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swg2531

Umschichten des Krypto Portfolios in klassischen Kapitalmarkt? Steuerrechtlich?

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swg2531

Hallo Community,

 

neben meinem sich gerade im Aufbau befindenden ETF Portfolio mittels Sparplan am klassischen Kapitalmarkt, habe ich Im Frühjahr 2017 auch circa. 30.000€ in Kryptowährungen investiert. Mir war damals klar, dass es eine Hoch Risiko Anlage ist. Ich habe auch "nur" in etablierte Währungen investiert (ETH, IOTA, Bitcoin) und es war noch vor dem ansteigen der Bubble.

 

Ich habe natürlich NICHT an der Spitze der Bubble im Januar 2018 verkauft, sondern wacker meinen nicht realisierten Gewinn hinterhergeschaut. Geblendet von der Gier....

 

Fast Forward ins Jahr März 2019:
Aktuell bin ich mit meinem Krypto Portfolio ca. -20% im roten Bereich (gar nicht so schlecht). Tendenz aber steigend. Bis auf IOTA sehe ich aktuell bei Ethereum und Bitcoin nicht die Use Cases, die sie vor 3 Jahren versprochen haben. Und 3 Jahre sind schon mal eine lange Zeit.

Jetzt spiele ich mit dem Gedanken, bei einem Break Even Punkt, mich aus dem Krypto Markt zurückzuziehen und den Betrag in den klassischen Aktienmarkt zu stecken (Mittels ETFs)

 

Mir wird hier natürlich niemand beantworten können, ob das eine gute Idee ist. Ich habe eher eine Frage zur steuerlichen Behandlung:

Ich würde beim Verkauf ca. 30.000€ von einer Krypto Exchange auf mein Girokonto überwiesen bekommen. Da ich mit dem Gedanken spiele, dass ich bei + - 0% aussteige und ich die Währungen auch über 1 Jahr gehalten habe, wie würde hier der weitere Weg aussehen? Muss ich eine solche Überweisung dem Finanzamt melden?

 

Danke für eure Fragen

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vanity

Grundsätzlich handelt es sich um Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§23 EStG, analog z. B. Gold). Hier gilt die Jahresfrist:

 

Erfolgt Kauf/Verkauf innerhalb der Jahresfrist, ist der Gewinn mit pers. Steuersatz zu versteuern, sofern er (über alle solche Transaktionen) € 600 übersteigt.

Erfolgt Kauf/Verkauf außerhalb der Jahresspanne, interessiert sich das Finanzamt nicht dafür.

 

Generell gilt FIFO (!) und als Verkauf gilt z. B. auch der Tausch von einer Krypto in eine andere (oder ein Bezahlvorgang). In deinem Fall ist es relativ einfach, wenn du mindestens ein Jahr die Füße absolut stillgehalten hast (dann musst du überhaupt nichts in der Veranlagung machen), ansonsten wird es Gefummel (Transaktionshistorie sauber aufarbeiten!).

 

Siehe z. B. hier: https://www.lohi.de/steuertipps/aktuell/article/so-wird-der-handel-mit-kryptowaehrungen-versteuert.html

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swg2531
vor 7 Minuten schrieb vanity:

Grundsätzlich handelt es sich um Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (analog z. B. Gold). Hier gilt die Jahresfrist:

 

Erfolgt Kauf/Verkauf innerhalb der Jahresfrist, ist der Gewinn mit pers. Steuersatz zu versteuern, sofern er (über alle solche Transaktionen) € 600 übersteigt.

Erfolgt Kauf/Verkauf außerhalb der Jahresspanne, interessiert sich das Finanzamt nicht dafür.

 

Generell gilt FIFO (!) und als Verkauf gilt z. B. auch der Tausch von einer Krypto in eine andere (oder ein Bezahlvorgang). In deinem Fall ist es relativ einfach, wenn du mindestens ein Jahr die Füße stillgehalten hast, ansonsten wird es Gefummel (Transaktionshistorie sauber aufarbeiten!).

 

Siehe z. B. hier: https://www.lohi.de/steuertipps/aktuell/article/so-wird-der-handel-mit-kryptowaehrungen-versteuert.html

 

Super, dass sind schonmal richtig gute Informationen. D.h. meine Vermutung mit der Jahresfrist bestätigt sich. Wenn die Transaktionen >1 Jahr her sind, ist dies für das Finanzamt uninteressant.

 

  • Muss ich trotzdem irgendwie dem Finanzamt etwas "proaktiv" melden oder in der Steuerbescheinigung angeben (alle Transaktionen sind >1 Jahr alt
  • Generell sollte man ja bei Kryptowährungen keine Funds auf den Exchange Wallets lassen. d.h. sie liegen auf privaten Wallets. Um Sie nun zu veräussern, muss ja eine Transaktion wieder durchgeführt werden um die Kryptos wieder auf eine Exchange zu schicken. Setzt diese Transaktion wieder die 1 Jahres Frist zurück und müssen, dann die Währungen 1 Jahr auf der Exchange liegen bleiben (mit dem risiko des Totalverlust?)
  • Wie sieht es aus mit Schenkungen. Wenn ein bekannter mit Kryptowährungen geschenkt hat (> 1 Jahr her), weil er nicht mehr an den Kryptomarkt geglaubt hat. Sind diese auch Steuerfrei nach 1 Jahr Haltezeit auf meiner Seite?

 

Beste Grüße
 

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eugenkss

Nur kurz eine Nachfrage, @swg2531, die Coins haben zwischen Anschaffung und Veräußerung nur ihren Wert geändert, aber du hast nicht mit ihnen Geld verdient, z.B. durch Verleihen oder weil sie neue Coins produziert haben.

Weil ansonsten wäre die Frist nämlich nicht ein sondern zehn Jahre, afaik.

 

 

Und eine andere generelle Frage an alle:

Selbst wenn es steuerlich unbedenklich ist, muss man eigentlich einen so hohen Geldeingang von einem Fremdkonto auf das eigene Konto irgendwie deklarieren, also wegen Geldwäscheverdacht o.ä.?

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chirlu
vor 24 Minuten schrieb eugenkss:

Selbst wenn es steuerlich unbedenklich ist, muss man eigentlich einen so hohen Geldeingang von einem Fremdkonto auf das eigene Konto irgendwie deklarieren, also wegen Geldwäscheverdacht o.ä.?

 

Nein, aber wenn man die Bank „vorwarnt“, senkt man vielleicht das Risiko, daß sie 1. eine Geldwäscheverdachtanzeige erstattet und vor allem 2. einem das Konto kündigt.

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Nachdenklich
vor 41 Minuten schrieb chirlu:

 

Nein, aber wenn man die Bank „vorwarnt“, senkt man vielleicht das Risiko, daß sie 1. eine Geldwäscheverdachtanzeige erstattet und vor allem 2. einem das Konto kündigt.

 

:w00t:

 

Bei welcher Bank muß man denn befürchten, daß sie einem bei einem Geldeingang von 30.000,- Euro das Konto kündigt?

So etwas habe ich ja noch nie gehört.

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chirlu

@Nachdenklich: Es ist wohl bei verschiedenen Banken vorgekommen: https://heise.de/-3971930

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swg2531
vor 3 Stunden schrieb eugenkss:

Nur kurz eine Nachfrage, @swg2531, die Coins haben zwischen Anschaffung und Veräußerung nur ihren Wert geändert, aber du hast nicht mit ihnen Geld verdient, z.B. durch Verleihen oder weil sie neue Coins produziert haben.

Weil ansonsten wäre die Frist nämlich nicht ein sondern zehn Jahre, afaik.

 

 

Und eine andere generelle Frage an alle:

Selbst wenn es steuerlich unbedenklich ist, muss man eigentlich einen so hohen Geldeingang von einem Fremdkonto auf das eigene Konto irgendwie deklarieren, also wegen Geldwäscheverdacht o.ä.?

Nein, mit den Coins wurde nicht Geld verdient, oder in irgendeiner Art und Weise eine Dividende verdient. Sie liegen einfach im Cold Wallet.

 

Kann jemand sonsten was zu meinen 3. Fragen oben noch sagen.

 

Ich habe eigtl keine Probleme meiner Bank zu sagen, dass bald ein größerer Betrag kommt, wobei ich auch nicht finde, dass 30k jetzt die Menge von Geld ist.

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eugenkss
vor 4 Stunden schrieb swg2531:
  • Wie sieht es aus mit Schenkungen. Wenn ein bekannter mit Kryptowährungen geschenkt hat (> 1 Jahr her), weil er nicht mehr an den Kryptomarkt geglaubt hat. Sind diese auch Steuerfrei nach 1 Jahr Haltezeit auf meiner Seite?

https://de.wikipedia.org/wiki/Anschaffung

"Eine Erbschaft oder Schenkung stellt keine Anschaffung dar. In Fällen der Spekulationsfrist des § 23 EStG ist die Anschaffung des Rechtsvorgängers maßgebend."

 

Also das verstehe ich so, dass es kein steuerpflichtiges Privates Veräußerungsgeschäft ist, wenn du die Coins sofort verkaufst, nachdem du sie von jemandem geschenkt bekommen hast, der sie schon vor über einem Jahr angeschafft hat.

 

Und wenn seit der Schenkung schon über ein Jahr her ist, dann sowieso ebenfalls.

 

PS: Google findet noch etliche andere (non-Wikipedia) Quellen, die das bestätigen, u.a. im Zusammenhang mit einer geerbten Immobilien...

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Knacker
vor 10 Stunden schrieb swg2531:

Wie sieht es aus mit Schenkungen. Wenn ein bekannter mit Kryptowährungen geschenkt hat (> 1 Jahr her), weil er nicht mehr an den Kryptomarkt geglaubt hat. Sind diese auch Steuerfrei nach 1 Jahr Haltezeit auf meiner Seite?

Dann sind sie mit dem Wert zum Zeitpunkt der Schenkung schenkungssteuerpflichtig. Der Freibetrag für Bekannte liegt vergleichbar den Freibeträgen bei der Erbschaftssteuer bei 20.000 €.

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