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Kylo Ren

Thersaurierer vs Swapper bei Nichtveranlagungsbescheinigung?

Empfohlene Beiträge

Kylo Ren

Grüße,

 

es ist momentan eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorhanden und es soll eine Investition von 10.000 € in einen MSCI World ETF erfolgen, konkret in den IE00BK1PV551 von X-Trackers als ausschüttenden ETF oder den IE00B4L5Y983 von IShares als Thesaurierer.

 

Ergeben sich durch die Nichtveranlagungsbescheinigung Vor- oder Nachteile für eine der beiden ETF-Arten?

Ich denke, dass der ausschüttende Fond evtl. günstiger ist, da die Ausschüttungen die während des Vorhandenseins der NV-Bescheinigung steuerfrei vereinnahmt werden können, ggf. höhere Kursgewinne des Thesaurierers aber möglicherweise dann anfallen könnten, wenn die NV-Bescheinigung nicht mehr vorhanden ist.

 

Ich habe hier im Forum gelesen, dass bei Thesaurieren eine Kaufs-&Verkaufsaktion sinnvoll sein könnte so lange die NV-Bescheinigung noch besteht, stimmt das?

 

Danke schon mal! 

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Loschuh

Hallo,

bei Auszahlung der Gewinns am Ende (ohne NV) kann sich das negativ auswirken, weil 25% Kapitalertragssteuer und Soli zu zahlen sind. Wenn die anderweitige Steuerlast unter 25% liegt, lohnt sich die Anlage KAP bei Steuererklärung.

Alles, was unter NV passiert  ist aus meiner Sicht die günstigere Variante.

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Portfolio2055

Was hast du sonst noch an Kapitaleinkünften?

Eine NV Bescheinigung macht Sinn, wenn mehr als der Freibetrag pro Jahr an Kapitalerträgen vorhanden ist. 

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Kylo Ren
vor 6 Stunden schrieb Loschuh:

Hallo,

bei Auszahlung der Gewinns am Ende (ohne NV) kann sich das negativ auswirken, weil 25% Kapitalertragssteuer und Soli zu zahlen sind. Wenn die anderweitige Steuerlast unter 25% liegt, lohnt sich die Anlage KAP bei Steuererklärung.

Alles, was unter NV passiert  ist aus meiner Sicht die günstigere Variante.

 

Würde also bedeuten bevor die NV-Bescheinigung weg fällt wäre es besser den ETF zu verkaufen und dann gleich wieder zu kaufen? Gilt das dann sowohl für die ausschüttenden wie thesaurierenden ETF?

 

Ja, andere Kapitaleinkünfte sind vorhanden, die über dem Sparerfreibetrag liegen.

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Loschuh

Unter NV Verkaufen, wenn hohe  Kursgewinn/thesauriert, die dann  steuerfrei sind. Wenn Kursverlust entstanden ist: nach NV verkaufen -  hat den Vorteil, dass Finanzamt 25% des Verlustes zahlt, die kommen direkt  aufs Konto. Finanzamt nimmt 25% bei Gewinn und gibt 25% bei Verlust.

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whister
vor 3 Minuten schrieb Loschuh:

Unter NV Verkaufen, wenn hohe  Kursgewinn/thesauriert, die dann  steuerfrei sind.

Ob die tatsächlich steuerfrei sind kommt auf das gesamte Einkommen an. Eine NV-Bescheinigung befreit nicht von der Einkommenssteuer wenn der Grundfreibetrag überschritten werden sollte.

 

vor 4 Minuten schrieb Loschuh:

Finanzamt nimmt 25% bei Gewinn und gibt 25% bei Verlust.

Was für ein quatsch. Das Finanzamt zahlt überhaupt nichts bei Verlust aus. Man darf Gewinnen und Verluste verrechnen und bei einem negativen Saldo gibt es einen Verlustvortrag. Außerdem hast du die Teilfreistellung und den Soli (+ Kirchensteuer) völlig ignoriert.

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Portfolio2055

Ich würde bei NV ausschüttenden Werte bevorzugen. Die Nachteile kommen wenn die NV nicht mehr greift. Auch ist das mit Verlusttöpfen bei NV nicht so einfach. 

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Loschuh
vor 17 Stunden schrieb whister:

Ob die tatsächlich steuerfrei sind kommt auf das gesamte Einkommen an. Eine NV-Bescheinigung befreit nicht von der Einkommenssteuer wenn der Grundfreibetrag überschritten werden sollte.

 

Was für ein quatsch. Das Finanzamt zahlt überhaupt nichts bei Verlust aus. Man darf Gewinnen und Verluste verrechnen und bei einem negativen Saldo gibt es einen Verlustvortrag. Außerdem hast du die Teilfreistellung und den Soli (+ Kirchensteuer) völlig ignoriert.

zu 1) Bei NV werden keine Steuern gezahlt, auch wenn Pauschbetrag überschritten wird, wenn kein Einkommen über  Grundfreibetrag ca. 9200 Euro existiert. Oder?

zu 2) Wenn ich z.B. eine Aktie mit 1000 Euro Kursverlust verkaufe, dann erhalte direkt ich eine "Steuer zurück"  von 250 Euro, wenn ich mich recht erinnere (wenn keine NV natürlich). Zumindest zeigt mein Konto das. Klar, ich habe andere auch andere Einkünfte/Verlusttöpfe  aus dem  Depot...

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moonraker
vor 52 Minuten schrieb Loschuh:

zu 2) Wenn ich z.B. eine Aktie mit 1000 Euro Kursverlust verkaufe, dann erhalte direkt ich eine "Steuer zurück"  von 250 Euro, wenn ich mich recht erinnere (wenn keine NV natürlich). Zumindest zeigt mein Konto das. Klar, ich habe andere auch andere Einkünfte/Verlusttöpfe  aus dem  Depot...

Die bekommst Du aber nur von der Bank zurück, wenn die im laufenden Jahr schon Steuern auf andere Gewinne gezahlt hattest. Quasi eine interne Verrechnung der Gewinne und Verluste. Hast Du nur Verluste, bekommst Du auch keine (nicht gezahlten) Steuern zurück.

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whister
vor einer Stunde schrieb Loschuh:

zu 1) Bei NV werden keine Steuern gezahlt, auch wenn Pauschbetrag überschritten wird, wenn kein Einkommen über  Grundfreibetrag ca. 9200 Euro existiert. Oder?

Du zahlst mit oder ohne NV-Bescheinigung genau die gleichen Steuern. Mit NV-Bescheinigung werden erst keine Steuern von der Bank einbehalten - ohne würdest du diese vom Finanzamt zurück erhalten. Sinn und Zweck einer NV-Bescheinigung ist es den Verwaltungsaufwand zu verringern.

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Portfolio2055

Alle Einkünfte egal ob Kapitalerträge oder zusätzlichen 450,- Euro Job, dürfen den Freibetrag von ca9200 + 801 + Pauschale nicht überschreiten. Bei Kindern muss man aufpassen wegen der Krankenversicherung in der GKV.

Auch nicht Gewinne aus zb Aktienverkäufen. 

Verdienst du mehr, heißt es ganz normal Steuern nachzahlen.

Aus Verlusten bekommst du nix vom Finanzamt- auch musst du bezüglich Verlusttöpfen aufpassen 

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b3rg

Zur NV-Bescheinigung habe ich auch noch eine Frage.

 

Aktuell habe ich eine gültige NV-Bescheinigung (läuft zum 31.12.2019 regulär ab), ab 01.04.2019 fange ich jedoch wieder an zuarbeiten, sodass ich die Freigrenze überschreite. Ein Anrecht auf die Bescheinigung habe ich sodann folge dessen nicht mehr, richtig?

 

Aktuell strukturiere ich mein Depot um und plane einige ETF zu verkaufen. Einige ETF weisen Verluste und andere wiederum Gewinne aus.

- Wie würdet ihr in diesem Fall handeln?

- Wie berücksichtige ich die NV-Bescheinigung in meiner Situation? 

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Portfolio2055

Das lässt sich pauschal nicht beantworten.

Die Frage ist: Wenn Gewinn versus Verlust beim Verkauf größer ist? Um wieviel?

Wieviel Gebühr kostet dich Verkaufen und erneuter Kauf? 

Wieviel Einnahmen sprich hast du aus Auschüttung? Thesaurierer?

 

Hast du durch og Maßnahmen wirklich einen Vorteil oder wäre das sinnvollste: Einfach weiterlaufen lassen...

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