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sauhund33

Steuererklärung als Azubi?

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sauhund33
· bearbeitet von sauhund33

Guten Abend zusammen,

 

ich habe mal eine Frage und hoffe auf Hilfe. Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht. Ich mache gerade eine Ausbildung und in der Regel macht man als Azubi ja keine Steuererklärung.
Ein Arbeitskollege empfahl mir dies jedoch trotzdem mit der Begründung das ich wohl etwas zurückbekommen könnte?! zu mir : bin Mitte Zwanzig, wohne allein.

Da ich im Internet verschiedene Meinungen gefunden habe, würde ich euch gern um Rat bitten. Hier etwas über meine Situation:

1: - Gehalt: 900€ brutto pro Monat - Jahresbrutto somit 10.800€ // Ab August 1000€ im Monat sprich 12.000€ im Jahr.
 

2: - Ich habe einen Schwerbehinderten Ausweis, GDB von 50 dadurch hat man einen Steuerfreibetrag von 570€
 

3:  - Ich habe mich natürlich informiert und gelesen das Azubis diverse Sachen absetzen können. z.b Fahrtkosten zur Betriebsstäte 0,30€ pro km. zum Schulplatz 0,60€ pro km
ich habe 2 Schultage pro Woche, und 3 Arbeitstage pro Woche. Macht nach meiner Rechnung grob 80 Schultage + 150 Arbeitstage ca. Die Arbeit ist exakt 19.4 km von meinem

zuhause entfernt, die Schule 17 km. Das macht laut den Betragsangaben oben:
 

0,30€ x 19,4 x 150 = 873€  für den Betrieb und 0,60€ x 17 x 80 = 816€ für die Schule. was gesamt an Fahrtkosten 1689€ wären. ist das korrekt so? Habs nie gemacht gehe

nur von den Angaben aus dem Internet aus.

4: Neben den Fahrtkosten kann ich noch Schulbedarf geltend machen. Für Anschaffungen wie Ordner, Stifte, Schreibpapier, Taschenrechner etc. gilt eine jährliche Pauschale von 110 Euro
Für Lehrbücher etc.allgemein zur Weiterbildung kann pro Jahr eine Pauschale von 80 Euro eingefordert werden. Für Internet und Telefon gibt es 240€ pro Jahr. Dazu kommt noch

die Kontoführungspauschale von 16€ im Jahr und mein Steuerfreibetrag von den 570€ durch den GDB. Dazu kann man noch Versicherungen angeben z.B Haftpflicht etc, diese lasse ich aber

erstmal ausenvor.

wenn ich das jetzt Naiv einfach mal zusammen rechne ( sorry habs wirklich noch nie gemacht und freue mich auf Korrektur ) dann komme ich auf folgende Auflistung:

Steuerfreibetrag: 570€
Fahrtkosten: 1689€
Schulbedarf 110€
Internet: 240€
Fachliteratur 80€
Konto 16€

Wäre gesamt eine Summe von 2705€.


ABER: ich weiß nicht genau ob ich die Voraussetzungen erfülle und man das so einfach zusammenzähen kann?. Auf diversen seiten liest man häufig z.B:

 

Die Abgabe einer Steuererklärung ist für Auszubildende erforderlich, wenn einer der drei Punkte zutrifft:

 

1: Das Jahreseinkommen übersteigt den Steuerfreibetrag von 8.652 Euro. ---> brutto oder netto? brutto würde es ja zutreffen bei mir, oder?

2: Das Finanzamt fordert zur Abgabe einer Steuererklärung auf.  ---> nicht der fall

3: Ausbildungskosten sollen steuerlich geltend gemacht werden --> ? wenns geht ja?


"Für Arbeitnehmer gilt ein jährlicher Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro. Dieser Arbeitnehmerpauschbetrag wird bereits bei Berechnung der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt. Liegen die angefallenen Werbungskosten unter 1.000 Euro, macht eine Steuererklärung meist keinen Sinn. Allerdings fallen bei vielen Azubis wesentlich höhere Kosten pro Ausbildungsjahr an."


Bin mir jetzt recht unsicher ob ich das machen kann/soll oder nicht. Vielleicht könnt ihr anhand der Daten sehen ob sich das Lohnt, oder überhaupt kein Anspruch besteht. Für ein paar Tips wäre ich dankbar :)


Schönen Abend und danke fürs lesen.

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 17 Minuten schrieb sauhund33:

Fahrtkosten: 1689€

Schulbedarf 110€
Internet: 240€
Fachliteratur 80€
Konto 16€

Ob diese Werte so stimmen, weiß ich nicht, wirst du aber sicher ordentlich recherchiert haben. Du kannst sie alle zusammenrechnen. In Summe liegen sie über 1000 Euro Werbungskostenpauschbetrag. Die 570 aufgrund Behinderung zählen extra!

 

An deiner Stelle würde ich die Steuererklärung machen. Schon aus dem Grund, dass du was dabei lernst.

 

edit: dumme Frage: hat dein Arbeitgeber denn Steuern abgeführt? Ich habe keinen Plan, wie das bei Azubis läuft....

 

 

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whister
· bearbeitet von whister

Warum machst du nicht einfach die Steuererklärung und schaust was bei der Berechnung rauskommt? Das hätte nicht länger gedauert als diesen Beitrag zu schreiben. Ob du diese dann auch tatsächlich abgibst kannst du dann immernoch entscheiden.

 

EDIT: Du kannst übrings nur Steuern zurückbekommen die du auch gezahlt hast. Bei 900 Euro brutto/Monat zahlst du vermutlich keine Steuern.

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sauhund33
vor 48 Minuten schrieb whister:

Warum machst du nicht einfach die Steuererklärung und schaust was bei der Berechnung rauskommt? Das hätte nicht länger gedauert als diesen Beitrag zu schreiben. Ob du diese dann auch tatsächlich abgibst kannst du dann immernoch entscheiden.

 

EDIT: Du kannst übrings nur Steuern zurückbekommen die du auch gezahlt hast. Bei 900 Euro brutto/Monat zahlst du vermutlich keine Steuern.

Danke erstmal für eure Antworten.

nein steuern Zahle ich wohl keine, steht zumindest nichts auf den Abrechnungen.

heißt das jetzt ich kann das nicht machen? Und wo kann ich das denn mal alles eintippern und mir anzeigen lassen wie viel ich bekommen würde grob? kannst du mir da eine website empfehlen oder so?

mfg

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whister
vor 4 Minuten schrieb sauhund33:

Danke erstmal für eure Antworten.

nein steuern Zahle ich wohl keine, steht zumindest nichts auf den Abrechnungen.

heißt das jetzt ich kann das nicht machen? Und wo kann ich das denn mal alles eintippern und mir anzeigen lassen wie viel ich bekommen würde grob? kannst du mir da eine website empfehlen oder so?

mfg

Wenn du keine Steuern gezahlt hast kannst du auch nichts zurückgezahlt bekommen. Auf https://www.elster.de kannst du deine Steuererkärung eingeben und vor dem Abschicken eine Berechnung durchführen. Außerdem kannst du dort auch bereits alle Daten die das Finanzamt kennt beim Anlegen der Steuererkärung automatisch eintragen lassen. Eine 0815 Steuererkärung eines Arbeitnehmers ist eine Sache von 10 Minuten und kein Hexenwerk.

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sauhund33
vor 3 Minuten schrieb whister:

Wenn du keine Steuern gezahlt hast kannst du auch nichts zurückgezahlt bekommen. Auf https://www.elster.de kannst du deine Steuererkärung eingeben und vor dem Abschicken eine Berechnung durchführen. Außerdem kannst du dort auch bereits alle Daten die das Finanzamt kennt beim Anlegen der Steuererkärung automatisch eintragen lassen. Eine 0815 Steuererkärung eines Arbeitnehmers ist eine Sache von 10 Minuten und kein Hexenwerk.

danke :)

also steuern kann ich ja nicht zurück erhalten, aber die aufwendungendieich gezahlt habe dann auch nicht? 

ich tipps mal ein

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odensee
vor 3 Minuten schrieb sauhund33:

also steuern kann ich ja nicht zurück erhalten, aber die aufwendungendieich gezahlt habe dann auch nicht?

Nein, die bekommst du nie zurück, auch nicht, wenn du Steuern gezahlt hättest. Du musst nur den Teil deines Gehaltes, den du für diese Aufwendungen benötigt hast, keine Steuern zahlen. Aber wenn es dieses Jahr mehr gibt, stellt sich die Frage nach der Steuererklärung ja nächstes Jahr evtl. neu.

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sauhund33
vor 3 Minuten schrieb odensee:

Nein, die bekommst du nie zurück, auch nicht, wenn du Steuern gezahlt hättest. Du musst nur den Teil deines Gehaltes, den du für diese Aufwendungen benötigt hast, keine Steuern zahlen. Aber wenn es dieses Jahr mehr gibt, stellt sich die Frage nach der Steuererklärung ja nächstes Jahr evtl. neu.

Okay sprich: stand jetzt brauche ich mich dadrum noch nicht zu kümmern, weil ich ncihts kriegen würde.

danke

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reckoner

Hallo,

 

eine Frage gab es noch:

Zitat

1: Das Jahreseinkommen übersteigt den Steuerfreibetrag von 8.652 Euro. ---> brutto oder netto? brutto würde es ja zutreffen bei mir, oder?

Und die Antwort ist: Weder noch. :P

 

Gemeint ist der Grundfreibetrag (lag' für 2018 übrigens schon bei 9.000 Euro), und der bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen.

Das berechnet sich aus dem Bruttoeinkommen, wovon die Sonderausgaben abgezogen werden (grob kannst du mit 20% rechnen) und auch noch der Werbungskostenpauschbetrag (1.000 Euro).

 

Außerdem muss auch bei höherem Einkommen keine Erklärung abgegeben werden; oft bringt es sogar nur was wenn sich Werbungskosten auswirken (= höher als 1.000 Euro).

 

Stefan

 

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Quailman

Wenn keine Steuern durch den Arbeitgeber einbehalten werden, kannst du auch keine "zu viel gezahlten Steuern" erstattet bekommen.

 

Einzig interessante wäre, wenn deine Werbungskosten die Einnahmen übersteigen. Diesen Werbungskostenüberhang könnte man ins nächste Jahr "mitnehmen". Bei den oben aufgeführten Aufwendungen wäre dies jedoch nicht der Fall.

 

Zum Lernen: Einfach bei Elster eingeben.

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whister
Am 3/22/2019 um 22:36 schrieb reckoner:

Außerdem muss auch bei höherem Einkommen keine Erklärung abgegeben werden; oft bringt es sogar nur was wenn sich Werbungskosten auswirken (= höher als 1.000 Euro).

Wenn Steuern gezahlt hat lohnt es sich eigentlich immer. Denn egal ob Mieter oder Eigentümer - ein paar haushaltsnahe Dienstleitungen gibt es immer.

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MeinNameIstHase

Ob Steuern einbehalten wurden, sieht man auf den Lohnabrechnungen. Ein Ausbildungsvertrag ist da nicht anders wie jeder andere Arbeitsvertrag auch.

 

PS:

Deine Angabe "Internetkosten = 240 Euro" klingt für mich jetzt als max. mögliche Pauschale, wenn man 20 Euro monatl. ansetzt. Das hieße aber, dass du monatl. insgesamt 120 Euro Ausgaben haben müsstest, wenn man 20% davon ansetzt ... hmm, nicht der billigste Handytarif. Da stimmt m.E. was nicht.

... und so wie mir sowas auffällt, ist es am Ende auch beim FA. Das führt dann zu Rückfragen und der Bitte, die Belege als Nachweis vorzulegen.
 

 

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moonraker
vor 3 Stunden schrieb MeinNameIstHase:

Ob Steuern einbehalten wurden, sieht man auf den Lohnabrechnungen. Ein Ausbildungsvertrag ist da nicht anders wie jeder andere Arbeitsvertrag auch.

 

PS:

Deine Angabe "Internetkosten = 240 Euro" klingt für mich jetzt als max. mögliche Pauschale, wenn man 20 Euro monatl. ansetzt. Das hieße aber, dass du monatl. insgesamt 120 Euro Ausgaben haben müsstest, wenn man 20% davon ansetzt ... hmm, nicht der billigste Handytarif. Da stimmt m.E. was nicht.

... und so wie mir sowas auffällt, ist es am Ende auch beim FA. Das führt dann zu Rückfragen und der Bitte, die Belege als Nachweis vorzulegen.
 

 

... wobei Internet- und Telefonkosten sowieso nur von bestimmten Berufsgruppen abgesetzt werden können, wie Lehrer, Heimarbeiter, Außendienstler. Wenn Du keine beruflichen Gründe dafür hast, wird Dir auch nichts anerkannt.

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whister
vor 3 Minuten schrieb moonraker:

... wobei Internet- und Telefonkosten sowieso nur von bestimmten Berufsgruppen abgesetzt werden können, wie Lehrer, Heimarbeiter, Außendienstler. Wenn Du keine beruflichen Gründe dafür hast, wird Dir auch nichts anerkannt.

Und selbst dann wird das kein Selbstläufer sein. Ich kenne einen Lehrer bei dem das FA jegliche Anerkennung von Internet- und Telefonkosten abgelehnt hat da der Anschluss auch privat genutzt wird und man aufgrund der Flatrate für die berufliche Nutzung keine Zusatzkosten hat.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Moonraker, whister,

ohne Nachweis dürfen 20% der Telefonkosten geltend gemacht werden, max. 20 Euro monatl. Wenn jemand in Ausbildung ist, kann er argumentieren, dass er Internetrecherchen für die Ausbildung macht bzw. im Rahmen von Lerngruppen etc. Telekomunikationsmittel nutzt.

 

siehe LStR zu §9 (Werbungskosten):

... Fallen erfahrungsgemäß beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen an, können aus Vereinfachungsgründen ohne Einzelnachweis bis zu 20 % des Rechnungsbetrags, jedoch höchstens 20 Euro monatlich als Werbungskosten anerkannt werden. ...

 

Die Logik dahinter ist zweistufig. Zuerst muss geprüft werden, ob man überhaupt "erfahrungsgemäßberuflich veranlasste Telefonaufwendungen" hat. Danach greift die Pauschalregel, wenn man keine Einzelnachweise führt.

Bei einem Lehrer würde ich mal vermuten, dass er solche Aufwendungen hat, weil das zu seinen Pflichten gehört sich fortzubilden und zu informieren, darüber hinaus die Schule vielleicht ein Websystem führt, mit dem Lehrer, Schüler, Eltern auf dem Laufenden gehalten werden. Die Argumentation, es entstünden keine zusätzlichen Kosten, weil Flatrate, dürfte m.E. nicht greifen. Kosten hat man z.B. auch, wenn man nur angerufen /angemailt wird, weil man erreichbar sein muss. Den ohne Telefon/Mail ist man nicht erreichbar.

 

Aber ich bin da nicht wirklich im Thema beim Thema Lohnsteuer und kann mich auch irren.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Aber ich bin da nicht wirklich im Thema beim Thema Lohnsteuer und kann mich auch irren.

Du hast aber vollkommen recht. Die 20% werden standardmäßig anerkannt, bei fast jedem Beruf.

 

Und das Argument "Flatrate, daher keine Kosten" ist sowas von lächerlich, das fliegt dem Finanzamt vor jedem Gericht um die Ohren.

 

Stefan

 

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