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Peter23

Fällt der Soli auf die Abgeltungssteuer weg?

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Gamenick

Die "beschlossene" Sache bezüglich des Soli's ist ja sowieso zutiefst fragwürdig (ich benutze hier extra nicht verfassungswidrig) und wird hoffentlich vom BMF gekippt, klar das wird noch mind. 5 Jahre+ dauern (außer wir bekommen nächstes Jahr März CDU+FDP).

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dev
· bearbeitet von dev
vor 1 Stunde von Peter23:

Nochmal eine andere Frage zum Solidaritätszuschlag: Kann es sein, dass man sich aufgrund des höheren Grenzsteuersatz von 72T - 109T aktuell mit Ehegattensplitting unter gewissen Umständen schlechter stellt als ohne?

 

Beispiel:

- Partner A verdient 71.000 € pro Jahr

- Partner B verdient 150.000 € pro Jahr

=> Nichtverheiratet: Partner A zahlt keinen Soli und Partner B zahlt den vollen Soli.

=> Verheiratet: Partner A und B zahlen zusammen den vollen Soli.

Nein, beide zusammen zahlen weniger als Partner B, denn der Freibetrag von Partner A wird dem Partner B "angerechnet".

Ui, da hat scheinbar einer nicht aufgepasst, auch der bmf-steuerrechner ist deiner Meinung.

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Peter23
vor 40 Minuten von dev:

Ui, da hat scheinbar einer nicht aufgepasst, auch der bmf-steuerrechner ist deiner Meinung.

einer=dev?

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dev
vor 2 Minuten von Peter23:

einer=dev?

Ich dachte mehr an die Beteiligten an der Gesetzesänderung. :huh:

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Peter23
Gerade eben von dev:

Ich dachte mehr an die Beteiligten an der Gesetzesänderung. :huh:

Die auch! Ich finds super. Wir sind nämlich nicht verheiratet. Dann gilt es jetzt nur noch Wege zu finden das steuerwirksame Einkommen meiner Freundin unter 71T zu drücken - vielleicht Rürup oder Ähnliches

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 2 Stunden von Peter23:

Dann gilt es jetzt nur noch Wege zu finden das steuerwirksame Einkommen meiner Freundin unter 71T zu drücken...

...wenn "Steuern sparen" der einzige Grund ist, sich mit alternativen Anlageformen auseinanderzusetzen: :wallbash:

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chirlu
vor 4 Stunden von Peter23:

Also eine neue Absurdität im Steuerrecht

 

Eigentlich nicht sehr neu, sondern ein Effekt, der prinzipiell alle Freigrenzen betrifft. Allenfalls ist hier der mögliche Spar-Betrag außergewöhnlich hoch, nämlich maximal 932 Euro an Steuern (5,5% von 16956 Euro); andererseits ist der Effekt gegenüber anderen Freigrenzen weniger extrem, weil nicht „alles oder nichts“ gilt.

 

vor 3 Stunden von Peter23:

Dann gilt es jetzt nur noch Wege zu finden das steuerwirksame Einkommen meiner Freundin unter 71T zu drücken

 

Na, ob sich deswegen besonderer Aufwand lohnt? Wie gesagt: keine Alles-oder-nichts-Freigrenze. Pro 100 Euro Reduzierung des zvE spart sie 5 Euro Solidaritätszuschlag, und natürlich 42 Euro an regulärer ESt.

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Bassinus

Klagt eigentlich jmd gegen Soli auf KapEst? Wird zwar dann erst 2021 möglich sein, aber eventuell kann man sich ja schonmal austauschen bzgl. der Klagebegründung :)

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Peter23
vor 2 Stunden von beamter97:

...wenn "Steuern sparen" der einzige Grund ist, sich mit alternativen Anlageformen auseinanderzusetzen: :wallbash:

Ich hatte ja Rürup genannt. Gibt es irgendeinen anderen Grund sich (als Angestellter) mit Rürup auseinander zu setzen außer Steuern zu sparen? Wenn ja, dann habe ich Rürup falsch verstanden. Mit allen anderen alternativen Anlageformen, die auch andere Vorteile als Steuern zu sparen birgen, setze ich mich selbstverständlich auch unabhängig davon auseinander.

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Peter23
vor 3 Stunden von chirlu:

Eigentlich nicht sehr neu, sondern ein Effekt, der prinzipiell alle Freigrenzen betrifft. Allenfalls ist hier der mögliche Spar-Betrag außergewöhnlich hoch, nämlich maximal 932 Euro an Steuern (5,5% von 16956 Euro); andererseits ist der Effekt gegenüber anderen Freigrenzen weniger extrem, weil nicht „alles oder nichts“ gilt.

Also mE ist neu, dass nun der Grenzsteuersatz (inkl. Soli) ab einem bestimmten Betrag wieder sinkt. Das gabs vorher nicht, oder?

 

Apropos bestimmter Betrag: Ab wann und bis wann gilt den jetzt diese Soli Gleitzone? Beim Finanzamt lese ich was von ca. 63T (weiß nicht mehr genau) und in den Medien immer 73T.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 34 Minuten von Peter23:

Also mE ist neu, dass nun der Grenzsteuersatz (inkl. Soli) ab einem bestimmten Betrag wieder sinkt. Das gabs vorher nicht, oder?

 

Dasselbe gab es schon vorher, nur bei einem viel niedrigeren Einkommen. Auch in diesem Thread gab es das schon vorher:

Am 7.9.2019 um 16:33 von chirlu:
Am 7.9.2019 um 15:33 von Peter23:

Hier zahlen dann offensichtlich in diesem Bereich höhere Einkommen einen niedrigerem Grenzsteuersatz.

Das ist auch heute schon so (aber weiter unten im Tarif). Man sieht die „Nase“ im Grenzsteuersatz hier ganz schön.

Wenn man die Gesamtbelastung betrachtet, also auch durch Sozialabgaben, springt die viel öfter hin und her. Ich hatte das hier einmal aufbereitet:

 

vor 34 Minuten von Peter23:

Ab wann und bis wann gilt den jetzt diese Soli Gleitzone? Beim Finanzamt lese ich was von ca. 63T (weiß nicht mehr genau) und in den Medien immer 73T.

 

Das eine ist das zu versteuernde Einkommen, das andere eine Abschätzung für das entsprechende Bruttoeinkommen.

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Peter23
vor 3 Minuten von chirlu:

Das eine ist das zu versteuernde Einkommen, das andere eine Abschätzung für das entsprechende Bruttoeinkommen.

Vielen Dank. Woher kommt die hohe Differenz?

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chirlu
vor 1 Minute von Peter23:

Woher kommt die hohe Differenz?

 

Teilweise absetzbare RV-, KV-, PV-Beiträge.

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Fifty3
Am 24.8.2019 um 23:06 von Dargobar:

Abgesehen von der hier laufenden Diskussion über Details verschiedener Grenzsteuersätze etc. bleibt meiner Meinung nach das wichtigere Thema das übergeordnete:

 

Nahezu ALLE Rechtsexperten sind sehr sicher, dass der Soli als Ergänzungsabgabe ab 2020 nicht mehr verfassungsgemäß sein wird. (Das werfe ich übrigens der groko vor, hier wieder sehenden Auges in das Problem zu laufen, anstatt ihren Job zu machen und Verfassungssicher zu gestalten z.b. durch Aufhebung Soli und Anpassung steuerverlauf)

 

Als bisheriger und zukünftiger fleißiger Soli Zahler sowohl für Lohn-Einkommen als auch für Kapitalerträge könnte mich dieses politikversagen aber freuen: jedes Jahr kurz Einspruch gegen Soli laut Steuerbescheid einlegen und mich später nach Verfassungsgerichtlicher Feststellung über Rückzahlung samt 6% Zinsen freuen. Bin sehr sicher, dass es so kommen wird.

Wie kann man genau dagegen Einspruch legen und wird dann die Steuer bis zur Entscheidung der gerichtet nicht zurückerstattet?

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 28 Minuten von Fifty3:

Wie kann man genau dagegen Einspruch legen und wird dann die Steuer bis zur Entscheidung der gerichtet nicht zurückerstattet?

Erst mal brauchst du einen Steuerbescheid für das Jahr 2021. Den wird es frühestens in 2022 dann geben. Und dann legst du ganz einfach "Einspruch" binnen Monatsfrist ein, falls bis dahin nicht schon seitens der Finanzverwaltung die Bescheide "vorläufig" hinsichtlich der Festsetzung des Solis sind (weil Verfahren vorm BFH und BVerfG anhängig sind). Das ändert nichts daran, dass man ihn erst mal wird zahlen müssen.
Ach noch was, der Einspruch macht nur Sinn, wenn du entsprechend beschwert bist, also wenn konkret auch Soli festgesetzt wurde. 

Genauso kannst du auch gegen die 2019er oder 2020er Soli-Regelung (also die "alte") schon Einspruch einlegen, wenn du meinst, dass die Regelung rechtswidrig/verfassungswidrig sei. Ich bin aktuell nicht auf dem Laufenden, was alles schon vorm BFH/BVerfG noch anhängig ist und im Kleingedruckten eines ESt-Bescheids deshalb nur vorläufig festgesetzt wird.

 

Der Einspruch selbst kostet nichts und falls er abgelehnt wird, muss man den Rechtsweg beschreiten und Anwalts- und Gerichtskosten mit einplanen, denn man bekommt nicht immer Recht und hat womöglich Beratungskosten, die, selbst wenn man Recht bekommt, nicht erstattet werden. Gut, wenn das dann von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt wird. 

 

Der Ablauf ist regelmäßig, dass die Finanzbehörde einen Einspruch wegen Verfassungswidrigkeit erst mal ablehnen wird, weil die Behörde an die Gesetzeslage gebunden ist. Erst das FG oder der BFH wird vielleicht eine Entscheidung beim BVerfG einholen, ob ein Gesetz verfassungsmäßig ist. Dazu muss das Gericht selbst Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit haben. Erfahrungsgemäß dauert so was schon mal mehrere Jahre, bis es dann geklärt ist. Bis dahin regiert dann jemand anderes, der das dann ausbaden muss. Und je nach Verlauf profitieren dann nur die, die ihre Steuerbescheide per Einspruch offen gehalten haben (z.B. mit Antrag auf Ruhen des Verfahrens, weil ein anderer schon klagt) oder deren Bescheide in dieser Sache "vorläufig" sind.

 

Fazit: Immer das "Kleingedruckte" im Steuerbescheid lesen; und zwar Satz für Satz. Der ganze Kram steht da nicht zum Spaß.

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boersenschwein

"Der Fiskus orientiert sich für den Soli an der Einkommensteuer." ... "Solidaritätszuschlag soll weg – aber nicht bei Kapitalerträgen"

 

Bescheide ab 2021 damit rechtswidrig und klagefähig?

 

"Ihr persönlicher Steuersatz liegt unter 26,375 Prozent Abgeltungssteuer inklusive Soli. Dann haben Sie zu viel Abgeltungssteuer bezahlt und können sich die Differenz vom Finanzamt zurückholen."

https://www.vlh.de/kaufen-investieren/abgeltungssteuer/erstattung-der-abgeltungssteuer-mit-bank-nachweis.html

 

Bildschirmfoto zu 2021-01-01_23-37-23.png

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chirlu

@boersenschwein: Was möchtest du mit diesem Beitrag sagen?

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Gamenick
· bearbeitet von Gamenick
vor 11 Stunden von boersenschwein:

"Der Fiskus orientiert sich für den Soli an der Einkommensteuer." ... "Solidaritätszuschlag soll weg – aber nicht bei Kapitalerträgen"

 

Bescheide ab 2021 damit rechtswidrig und klagefähig?

 

"Ihr persönlicher Steuersatz liegt unter 26,375 Prozent Abgeltungssteuer inklusive Soli. Dann haben Sie zu viel Abgeltungssteuer bezahlt und können sich die Differenz vom Finanzamt zurückholen."

https://www.vlh.de/kaufen-investieren/abgeltungssteuer/erstattung-der-abgeltungssteuer-mit-bank-nachweis.html

 

Bildschirmfoto zu 2021-01-01_23-37-23.png

 

Der Artikel sagt ja nur was hier wohl jeder schon weiß, bei Günstigerprüfung und Besteuerung der Kapitalerträge über die Günstigerprüfung (Persönlicher Steuersatz) muss kein Soli gezahlt werden, sofern diese Besteuerung günstiger ist.

 

Ganz anders Thema ist ja, dass der Soli generell ab 2021 (manche würden bereits ab 2020 sagen) verfassungswidrig ist und sowohl die Besteuerung von "Sehr gut Verdienern", als auch Kapitalerträge bzw. von Kapitalgesellschaften gekippt wird.

 

Wird eh hunderttausende Klagen dagegen geben, 5 Jahre dauern und Unmengen Geld kosten...

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Necoro
vor 1 Stunde von Gamenick:

Ganz anders Thema ist ja, dass der Soli generell ab 2021 (manche würden bereits ab 2020 sagen) verfassungswidrig ist und sowohl die Besteuerung von "Sehr gut Verdienern", als auch Kapitalerträge bzw. von Kapitalgesellschaften gekippt wird.

Warum eigentlich? Alle Quellen, die ich dazu finde (selbst LTO), drücken sich um eine Argumentation am Gesetzestext und verweisen allgemein auf "Juristenmeinung" oder halt "offensichtlich". Das letzte Gerichtsurteil dazu (FG Nürnberg) geht auch 2021 von keiner Verfassungswidrigkeit aus.

 

Denn den Kurzsprung "Soli ist Aufbau Ost, der ist nominell abgeschlossen, daher kann es kein Soli mehr geben" halte ich für falsch: Einerseits war ja der Soli zur Finanzierung des Golfkrieges eingeführt, der Aufbau Ost kam nur als Nachgang; andererseits argumentiert ja auch niemand mit der Verfassungswidrigkeit der Schaumweinsteuer, obwohl die kaiserliche Marine offensichtlich auch nicht mehr existiert.

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Gamenick
vor einer Stunde von Necoro:

Warum eigentlich? Alle Quellen, die ich dazu finde (selbst LTO), drücken sich um eine Argumentation am Gesetzestext und verweisen allgemein auf "Juristenmeinung" oder halt "offensichtlich". Das letzte Gerichtsurteil dazu (FG Nürnberg) geht auch 2021 von keiner Verfassungswidrigkeit aus.

 

Denn den Kurzsprung "Soli ist Aufbau Ost, der ist nominell abgeschlossen, daher kann es kein Soli mehr geben" halte ich für falsch: Einerseits war ja der Soli zur Finanzierung des Golfkrieges eingeführt, der Aufbau Ost kam nur als Nachgang; andererseits argumentiert ja auch niemand mit der Verfassungswidrigkeit der Schaumweinsteuer, obwohl die kaiserliche Marine offensichtlich auch nicht mehr existiert.

Mal abgesehen davon, dass die Schaumweinsteuer ja auch Kritik bekommt (wo ist unsere kaiserliche Flotte denn ;) ) ist sie halt auch ne Verbrauchsteuer, mit nem Steueraufkommen von 600 Millionen? und nicht 10 Milliarden? (Beträge jetzt nicht genau nachgeschaut, nur aus'm Kopf).

 

Die Auffassung des FG's ist halt nur eine Sicht und viele sind der Auffassung mit Auslaufen des Solidarpakts entfällt auch der Soli, ich will dazu gar keine Meinung abgeben oder wollen wir hier auch über die Sinnhaftigkeit bezüglich der Einführung der neuen Co2 Steuer halten, die halt wieder das schwächste Glied (den armen kleinen Letztverbraucher) belastet.

 

Für den Gesetzgeber wär's einfacher die Körperschafsteuer zu erhöhen also zu begründen warum die 1 Mann GmbH Soli zur Körperschaftsteuer bezahlt, der selbe Einzelunternehmer aber nicht, auch wenn wir wissen, dass die Belastung der Kapitalgesellschaft ohne Ausschüttung generell niedriger ist. Keine Firma wird ihre Rechtsform aufgrund Soli oder nicht ändern, nur wird das Thema generell dem üblichen Steuerpflichtigen schwer zu erklären sein. 

 

Ansonsten entlastet der Soli halt eh "nur" Leute die relativ gut verdienen, bei 85k Brutto, Stkl. 1 zahlte man 2020 ca. 1.200 € Soli, damit landet 2021 man bei zvE unter 73k und muss keinen Soli mehr bezahlen. Die typische Familie mit ca. 60k Bruttoeinkommen hat bisher auch nur 2-3 hundert € an Soli gezahlt, das werden die meisten kaum merken.

 

 

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MeinNameIstHase

Hi Necoro,

grundsätzlich ist eine Steuer auf eine Steuer (und das ist nun mal der Soli) nicht statthaft, es sei denn, man hat einen besonderen Grund. Der entfällt, wenn die dadurch eingenommen zusätzlichen Finanzmittel den ursprünglichen Zweck nicht mehr erfüllen. Nachdem im Haushaltsplan der "Aufbau Ost" nicht mehr gesondert ausgewiesen wird, sondern im allg. Haushalt der Ministerien eingearbeitet wurde, kann man zu Recht argumentieren, dass der Soli so nicht mehr verfassungsgemäß ist. Erst recht nicht, wenn der Soli nur noch eine Lenkungskomponente erfüllt, Spitzenverdiener und selektiv Kapitaleinkünfte zu belasten. Das ist originäre Aufgabe des normalen ESt-Tarifs, dazu bedarf es nicht des Solis.

 

Dieses Steuer auf Steuer unterscheidet den Soli auch von der Sektsteuer als Verbrauchssteuer. Es gibt sachliche Gründe, warum Bier, Sekt und Brandwein gesondert behandelt werden. Z.B. die unterschiedliche Struktur der Erzeuger: Landwirte/Weinbauern, Brauereinen, Brennereien. Klar könnte man die zu einer Alkoholsteuer zusammenfassen, muss man aber nicht.

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Necoro
vor 2 Minuten von Gamenick:

Die Auffassung des FG's ist halt nur eine Sicht und viele sind der Auffassung mit Auslaufen des Solidarpakts entfällt auch der Soli, ich will dazu gar keine Meinung abgeben oder wollen wir hier auch über die Sinnhaftigkeit bezüglich der Einführung der neuen Co2 Steuer halten, die halt wieder das schwächste Glied (den armen kleinen Letztverbraucher) belastet.

Ich will, und kann, auch nicht in die eine oder andere Richtung argumentieren. Mir ging es nur darum, dass du die Verfassungsunrechtmäßig als gegeben voraussetzt, wiewohl es so offensichtlich nicht ist.

 

Dass sie das alles hätten einfacher und sauberer haben können, ist wahrscheinlich ohne Diskussion. Aber hätte politischen Willen erfordert und gegen das "keine Steuern erhöhen/schaffen" verstoßen.

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Necoro
· bearbeitet von Necoro
vor 15 Minuten von MeinNameIstHase:

grundsätzlich ist eine Steuer auf eine Steuer (und das ist nun mal der Soli) nicht statthaft, es sei denn, man hat einen besonderen Grund.

Hallo @MeinNameIstHase,

ich neige ja dazu, deine Äußerung als Gesetz hinzunehmen :) Aber wo finde ich diesen Grundsatz -- oder ist er nur per Rechtsprechung ausgearbeitet? Das SolZG spricht von der "Ergänzungsabgabe" aber ich finde keine Definition dafür -- nur den Abschnitt in Art. 106 I Nr. 6 GG, wo er aber auch nur so rum steht.

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MeinNameIstHase

Das ergibt sich aus allg. Grundsätzen und ist nicht selbst kodifiziert. Der Gesetzgeber ist gehalten, Sachen nicht komplizierter zu regeln als notwendig. Auch wenn er dazu einen weiten Gestaltungsspielraum hat, ist dieser nicht beliebig. Der Grundsatz konkurriert mit weiteren allg. Grundprinzipien wie Willkürfreiheit, Gleichmäßigkeit der Besteuerung, Durchsetzbarkeit, Folgerichtigkeit, Rückwirkungsverbot usw. Lies dazu mal die BVerfG-Urteile zur ErbSt in 2008 oder zur Vermögenssteuer 1995 (war's, glaub ich).
Die Begründung den Soli überhaupt als Ergänzungsabgabe zu erheben und nicht in die ESt einzuarbeiten beruht ja gerade auf der zeitlichen Befristung und Zweckbindung/Zielsetzung des Solis für den Aufbau Ost.

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whister
Am 2.1.2021 um 14:47 von Gamenick:

Ansonsten entlastet der Soli halt eh "nur" Leute die relativ gut verdienen, bei 85k Brutto, Stkl. 1 zahlte man 2020 ca. 1.200 € Soli, damit landet 2021 man bei zvE unter 73k und muss keinen Soli mehr bezahlen. Die typische Familie mit ca. 60k Bruttoeinkommen hat bisher auch nur 2-3 hundert € an Soli gezahlt, das werden die meisten kaum merken.

Die 73k sind bereits das hochgerechnete Brutto. D.h. bei einem Bruttoeinkommen von 85k in Stkl. 1 zahlt man bereits wieder den Soli teilweise.

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