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danielw

Einmal-Entnahme nur aus risikolosem Anteil ohne Verkauf von ETFs?

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odensee
vor 7 Minuten von dev:

Ich hatte mich gefragt ab wann man Guthaben schaffen muß, um die Vorabpauschale oberhalb des Freibetrages zahlen zu können.

Ok, jetzt habe ich verstanden, was du meinst.

 

vor 7 Minuten von dev:

In meinem Rechenbeispiel ab 712500, somit dürfte die Mehrheit der steuerpflichten ETFs-Anleger drunter sein.

Nur wenn diese ETF-Anleger (betrifft "aktive" Fonds im übriigen auch):

a) ansonsten keine anderen Kapitaleinkünfte haben (eher unwahrscheinlich)

b) ausschließlich auf Thesaurier setzen

 

Der vermeintliche Steuervorteil kehrt sich dann in vielen Jahren bei der Auszahlung ins Gegenteil um, da jahrelang der Sparerpauschbetrag "verschenkt" wurde.

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vanity
vor 51 Minuten von dev:

Wenn die Mehrheit unter den Freibetrag fällt, wieso machen die sich so einen Aufwand?

Egal, nicht meine Baustelle. :-*

 

P.S. ~712500 ETFs > https://www.justetf.com/de/etf-steuerrechner.html

Die Grenze ist nicht bei 712500 € Depotvolumen, sondern bei knapp 190.000 €.

 

(im Steuerrechner darfst du nicht den Wert "Steuer aus Vorabpauschale" mit dem Pauschbetrag vergleichen, sondern ganz unten den Wert "Vorabpauschale", multipliziert mit 0,7)

 

Rechengang:

188.000 x 0,87% x 0,7 x 0,7 = 802 (als Kapitaleinkunft zu versteuern)

(Anfangsdepotwert x Basiszins 2018 x Faktor wg. Kostenpauschale x Faktor wg. TFS)

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chirlu

0,52% für 2019, daher etwa 320000 Euro (bei Aktienfonds).

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dev
vor 24 Minuten von vanity:

Die Grenze ist nicht bei 712500 € Depotvolumen, sondern bei knapp 190.000 €.

 

(im Steuerrechner darfst du nicht den Wert "Steuer aus Vorabpauschale" mit dem Pauschbetrag vergleichen, sondern ganz unten den Wert "Vorabpauschale", multipliziert mit 0,7)

 

Rechengang:

186.000 x 0,88% x 0,7 x 0,7 = 802 (als Kapitaleinkunft zu versteuern)

(Anfangsdepotwert x Basiszins x Faktor wg. Kostenpauschale x Faktor wg. TFS)

Bei mir rechnet er merkwürdig, bei einem Buchgewinn von 1000 muß man da unten 1000 zahlen!?

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vanity

Du musst den Buchgewinn so wählen, dass er größer als die Vorabpauschale ist, da er diese sonst deckelt. Das ist z. B. bei den voreingestellten Werten im Rechner (AW 10.000, EW 10.050 => 0,5% Steigerung) der Fall.

 

PS: die "1000 unten" musst du nicht zahlen, sondern versteuern (ggfs. abzgl. TFS)

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dev
· bearbeitet von dev
vor 39 Minuten von vanity:

Du musst den Buchgewinn so wählen, dass er größer als die Vorabpauschale ist, da er diese sonst deckelt. Das ist z. B. bei den voreingestellten Werten im Rechner (AW 10.000, EW 10.050 => 0,5% Steigerung) der Fall.

 

PS: die "1000 unten" musst du nicht zahlen, sondern versteuern (ggfs. abzgl. TFS)

Entweder der Rechner spinnt oder ich verstehe die Logik nicht.

 

_10.000 > _12.000 > +2000 > _60,90 zu versteuern

100.000 > 102.000 > +2000 > 609,00 zu versteuern

( ja beides unter dem Freibetrag )

 

1.000.000 > 1.002.000 > +2000 > 2000,00 zu versteuern

 

Wer mehr Kapital hat zahlt mehr bei gleichem Ertrag und geringerer Rendite!?

 

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chirlu
vor 16 Minuten von dev:

Wer mehr Kapital hat zahlt mehr bei gleichem Ertrag und geringerer Rendite!?

 

Wie ich oben schon schrieb, hat es mit der Rendite fast nichts zu tun. Grundsätzlich ist die zu versteuernde Vorabpauschale ein bestimmter Prozentsatz des Vermögens: Also (mit diesen Werten) 60,90 bei 10000 Euro, 609 bei 100000 Euro, 6090 bei einer Million Euro, 6,09 Millionen bei einer Milliarde Euro.

 

Der Wertzuwachs ist aber eine Höchstgrenze für den zu versteuernden Betrag. Wenn er 2000 Euro beträgt, fallen höchstens 2000 Euro an. Auf 60,90 oder 609 hat diese Begrenzung keine Auswirkung, aber auf 6090 oder 6,09 Millionen schon.

 

Aus dem Grund sind übrigens zu Anfang dieses Jahres nur wenige Vorabpauschalen (für 2018) angefallen. Denn wichtige Indizes und entsprechend die ihnen folgenden Fonds waren auf Jahressicht im Minus, und damit war die Vorabpauschale auf 0 gedeckelt.

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dev
vor 6 Minuten von chirlu:

Grundsätzlich ist die zu versteuernde Vorabpauschale ein bestimmter Prozentsatz des Vermögens ...

Ahh, aber toll ist das nicht, das man theoretisch Anteile verkaufen muß, weil man Buchgewinne hat und dafür Steuern zahlen soll.

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odensee
vor 1 Minute von dev:

Ahh, aber toll ist das nicht, das man theoretisch Anteile verkaufen muß, weil man Buchgewinne hat und dafür Steuern zahlen soll.

So ist es, in der Praxis wird das kaum jemand machen... Den größten Teil der Buchgewinne muss man aber nicht versteuern und hat damit gegenüber ausschüttenden Fonds weiterhin den Vorteil der "Steuerstundung". Aber das ist schon lange off-topic hier.

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