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SimonD

Handhabung ausländischer Quellensteuer bei der Anrechnung?

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SimonD

Guten Tag in die Runde!

 

Bin neu hier im Forum: Heiße Simon, bin 23 Jahre alt und sehr interessiert an den Themen Vermögensaufbau und finanzielle Unabhängigkeit dran. Hierzu habe ich bei maxblue ein Aktiendepot und einen ETF-Sparplan. Sowohl unter den Aktien als auch unter den ETFs befinden sich ausländische Werte. Dementsprechend fällt bei den Dividendenzahlungen der Aktien und bei den Ertragsausschüttungen der ETFs regelmäßig eine Quellensteuer über 15 % an (Ausnahme: USA mit genau 15 %). Anmerkung: Mein gesamter Freistellungsauftrag (nachfolgend "FSA") i. H. v. 801 € läuft auf maxblue.

 

Wenn ich nun z. B. eine Dividende von IBM erhalte und diese von meinem FSA vollständig freigestellt wurde, führt maxblue ja dennoch eine Quellensteuer i. H. v. 15 % ab. Eine KESt auf diese Dividende muss ich selbstverständlich nicht zahlen.

 

Hierzu auch schon direkt meine Fragen (nachfolgend wird der Soli und die Kirchensteuer der Einfachheit halber vernachlässigt):

 

 

1) Obwohl meine IBM-Dividende vollständig freigestellt wurde, wurde eine Quellensteuer abgeführt. Da ich im Fall der IBM-Dividende eigentlich gar keine Steuern zahlen müsste, wird mir diese 15-prozentige Quellensteuer von maxblue dann als "Guthaben" für die Anrechnung auf weitere, zu zahlende KESt auf andere Dividenden gutgeschrieben, oder? Diese Quellensteuern, die trotz FSA abgeführt wurden, landen dann im sog. "Quellensteuertopf", welcher sämtliche anrechenbare Quellensteuern beinhaltet, wenn ich richtig informiert bin?

 

 

2) Eine spezifische Frage zu maxblue: Wenn nun eine weitere Dividende ausgeschüttet wird und mein FSA bereits vollständig aufgebraucht wurde, sodass ich voll KESt-pflichtig bin: In diesem Fall (wenn ich also 25 % KESt zahlen muss) wird die vorhandene Quellensteuer aus dem Quellensteuertopf automatisch angerechnet, oder? Sprich: Kümmert sich maxblue immer automatisch darum, dass die gesamte Quellensteuer aus dem Quellensteuertopf angerechnet wird (ehe man dann irgendwann eine KESt abführen muss, sobald das "Quellensteuer-Guthaben" aus dem Quellensteuertopf vollständig aufgebraucht wurde)?

 

 

3) Laut dem "Merkblatt für den inländischen Steuerzahler" (hrsg. von der Deutschen Bank) heißt es:

 

"Was geschieht mit anrechenbaren Quellensteuern, die von der Bank steuerlich nicht berücksichtigt werden konnten?

Eine bankseitige Übertragung des am Jahresende verbleibenden Quellensteuertopfs ins nächste Kalenderjahr ist ausgeschlossen. Die noch nicht angerechneten ausländischen Quellensteuern werden dem Anleger in der Steuerbescheinigung ausgewiesen, so dass sie im Rahmen der Veranlagung durch das Finanzamt auf die von Kapitalerträgen erhobene oder zu erhebende Abgeltungsteuer angerechnet werden können. Soweit eine Anrechnung nicht möglich ist, verfällt die anrechenbare Quellensteuer. Ein Abzug der anrechenbaren Quellensteuer von den Kapitalerträgen (Abzugsmethode) ist gesetzlich ausgeschlossen."

 

-> Wenn ich nun Anfang des Jahres eine Dividendengutschrift von BMW erhalte und mein FSA zu diesem Zeitpunkt bereits komplett ausgeschöpft sein sollte, muss ich ja die BMW-Dividende mit 25 % versteuern. Wird dann von maxblue die KESt direkt zum Zahltag der Dividende abgeführt? Wenn ja, zahle ich ja dann die KESt auf die BMW-Dividende. Wird dann die Quellensteuer, die auf später ausgeschüttete Dividenden (z. B. gegen Jahresende) erhoben wird, vom Finanzamt darauf noch angerechnet oder habe ich bei den Zeitpunkten einfach "Pech gehabt" und ich muss die BMW-Dividende normal versteuern, obwohl am Jahresende noch anrechenbare Quellensteuer verfügbar gewesen wäre?

 

 

4) Kann ich mir die 15-prozentige US-Quellensteuer zurückholen, sofern sie nicht bereits auf die KESt angerechnet wurde? Im Internet stehen hierzu recht widersprüchliche Angaben, weil es einerseits heißt, dass das nicht möglich sei, andererseits man aber doch die Quellensteuer zurückholen kann...

 

 

5) Beim Großteil meiner Aktien handelt es sich um ausländische Positionen. Ich versuche mal, meine Frage so verständlich wie möglich zu formulieren: Wenn nun die ganzen ausländischen Dividenden freigestellt werden, wird ja dennoch die Quellensteuer einbehalten, sodass ich nicht den Bruttobetrag erhalte. Damit ist ja der Effekt des FSA in gewisser Weise "verpufft", weil ich trotzdem besteuert werde. Klar, kann ich einen gewissen Teil zurückholen. Der andere Teil der Quellensteuer wandert aber zunächst einmal in den Quellensteuertopf und kann noch nicht angerechnet werden, sofern der FSA noch nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Damit verbleibt ja die Quellensteuer zunächst beim Fiskus und kann nicht anderweitig investiert werden (sprich: keine Verzinsung). Und wenn nicht die gesamte Quellensteuer aus dem Quellensteuertopf steuerlich berücksichtigt werden kann, zahle ich ja mehr Steuern, als ich eigentlich müsste. Oder habe ich hier einen Denkfehler? Wenn ja, bitte mit einem einfachen Zahlenbeispiel erläutern, damit es auch jemand wie ich versteht...

 

 

Ich weiß, es sind viele Fragen. Aber ich schlage mich damit herum, weil ich einfach keine Antworten im Internet finden konnte...

 

Für jede Aufklärung bin ich daher sehr dankbar!

 

Mit den besten Grüßen

 

Simon

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Taxadvisor

1) Korrekt

2) Ja, die QuSt wird nach dem Sparerpauschbetrag auf alle Erträge angerechnet

3) Das korrigiert die Bank meist sofort, spätestens aber zum Jahresende

4) Nein

5) Was hier in D passiert, interessiert die IRS oder andere ausländische Steuerbehörden ja nicht. Wenn die QuSt mangels Einkünften nicht angerechnet werden kann, verpufft sie, das war schon immer und auch bei allen Einkünfte so (ja, es gab auch die Abzugsmethode...)

 

Gruß

Taxadvisor

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SimonD
· bearbeitet von SimonD

Hey Taxadvisor,

 

erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort und deine ganze Hilfe!

 

Eine Frage zu 5. habe ich noch: Im Prinzip ist es ja dann sinnvoll, den FSA auf andere Kapitalerträge bzw. Banken zu verteilen, bei denen keine Quellensteuer anfällt, oder?

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Taxadvisor
vor 1 Stunde von SimonD:

Hey Taxadvisor,

 

erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort und deine ganze Hilfe!

 

Eine Frage zu 5. habe ich noch: Im Prinzip ist es ja dann sinnvoll, den FSA auf andere Kapitalerträge bzw. Banken zu verteilen, bei denen keine Quellensteuer anfällt, oder?

Ja, ist aber nur notwendig, wenn Du nicht in die Veranlagung willst. Ansonsten können die bescheinigten QuSt auch mit KapErträgen bei anderen Banken über die Vewranlagung verrechnet werden.

 

Gruß

Taxadvisor

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SimonD

Eine Frage ist mir in den Sinn gekommen, weil ich mir nicht sicher bin, ob ich es richtig verstanden habe.

 

Sollten bei mir z. B. im vergangenen Jahr anrechenbare Quellensteuern i. H. v. 300 € angefallen sein, von denen jedoch nur 200 € angerechnet wurden: Werden dann also in diesem Fall von meiner Bank die restlichen 100 € der nicht angerechneten Quellensteuer bescheinigt, sodass ich diese in der Steuererklärung angeben kann und das Finanzamt diese bei der Festsetzung der KESt auf die Erträge bei anderen Banken berücksichtigen kann? Und wenn selbst dann noch immer etwas übrig bleibt, weil selbst bei den anderen Banken nicht alles angerechnet werden konnte: Bleibe ich dann auf der restlichen anrechenbaren Quellensteuer sitzen bzw. verfällt diese, sodass ich effektiv eine höhere Steuerlast als bei rein deutschen Dividenden habe?

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MeinNameIstHase

Ja,

dazu brauchst du eine Jahressteuerbescheinigung der betroffenen Banken und Du musst dann die Anlage KAP bei der Einkommensteuererklärung ausfüllen.

Auf diese Weise kannst du u.a. nicht ausgeschöpfte Sparerpauschbeträge und noch nicht angerechnete, aber anrechnungsfähige QSt einer Bank mit Erträgen (bzw. gez. Abgeltungssteuer) bei einer anderen Bank verrechnen. Nebenbei bescheinigen Sie Dir ja auch die bereits einbehaltene Abgeltungssteuer.

 

Davon getrennt könnte man sich zusätzlich auch nicht verrechnete Verluste bescheinigen lassen (aber hierzu Frist beachten). Die bescheinigende Bank trägt die Verlusttöpfe dann aber nicht mehr ins nächste Jahr vor, sondern setzt sie dann auf null. Dafür kann man solche Verluste dann mit Gewinnen einer anderen Bank per ESt-Erklärung verrechnen lassen bzw. per gesonderter Verlustfeststellungs vom FA bescheiden lassen. Nachteil ist dann, dass man solange Gewinne per ESt-Erklärungen deklarieren muss, bis die so festgestellten Verluste aufgebraucht werden, was Kenntnisse des Abgeltungssteuerrechts voraussetzt und natürlich Arbeit macht. Bequemer ist es, die Bank verrechnet den Kram. Nur einmal dort beantragt und die ist da raus für die bescheinigten Verluste.

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eugenkss

Wenn man bei einer Bank am Jahresende immer noch einen gefüllten Quellensteuertopf hat, so bekommt man das automatisch bescheinigt (ohne Antrag).

Bei der Bank wird der Quellensteuertopf zum Jahreswechsel dann genullt.

Die Quellensteuer verfällt, wenn du sie nicht spätestens in der Steuererklärung angerechnet bekommst.

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