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cpandrea

Umwandlung von Anleihen in Genussscheinen

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cpandrea

Ich habe ausländischen Anleihen  100k  zu einem sehr niedrigen Preis gekauft. Die Firma befindet sich seit lange in finanzielle Schwierigkeiten und eine finanzielle Umstrukturierung ist  notwendig.

Seit einiger Zeit befindet sich die Firma unter die Aufsicht des Gerichts und versucht einen Ausgleich zu erlangen.

Aktuell ist die Rede, dass die Anleihen im Genussscheinen umgewandelt werden, damit sie später eventuell von der Sanierung profitieren können.

 

Meine Frage:

Wie wird steuerlich eine solche Umwandlung behandelt ?   Wenn die Anleihen zu 100 in die Genussscheinen  umgewandelt würden, wäre für mich eine riesige Steuerbelastung.  Momentan steht auch nicht fest, ob diese Genussscheine an einer Börse gehandelt werden.

 

Danke

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wenn die Anleihen zu 100 in die Genussscheinen  umgewandelt würden, wäre für mich eine riesige Steuerbelastung.

Wieso?

 

Stefan

 

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cpandrea

 

 

Ich habe sie für 5 gekauft, wenn die Anleihen zu 100 (Nominalwert) steuerlich in die Genussscheinen  umgewandelt würden, würde ich den "steuerlichen Gewinn" von 95 bei der Umwandlung versteuern müssen und später  (nach vielen Jahren) einen steuerlichen Verslust einbuchen. 

 

Wenn die Anleihen zum Kaufpreis oder Marktwert  in die Genussscheinen  stuerlich umgewandelt würden, wäre dann ok, aber ich weiss es nicht, wie eine solche Umwandlung steuerlich behandelt wird. 

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Peter Grimes
· bearbeitet von Peter Grimes

Als Du die Anleihen für 5 gekauft hast, hast Du doch sicherlich auch gehofft, das Du 100 wieder zurückbekommst, die Du dann hättest versteuern müssen — oder hattest Du eher auf 4,95 gehofft?

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MeinNameIstHase

Anleihen, die wegen Insolvenz (Krise) in Genussscheine umgewandelt werden, haben gerade nicht ihren Nominalwert. Welcher Wert beim Tausch Anleihe in Genussschein anzusetzen ist, ergibt sich aus dem Wert des Genussscheins, den man dafür erhält. Gibt es keinen Börsen- oder Marktwert muss man halt einen anderen Wert beilegen. Im Zweifel 1,- Euro als Erinnerungsposten, wenn das Ganze ein Insolvenzfall ist bzw. nahe dran ist. Da fragt es sich vielmehr, ob Genussscheine überhaupt lohnend sind oder ob man auf die Rückzahlung der Anleihe besteht und am Ende aus der Insolvenzmasse quotal bedient wird. Da darf man halt keine Fristen versäumen, wenn tatsächlich die Insolvenz eröffnet wird (Forderung zur Anmeldung geben).

Um nicht auf falsche Ideen zu kommen ... Unterscheide so einen Tauschvorgang von Wandel-/Bezugsvorgängen, wo der ursprüngliche Kauf als Anschaffungskosten des am Ende bezogenen Wertpapiers gelten. (Wandelanleihen, Optionsscheine mit Ausübung). Der Unterschied ist, dass die Anleihe eine Wandlung in Genussscheine nicht als Recht vorgesehen hatte, sondern dass dies im Vergleichswege zustande kommt, gerade weil die Schuldnerin nicht zahlungsfähig zu sein scheint. Sonst täte sie ja die Anleihe pflichtgemäß zurückzahlen und dir nicht im Gegenzug (vermutlich recht wertlose) Genussscheine anbieten.

Und prüfe die Bedingungen der Genussrechte bitte genau. Wenn du als Gläubiger mit Genussrechten am Ende nachrangig bist, kriegst du im Insolvenzfall erst Geld, wenn alle Anleihegläubiger, die nicht getauscht haben, vollständig bedient wurden.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Ich habe sie für 5 gekauft, wenn die Anleihen zu 100 (Nominalwert) steuerlich in die Genussscheinen  umgewandelt würden, würde ich den "steuerlichen Gewinn" von 95 bei der Umwandlung versteuern müssen und später  (nach vielen Jahren) einen steuerlichen Verslust einbuchen. 

Wieso musst du einen fiktiven Gewinn versteuern?

Und selbst wenn, wieso sollten 100% angesetzt werden?

 

Zitat

Der Unterschied ist, dass die Anleihe eine Wandlung in Genussscheine nicht als Recht vorgesehen hatte,

Und was soll das ändern? Beispielsweise ist ein Tausch auch bei Aktien nicht vorgesehen, trotzdem erfolgt das in der Regel steuerneutral (nicht gemeint sind Barausschüttungen, sondern nur Wertpapier gegen Wertpapier - mir wurde in solchen Fällen noch nie Steuern berechnet*).

 

*von inländischen Banken, und darauf verlasse ich mich dann auch

 

Zitat

Als Du die Anleihen für 5 gekauft hast, hast Du doch sicherlich auch gehofft, das Du 100 wieder zurückbekommst, die Du dann hättest versteuern müssen — oder hattest Du eher auf 4,95 gehofft?

Das ist nun aber auch zu kurz gedacht.

Natürlich hat er auf einen Kursgewinn gehofft, im besten Fall sogar auf 100%. Aber solange er diesen Gewinn nicht hat will er ihn sicher auch noch nicht versteuern. Bei angenommenen 95% wären das ja mit Soli 25%, also das 5-fache des investierten Kapitals.

 

Stefan

 

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Taxadvisor
vor 2 Stunden von reckoner:

Und was soll das ändern? Beispielsweise ist ein Tausch auch bei Aktien nicht vorgesehen, trotzdem erfolgt das in der Regel steuerneutral (nicht gemeint sind Barausschüttungen, sondern nur Wertpapier gegen Wertpapier - mir wurde in solchen Fällen noch nie Steuern berechnet*).

 

Das ist doch was ganz anderes! Ein Aktientausch ist in der Regel eine gesellschaftsrechtliche Transaktion, dafür gibt es meistens steuerliche Regelungen. Hier geht es um eine Novation, und die führt regelmäßig zu einem Zufluss/Gewinnrealisierung.

 

Gruß

Taxadvisor

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cpandrea

Danke an allen

 

Also Taxadvisor,

wenn ich richtige verstehe,  eine solche Umwandlung wird dann beim Moment der Umwandlung zu einer Versteuerung eines Gewinnes von 95 (Nominalwert – Kaufpreis) führen  und dann werden diese Genussscheinen zu einem hohe steuerlichen Preis eingebucht ?

Später (nach vielen Jahren) werde ich einen steuerlichen Verlust einbuchen. 

 

Wenn so ist

Momentan ist nur eine Rede von der Umwandlung der Anleihen in Genussscheinen, aber wenn so sit, wäre steuerlich und finanziell (cashflow gesehen)  für mich eine schlechte Lösung., dann lieber vor der Umwandlung die Anleihen mit einem kleinen Verlust zu verkaufen.  

 

Danke

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Taxadvisor
vor 31 Minuten von cpandrea:

Danke an allen

 

Also Taxadvisor,

wenn ich richtige verstehe,  eine solche Umwandlung wird dann beim Moment der Umwandlung zu einer Versteuerung eines Gewinnes von 95 (Nominalwert – Kaufpreis) führen  und dann werden diese Genussscheinen zu einem hohe steuerlichen Preis eingebucht ?

Später (nach vielen Jahren) werde ich einen steuerlichen Verlust einbuchen. 

 

Wenn so ist

Momentan ist nur eine Rede von der Umwandlung der Anleihen in Genussscheinen, aber wenn so sit, wäre steuerlich und finanziell (cashflow gesehen)  für mich eine schlechte Lösung., dann lieber vor der Umwandlung die Anleihen mit einem kleinen Verlust zu verkaufen.  

 

Danke

Nein, es sollte nach dem Wert der hingegebenen/erhaltenen Wertpapiere gehen. Die Wertfindung ist natürlich problematisch, wenn keine Börsenhandel stattfindet. Aber 100% sollte in der Konstellation natürlich nicht angesetzt werden.

 

Gruß

Taxadvisor

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cpandrea
vor 5 Stunden von Taxadvisor:

Nein, es sollte nach dem Wert der hingegebenen/erhaltenen Wertpapiere gehen. Die Wertfindung ist natürlich problematisch, wenn keine Börsenhandel stattfindet. Aber 100% sollte in der Konstellation natürlich nicht angesetzt werden.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Danke, die Anleihe ist OTC handelbar und die inländische Bank wertet sie in meinem inländische Depot. Kiene Ahnung, ob die Genussscheine irgendwo handelbar werden  

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