Zum Inhalt springen
paramonov

Rente und Nebenjob - Wie wird versteuert?

Empfohlene Beiträge

paramonov

Hallo liebes Forum,

 

ein Bekannter von mir geht dieses Jahr mit 65,5 Jahre in Rente.

 

Er wird voraussichtlich auf 450 Euro Basis weiterarbeiten. Somit sollten die Nebeneinkünfte ja bereits Pauschal vom Arbeitgeber versteuert und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt sein, korrekt? Oder wird dieses Einkommen zusammen mit der Rente in der Steuererklärung versteuert?

 

Zusätzlich wird mein Bekannter Urlaubs- und Krankheitsvertretungen übernehmen, in diesen Monaten wird das Einkommen über den 450 Euro liegen. Je nach Vertretungszeitraum könnten dies 1.000 Euro mehr, bei nur wenigen Stunden, auch nur 50 Euro darüber sein. Wie verhält es sich dann? Steuern sind mir einigermaßen klar, die werden wahrscheinlich mit der höchsten Steuerklasse versteuert und dann mit der Steuererklärung "glatt gezogen"? Aber wie verhält es sich mit den Sozialversicherungsbeiträgen? Fallen diese dann ganz regulär an?

 

Danke für Euer Hilfe.

 

paramonov

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

Er wird voraussichtlich auf 450 Euro Basis weiterarbeiten. Somit sollten die Nebeneinkünfte ja bereits Pauschal vom Arbeitgeber versteuert und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt sein, korrekt?

Wenn es ein pauschal versteuerter Minijob ist dann ist die Steuer erledigt, und Sozialversicherungsbeiträge gibt es dann überhaupt nicht.

Man kann aber auch unter 450 Euro ganz normal - auf Steuerkarte - abrechnen. Dann würde es ähnlich wie die Rente versteuert (nachträglich, weil Lohnsteuer nicht anfällt).

 

Ausnahmsweise darf ein pauschal versteuerter Minijob auch über 450 Euro liegen, ob Krankheitsvertretung dazu zählt kann ich nicht sicher sagen, geplante Urlaubsvertretung imho aber eher nicht.

Und wenn das der gleiche Job ist (beim selben Arbeitgeber) dann kann er nicht unterschiedlich abgerechnet werden (also als Minijob, und nur die Vertretungen als richtige Job - das geht nicht).

 

Noch eine Anmerkung: Wenn Sozialversicherungsbeiträge anfallen dann in diesem Fall nur KV und PV.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 26 Minuten schrieb paramonov:

Somit sollten die Nebeneinkünfte ja bereits Pauschal vom Arbeitgeber versteuert

 

Im Minijob gibt es ein Wahlrecht: 2% Pauschalsteuer oder ganz normal.

 

vor 29 Minuten schrieb paramonov:

Zusätzlich wird mein Bekannter Urlaubs- und Krankheitsvertretungen übernehmen, in diesen Monaten wird das Einkommen über den 450 Euro liegen.

 

Wenn er im Durchschnitt die 450 Euro überschreitet, wird es schwierig. Unvorhersehbar (Krankheitsvertretung) ist in Grenzen OK. Bei vorhersehbarer Überschreitung (Urlaubsvertretung) ist es kein Minijob mehr.

 

vor 32 Minuten schrieb paramonov:

Aber wie verhält es sich mit den Sozialversicherungsbeiträgen? Fallen diese dann ganz regulär an?

 

Wenn er die Regelaltersgrenze erreicht hat, muß er nichts mehr in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Rentenversicherung wahlweise (wenn ja, gibt es einen jährlichen Zuschlag zur Rente). Kranken- und Pflegeversicherung normal.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
paramonov

Super reckoner und chirlu, Ihr habt mir schon sehr weitergeholfen. Dann wird es wohl weiterhin eine normale Anstellung bleiben. Liege ich richtig, dass es dann Steuerklasse 6 werden wird? Auch wenn die Rente so gering ist, dass diese unter der Steuerfreigrenze liegt?

 

Vielen Dank.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Liege ich richtig, dass es dann Steuerklasse 6 werden wird?

Nein, es ist Steuerklasse 1, oder wenn verheiratet 3,4 oder 5.

Die Rente hat keine Steuerklasse und wird grundsätzlich erst im Nachhinein versteuert.

 

Und er könnte auch erklärungspflichtig sein, kommt auf die Höhe des steuerpflichtigen Teils der Rente an, und natürlich auf die Höhe des Nebenjobs.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cai Shen
Zitat

 

vor 51 Minuten schrieb paramonov:

Zusätzlich wird mein Bekannter Urlaubs- und Krankheitsvertretungen übernehmen, in diesen Monaten wird das Einkommen über den 450 Euro liegen.

Im Durchschnitt eines Jahres darf der Verdienst jedoch nicht mehr als 450 monatlich betragen, sonst wird rückwirkend ein Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angenommen.

 

Zitat

Bei der Prüfung, ob die für geringfügig entlohnte Beschäf-tigungen geltende Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat überschritten wird, ist vom regelmäßigen monatlichen Arbeits-entgelt auszugehen. Das regelmäßige monatliche Arbeits-entgelt ermittelt sich abhängig von der Anzahl der Monate, für die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht, wobei maximal ein Jahreszeitraum (12 Monate) zugrunde zu legen ist. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf durchschnitt-lich im Jahr 450 Euro nicht übersteigen. Das entspricht einer Verdienstgrenze von maximal 5.400 Euro pro Jahr bei durchge-hender mindestens 12 Monate dauernder Beschäftigung.

 

https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/gewerblich/01_19901_Minijobs_im_gew_Bereich.pdf?__blob=public

 

Wenn nur ein einzelnes eher gering entlohntes Arbeitsverhältnis neben der Rente besteht, dürfte der Unterschied zwischen Minijob und Steuerklasse 1/4 nicht so gravierend sein, ein normales Arbeitsverhältnis ist aber flexibler. 

Zur Versteuerung steht hier noch einiges:

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/hinzuverdienst_idesk_PI42323_HI521386.html

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
paramonov

Ist diese Rechnung korrekt? Kann da mal einer grob drüber schauen?

 

Bruttolohn				450,00 €	500,00 €	550,00 €	600,00 €	650,00 €	700,00 €	750,00 €
Pflegeversicherung (3,05%)		13,73 €		15,25 €		16,78 €		18,30 €		19,83 €		21,35 €		22,88 €
Krankenversicherung (7,6%)		33,08 €		36,75 €		40,43 €	4	4,10 €		47,78 €		51,45 €		55,13 €
						
Netto					403,20 €	448,00 €	492,80 €	537,60 €	582,40 €	627,20 €	672,00 €

 

Steuern werden dann erst ggf. nach der Steuererklärung fällig?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 15 Minuten schrieb paramonov:

Ist diese Rechnung korrekt?

 

Es ist komplizierter, weil man dort in der Gleitzone ist (mit Änderungen ab Juli, dann wird sie auch Übergangsbereich heißen). Dadurch sind die Abzüge etwas niedriger als gewöhnlich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Ist diese Rechnung korrekt? Kann da mal einer grob drüber schauen?

Wie hast du das denn berechnet?

Beispielsweise sind die 55,13 Euro ganz hinten falsch (richtig wären 57 Euro).

 

EDIT: Die Gleitzone hab' ich jetzt nicht berücksichtigt, wenn dann wirkt sich das aber stärker aus.

 

Zitat

Steuern werden dann erst ggf. nach der Steuererklärung fällig?

Im ersten Jahr korrekt. Ab dann kann es aber Vorrauszahlungen geben.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ostlert
· bearbeitet von ostlert

Im 450,00 EUR Fall werden auch die 450,00 EUR Netto ausgezahlt, die Abgaben sind pauschal vom AG abzuführen.

Alle weiteren Beispiele sind in der Gleitzone und dem entsprechend fallen die Sozialabgaben niedriger an.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...