichten wir...."

 

Unter Erstprüfung versteht man das erstmalige Prüfen, ob eine bedingungsgemäße BU eingetreten ist und der Versicherer leisten muss. OK - er zahlt. Nach dieser erfolgten Erstprüfung kann der Versicherer natürlich im Lauf der Folgejahre

immer wieder prüfen, ob er denn seine Zahlung noch zu Recht erbringt (sog Nachprüfung), denn es könnte ja sein
- dass der Arm doch nochmal nachgewachsen ist --> der Gesundheitszustand hat sich gebessert, es liegt u.U keine BU im alten Beruf mehr vor

- dass der Versicherte eine neue Tätigkeit aufgenommen  hat --> evtl. Prüfung der konkreten Verweisungsmöglichkeit

 

Im Rahmen dieser Nachprüfung verzichtet der HDI nun aber nicht mehr auf die konkrete Verweisungsmöglichkeit (mit einer kleinen zeitlichen Einschränkung)

 

Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit, dass man zum Zeitpunkt der Erstprüfung schon tatsächlich eine andere Tätigkeit ausübt?
Was hält den HDI davon ab, 2 Wochen nach der Erstprüfung eine Nachprüfung anzusetzen?

Geht jetzt gar nicht drum, den HDI Tarif schlecht zu machen, im Gegenteil - gehört zu den absoluten Topp-Tarifen des Marktes. Das tut er aber aus anderen Gründen, als oben in der Tabelle aufgezeigt.

 

Soll heissen: Die Auswahl der oben aufgezählten Entscheidundskriterien ist für die Füss  ;-)   





 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Joe2019
· bearbeitet von Joe2019

Danke Poly, danke Peter. Ihr habt sehr gute Dinge angesprochen, bin ganz bei Euch, hab alles verstanden und "sehe es ein".

 

Noch mal zu euren Posts:

 

vor 1 Stunde schrieb polydeikes:

Ne Axa BU braucht kein Mensch ...

 

edit: Fehler oben, Tischler und Bürokaufmann vertauscht ... korrigiert

 

 

 

Du würdest scheinbar von AXA abraten, aus welchen Gründen genau?

 

vor 12 Minuten schrieb Peter Wolnitza:


Geht jetzt gar nicht drum, den HDI Tarif schlecht zu machen, im Gegenteil - gehört zu den absoluten Topp-Tarifen des Marktes. Das tut er aber aus anderen Gründen, als oben in der Tabelle aufgezeigt.

 

Soll heissen: Die Auswahl der oben aufgezählten Entscheidundskriterien ist für die Füss  ;-)   

 

 

 

Woran machst Du es fest, dass HDI zu den Topp-Tarifen gehört? Ich glaube Dir das, aber aus welchen Gründen? Und was sind andere Topp-Tarife aus deiner Sicht?

Und was für Entscheidungskriterien fehlen aus deiner Sicht?

 

Gar nicht so einfach mit der BU-Auswahl...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Joe2019
· bearbeitet von Joe2019
vor 12 Stunden schrieb polydeikes:

An den AVB.

axa_lv_avb_sbu_und_au_04_2018.pdf  18   578 kB

 

Danke Polydeikes, stark. Darf ich fragen: hast Du dies markiert? Ich bin es komplett durchgegangen und sehe das Dokument echt als wertvoll an. So viel Mühe man sich auch gibt, als vermeintlicher Laie ist es (besonders ohne solche Markierungen) extrem schwierig, Verträge gut zu beurteilen.

 

Mein Resumée wäre: AXA BU brauche ich tatsächlich nicht.

 

Meine Frage ist jedoch: ist HDI wirklich besser? Ich gehe gerade in die einzelnen Bedingungen rein... Was sind eure Meinungen?

 

Darf man hier eigentlich "Belohnungen" wie einen kleinen Amazon-Gutschein aussprechen? Wäre es mir schon wert für fundierte Meinungen zu HDI / AXA oder sogar weiteren Alternativen. Ich spreche von dem Gutschein, da dies immer sehr individuelle "Analyse" ist...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
klingklang

Und warum kontaktierst du nicht direkt einen "Makler"?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Wenn man sich im Forum bedanken will, einfach an das Forum selbst spenden. In DSGVO Zeiten haben genügend Foren zumachen müssen, etwas Unterstützung kann nicht schaden. Gab früher mal eine direkte Spendenmöglichkeit, im Zweifelsfall hier erfragen:

---

 

Selbstverständlich markere ich die AVB selbst. Für alle am Markt relevanten Anbieter habe ich jeweils eine gemarkerte Version. Real steht dahinter eine Excel mit 289 aktuellen AVB Kriterien im Sinne tatsächlicher Ausprägung.

 

Und genau das ist eben der Grund, warum deine Frage völlig fehl geht. Man kann nicht mal eben (vor allem nicht in Unkenntnis einer individuellen Situation) "AVBs" bewerten. Im Falle von Axa ist das einfach, ich benötige kein Vorwissen um zu erkennen, dass hier reichlich mit rot gearbeitet wurde. Auch der Sticky (inzwischen teils massiv veraltet), ist nur eine sehr rudimentäre Sensibilisierung für das Thema, aber hatte nie einen Anspruch als Lösung zu dienen. Kann er auch gar nicht.

 

Im Falle von HDI ist das sehr viel komplizierter. Auch bei HDI finden sich diverse rote Markierungen. Ohne tatsächliche Einordnung der Relevanz und Begründung warum die rot sind, ergibt sich keine Beurteilungsgrundlage.

 

---

 

Mal ein einfaches Beispiel an einer vermeintlich nebensächlichen Regelung:

 

Auf Seite 5 der beigefügten HDI AVB findet sich im Abs. 7 unten das Recht zur BG Überprüfung. Für jemanden, der bereits in bestmöglicher Berufsgruppe startet, ist das ziemlich irrelevant.

 

HDI hat nun seit 01/2019 als einziger Anbieter ein generelles Recht zur BG Überprüfung (ohne Anlass, ala Abschluss eines Erststudiums oä.). Das stände in Highlightblättern etc. entsprechend euphorisch dargestellt als "Vorteil". Entscheidend sind aber wie immer die Details.

 

Die BG Überprüfung fndet nur im Rahmen "einer dann gültigen (wie auch immer die aussehen mag) vereinfachten Gesundheitsprüfung" statt. Die Spielregeln sind also unklar. Darüber werden zwar Hobbies explizit nicht berücksichtigt, aber der Beruf ist nicht ausgeschlossen. Mag seltsam klingen, dass der Beruf bei einem Berufsgruppenwechselrecht nicht überprüft werden soll, ist aber leicht zu erklären. Je nach gesundheitlicher Ausprägung ergibt sich je nach Beruf eine gänzlich unterschiedliche Beurteilung. In platt: Der Heuschnupfen ist für Büroberufe idR kein Problem, aber Landschaftsgärtner sollte man halt nicht sein.

 

Dann fehlt bei den Rechnungsgrundlagen das Eintrittsalter, Rechnungsgrundlagen sind nur Tarifkalkulation und Rechnungszins. Heißt, die Prämie wird mit jedem Jahr gestiegenen Eintrittsalter absolut gesehen teurer. Wird aber nun nur dann das BG Wechselrecht ausgeübt, wenn neue Prämie unter Ursprungsprämie, ist das ungünstig.

 

Auch hier wird der Laie sich gleich wieder fragen, warum er einen BG Wechsel vollziehen sollte, wenn doch die Prämie nicht niedriger wird. Einfache Antwort: Die BG gilt auch für eine Nachversicherung.

 

Ein Berufswechsel kann eben mit höheren Einkommen und somit höherem Absicherungsbedarf einher gehen. Für die Nachversicherung gilt wiederum eh das Eintrittsalter bei Nachversicherung, nur stellt sich dann natürlich die Frage, mit welcher Berufsgruppe. Somit kann der BG Wechsel formal auch dann attraktiv sein, wenn sich die Prämie für den Ursprungsvertrag eigentlich nicht verbessert.

 

Natürlich sind solche Details meist nicht kriegsentscheidend. Sie eignen sich nur für einfache Erläuterungen, warum deine Überlegungen einer einfachen und von der individuellen Situation losgelösten Gegenüberstellung völlig in die falsche Richtung laufen.

 

---

 

Mal die Basics für eine explizite AVB Bewertung

 

- aktueller AVB Kommentar, ca. 1500 Seiten

- Neuhaus Berufsunfähigkeitsversicherung, 1-2 VVG Kommentare, jeweils über 1000 Seiten

 

Das sind die Grundlagen, um AVBs nicht nur lesen, sondern auch verstehen zu können. Vielleicht ist jetzt deutlich geworden, warum ein "ist HDI wirklich besser?" nicht sinnvoll zu beantworten ist.  Lange vor solchen Überlegungen steht davon abgesehen Schritt 1, Aufbereitung der Gesundheitshistorie. Was nützt die letzte AVB Überoptimierung, wenn Axa die einzig vernünftige Annahme anbietet, HDI im Vergleich 2 Leistungsausschlüsse.

 

---

 

Aber ungeachtet dessen, ja, die Aussage von Peter ist völlig korrekt, die HDI AVB liegen Welten vor denen der Axa. (und sinnvoller / expliziter wird die Aussage nicht, Gründe habe ich beschrieben)

 

 

 

 

 

 

hdi-sbu-egotop-01-2019.pdf

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Joe2019
vor 2 Stunden schrieb klingklang:

Und warum kontaktierst du nicht direkt einen "Makler"?

naja, die Makler Bias sind ja bekannt und ein Makler, der nur berät, ist aus meiner Sicht nicht wirklich sinnvoll. Ich taste mich lieber Schritt für Schritt selber an diese Entscheidung heran.

Hier im Forum gibt es ja so viel guten Input, dass man - mit etwas Investition - (fast) alles auf eigene Faust herausfinden / für sich entscheiden kann.

 

vor 2 Stunden schrieb polydeikes:

Wenn man sich im Forum bedanken will, einfach an das Forum selbst spenden. In DSGVO Zeiten haben genügend Foren zumachen müssen, etwas Unterstützung kann nicht schaden. Gab früher mal eine direkte Spendenmöglichkeit, im Zweifelsfall hier erfragen:

 

Werde ich definitiv machen!

---

 

Selbstverständlich markere ich die AVB selbst. Für alle am Markt relevanten Anbieter habe ich jeweils eine gemarkerte Version. Real steht dahinter eine Excel mit 289 aktuellen AVB Kriterien im Sinne tatsächlicher Ausprägung.

 

.... Was nützt die letzte AVB Überoptimierung, wenn Axa die einzig vernünftige Annahme anbietet, HDI im Vergleich 2 Leistungsausschlüsse.

 

---

Du hast völlig Recht, gutes Beispiel Danke.

 

Aber ungeachtet dessen, ja, die Aussage von Peter ist völlig korrekt, die HDI AVB liegen Welten vor denen der Axa. (und sinnvoller / expliziter wird die Aussage nicht, Gründe habe ich beschrieben)

 

Ich mache dort einen Haken hinter und fokussiere weiter den HDI Tarif. VIELEN LIEBEN DANK FÜR DAS PDF - super!

 

 

 

 

hdi-sbu-egotop-01-2019.pdf  6   348 kB

 

 

Soeben habe ich dein PDF Poly (darf ich Poly sagen? :)) auch mal durchgearbeitet. Du hast natürlich vollkommen Recht, nach einer "Pauschalaussage: Wer ist besser?" zu fragen ist sinnlos. Ich habe mir deinen Rat zu Herzen genommen und mal die Red Flags in deinem PDF aufgearbeitet bzw. für mich bewertet. Anbei (auch für mich selber) meine Gedanken zu den Themen:

 

§14 (7):

 

- für mich unrelevant, da ich in der niedrigsten Risikogruppe bin? (Schreibtischhengst, Mitarbeiterführung, Master-Abschluss...) - wurde mir zumindest so gesagt.

 

Beiblatt Infektion

 

- für mich relativ unrelevant, da a) berufsbedingt keiner besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt, privat eher auch nicht? Dazu kommt, dass man ja auch eine Art "Entschädigung" erhält, wenn man auf Grund einer Infektion einem Beruf nicht nachgehen kann. Ist bestimmt für Ärzte, Tierpfleger etc. relevanter. 

 

Beiblatt Nachträgliche Erhöhung

 

§ 1 Welches Recht bietet Ihnen die Nachversicherungsgarantie? Was haben Sie zu beachten?

(1) Mit der Nachversicherungsgarantie haben Sie das
Recht, die bestehende Berufsunfähigkeitsrente nach
den nachfolgenden Bestimmungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen

Diesen Abschnitt hast Du rot markiert, mir erschließt sich noch nicht ganz wieso?

Weiterhin ist die Ausübung der Nachversicherungsgarantie nicht möglich, sobald ein Antrag auf Leistung gestellt wurde.

 

Schade, aber dies ist vermutlich "Marktstandard", oder? Bei der Axa hört sich dies zumindest ähnlich an.

 

Beiblatt Versicherungsbedingungen D

 

Dort steht unter (14), dass (verkürzt:) immer der letzte Beruf maßgeblich ist. Heißt: wenn ich z.B. Probleme mit den Augen (Bildschirmarbeit) habe und deshalb mal ne "Auszeit" nehme und bei einer Kneipe nebenan arbeite, nachdem ich gekündigt habe, dann nach 1 Monat merke, dass ich nie wieder am PC arbeiten kann (und dies diagnostiziert wird), bin ich nicht BU, da ich ja weiter in einer Kneipe arbeiten kann.

 

Schon ein eindeutig negativer Punkt...

 

Die Red Flag unter (18) verstehe ich. Jedoch kann ich mir kaum Konstellationen vorstellen, in welchen dies eintritt. Bin ich BU, dann bin ich BU. Oder habt Ihr hier prägende Beispiele / Erfahrungswerte?

 

Beiblatt Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung

 

§6 (3) verwundert mich doch ein bisschen. Ich versuche mal, ein Beispiel aufzumachen.

 

Nehmen wir an, ich habe eine BU über 3.000 € bei einem Brutto-Gehalt von 100.000 € und einem Netto-Gehalt von 4.500 €, Anspruch auf 2.000 € Erwerbsminderungsrente (keine Ahnung...)

Nun tritt eins der beschriebenen Ereignisse ein, mein Bedarf erhöht sich. Ich darf die BU jedoch maximal auf:

 

65 % des Brutto-Gehaltes = 65.000 €

abzüglich anderer BUs (für mich unrelevant, ich möchte nur diese haben)

abzüglich Anspruch auf Erwerbsminderungsrente 2.000 € x 12 Monate

maximale Gesamtleistung = 41.000 €

36.000 € sind jedoch schon versichert durch die aktuelle Prämie

ich kann die BU nur um 4.000 € pro Jahr / 333.33 € pro Monat erhöhen

 

Habe ich das richtig verstanden? Ist ja vor allem dann relevant, wenn man gut verdient (das tue ich) UND bereits hoch versichert ist.

Mit 2.400 € BU für den Anfang und noch nicht hohen anderen Ansprüchen, hätte ich dahingehend wohl erst mal kein Problem. Später jedoch recht schnell.

 

Ich übertreibe jetzt mal, aber wenn der BU-Nehmer 300.000 € Brutto verdient, kann er ja niemals durch eine Erhöhung seinen benötigen Bedarf abdecken, richtig?

 

Poly, Du hast über 250 Policen / Bedingungen analysiert. Ich habe verstanden, dass grundsätzliche Empfehlungen non-sense sind. Gibt es denn aus deiner Sicht Anbieter, die ich mir nochmal anschauen sollte?

 

Cliffs:

- 30 Jahre

- vermutlich Gesundheitsprüfung kein Problem

- Nicht-Raucher

- Schreibtischhengst, vermutlich geringste Risikoklasse

- 2.400 € Rente für den Beginn, dynamische Erhöhung

- Möglichkeit der Nachversicherung z.B. bei Geburt Kind wichtig, zumindest für nächste 5-10 Jahre

 

Poly, schreib mir doch mal eine PN, wenn Du magst. Ich habe da eine Idee.

 

Beste Grüße :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Am 18.1.2019 um 14:02 schrieb Joe2019:

Diesen Abschnitt hast Du rot markiert, mir erschließt sich noch nicht ganz wieso?

Brizzel - Brazzel.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Joe2019
· bearbeitet von Joe2019

 

 

vor 2 Stunden schrieb Matthew Pryor:

Kurz dazu: Der Versicherer hat das Recht, neu hinzugekommene Risiken (bspw. die Ausübung neu hinzugekommener Risikosportarten) zu prüfen und entsprechend zu bewerten.

Da gibt es bessere, weil weitreichendere Formulierungen.

 

Danke Matthew - ich stehe scheinbar komplett auf dem Schlauch. Dort steht doch "ohne erneute Gesundheitsprüfung"? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Effektiv haben wir knapp über 40 aktive BU Gesellschaften, davon prüfe ich noch 28, da nur diese marktrelevant sind. Es ergibt auch denkbar wenig Sinn jede Tarifvariante zu analysieren. Warum sollte ich bspw. wie Check24 eine Classic BU der LV1871 prüfen (Katastrophe), wenn ich ohnehin nur mit der Golden BU (Oberklasse Tarife) arbeiten würde. Darüber hinaus sind die meisten Tarifunterscheide durch kleine Updates ala AU Klausel oder Assistanceleistung geprägt. Ist also am Ende weit weniger dramatisch als es klingt. Oder noch schlimmer, Tarife mit kastriertem Versicherungsschutz ala Smart der InterRisk ohne Psyche, wie sie ebenfalls bei Check24 zu finden sind ...

 

---

 

Von @Matthew Pryor soweit korrekt erklärt. HDI hat Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung, im Ggs zu ohne erneute Risikoprüfung können Hobbies und Beruf zum Zeitpunkt der Nachversicherung zur Prüfung heran gezogen werden. Blöd, wenn sich bspw. der Anteil der Reisetätigkeit zu diesem Zeitpunkt stark erhöht hat. HDI verzichtet immerhin auf die Prüfung von Hobbys zum NV-Zeitpunkt. Zudem versichert HDI unter Vorbehalt im eigenständigen Tarif mit zum Abschlusszeitpunkt gültigen Kalkulationsgrundlagen und Bedingungen. In Summe eine Regelung, die es am Markt deutlich besser gibt, siehe MP.

 

---

 

Die Absicherung höherer BU Renten wird idR die am Markt erhältliche Nachversicherung übersteigen. Darüber hinaus aber auch die Untersuchungsgrenzen, die sehr unterschiedlich ausgeprägt sind. IdR erfolgen ab 2500 Euro BU Rente über die reinen Antragsfragen hinaus gehende Schritte, bspw. ärztliche Untersuchung, Ausdehnung der Antragsfragen auf unbegrenzte Abfragezeiträume, Blutbilder, EKGs ... usw. usf. ...

 

Schon aus diesem Grund ist im Regelfall anzuraten, höhere BU Renten auf mehr als einen Vertrag (bei unterschiedlichen Gesellschaften) zu splitten. Man umgeht so die Untersuchungsgrenzen und hat zudem dann die gesellschaftsbezogenen Nachversicherungsgrenzen auf Vertragsebene.

 

Insbesondere bei Hobbys sind darüber hinaus Rückversicherungsgrenzen zu betrachten, die ebenfalls sehr unterschiedlich ausgeprägt sind. Eine AL darf bspw. nur bis 2000 ohne Rückversicherer entscheiden, eine Nürnberger hingegen bis 4000. Das kann Unterschiede von bequem 25 % Risikozuschlag (oder eben nicht) bei bspw. Fahrrad-, Kampf-, Berg-, Wassersport ausmachen.

 

---

 

Und nein, ich kontaktiere keine User per PN.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza
vor 1 Stunde schrieb Joe2019:

 

 

Danke Matthew - ich stehe scheinbar komplett auf dem Schlauch. Dort steht doch "ohne erneute Gesundheitsprüfung"? 

Eben.

Dort steht nicht: "ohne erneute Risikoprüfung" - oder wie in der Mengenlehre: Die Gesundheitsprüfung ist eine Teilmenge der Risikoprüfung.   

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Joe2019

Hi zusammen, ich habe es gecheckt. Werde hier erstmlal nicht mehr posten, da ich mich nun doch einem guten Makler anvertraut habe. Vielen Dank aber für euren super Input.


BG

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...