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Flipp147

Geldwerter Vorteil bei Firmenwagen mit Netto-Einmalzahlung

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Flipp147

Hallo zusammen,

 

ich habe mal noch eine  Frage zum Eigenanteil bei einem Firmenwagen:

 

Angenommen meine Firma verlangt für einen Firmenwagen eine einmalige Zuzahlung (Netto). Diese Zuzahlung kann ich am Ende vom Jahr wieder mit dem geldwerten Vorteil den ich für den Firmenwagen bezahlt habe verrechnen.

Allerdings geht dies ja nur, bis der geldwerte Vorteil quasi auf "0" reduziert wurde.

Nun ist meine Frage: Wenn meine Zuzahlung einmalig stattfindet - und höher ist als der zu verrechnende geldwerte Vorteil in diesem Jahr - kann ich dann im Folgejahr den Rest geltend machen?

 

Rechnung wäre wie folgt:

Leasingdauer: 3 Jahre (01.10.2019 - 30.09.2022)
Bruttolistenpreis: 50.000€ 
Geldwerter Vorteil (1%-Regel): 500€
Eigenanteil Einmalzahlung (Netto): 2.500€

 

Nun hätte ich in diesem Falle im Jahr 2019 1.500€ in Form des geldwerten Vorteils versteuert. Meine 2.500€ kann ich nun damit verrechnen, aber natürlich nur bis der geldwerte Vorteil auf 0€ reduziert ist.

Es bleiben also 1.000€ meiner Netto-Einmalzahlung die ich nicht geltend machen konnte. Kann ich dies nun in der Einkommenssteuererklärung für 2020 noch geltend machen, oder geht dies nicht mehr?

 

Vielen Dank und viele Grüße

 

Flipp

 

 

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Bassinus

Aus dem Bauch heraus: §11 EStG - da maximal nur bis 0,- sind die übersteigenden Beträge "verloren". 

 

Tipp: Frage mal deine Personalstelle/Buchhaltung. Die arbeiten ja sicher mit einem Steuerberater zusammen und können diese Frage weiter geben. Der kann dann eine Antwort geben die dir sicher weiter hilft. 

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moonraker
vor 2 Stunden von Flipp147:

Rechnung wäre wie folgt:


Leasingdauer: 3 Jahre (01.10.2019 - 30.09.2022)
Bruttolistenpreis: 50.000€ 
Geldwerter Vorteil (1%-Regel): 500€
Eigenanteil Einmalzahlung (Netto): 2.500€

 

Die 1% zahlst Du doch monatlich, da kommt im Jahr genug zusammen, um das mit Deinem einmaligen Eigenanteil zu verrechnen (zumindest in Deinem Beispiel).

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Flipp147
vor 19 Minuten von moonraker:

Die 1% zahlst Du doch monatlich, da kommt im Jahr genug zusammen, um das mit Deinem einmaligen Eigenanteil zu verrechnen (zumindest in Deinem Beispiel).

 

Den Firmenwagen erhalte ich ja im Oktober und zahle somit im Jahr 2019 nur drei Monate den geldwerten Vorteil (also 3x500€=1.500€) - der Eigenateil wäre in dem Szenario aber mehr.

Würde ich den Firmenwagen zum Januar bekommen, wäre das natürlich eine andere Sache...

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beamter97
· bearbeitet von beamter97

in die Vereinbarung schreiben: 1500 € bei Beginn der Nutzung, 1000 € im Januar.

 

Ich würde versuchen, das so auszuhandeln.

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