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chrisklow

Sehr kleine BU besser als gar nichts?

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chrisklow

Hallo,

 

Infos zu mir: 41 Jahre, Selbständig, 95.000 Euro Bruttojahreseinkommen. Single, keine Kinder.

 

Ich hatte leider das Thema BU lange nicht auf dem Radar bzw fälschlicherweise als nicht wichtig eingeschätzt. Ich habe dann 2016 versucht eine zu bekommen, jedoch auf Grund der Krankenhistorie wurde alles abgelehnt. Der Makler hatte dann jedoch das Angebot der Volkswohlbund mit vereinfachten Gesundheitsfragen empfohlen, dass ja auch hier schon ausgiebig besprochen wurde:

https://www.wertpapier-forum.de/topic/50034-sonderaktion-bu-mit-vereinfachter-risikoprüfung-volkswohlbund/

 

Monatsrente aktuell 787 euro, Monatsbeitrag mit Überschussbeteiligung: 60 Euro. Hatte ich dann 2016 abgeschlossen, um zumindest irgendwas zu haben und mit dem Plan dann in ein paar Jahren einen erneuten Versuch mit einer “richtigen” BU zu starten.

 

Ich hinterfrage gerade ob es wirklich Sinn macht. Wenn es hart auf hart kommt, sind 787 euro natürlich keine Lösung. Ich hab auch nur ETFs und cash als Altersvorsorge. Also im worst case, würde es dann doch irgendwann auf Hartz4 rauslaufen.

 

Aber zumindest könnte es ein bisschen helfen, wenn die Berufsunfähigkeit nur kurz andauert.

 

Wie seht ihr das?

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chirlu

Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (setzt Versicherungspflicht voraus)?

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whister
vor 2 Stunden schrieb chrisklow:

Ich hinterfrage gerade ob es wirklich Sinn macht. Wenn es hart auf hart kommt, sind 787 euro natürlich keine Lösung. Ich hab auch nur ETFs und cash als Altersvorsorge. Also im worst case, würde es dann doch irgendwann auf Hartz4 rauslaufen.

Bei 95.000 Euro Bruttojahreseinkommen und 41 Jahren hast du sicherlich auch ein ordentliches Vermögen bereits angespart - das müsste man vor einem Hartz4 Bezug erst verbrauchen. Insofern hilft eine kleine BU in diesem Fall auch schon weiter. Falls tatsächlich keine "normale" BU mehr abgeschlossen werden kann könnte man über weitere Bausteine wie bspw. dem BU Vorsorgeschutz der LV1871 nachdenken - diese sind jedoch recht teuer. An deiner Stelle würde ich eher auf einen schnellen Vermögensaufbau setzen - das Vermögen kann dich dann auffangen oder falls es nicht für den BU Fall gebraucht wird kannst du dir damit einen schönen Lebensabend machen.

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chrisklow
· bearbeitet von chrisklow

Hab zwar eine gesetztliche Rente von ca. 200 euro. Jedoch keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, da ich die letzten 5 Jahre gar nicht eingezahlt habe.

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TaurusX

Wie sieht es mit BU Alternativen aus ? Erwerbminderungsrente, Schwere Krankheiten usw. das auch schon mal geprüft ?

Was ist denn die genaue berufliche Tätigkeit ?

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Peter Wolnitza

Bevor man jetzt schon über 

- Alternativen

- Sparpläne

- Notlösungen

nachdenkt, ist es doch evtl. sinnvoll, erst nochmal die Faktenlage zu klären: Risikovoranfragen bei verschiedenen Versicherern, um definitiv zu wissen, ob Versicherung möglich ja / nein

Danach kann man weiter überlegen.

Bevor das geklärt ist, würde ich auch an dem bestehenden Vertrag erstmal nix ändern... (ausser Dynamik annehmen :D )
 

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chrisklow
1 hour ago, whister said:

Bei 95.000 Euro Bruttojahreseinkommen und 41 Jahren hast du sicherlich auch ein ordentliches Vermögen bereits angespart - das müsste man vor einem Hartz4 Bezug erst verbrauchen. Insofern hilft eine kleine BU in diesem Fall auch schon weiter.

Ja, jedoch wird das Vermögen auch irgendwann verbraucht sein. Aber letztendlich kann ich mir grob ausrechnen wie viel ich in einem bestimmten Jahr bisher in die BU eingezahlt haben werde, wie groß mein Vermögen ca. ist, wie lange ich damit überleben kann und ob sich das anhand einer bestimmten BU Wahrscheinlichkeit grob lohnt oder nicht.

 

36 minutes ago, TaurusX said:

Wie sieht es mit BU Alternativen aus ? Erwerbminderungsrente, Schwere Krankheiten usw. das auch schon mal geprüft ?

Erwerbsminderungsrente ist wie gesagt nicht vorhanden, da ich die letzten 5 Jahre nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt habe. Bezüglich Alternativen zur BU, habe ich auch recherchiert und noch mal mit 2 Maklern besprochen:

 

- Dread-Disease-Disease: wäre relativ teuer und vieles wäre aufgrund meiner Gesundheitshistorie auch ausgeschlossen. Beide meinten, dass es eher keinen Sinn macht.

- Grundfähigkeitsversicherung: wurde mir auch nicht empfohlen, da psychische BU-Gründe nicht abgedeckt sind, diese jedoch die häufigste BU-Ursache sind und auch hier die Gesundheitshistorie wohl zu einem nicht besonders guten Preis bzw Leistung führen würde.

- Unfallversicherung: ich habe letztes Jahr eine abgeschlossen.

- Erwerbsunfähigkeitsversicherung: mir wurden von beiden Maklern gesagt, dass auch hier keine Angebote mit meiner Gesundheitshistorie zu erwarten sind.

 

48 minutes ago, TaurusX said:

Was ist denn die genaue berufliche Tätigkeit ?

Arbeite im IT-Bereich, also Büroarbeit.

 

5 minutes ago, Peter Wolnitza said:

 Risikovoranfragen bei verschiedenen Versicherern, um definitiv zu wissen, ob Versicherung möglich ja / nein

Danach kann man weiter überlegen

Das wurde vom ersten Makler 2016 bereits gemacht. Wurde alles abgelehnt bzw es ist nichts zurückgekommen. Der Makler meinte es wäre nicht überraschend bei meiner Gesundheitshistorie und empfiehl mir zumindest die oben erwähnte kleine BU abzuschließen. Ich hatte das Ganze dann auch noch mal mit einem anderen Makler besprochen, der sah das genauso: erst mal die kleine BU und dann in ein paar Jahren noch mal probieren.

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Peter Wolnitza
vor 17 Minuten schrieb chrisklow:

Das wurde vom ersten Makler 2016 bereits gemacht. Wurde alles abgelehnt bzw es ist nichts zurückgekommen. Der Makler meinte es wäre nicht überraschend bei meiner Gesundheitshistorie und empfiehl mir zumindest die oben erwähnte kleine BU abzuschließen. Ich hatte das Ganze dann auch noch mal mit einem anderen Makler besprochen, der sah das genauso: erst mal die kleine BU und dann in ein paar Jahren noch mal probieren.

a) vernünftige RiVos kann nicht jeder

b) definiere: ein paar Jahre

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chrisklow
· bearbeitet von chrisklow
18 minutes ago, Peter Wolnitza said:

a) vernünftige RiVos kann nicht jeder

 

Ja, deswegen hatte ich mir ja auch eine Zweitmeinung eingeholt. Aber letztendlich überrascht es mich selber nicht, dass keine andere BU möglich war. Ich hatte 4 oder 5 verschiedene Gesundheitsprobleme die eindeutig über eine Grippe oder andere harmlose Dinge hinausgehen. Letztendlich hatte ich in 2 oder 3 Jahren mehr Gesundheitsprobleme als in den 20 Jahren davor.

 

18 minutes ago, Peter Wolnitza said:

b) definiere: ein paar Jahre

Soweit ich es gesehen habe, beziehen sich die Gesundheitsfragen meistens auf die letzten 5 Jahre. In ca. 3 oder 4 Jahren würde ich es dann wahrscheinlich noch mal probieren, da ich dann weniger angeben muss. Ist aber natürlich nicht garantiert, kann auch gut sein, dass immer wieder ein neues Gesundheitsthema erscheint und ich auch dann nicht wesentlich bessere Chance habe.

 

 

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TaurusX

Vllt könnte eine dritte Meinung bei einem BU Spezi sinnvoll sein.

@Peter Wolnitza ist da ein guter Ansprechpartner , genauso wie @polydeikes

 

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polydeikes

Die Wahrscheinlichkeit, dass eine "klare Ablehnung" sich in die VWB Aktion sauber reindrücken lässt, liegt bei 0. Das ist systemisch durch die Fragestellung völlig unmöglich. Es ist also wahlweise keine so glasklare Ablehnung oder die Pseudohimmelsreichlösung via Aktionsantrag eine Scam. Kann man sich aussuchen, lässt sich hier nicht erahnen.

 

Aktionen nur, wenn sie Rechtssicherheit schaffen UND als Baustein eine Momentaufnahme sind (bspw. weil die Umstände einen größeren zeitlichen Abstand erfordern).

 

Ansonsten alimentiert man mit sowas nur den Staat und Aktionsanträgeverticker.

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chrisklow
1 hour ago, polydeikes said:

Aktionen nur, wenn sie Rechtssicherheit schaffen UND als Baustein eine Momentaufnahme sind (bspw. weil die Umstände einen größeren zeitlichen Abstand erfordern).

Aber was wäre eine solche Situation? Umstände die einen größeren zeitlichen Abstand erfordern, hört sich nach "man bekommt aktuell keine normale BU" an... und du meintest ja, dass wenn das der Fall ist, die VWB Aktion auch problematisch ist.

 

Wirklich lieber gar keine BU also die VWB Aktion mit einem Restrisiko?

 

Ich hab mir eben noch mal die Gesundheitsfragen angeschaut. Um mal ein theoretisches und extremes Profil zu erstellen:

Probleme mit dem Herz hatte (jedoch keinen Herzinfarkt), einen gutartigen Tumor (kein Krebs), orthopädische Probleme (jedoch keinen Bandscheibenvorfall), Asthma, oft Migräne, irgendwelche Magenprobleme, irgendwelche größeren Hautprobleme.

 

Alles in der Vergangenheit, so das die Person aktuell nicht in Behandlung ist und auch keine Medikamente einnimmt.

 

Würde man damit nicht eine "klare Ablehnung" für eine normale BU bekommen, könnten die Gesundheitsfragen der VWB Aktion jedoch alle mit "Nein" beantworten und hätte Rechtssicherheit?

 

Danke

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polydeikes

Das Restrisiko im Falle einer VVA unterscheidet sich nur geringfügig vom Restrisiko eines "alles nein" Antrags. Ist anders formuliert gleichermaßen sinnlos ...

 

Die genannten Umstände reißen den Aktionsantrag nicht zwangsweise, sind aber für sich eben auch keine Ablehnung. Im realen Detail kann das wieder ganz anders aussehen ... Und das könnte in Bezug auf den Aktionsantrag je nach Aktenlage schon das kleinste Problem sein, die Magenstory.

 

---

 

Asthma ist für sich ein gutes Beispiel. Im Regelfall erst glatt zeichenbar, wenn 3 Jahre nachweisbar behandlungsfrei (und Lufutests davor i.O.). Ansonsten ab 20 %, bei laufender Behandlung oder je nach Ausprägung 50 % RZ / Leistungsausschluss. Da hab ich ggf. nicht die erforderliche Zeit rum für eine saubere Annahme, passe aber im ersten Schritt ggf. in einen Aktionsantrag rein.

 

---

 

Bei "oft Migräne" ist es aber bspw. schon äußerst unwahrscheinlich, dass keine Medikamente genommen werden. Bei einem Tumor (im klassischen Verständnis, real heißt das ja nur "Schwellung" und eben nicht das, woran man ugs. bei Tumor denkt) unwahrscheinlich, dass der ohne Kontrolluntersuchungen bleibt. Bei Hautproblemen auch unwahrscheinlich, dass es keine Salben und keine Kontrollen gab. Bei Herzproblemen gibt es elegantere Wege auf den Friedhof, als die regelmäßige Behandlung zu meiden.

 

 

 

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chrisklow

Danke für die Antwort.

 

Die Liste war wie gesagt, nur ein theoretisches Beispiel. Jedoch muss ich ab und zu zur Kontrolle wegen den Problemen in der Vergangenheit. Ich war jedoch nicht in Behandlung als ich den VWB Antrag gestellt habe und der Makler damals meinte, dass es richtig ist "Sind Sie aktuell in einer medizinischen Behandlung" mit "Nein" zu beantworten, da die Kontrollen a) nicht wirklich eine Behandlung sind und b) eben erst in 12 Monaten oder mehr und nicht aktuell. 

 

Was wäre deine Empfehlung? VWB kündigen und dann in ein paar Jahren eine richtige BU probieren?

 

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Kontrollen sind eine Behandlung und werden selbstverständlich auch als solche abgerechnet. Siehe §27 SGB V im Kontext GKV. Die Aussage des Vermittlers ist falsch.

 

Eine Empfehlung lässt sich hier nicht einmal ansatzweise aussprechen. Wäre auch denkbar dumm einer Empfehlung in einem Forum zu folgen, fast so, wie den gesunden Menschenverstand bei Abschluss auszublenden.

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chrisklow
· bearbeitet von chrisklow
1 hour ago, polydeikes said:

Kontrollen sind eine Behandlung und werden selbstverständlich auch als solche abgerechnet. Siehe §27 SGB V im Kontext GKV. Die Aussage des Vermittlers ist falsch.

Okay. In den Gesundheitsfragen der VWB Aktion steht "sind sie aktuell in Behandlung". Nur damit ich das richtig verstehe: Auch wenn man in den Monaten vor und nach dem Ausfüllen der Gesundheitsfragen, nie beim Arzt war.. sollte man irgendwas haben, was Kontrolluntersuchungen 12 Monaten nach dem Ausfüllen der Gesundheitsfragen erfordert, ist man trotzdem zum Zeitpunkt an dem man die Gesundheitsfragen ausfüllt "aktuell in Behandlung"?

 

Ich war mir da wie gesagt auch unsicher. Aber der Makler war sich komplett sicher, dass das nicht "aktuell in Behandlung" ist. Oh Man!

 

1 hour ago, polydeikes said:

Wäre auch denkbar dumm einer Empfehlung in einem Forum zu folgen

Das würde natürlich nicht machen. Aber es würde mir zumindest eine Sichtweise zeigen, die ich dann natürlich selber beurteilen muss.

 

Danke

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polydeikes

Im Zweifelsfall beurteilt es ein Richter. Wir können es hier nicht scheibchenweise tun und ich hab auch keine Lust auf Glaskugellesen. 

 

Selbst wenn VVA + schuldhaft, heißt das noch nicht automatisch keine Leistung. Schnellschüsse sind entsprechend ebenfalls sinnfrei. 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
Zitat

Nur damit ich das richtig verstehe: 

 

Sieh es mal so: wenn Du eine BU-Versicherung abschließt, ist der Versicherer freundlich und prüft nicht, ob Du die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet hast.

 

Wenn Du dann aber kommst und Leistungen möchtest, dann wird der Versicherer alles tun, damit er nicht oder nur minimal zahlen muss. Dann wird er Deine gesamte Gesundheitsgeschichte gründlichst untersuchen (irgendwo hast Du unterschrieben, dass Du Deine Ärzte von der Schweigepflicht entbindest). Und wehe, du hast die Gesundheitsfragen fehlerhaft beantwortet oder irgendetwas vergessen! Dann wird der Versicherer nicht zahlen - und Du hast Deine Prämien umsonst gezahlt. Und Versicherer sind sehr gut darin, Lücken und selbst kleinste Fehler zu finden - die für Dich völlig belanglos erscheinen, aber zum Ausschluss von Leistungen führen können.

 

Bei den Gesundheitsfragen geht es also nicht darum, Deinen Gesundheitszustand möglichst im positiven Licht zu schildern, damit Du einen Vertrag bekommst. Sondern es geht darum sicherzustellen, dass der Versicherer später, wenn Du die Leistungen benötigst, sich nicht wegen "Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht" rausreden kann. Deshalb würde ich bei den Gesundheitsfragen alles ganz penibel angeben. Eher mehr als weniger. Jede Unklarheit oder Frage würde ich schriftlich mit dem Versicherer klären. Und alle Briefe, Dokumente und Verträge würde ich sorgfältigst aufheben.

 

Ja, es kann sein, dass Du dann keinen Vertrag bekommst. Aber das ist doch allemal besser als ein Vertrag, für den Du jahrelang Prämien einzahlst, aber aus dem Du im Bedarfsfall nichts bekommst, weil der Versicherer sich weigert, zu bezahlen.

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Holzhirsch
vor 13 Stunden schrieb stagflation:

 

Sieh es mal so: wenn Du eine BU-Versicherung abschließt, ist der Versicherer freundlich und prüft nicht, ob Du die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet hast.

 

Wenn Du dann aber kommst und Leistungen möchtest, dann wird der Versicherer alles tun, damit er nicht oder nur minimal zahlen muss. Dann wird er Deine gesamte Gesundheitsgeschichte gründlichst untersuchen (irgendwo hast Du unterschrieben, dass Du Deine Ärzte von der Schweigepflicht entbindest). Und wehe, du hast die Gesundheitsfragen fehlerhaft beantwortet oder irgendetwas vergessen! Dann wird der Versicherer nicht zahlen - und Du hast Deine Prämien umsonst gezahlt. Und Versicherer sind sehr gut darin, Lücken und selbst kleinste Fehler zu finden - die für Dich völlig belanglos erscheinen, aber zum Ausschluss von Leistungen führen können.

 

Bei den Gesundheitsfragen geht es also nicht darum, Deinen Gesundheitszustand möglichst im positiven Licht zu schildern, damit Du einen Vertrag bekommst. Sondern es geht darum sicherzustellen, dass der Versicherer später, wenn Du die Leistungen benötigst, sich nicht wegen "Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht" rausreden kann. Deshalb würde ich bei den Gesundheitsfragen alles ganz penibel angeben. Eher mehr als weniger. Jede Unklarheit oder Frage würde ich schriftlich mit dem Versicherer klären. Und alle Briefe, Dokumente und Verträge würde ich sorgfältigst aufheben.

 

Ja, es kann sein, dass Du dann keinen Vertrag bekommst. Aber das ist doch allemal besser als ein Vertrag, für den Du jahrelang Prämien einzahlst, aber aus dem Du im Bedarfsfall nichts bekommst, weil der Versicherer sich weigert, zu bezahlen.

Aber doch nur die ersten 5 Jahre, oder? Wenn man davon ausgeht, die zu "überstehen", ist man doch durch mit dem Thema?

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 2 Stunden schrieb Holzhirsch:

Aber doch nur die ersten 5 Jahre, oder? Wenn man davon ausgeht, die zu "überstehen", ist man doch durch mit dem Thema?

 

Die Aussage gehört in den Bereich "Moderne Sagen" und ist eine gefährliche Fehleinschätzung!

 

Ich nehme an, Du spielst an auf das BGH-Urteil vom 25. November 2015 – IV ZR 277/14. Bei dem Fall handelt es sich erstens um 10 Jahre und zweitens ging es nur um den Ablehnungsgrund "Arglistige Täuschung". Wenn Versicherer den Eindruck haben, dass sie be********* werden, haben sie noch eine ganze Reihe weiterer Möglichkeiten, um nicht zu zahlen und den Versicherungsnehmer zu schikanieren. In diesem Fall ist es auch gut, dass sie sich wehren: sie schützen damit nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Versicherten, die ihre Gesundheitsfragen richtig beantwortet haben.

 

Ich würde wirklich niemandem raten, bei den Gesundheitsfragen zu schlampen und zu hoffen, dass Fehler nach 10 Jahren keine Auswirkungen mehr haben. Das wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht funktionieren.

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