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BertiH

Anfängerfrage Verlust realisiert oder nicht und in der Steuererklärung angeben?

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west263
vor 1 Stunde schrieb chirlu:

Ja. Ja. Ja. Nein. Nein.

gut, Du hast auf seine aneinander gereihten Fragen, aneinander gereiht geantwortet.

Können wir das etwas Aufdröseln?

 

vor 2 Stunden schrieb BertiH:

Wie ist das, wenn ich bei Aktien ein Verlust von 1300 Euro habe und bei Optionen einen Gewinn vonn 900 Euro (alles US).

 

1. Werde ich dann für das Steuerjahr 2018 Steuern zahlen müssen auf diese 900 Euro?

2. Also 25% (pl Soli) auf die 900?

3. Kann ich dafür den Sparer-Pauschbetrag in Anspruch nehmen, sodass ich nicht auf die 900 Euro, sondern wenn dann nur auf die 900-801 Steuern zahlen muss?

4. Oder gilt der Sparer-Pauschbetrag nur für Einkünfte im Inland (Die Optionen waren alles US Optionen)?

5. Oder kann man das alles verrechnen, sodass ich keine Steuern zahlen muss?

1. ja

2. ja

3. ja

4. nein

5. nein

 

so gemeint? @chirlu

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Portfolio2055

Den Sparerpauschbetrag kannst du für die 900 Euro verwenden aus Optionen

Den Verlust kannst du feststellen lassen und ins nächste Jahr nehmen für Gewinne aus Aktien zum verrechnen 

Um das alles tuen zu können, musst du nun deine Trades auflisten 

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Cai Shen

Wenn er die Übersicht halbwegs aufbereitet bekommt, ist die Einzelübersicht der Trades (meiner Meinung nach) in diesem Jahr verzichtbar. 

Für die Aktien kann man den Gesamtsaldo "Equity" nehmen, sofern dort keine Anleihen oder Fonds mit enthalten sind. 

Wenn alle Optionen im gleichen Kalenderjahr ge- und verkauft wurden, müsste es auch hier mit der Jahresübersicht erledigt sein. 

Forex sollte die "realized" Spalte ausreichend sein und dann an der entsprechenden Stelle der Steuererklärung angegeben werden. 

 

Ich habe dem Finanzamt die ersten 2 Jahre bei IB eine Tradeübersicht mitgeschickt, das kam beide male postwendend vor jeder Prüfung der restlichen Unterlagen zurück. 

Deshalb, so einfach wie möglich ist bei Finanzbeamten sehr beliebt ;)

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

also ...

Aktienverluste 1300 (aus Veräußerungsgeschäften -> Die Zahl kommt in Zeile 18 (Feld 36) der Anlage KAP

die Felder darüber füllst du entsprechend aus (lies genau, was hinein gehört ... GENAU, denn manche Zahlen sind "davon-Zahlen"

 

Inland: Alle Wertpapiere mit ISIN "DE ...xxxx"

Ausland: Der Rest ohne "DE ..."

nicht zu verwechseln mit Zeilen 7 - 11. Da hinein kommen in Deinem Fall nur Erträge (Zinsen, Aktiendividenden), wo deutsche Quellensteuer/KapErtSt einbehalten wurde. Alles andere landet in den Zeilen 14 - 19. Mögliche einbehaltene dt. Quellensteuer landet in den Zeilen 48 - 53. Vorsicht: Da steht "lt. Bescheinigung" und da wird KapErtSt und Soli getrennt. Aber eine ausl. Bank weist die auf den Abrechnungen nur in einer Summe aus. Dann gilt: 25% = KapErtSt, Rest ist Soli.

Die Abrechnungbelege der IB sind keine "Bescheinigung" im Sinne der KAP, sondern nur eine Glaubhaftmachung (Beleg). Ein sturer FA-Beamter könnte da Probleme machen und diese Bescheinigung einfordern, ansonsten die Steuergutschrift streichen.

Die Optionsgewinne landen in Zeile 14 oder 15, je nach ISIN. Im Zweifel Ausland, denn IB hat ihren Sitz im Ausland.


Wenn du Dir die KAP ansiehst, dann siehst du auch, dass die Zeilen 16 und 18 sich ausschließen, wenn man vorab schon alle Aktien-Veräußerungsergebnisse saldiert hat, denn dann bleibt entweder ein Gewinn ODER ein Verlust über.

 

In die Zeilen 51 und 52 kommen die Anrechnungsbeträge (meist max. 15%), die USA und andere als Quellensteuer auf US-Aktien-Dividenden etc. einbehalten haben. Das ist von Land zu Land unterschiedlich und ein Thema für sich. siehe dazu auch die Liste beim BZST: https://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Quellensteuer/auslaendische_quellensteuer_node.html

 

In die Zeilen 12 und 13 kommt rein, wenn du in Deutschland ein zweites Konto hast, dort einen Sparerpauschbetrag hinterlegt hast und die Bank dir die Höhe der Inanspruchnahme "bescheinigt". (Notfalls von der Bank anfordern). Die 801 kriegt man schließlich nur einmal.

Hier ein Link auf die Anlage KAP für 2018:

https://www.steuern.de/fileadmin/user_upload/Steuerformulare_2018/Anlage_KAP_18.pdf
Du brauchst immer die Version passend zum Veranlagungsjahr. Die ändern sich da immer ein wenig von Jahr zu Jahr, wenn irgendwo eine Gesetzesreform stattgefunden hat. Also für andere Jahre nach "Anlage KAP 20xx" googlen.
Die Anlage KAP ist eine Anlage zur eigentlichen Einkommenssteuererklärung. Gewöhnlich füllt man die als Privatmensch per ELSTER-Online aus. Aber in Papierform das Ganze vorab auf dem Tisch zu haben erleichtert den Überblick.

Alles richtig in die KAP eingetragen, macht das FA dann den Rest per Steuerbescheid. Dort wirst du dann auch einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung der Verluste aus Veräußerungsgeschäften mit Aktien zum 31.12. des Jahres vorfinden.

 

 

************************************

 

vor 39 Minuten schrieb Cai Shen:

Ich habe dem Finanzamt die ersten 2 Jahre bei IB eine Tradeübersicht mitgeschickt, das kam beide male postwendend vor jeder Prüfung der restlichen Unterlagen zurück. 

Deshalb, so einfach wie möglich ist bei Finanzbeamten sehr beliebt ;)

Man schickt dem FA ungefragt keine Belege mehr sondern nur auf Rückfrage/Aufforderung.

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west263
vor 7 Minuten schrieb MeinNameIstHase:

Man schickt dem FA ungefragt keine Belege mehr sondern nur auf Rückfrage/Aufforderung.

richtig.

Bei der Steuererklärung für 2017 hatte ich eine Aktien Verlustbescheinigung von einer Bank und Aktien Gewinne bei einer anderen. Habe keine Belege mitgegeben, die kompletten Belege für Kapitalerträge wurden aber Wochen später angefordert.

 

:D Die sind auch so misstrauisch und checken alles. :D

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BertiH
· bearbeitet von BertiH

Erst einmal vielen vielen Dank soweit für Eure Antworten!!

 

Zitat

die Felder darüber füllst du entsprechend aus (lies genau, was hinein gehört ... GENAU, denn manche Zahlen sind "davon-Zahlen"

 

Das habe ich nicht ganz verstanden? "davon-Zahlen"?

 

Ich habe mir nun noch einmal den Kontoauszug von IB über die Kontoverwaltung angeschaut. Dort sind die einzelnen Trades aufgeführt, das ist ja erstmal was.

 

Ich habe zusätzlich ein deutsches Konto. Ich glaube der Bank hatte ich mal einen Freistellungsauftrag gegeben, eben damit die die geringen Zinsen nicht noch besteuern, aber das Zinskonto ist leer. Sprich da fällt nichts an. Ist das trotzdem relevant, wenn ich den erteilt habe?

 

Zitat

Forex sollte die "realized" Spalte ausreichend sein und dann an der entsprechenden Stelle der Steuererklärung angegeben werden.

 

Das ist die Differenz aus dem Währungshandel, vom hin- und hertauschen, bei mir gering, aber vorhanden, wo trage ich das ein? Wenn ich hier ein negativen Wert habe, also Verlust. Bekomme ich darüber auch eine Bestätigung und kann das im nächsten Jahr gegebenenfalls verrechnen?

 

Die Dividenden die ich bekommen habe (sehr gering), sind aus den USA bzw. einmal Japan. Also NICHT inländisch. Wo trage ich die ein?

 

Ich habe soweit ich das richtig sehe:

Zeile 14 "inländische Kapitalerträge (ohne Betrag lt. Zeile 19)": bleibt leer

Zeile 15 "Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag lt. Zeile 58)": Optionsgewinn 900

Zeile 16 "in den Zeilen 14 und 15 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen": bleibt leer. Du sagtest ja, schließ sich aus, verstehe ich auch.

Zeile 17 "In den Zeilen 14 und 15 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien": bleibt leer? Verstehe ich nicht, schließt sich 15 und 17 nicht gegenseitig aus wie 16 und 18?

Zeile 18 "In den Zeilen 14 und 15 enthaltene Verluste aus der Veräußerung von Aktien": 1300

 

Den Verlust gebe ich positiv an, also nicht -1300, korrekt?

 

Eine Frage noch, dass "ohne Betrag lt. Zeile 58) bei Zeile 15 bezieht sich irgendwie auf Familienstiftungen im Ausland, also für mich nicht weiter relevant (habe keine)?

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chirlu
vor 3 Stunden schrieb west263:

so gemeint?

 

Ja, die Antworten waren in der Reihenfolge der Fragen. Haben aber nicht viel genützt, die gleichen Fragen kamen in #21 und #24 noch einmal. :-)

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Hallo BertiH,

Unbenannt.jpg

Z steht für Zeilennummer (links in der Anlage KAP)

 

in Z-7 kommen Dividenden dt. Aktien rein (da ist schließlich dt. Quellensteuer abgezogen worden) z.B. Dividende Daimler, VW etc.

 

in Z12 oder Z13 kommt eine Null, wenn du in Deutschland keine Bankverbindung zusätzlich hast.
Hast du ein Konto in Deutschland (Giro, Sparbuch) und wurden dort Kapitaleinkünfte erzielt (Sparzinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne etc.) und bei der Bank einen Sparerpauschbetrag (max. bis 801) per Formular hinterlegt, dann mindert das den noch per Steuererklärung "freien" Pauschbetrag entsprechend. Und je nachdem ob Du die Kapitaleinkünfte der Bank jetzt in der Anlage KAP noch einmal mit reinrechnest (z.B. zu Korrekturzwecken) oder außen vor lässt, muss der bereits in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag in Z12 oder Z13 eingetragen werden. Auf Nachfrage kriegst du von der Bank in Deutschland eine "Jahres-Steuerbescheinigung" in der die Werte für die Inanspruchnahme für die Anlage KAP angegeben sind. Typisch betrifft das Einkünfte, die in die Zeilen Z7 - Z11 reingehören, wenn man sie überhaupt noch mal aufführen will. Die darauf von der Bank einbehaltene Steuer ist dann ein Fall für Z48 ff.
Man muss diese Werte aber nicht noch einmal in die Anlage KAP mit einrechnen, denn die Steuern sind ja bereits "abgegolten". Dann trägt man den bereits "verbrauchten" Sparerpauschbetrag in Z13 ein.

 

in Z14 kommt die Summe ALLER inländischen Kapitalerträge rein, die nicht bereits der dt. Besteuerung (Dt. QSt) unterlegen haben Kapitaleinkünfte aus einer Kontoverbindung in Deutschland sind ausgeschlossen in Z14, denn die versteuern ja alles für Dich und gehören nach Z-7. 

 

in Z15 kommt die Summe ALLER ausländischen Kapitalerträge rein. Da IB eine ausl. Bank ist, sind da ganz sicher keine Erträge dabei, die einer dt. QSt unterlegen haben.

das sind also US-Dividenden (Brutto), Japan-Dividenden, Bank-Habenzinsen UND alle Gewinne aus Veräußerungen/Einlösungen von WERTPAPIEREN (egal welcher Art).

-> Z14 und Z15 dürfte das Gros der IB-Gewinne/Einkünfte betreffen.

 

in Z16 kommen als "davon-Wert" der Gewinn NUR aus Aktienveräußerungen oder

 

in Z18 der Verlust NUR aus Aktienveräußerungen rein.

 

in Z17 kommen Verluste rein, die aus Veräußerungsgeschäften stammen OHNE die VERLUSTE aus Aktienveräußerung

 

in Z19 kommen ErstattungsZINSEN vom FA (i.d.R. aus irgendwelchen Steueränderungen der Vorjahre, wenn die Steuer niedriger festgestetzt wird) rein. Das sind "besondere Zinsen" und die werden in Z14 oder gar Z7 nicht mitgerechnet. 

in Z48 kommt die QSt (25%) rein, die bei den Werten in Z7 einbehalten worden sind (Probe: 25% aus Z7 = Z48
in Z49 kommt der Soli auf die QSt rein: 5,5% auf die 25% = 1,375% der Zahl aus Z7

Z48 + Z49 ergeben somit 26,375%. Das ist der Betrag, der im Ausland als dt. QSt auf deutshe Zinsen/Dividenden abgezogen wird.

 

in Z52 kommen die anrechenbaren QSt aus USA und Japan rein:

Beispiel: US-Aktie zahlt Dividende von 2,00 USD, davon werden 30% US-QSt einbehalten und somit nur 1,40 USD ausgezahlt. In Höhe von 15% ist die QSt in Deutschland aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommen D-USA anrechenbar = 0,30USD, weitere 0,30 kannst du per Erstattungsantrag in den USA vom IRS (US-Finanzamt) zurückholen (oder die IB macht das als Service für Dich, keine Ahnung, ob die das machen). Die Japaner behalten nur 15% und die kannst du komplett in D anrechnen lassen, dafür kriegst du in Japan aber nichts zurück. Im Ergebnis betrifft das nur die Einkünfte aus Dividenden und Zinsen. Guck in den obigen Link beim BZSt, welches Land mit welcher Prozentzahl belegt ist.

Fang ganz ruhig an. Nimm z.B. die erste Dividendenabrechnung einer US-Aktie und schreib Dir raus, welcher Betrag wohin ins Formular gehört. Alle Zahlen natürlich immer in EUR mit dem Tageskurs der "Wertstellung" umrechnen. 

Wirklich kompliziert wird das alles erst, wenn Spekulationsgewinne aus Währungsguthaben anfallen. Vorab schaut man da einfach auf den Devisenkonten nach, wie hoch das Guthaben zu Jahresanfang war und wie hoch die Summe der Kontoumsätze im Jahr ist. Wurde das Geld im lfd. Jahr einmal komplett umgeschlagen, fangen die Probleme erst an. Sind die Kontoumsätze dagegen weniger als 10% vom Anfangsguthaben, kannst du guten Gewissens sagen: Ich bin davon vermutlich nicht betroffen. Angesichts Deiner Anfänger-Rückfragen hier ... das nötige Wissen dafür, lässt sich per Forum hier nicht an einem Wochenende vermitteln. Da wirst du dann fachlichen Rat eines StB brauchen. Wenn Du das nicht kannst, dann lass die Finger von Devisenkonten und wickle alle Geschäfte ausschließlich über ein EUR-Konto ab. 

Mein Eindruck ist auch, dass Du die eine oder andere Antwort hier nicht Ernst genug nimmst. Steuererklärungen sind kein Luftballonblasen beim Kindergeburtstag. Da muss man sich schon am Riemen reissen und sich konzentrieren und mit Zahlen hantieren. Und StB machen das nicht zum Nulltarif, nur weil jemand seit der Schule eine Aversion gegen Zahlen hat und gegen "Beamtendeutsch" in den Steuergesetzen.

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BertiH
· bearbeitet von BertiH

Klar, nehme ich das Ernst, sonst würde ich hier nicht fragen. Nur brauche ich halt einen gangbaren Weg, das jetzt zu machen. Wie gesagt, auf meinem dt. Sparkonto wurden keine Zinsen erzielt. Ich gehe jetzt gemäß Deiner Antwort also davon aus, dass das nicht relevant ist.

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BertiH
· bearbeitet von BertiH

Eine Frage noch, wenn ich einen Verlust oder Gewinn aus Umtausch (und zurücktausch) Euro in andere (primär USD) Währungen habe (Forex). Wo gebe ich diesen an?

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vanity

Da gilt dann dies

 

Am ‎31‎.‎03‎.‎2019 um 20:01 schrieb MeinNameIstHase:

... Wirklich kompliziert wird das alles erst, wenn Spekulationsgewinne aus Währungsguthaben anfallen ...

 

wobei man Spekulationsverluste stark vereinfachen kann, indem man sie überhaupt nicht angibt. Dann profitieren wir alle davon. :thumbsup:

 

Ansonsten gehören sie auf Anlage SO (Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften = "Spekulationsverluste") und das auch nur dann, wenn die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen war. Und diese Ermittlung kann kompliziert werden, siehe zitierter Beitrag.

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BertiH
· bearbeitet von BertiH

Danke. Also ich habe nochmal nachgeschaut, da ich den Großteil noch nicht zurückgestauscht hatte, ist der realisierte G&V aus Forex-Geschäften ein knapper Verlust (resultierend aus dem bisschen, was ich hin- und hergetauscht hatte). Mark-to-Market Forex ist jedoch klar knapp über 100 Euro Gewinn.

 

Des Weiteren:
 

Zitat

 

in Z15 kommt die Summe ALLER ausländischen Kapitalerträge rein. Da IB eine ausl. Bank ist, sind da ganz sicher keine Erträge dabei, die einer dt. QSt unterlegen haben.

das sind also US-Dividenden (Brutto), Japan-Dividenden, Bank-Habenzinsen UND alle Gewinne aus Veräußerungen/Einlösungen von WERTPAPIEREN (egal welcher Art).

-> Z14 und Z15 dürfte das Gros der IB-Gewinne/Einkünfte betreffen.

 

 

Wo trage ich dann einen Optionsgewinn insgesamt von z.B. 2000 Euro ein? (weil das sind ja keine Wertapiere, also nicht Z15?)

 

Dann habe ich noch eine weitere Frage:
Wenn ich mir anschaue, was ich insgesamt eingezahlt habe minus das was ich auszahlen hab lasse und dann mit dem Portfolio-Wert am 31.12.2018 vergleiche, so komme ich genau auf diese Summe, wenn ich alle Mark-to-Market Posten zusammenrechne (also mark-to-market Performance Aktien, Optionen, Forex, Dividende abzüglich sonst. Gebühren). Dann sind in der Übersicht die einzelnen trades aufgeführt, einmal mit mark-to-market Performance und dann mit realisierten G/V. Das Unterscheidet sich minimal, aber konstant immer für jeden Posten. Meine Frage ist jetzt, woran liegt das und was gebe ich beim FA an? Das mark-to-market ist der Gewinn/Verlust in aktuellem Eurokurs (800 USD Kauf Aktien, 700 USD Verkauf, also 100 USD zu aktuellem Eurokurs) und realisiert ist das der Gewinn/Verlust (die 100 USD) zu damaligem Eurokurs, oder wie?

 

@vanity:

 

Da ich vorhabe, aller Voraussicht nach in 2019 alles dicht zu machen und zu realisieren und in Euros umzutauschen (in 2018 hatte ich auch alles dichtgemacht und realisiert, aber eben nicht die USD wieder in EURO umgetausche) und ich denke, dass es jetzt korrekt ist, alles in realisierten G/V anzugeben (nicht das, was unter mark-to-market steht), würde ich gerne alles korrekt so angeben, wie es auch in den Unterlagen steht. Da am Ende dann alles aufgeht und sauber ist. Es steht so in den Unterlagen drin und das ist das, was auch korrekt ist und deshalb würde ich es angeben. Das wäre in diesem Jahr also ein geringer realisierter Forex Verlust. Ich denke mal im nächsten Jahr steht dann in den Unterlagen bei realisierten Forex ein Gewinn. Den muss ich ja auch dann versteuern und werde den dann auch angeben und dann will ich halt die Verluste aus dem Vorjahr haben und ich denke so ist es ja auch am korrektesten.

--------------------------------------------------------------

Also um es übersichtlich zu machen:

 

Ich habe einmal mark-to-market bewertet folgende Posten:

Aktiengewinn/Aktienverlust

erhaltene Dividende

Optionsgewinn/Optionsverlust

Forexgewinn/Forexverlust

 

Ergibt in der Summe genau Einzahlungen-Auszahlungen-Portfoliowert am 31.12.2018.

 

Das ganze in realisiert G/V, die Zahlen sind etwas anders, aber die Posten die gleichen:

Aktiengewinn/Aktienverlust

erhaltene Dividende

Optionsgewinn/Optionsverlust

Forexgewinn/Forexverlust

 

Es geht nicht mehr auf, siehe dazu mein Text/Begründung wie ich denke oben. Das realisierte ist aber denke ich mal (s. wieder Frage oben), was ich angeben muss beim FA.

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