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Astra14

Riester erst ab 2. Kind wirklich lohnend?

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Astra14

Guten Tag,  

 

ich habe versucht mich über den Tipps und Tricks Beitrag selbst einzuarbeiten, bin aufgrund der Tatsache, dass dieser "veraltet" ist unsicher.  

Es wäre sehr nett wenn sie sich kurz meine Situation anschauen und einschätzen könnten. Für Anregungen jedweder Art wäre ich SEHR dankbar!  

 

Ich besitze seit 2008 einen Riester-Vertrag, welchen ich aufgrund der bekannten Nachteile (kein Versicherer, Kosten, kein Rentenfaktor usw.) gerne zu einem anderen Anbieter übertragen möchte.   

Die Frage vorab wäre, inwiefern riestern in meinem Fall überhaupt sinnvoll ist.

 

Zu meinen Daten:

-33 Jahre alt 

-Beamter (Brutto 47500 Euro)

-verheiratet (Frau riestert nicht)

-1 Kind (geb. 2018), 2. Kind soll in 2-3 Jahren folgen  

 

Im Anhang habe ich die Berechnung hinsichtl. der Fördequote aus einem akt. Vertragsangebot beigefügt.  Demzufolge käme ich auf 31.22%.  

 

Mir scheint, dass das 1. Kind in meinem Fall förderschädlich ist, stimmt das so?

 

Wie wäre es ab dem 2. Kind? Wären bis dahin ja ggf. nur 2-3 Jahre...  

Nach meiner Rechnung wäre das 2. Kind positiv, sodass ich in dieser Zeit auf 67% Förderung käme.  

Meine Rechnung: 1920 Gesamtbetrag- 775 Euro Förderung= 1145 Eigenbetrag... was wiederum zur Förderquote von 67% führt...   Sehe ich das richtig? 

 

Wie wirkt sich eine gemeinsame Veranlagung (Steuer) in meinem Fall aus?   

 

Haben sie Anregungen/ Verbesserungsvorschläge irgendeiner Art für mich?  

 

Für ihre Mühen danke ich Ihnen bereits im voraus!   

 

Viele Grüße 

Astra   

20190302_120548.jpg

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Astra14

Werden noch irgendwelche Informationen meinerseits zur Beurteilung benötigt?

 

Viele Grüße 

Astra

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
Am ‎02‎.‎03‎.‎2019 um 12:20 schrieb Astra14:

Haben sie Anregungen/ Verbesserungsvorschläge irgendeiner Art für mich?  

Da das Kind 2018 geboren wurde, befindest sich Deine Frau für die ersten drei Jahre in der Erziehungszeit und bleibt Rentenversicherungspflichtig. Deshalb hat sie dann selbst eine unschlagbar hohe Förderquote und sollte - zumindest vorerst -  nur sie einen Riestervertrag haben. Je nachdem, wann das Kind in 2018 geboren ist, hat sie bereits in 2018 ein geringes Einkommen und muss davon in 2019 4% -175 -300 einzahlen. Angenommen sie hat in 2018 Brutto 20.000 €, dann muss sie (20.000€x4%-300-175=) 325 € einzahlen und bekommt zusätzliche 475 € Zulagen auf ihr Riesterkonto. In den folgenden Jahren wird es noch besser, da genügt dann in der regel der Sockelbetrag von 60 € als Einzahlung. Für Dich selbst lohnt sich das Ding (noch) nicht.

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Astra14
vor 4 Minuten schrieb Knacker:

Da das Kind 2018 geboren wurde, befindest sich Deine Frau für die ersten drei Jahre in der Erziehungszeit und hat eine unschlagbar hohe Förderquote. Deshalb sollte - zumindest vorerst -  nur sie einen Riestervertrag haben. Je nachdem, wann das Kind in 2018 geboren ist, hat sie bereits in 2018 ein geringes Einkommen und muss davon in 2019 4% -175 -300 einzahlen. Angenommen sie hat in 2018 Brutto 20.000 €, dann muss sie (20.000€x4%-300-175=) 325 € einzahlen und bekommt zusätzliche 475 € Zulagen auf ihr Riesterkonto. In den folgenden Jahren wird es noch besser, da genügt dann in der regel der Sockelbetrag von 60 € als Einzahlung. Für Dich selbst lohnt sich das Ding (noch) nicht.

 

Das ist klar und verständlich, gilt jedoch nur in der Zeit in der die Frau kindbedingt daheim ist. Also bei zwei Kindern 4 Jahre (nur 2 Jahre pro Kind). 

Aber wegen 4 Jahren "Vorteile" einen separaten Riester abzuschließen sehe ich skeptisch. Meine Frau verdient annährend das gleiche, sodass die Voraussetzungen nach der Erziehungszeit zumindest ähnlich wären.

 

Weiterhin besteht mein Vertrag schon einen längeren Zeitraum und hat ein gewisses Volumen, sodass ich diesen gerne bestmöglich aufstellen würde.

 

Viele Grüße 

Astra 

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odensee
vor 4 Minuten schrieb Astra14:

Aber wegen 4 Jahren "Vorteile" einen separaten Riester abzuschließen sehe ich skeptisch. Meine Frau verdient annährend das gleiche, sodass die Voraussetzungen nach der Erziehungszeit zumindest ähnlich wären.

 

Weiterhin besteht mein Vertrag schon einen längeren Zeitraum und hat ein gewisses Volumen, sodass ich diesen gerne bestmöglich aufstellen würde.

Wie sieht denn deine Frau ihre Altersvorsorge? Geht sie davon aus, dass sie weniger fürs Alter vorsorgen muss als du? Oder siehst du deine AV als wichtiger an?

 

Zu "wegen 4 Jahre Vorteile": selbst wenn der Vertrag nur diese vier Jahre läuft und hauptsächlich von Zulagen gespeist wird, könnte das bei Weiterbestehen der heutigen Regelungen (und anderer kennen wir nicht) sinnvoll sein: Kleinbetragsregelung.

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Astra14
· bearbeitet von Astra14
vor 3 Stunden schrieb odensee:

Wie sieht denn deine Frau ihre Altersvorsorge? Geht sie davon aus, dass sie weniger fürs Alter vorsorgen muss als du? Oder siehst du deine AV als wichtiger an?

 

Meine Frau hat selbst privat ausreichend vorgesorgt, sodass ein Riester eigentlich nicht mehr nötig wäre.

 

 

Es geht mir vielmehr um die Richtigkeit meiner Berechnung und eine Stellungnahme hinsichtlich einer steuerl. gem. Veranlagung bei nur einem riester...

 

Zitat

 

 

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Knacker
Am 2.3.2019 um 12:20 schrieb Astra14:

-1 Kind (geb. 2018), 2. Kind soll in 2-3 Jahren folgen  

 

Im Anhang habe ich die Berechnung hinsichtl. der Fördequote aus einem akt. Vertragsangebot beigefügt.  Demzufolge käme ich auf 31.22%.  

 

Mir scheint, dass das 1. Kind in meinem Fall förderschädlich ist, stimmt das so?

 

Wie wäre es ab dem 2. Kind? Wären bis dahin ja ggf. nur 2-3 Jahre...  

Nach meiner Rechnung wäre das 2. Kind positiv, sodass ich in dieser Zeit auf 67% Förderung käme.  

Meine Rechnung: 1920 Gesamtbetrag- 775 Euro Förderung= 1145 Eigenbetrag... was wiederum zur Förderquote von 67% führt...   Sehe ich das richtig? 

 

Wie wirkt sich eine gemeinsame Veranlagung (Steuer) in meinem Fall aus?   

 

Ob Deine Frau den Riester nötig hat oder nicht, ist doch zweitrangig. Voraussichtlich kann sie in den nächsten 6 Jahren (2 x 3 Jahre Erziehungszeiten) mit geringstem Aufwand eine Förderquote von knapp 1300 % erzielen. Ich an Deiner Stelle würde mich hüten mehr als notwendig einzuzahlen, denn alles was bis zu einer Höhe von jährlich 2.100 € (incl. Zulagen) eingezahlt wird, ist später zu 100 % steuerpflichtig und Du musst statt 60 € jährlich mindestens 1.100 € einzahlen und hast unter dem Strich die gleiche Förderung, aber mit den 67 % eine relativ mickrige Förderquote. Zusätzlich machst Du unnötigerweise ca. 6.000 € plus die darauf anfallenden Gewinne steuerpflichtig. Bei einer Förderquote von 67 % würde ich nur riestern, wenn ich keine andere Alternative hätte.

 

Ein Kind ist nie förderschädlich, weil man je Kind 300 € weniger einzahlen muss und schon deshalb eine bessere Förderquote erzielen kann.

 

Bei gemeinsamer Veranlagung und nur einem Einkommen sinkt der Steuersatz aufgrund des Splittingtarifes und damit die Förderquote, sofern überhaupt eine steuerliche Förderung erzielt wurde.

 

vor einer Stunde schrieb Astra14:

Meine Frau hat selbst privat ausreichend vorgesorgt, sodass ein Riester eigentlich nicht mehr nötig wäre.

Wie schon geschrieben: Ob Deine Frau den Riester nötig hat oder nicht, ist doch zweitrangig.

 

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odensee
vor 13 Stunden schrieb Astra14:

Meine Frau hat selbst privat ausreichend vorgesorgt, sodass ein Riester eigentlich nicht mehr nötig wäre.

Auf die Idee, dass euer Altersvorsorgen sinnvollerweise auch zusammen betrachtet werden sollten (auch im Falle einer Trennung!) bist du noch nicht gekommen?

 

Aber egal, auf den wesentlichen Hinweis von mir bist du nicht eingegangen. ;)

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Astra14
vor 40 Minuten schrieb odensee:

 

Aber egal, auf den wesentlichen Hinweis von mir bist du nicht eingegangen. ;)

 

Ich bin jedem Schreibenden sehr dankbar und gehe jedem Hinweis nach. 

 

Auch deinem genannten.

Würde bedeuten, dass wenn der Vertrag nur über die EZ läuft (hätte dann 4000/5000 Euro Volumen) bei einer Kaptialauszahlung bei Rentenbeginn steuerfrei wäre... 

 

 

 

Zunächst habe ich mal einen Vergleich zwischen meiner Frau und mir durchgeführt, siehe Anhang...

Demzufolge müsste ich gut 10k mehr einzahlen für die gleiche Förderung.

 

Ich frage mich dahingehend gerade, wie man - in dem Fall, dass die Frau einen neuen Vertrag abschließt- mit meinem weiterverfahren sollte?! Auf 60 Euro weiterführen?

20190304_095434.jpg

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odensee
vor 14 Minuten schrieb Astra14:

Würde bedeuten, dass wenn der Vertrag nur über die EZ läuft (hätte dann 4000/5000 Euro Volumen) bei einer Kaptialauszahlung bei Rentenbeginn steuerfrei wäre...

Nein. Der Vertrag würde aber nicht "verrentet", sondern die Gesamtsumme (steuerpflichtig!) ausgezahlt werden können auf Wunsch. 

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Astra14
vor 5 Stunden schrieb odensee:

Nein. Der Vertrag würde aber nicht "verrentet", sondern die Gesamtsumme (steuerpflichtig!) ausgezahlt werden können auf Wunsch. 

Ok vielen Dank für diesen Tipp!!!

 

Bei einem mögl. Neuabschluss:

Welche Art der Überschussverwendung ist nach Rentenbeginn aus ihrer Sicht sinnvoller? Dyn. Überschussrente oder Sofortüberschuss? 

 

Die Stiftung Warentest rät zu dyn. Überschussrente... Gründe (kein Rückgang möglich) sind nachvollziehbar. 

 

Astra

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Knacker
vor 7 Stunden schrieb odensee:

Nein. Der Vertrag würde aber nicht "verrentet", sondern die Gesamtsumme (steuerpflichtig!) ausgezahlt werden können auf Wunsch. 

Auf Wunsch? Ich denke der Anbieter will sich den Aufwand einer sparen und findet den Sparer von sich aus mit einer Kleinbetragsrente ab.

 

Steuerpflichtig schon, aber mit einer kleinen Vergünstigung.

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odensee
vor 5 Minuten schrieb Knacker:

Auf Wunsch? Ich denke der Anbieter will sich den Aufwand einer sparen und findet den Sparer von sich aus mit einer Kleinbetragsrente ab.

Ist das so? Erfahrungswerte?

 

vor 5 Minuten schrieb Knacker:

Steuerpflichtig schon, aber mit einer kleinen Vergünstigung.

1/5-Regelung oder was meinst du?

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mark89
· bearbeitet von mark89
vor 20 Stunden schrieb Knacker:

Ein Kind ist nie förderschädlich, weil man je Kind 300 € weniger einzahlen muss und schon deshalb eine bessere Förderquote erzielen kann.

Verständnisfrage: Ist es nicht egal, ob man als Gutverdiener mit Riester ein Kind hat oder nicht? Die Zulage wird doch ohnehin mit der Steuererstattung verrechnet, sodass am Ende das gleiche Förderung rauskommen sollte. 

 

Edit: Mit Kind ist der Nettoaufwand mitunter sogar etwas höher, wenn man dem Swisslife-Rechner glauben darf. Besser fährt man mit Kind also nicht zwangsläufig, nur wenn die Steuerförderung unterhalb der Zulagen liegt, was nur bei kleinerem Gehalt oder mehr Kindern der Fall ist. 

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor 2 Stunden schrieb mark89:

Verständnisfrage: Ist es nicht egal, ob man als Gutverdiener mit Riester ein Kind hat oder nicht? Die Zulage wird doch ohnehin mit der Steuererstattung verrechnet, sodass am Ende das gleiche Förderung rauskommen sollte. 

Das wird doch von meiner Aussage nicht in Frage gestellt. 

vor 2 Stunden schrieb mark89:

Edit: Mit Kind ist der Nettoaufwand mitunter sogar etwas höher, wenn man dem Swisslife-Rechner glauben darf. 

Es gibt m. E. keinen Grund weshalb der Nettoaufwand höher sein sollte. Da man sozusagen immer einen Vorschuss auf die Steuererstattung des Folgejahres bekommt,  spart man zumindest auf Dauer den  Einzahlungsbetrag einer Zulage. 

vor 2 Stunden schrieb mark89:

Besser fährt man mit Kind also nicht zwangsläufig, nur wenn die Steuerförderung unterhalb der Zulagen liegt, was nur bei kleinerem Gehalt oder mehr Kindern der Fall ist. 

Etwas anderes habe ich nicht behauptet. Ich wollte lediglich die Aussage, dass das erste Kind Förderschädlich ist, widerlegen.

 

vor 3 Stunden schrieb odensee:

Ist das so? Erfahrungswerte?

Meine Frau hat zum Jahresanfang von Union Investment eine Kleinbetragsrente ausgezahlt bekommen. In der Mitteilung vom 23.11.2018 steht unter der Überschrift:

" Einmalige Auszahlung wegen einer Kleinbetragsrente"

Zitat

Ihr hochgerechnetes Altersvorsorgevermögen zu Beginn der Auszahlphase beträgt derzeit 5.026,47 Euro. Daraus errechnet sich eine voraussichtliche monatliche Rente in Höhe von 14,64 EUR. Damit wären die gesetzlichen Bedingungen für eine "Kleinbetragsrente" durch eine einmalige Auszahlung erfüllt. Das bedeutet für Sie: Statt einer monatlichen Rente erhalten Sie lhr Altersvorsorgevermögen in einem Betrag ausgezahlt. Zu Beginn der Auszahlphase wird dies erneut geprüft.

 

vor 3 Stunden schrieb odensee:

1/5-Regelung oder was meinst du?

Die meine ich.

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mark89
· bearbeitet von mark89
vor 23 Minuten schrieb Knacker:

Es gibt m. E. keinen Grund weshalb der Nettoaufwand höher sein sollte. Da man sozusagen immer einen Vorschuss auf die Steuererstattung des Folgejahres bekommt,  spart man zumindest auf Dauer den  Einzahlungsbetrag einer Zulage. 

Gib es mal in einen Riesterrechner ein. Kommt so nicht nur beim Rechner der Swisslife so raus, bei der Allianz z.B. auch.

 

Swisslife spuckt z.B. folgende Nettobelastung bei den 47.500€ des Threaderstellers aus: 

 

Mit Kind: Nettoaufwand 1.296€

Ohne Kind: Nettoaufwand 1.212€

 

Bei (auch deutlich) größerem Einkommen wird der Abstand kleiner, ist aber weiterhin vorhanden. Da stellt sich mir die Frage, ob man die Kinderzulage überhaupt beantragen sollte. 

 

Das nur nebenbei, für den Threadersteller wurden ja bereits bessere Umsetzungen genannt. 

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moonraker
vor 36 Minuten schrieb mark89:

Bei (auch deutlich) größerem Einkommen wird der Abstand kleiner, ist aber weiterhin vorhanden. Da stellt sich mir die Frage, ob man die Kinderzulage überhaupt beantragen sollte.

Nicht-Beantragen bringt Dir nur nichts, bei der Steuererstattung wird gerechnet, als wenn Du sie erhalten hättest - dann fährst Du also noch schlechter.

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chirlu

Liegt das nicht einfach daran, daß durch Kinderfreibeträge die Steuerlast sinkt, also auch der Grenzsteuersatz, und dadurch die steuerliche Förderung geringer ist?

 

Das Finanzamt rechnet übrigens mit dem theoretischen Zulagenanspruch, unabhängig von der tatsächlich ausgezahlten Zulage. Daher ist es nicht gut, die Zulage nicht in Anspruch zu nehmen.

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mark89
· bearbeitet von mark89
vor 8 Minuten schrieb chirlu:

Das Finanzamt rechnet übrigens mit dem theoretischen Zulagenanspruch, unabhängig von der tatsächlich ausgezahlten Zulage. Daher ist es nicht gut, die Zulage nicht in Anspruch zu nehmen.

Bei der Grundzulage, ok. Aber bei der Kinderzulage auch? Die bekommt ja nur ein Elterteil. 

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chirlu
vor 10 Minuten schrieb mark89:

Bei der Grundzulage, ok. Aber bei der Kinderzulage auch? Die bekommt ja nur ein Elterteil.

 

So verstehe ich § 10a Abs. 2 S. 1 EStG: „Ist der Sonderausgabenabzug nach Absatz 1 für den Steuerpflichtigen günstiger als der Anspruch auf die Zulage nach Abschnitt XI, erhöht sich die unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage.“ Da steht Zulage, nicht eingeschränkt auf Grundzulage.

 

Natürlich ist davon nur derjenige betroffen, dem die Kinderzulage zusteht.

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intInvest
Am 3.3.2019 um 21:34 schrieb Knacker:

Bei einer Förderquote von 67 % würde ich nur riestern, wenn ich keine andere Alternative hätte.

Allgemein gültige Aussage von dir? Ich komme als Single ohne Kinder mit ~ 60.000€ Brutto auch auf keine höhere Förderquote.

Trotzdem erscheint mir zumindest Fairr-Riester als recht attraktiv, natürlich neben einem eigenen ETF Depot.

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor 12 Stunden schrieb mark89:

Gib es mal in einen Riesterrechner ein. Kommt so nicht nur beim Rechner der Swisslife so raus, bei der Allianz z.B. auch.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es bei höheren Einkommen irrelevant ist, aber offensichtlich wirken die kindbedingten Freibeträge auch noch da. Aber das ist hier bedeutungslos, weil ich ja diese Alternative nicht habe. Wenn Kinder da sind, sollten für sie auch Zulagen beantragt werden, ansonsten fehlt am Schluss die Zulage und das gilt natürlich auch für die Kinderzulage.

vor 3 Stunden schrieb intInvest:

Allgemein gültige Aussage von dir? Ich komme als Single ohne Kinder mit ~ 60.000€ Brutto auch auf keine höhere Förderquote.

Trotzdem erscheint mir zumindest Fairr-Riester als recht attraktiv, natürlich neben einem eigenen ETF Depot.

Nein, nicht allgemeingültig. Das war auf den TS gemünzt, weil er ja eine wesentlich höhere Förderquote erzielen kann. Aber bei einer Förderquote von unter 40 % kann man sich's schon überlegen.

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