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swg2531

Auswandern - Wie ETF Sparpläne optimal weiterführen?

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swg2531
vor 1 Stunde von Diogenes:

Hallo whister,

 

ist das so richtig? Ich nahm bislang an, dass man mit den in D erzielten Einkünften hier steuerpflichtig ist, auch wenn man hier keinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt. Das betrifft nicht nur in D erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch Kapitaleinkünfte aus Beteiligungen (Aktien) an dt. Unternehmen oder in D aufgelegte ETF (ISIN: DEXXX) oder nicht? Dann müsste der Themenstarter sein dt. Depot auf Werte außerhalb D's umstellen (ISIN ≠ DEXXX), damit die dt. Depotbank keine Abgeltungssteuer/Soli mehr abzieht. Klar ist, dass er diese Einkünfte in seinem neuen Wohnsitzland nach Maßgabe der dortigen Gesetze zu versteuern hat.

 

Grüße Diogenes

 

vor 20 Minuten von Diogenes:

Hallo chirlu,

 

vielen Dank für den Hinweis. Mit der dt. Quellensteuer meinst Du die Kapitalertragssteuer (derzeit 25% + Soli) oder gibt es in D noch eine andere Quellensteuer? 

 

Der Themenstarter, der bei einem dt. Kreditinstitut ein Depot unterhält, sollte also (wenn er seine Kapitaleinkünfte nur im Zielland versteuern möchte) nur Aktien von dt. Unternehmen (ISIN DEXXX) vermeiden, bei Fonds ist es egal.

 

Nicht ganz klar ist mir allerdings der Hinweis, dass die Fonds bereits auf Fondsebene Quellensteuer bezahlen. Dies gilt wahrscheinlich doch nur für physisch replizierende Fonds oder auch für synthetische Fonds?

 

Ich dachte, dass der Vorteil synthetischer Fonds gerade darin liegt, dass sie Quellensteuer/Abgeltungssteuer vermeiden.

 

Grüße Diogenes

 

 

 

Meine Fonds sind:

 

Lyxor MSCI World UCITS ETF 

Aktien | Welt

ISIN: FR0010315770

WKN: LYX0AG

Ticker: LYYA

 

UBS ETF - MSCI Emerging Markets UCITS ETF 

Aktien | Emerging Markets

ISIN: LU0480132876

WKN: UB42AA

Ticker: UIMI

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Diogenes
· bearbeitet von Diogenes

Hallo whister,

 

anscheinend habe ich das wirklich noch nicht verstanden.

 

Ich nahm immer an, dass es in D (anders z. B. als CH/USA) keine Quellensteuer geben würde, sondern auf Gesellschaftsebene Gewerbe- und Körperschaftssteuer und auf Shareholderebene Einkommensteuer bzw. Abgeltungssteuer.  Ferner nahm ich an, dass Einkommensteuer bzw. Abgeltungssteuer in D nicht anfallen, wenn der Shareholder in D keinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt hat und es sich nicht um in D erzielte Einnahmen handelt, d. h. nicht um Dividenden aus Aktien von Gesellschaften mit Sitz in D. Das war nach meiner Vorstellung gerade der Unterschied zur Quellensteuer, die zunächst mal erhoben wird und die man nur mit Mühe zurückbekommt.

 

Nun schrieb chirlu folgendes:

 

"Auf die Dividenden von deutschen Aktien fällt Quellensteuer an, ..."

[Hervorhebung durch mich.]

 

Das hat mich etwas irritiert, daher meine Frage.  

 

Grüße Diogenes

 

 

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chirlu
vor 22 Minuten von Diogenes:

Der Themenstarter, der bei einem dt. Kreditinstitut ein Depot unterhält, sollte also (wenn er seine Kapitaleinkünfte nur im Zielland versteuern möchte) nur Aktien von dt. Unternehmen (ISIN DEXXX) vermeiden, bei Fonds ist es egal.

 

Ausländische Aktien überhaupt – außer aus Ländern, die keine Quellensteuer einbehalten (z.B. UK). Sitz des Depots ist dabei weitgehend egal.

 

vor 25 Minuten von Diogenes:

Nicht ganz klar ist mir allerdings der Hinweis, dass die Fonds bereits auf Fondsebene Quellensteuer bezahlen. Dies gilt wahrscheinlich doch nur für physisch replizierende Fonds oder auch für synthetische Fonds?

 

Synthetisch replizierende Fonds haben ja auch Aktien, auf die sie (u.U.) Quellensteuer zahlen; nur sind das halt andere als die, deren Wertentwicklung sie eigentlich folgen.

 

vor 27 Minuten von Diogenes:

Ich dachte, dass der Vorteil synthetischer Fonds gerade darin liegt, dass sie Quellensteuer/Abgeltungssteuer vermeiden.

 

Nein, eigentlich nicht. Früher (vor Investmentsteuerreform) war ein Vorteil, daß sie als Thesaurierer steuerlich ebenso einfach zu handhaben waren wie Ausschütter; aber das Thema ist gegessen. Ansonsten geht es nur darum, wie man den gewünschten Index möglichst effizient nachbildet – da kann die eine oder die andere Weise günstiger sein.

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Diogenes

Halo swg2531,

 

vielleicht kannst Du (im kommenden Jahr) berichten, ob die Comdirect nach Deinem Wohnsitzwechsel den darauf folgenden Ausschüttungen noch Abgeltungssteuer + Soli oder eine Quellensteuer abzieht. Ich werde mich mutmaßlich bald in einer ähnlichen Situation befinden.

 

Grüße Diogenes

 

 

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swg2531
· bearbeitet von swg2531
vor 3 Minuten von Diogenes:

Halo swg2531,

 

vielleicht kannst Du (im kommenden Jahr) berichten, ob die Comdirect nach Deinem Wohnsitzwechsel den darauf folgenden Ausschüttungen noch Abgeltungssteuer + Soli oder eine Quellensteuer abzieht. Ich werde mich mutmaßlich bald in einer ähnlichen Situation befinden.

 

Grüße Diogenes

 

 

 

Wenn ich diesen großen Schritt wirklich gehe, werde ich das auf jedenfall machen.

Wir sind natürlich jetzt in eine kleine Steuerdiskussion abgedriftet, aber ich würde gerne nochmal auf die von mir beschriebenen USE CASES aufmerksam machen. Wie sollte man mit seinem Depot umgehen, wenn man ins Ausland wechselt?. Gibt es hier ein Best Practice oder ein Europaweiten Depotanbieter?

Übrigens hat mein Zielland 30% Kapitalertragssteuer. Also höher als in DE (26,375%). Dies gilt für Dividenden und Gewinne gleichermaßen. 

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Diogenes

Hallo chirlu,

 

vielen Dank für die Hinweise und wider was gelernt. Ich nahm an, dass synthetische ETF keine Aktien kaufen, sondern die Kurse nur über Swaps nachbilden.

 

Die Besonderheiten der Thesaurierer sind mir grob bekannt (Keine Ausschüttungen, sondern Reinvestment der Dividenden aber Steuerzahlung auf fiktive Dividende).

 

swg2531 kann zunächst darauf hoffen, dass die comdirect nach seinem Wohnsitzwechsel keine Abgeltungssteuer nebst Soli einbehält. Er muss die Kapitalerträge jedoch in seinem Zielland ggf. auch zu einem höheren Steuersatz versteuern.

 

Nachteilig wären für swg2531 dt. Aktien sowie Aktien aus Ländern in denen Quellensteuer erhoben wird, weil die Rückforderung der Abgeltungssteuer bzw. der Quellensteuer schwierig bis ausgeschlossen ist.

 

Aber nun zurück zum Thema.

 

Ich hatte mal erwogen meine Aktien aus meinem Depot in ein anderes Depot im nicht Euro Ausland zu verlegen. Die Gebühren, die dabei angefallen wären, wären aber happig gewesen. Grundsätzlich scheint es mir da fast günstiger die Aktien hier zu verkaufen und im Zielland neu zu kaufen. Allerdings man weiß ja nie, wie es kommt. Sofern Du das Land auf unbestimmte Zeit verlässt und Dein Geld im Ausland verdienst, würde ich wahrscheinlich den Sparplan hier stoppen und im Zielland ein weiteres Depot eröffnen. Damit sparst Du gegenwärtig Gebühren und wer weiß schon was die Zukunft bringt.

 

Grüße Diogenes  

 

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swg2531
· bearbeitet von swg2531

Ich habe mich jetzt auch nochmals erkundigt und ich werde es wohl so machen:

 

  • für die ersten 2 Jahre werde ich noch weiterhin den Wohnsitz in DE haben und somit auch hier Die Abgeltungssteuer von 26,375% bezahlen. Mein Zielland hat eine Kapitalertragssteuer von 30%
  • Ich stelle die Sparpläne auf eine quartalsweise Ausführung um, und werde mittels Revolut (diese haben quasi keinerlei Gebühren mehr), das Geld für die Sparpläne aus dem Ausland zur Comdirect schicken.
  • Nach 2 Jahren schaue ich mir die Sache nochmals an und entscheide ob ich meinen Wohnsitz in DE aufgebe.
    Wenn nein -> Alles wie gehabt
    Wenn ja -> comdirect erlaubt auch ein Depot/Konto ohne deutschem Wohnsitz. Da im im Zielland die Steuern aktuell höher sind, werde ich weiterhin in DE meine ETFs kaufen und diese auch hier besteuern.
  • Zwischen DE und dem Zielland gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen, sodass mir im Zielland keine weiteren Steuern anfallen.
  • statistisch gesehen sollte ich keinen Rendite Nachteil haben durch den vom wechsel von Monatlich auf Quartalsweise. Bei einem Zeitraum von 20-30 Jahren könnte ich sogar auf eine Jährliche Ausführung wechseln.

 

Einzige Nachteile:

  • Ich muss halt dann 4x im Jahr manuell Geld mittels Revolut vom Ausland nach DE transferieren. Gebühren sind damit nicht vorhanden, ich habe aber "aufwand". wenn auch geringen
  • Ich habe ein Währungsrisiko. Aber die skandinavischen Währungen sind ja halbwegs Preisstabil, deshalb auch hier zu verschmerzen.

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whister
· bearbeitet von whister
vor 2 Stunden von Diogenes:

Halo swg2531,

 

vielleicht kannst Du (im kommenden Jahr) berichten, ob die Comdirect nach Deinem Wohnsitzwechsel den darauf folgenden Ausschüttungen noch Abgeltungssteuer + Soli oder eine Quellensteuer abzieht. Ich werde mich mutmaßlich bald in einer ähnlichen Situation befinden.

 

Grüße Diogenes

Das wird er dir nicht sagen können. Die deutsche Quellensteuer auf Dividenden ist die Abgeltungssteuer + Soli (26,375%). Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen mit D kann man sich davon als in D nicht steuerpflichtiger 11,375% erstatten lassen. Am einfachsten sieht man das mit einem Depot bei DEGIRO (Niederlande) - dort wird bei Dividenden von deutschen Unternehmen auch 26,375% als Quellensteuer einbehalten.

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Diogenes

Hallo whister,

 

vielen Dank für die Info. Jetzt wird mir so einiges klar:

 

Auch wenn man ohne Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in D hat, werden bei einem Depot in D von sämtlichen Dividenden (d. h. unabhängig davon, ob es sich um Dividenden dt. AG's handelt oder nicht) zunächst mal Abgeltungssteuer + Soli einbehalten, von denen man sich ein Teil zurück holen kann. Dann kann man, wenn man seinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in D aufgibt, sein Depot sinnvollerweise nach Malta o. ä. verlagern, wenn man sich das lästige Prozedere mit der Erstattung ersparen möchte.

 

Grüße Diogenes

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Zukunftsmusik

Frohe Weihnachten! Hi @Diogenes und @swg2531.

Ich stehe vor einer ähnlichen/gleichen Situation und bin mir ziemlich sicher, dass swg2531 mit seiner Lösung eher gesetzeswidrig handeln würde.

 

Habt ihr hier seid August noch mehr drüber nachgedacht und seid auf eine gute Idee gekommen? 

Ich persönlich tendiere gerade zu halten und neuem Depot oder alternativ verkaufen und im Zielland neukaufen. Allerdings weiß ich wiederum auch nicht, wie lange ich im Zielland bleiben werde.

 

Freue mich auf eure Rückmeldung; wir können gern gemeinsam noch einmal darüber nachdenken und diskutieren.

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Amnesia
· bearbeitet von Amnesia
12 hours ago, Zukunftsmusik said:

Frohe Weihnachten! Hi @Diogenes und @swg2531.

Ich stehe vor einer ähnlichen/gleichen Situation und bin mir ziemlich sicher, dass swg2531 mit seiner Lösung eher gesetzeswidrig handeln würde.

Gegen welches Gesetz welchen Landes soll er denn verstoßen?

 

Quote

 

Habt ihr hier seid August noch mehr drüber nachgedacht und seid auf eine gute Idee gekommen? 

Ich persönlich tendiere gerade zu halten und neuem Depot oder alternativ verkaufen und im Zielland neukaufen. Allerdings weiß ich wiederum auch nicht, wie lange ich im Zielland bleiben werde.

Wenn ich im Zielland günstig investieren kann und auf absehbare Zeit leben werde (oder zumindest eine baldige Rückkehr nicht geplant ist), würde ich dort anlegen. Wenn ich in Deutschland besser investieren kann und/oder langfristig eine Rückkehr nach Deutschland geplant ist und/oder man sich mit einem Depot im Heimatland sicherer fühlt, würde ich dort anlegen und (je nach Überweisungsgebühren) zu bestimmten Zeitpunkten im Jahr Geld transferieren. 

 

Ich lebe beruflich in Thailand und bin in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. In meinem Fall bedeutet das, dass ich in Deutschland aktuell gar nichts mehr an steuern zahle, wenngleich ich dort weiter mein Depot mit ETFs habe und bespare. Bei bank und Broker bin ich als Steuerausländer gemeldet, so dass nicht automatisch Abgeltungssteuer abgeführt wird. In Thailand wird zwar mein weltweites Einkommen versteuert, allerdings nur dann, wenn es im selben Jahr nach Thailand eingebracht wird. Außerdem gibt es in Thailand u. a. keine Steuer auf Kursgewinne. Da in Thailand das Angebot an kostengünstigen ETF nicht-existent ist, überweise ich alle 6-12 Monate einen größeren Betrag nach Deutschland, um ihn dort zu investieren (Gebühren ca. 35€ zzgl. Wechselkurs). Solange ich Kapitalerträge nicht im selben Jahr nach Thailand bringe, sind sie fur mich in Thailand steuerfrei; in Deutschland zahle ich nur im Falle von Dividenden deutscher Gesellschaften Steuern. Im Falle von Kursgewinnen zahle ich gar keine Steuern. 

 

Ein gewisser Teil ist vor Ort in aktiv gemanagte Thai-Fonds investiert (steuerliche Vorteile; betriebliche Altersvorsorge). 

 

On 8/29/2019 at 8:16 AM, Diogenes said:

Hallo whister,

 

vielen Dank für die Info. Jetzt wird mir so einiges klar:

 

Auch wenn man ohne Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in D hat, werden bei einem Depot in D von sämtlichen Dividenden (d. h. unabhängig davon, ob es sich um Dividenden dt. AG's handelt oder nicht) zunächst mal Abgeltungssteuer + Soli einbehalten, von denen man sich ein Teil zurück holen kann. Dann kann man, wenn man seinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in D aufgibt, sein Depot sinnvollerweise nach Malta o. ä. verlagern, wenn man sich das lästige Prozedere mit der Erstattung ersparen möchte.

 

Grüße Diogenes

Du kannst Dich einfach bei Bank/Broker als Steuerausländer führen lassen. Dann behalten sie nicht automatisch die Abgeltungssteuer ein. Dafür brauchst Du kein Depot in Malta. 

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Amnesia
On 8/27/2019 at 1:02 PM, whister said:

Selbstverständlich musst du das. Du musst dein Einkommen in dem Land (in bestimmten Fällen sind es sogar mehrere Länder) versteuern in dem du unbeschränkt steuerpflichtig bist.
 

Das kommt auf die Steuergesetze des jeweiligen Landes an. 
 

On 8/27/2019 at 1:02 PM, whister said:

In D bist du unbeschränkt steuerpflichtig wenn du mehr als 183 Tage in Jahr in D bist - falls es weniger sind musst du dein Einkommen in D nicht mehr versteuern.

Auch das ist so nicht korrekt. Die Anzahl an Tagen mag zwar als Kriterium herangezogen werden, es gibt aber weitere Gesichtspunkte, die eine unbeschränkte Steuerpflicht in D begründen könnten. 
 

On 8/27/2019 at 1:02 PM, whister said:

Vermutlich bist du dann jedoch in einem anderen Land unbeschränkt steuerpflichtig - und zwar mit deinem Welteinkommen.

Siehe oben. 

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Zukunftsmusik

Hi @Amnesia, danke für deine Antwort. Du scheinst dich mit den Steuergesetzen in deinem Falle gut auseinandergesetzt zu haben. Auch Gratulationen zu deinem Umzug nach Thailand, soll ja schön sein dort.

 

swg2531 will offenkundig trotz seines Umzugs und in ein neues Land (Aufenthalt = 183 Tage im Zielland), sein Depot in Deutschland versteuern. Da haben die Skandinavischen Länder meines Wissens nach etwas dagegen. Eventuell kann man das auch anders auslegen. Aber im ersten Schritt gehen diese Länder ebenfalls wie Deutschland von einer Steuerpflicht in dem Land aus, in dem 183 Tage verbracht werden.

 

Ich warte hier noch einmal ab.

 

 

 

 

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Amnesia
· bearbeitet von Amnesia
5 hours ago, Zukunftsmusik said:

 

swg2531 will offenkundig trotz seines Umzugs und in ein neues Land (Aufenthalt = 183 Tage im Zielland), sein Depot in Deutschland versteuern. Da haben die Skandinavischen Länder meines Wissens nach etwas dagegen. Eventuell kann man das auch anders auslegen. Aber im ersten Schritt gehen diese Länder ebenfalls wie Deutschland von einer Steuerpflicht in dem Land aus, in dem 183 Tage verbracht werden.

Die Fragen hier wären:

 

1) Wie sieht das deutsche FA die Steueransässigkeit? Dies hängt vom gewöhnlichen Aufenthalt ab und dabei sind die 183 Tagen zwar ein Kriterium, aber nicht zwingend hinreichend: „Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland ist aufgegeben, wenn der Steuerpflichtige zusammenhängend mehr als sechs Monate im Ausland lebt, es sei denn, dass besondere Umstände darauf schließen lassen, dass die Beziehungen zum Inland bestehen bleiben. Entscheidend ist dabei, ob der Steuerpflichtige den persönlichen und geschäftlichen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt hat und ob er seinen Willen, in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zurückzukehren, endgültig aufgegeben hat (BFH-Urteil vom 27.7.1962, VI 156/59 U, BStBl III S. 429). Als Kriterien dafür können die familiären, beruflichen und gesellschaftlichen Bindungen herangezogen werden (z.B. Wohnung der Familienangehörigen im Inland, Sitz des Gewerbebetriebs im Inland).“ (https://www.wf-frank.com/erbrecht-abc/def/gewoehnlicher-aufenthalt-isv-9-ao.html)

 

2) Wie sieht das Zielland die Situation? Ist das gesamte Welteinkommen zu versteuern? 
 

Mal angenommen, er wäre zwar mehr als 183 Tage im Zielland, würde aber weiterhin ein eigenes Zimmer im Elternhaus mit privaten Gegenständen unterhalten. Dann könnte das deutsche FA u. U. einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland sehen und dadurch eine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegen. Muss er gleichzeitig sein Einkommen im Zielland versteuern, würde sich die Frage nach DBA und anrechenbarkeit stellen. 
 

Vielleicht entscheidet er sich dann zwei Jahre später für den endgültigen Wegzug und gibt das Zimmer in Deutschland auf, wodurch er in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig (oder u. U. erweitert beschränkt steuerpflichtig) wäre. 
 

Ohne nähere Angaben zum Zielland und zur persönlichen Situation nicht zu beantworten. 

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swg2531

bis jetzt hat sich bei mir noch nichts weiteres ergeben. falls der fall bei mir eintritt werde ich für die Übergangszeit auf jedenfall mein Depot in DE weiter behalten und besparen. bei etwas so langfristigem wie einem ETF Buy and Hold Plan, macht eine Hau-Ruck Situation gar kein sinn.

Ich werde dafür Revolut benutzen, um die Fremdwährung mittels Intrabankenkurs in EUR zu tauschen. so wie ich das sehe kann man das halbwegs automatisiert mittels Daueraufträgen machen. bis 5000 € p.a. hab ich bei Revolut keine Kosten.

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Namin

Würde es vielleicht nicht auch so gehen?

1 Depot im skandinavischen Land-> alles dort versteuert

1 Depot in Deutschland-> alles dort versteuert

 

Hauptwohnsitz in Skandinavien, Nebenwohnsitz in Deutschland.

 

Zumindest in Österreich kann man einen 2. Wohnsitz haben.

 

Was auf alle Fälle gehen sollte ist, 1. Depot in Deutschland mit skandinavischer Adresse-> Divdendenversteuerung und Aktien-Verkäufe in die Steuererklärung im skandinavischem Land angeben. Keine Steuer in Deutschland zu bezahlen.

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migieger

Ich durfte waehrend meines Berufslebens mehrmals fuer jeweils 4-5 Jahre in EU- bzw. Nicht-EU-Laender umziehen.

 

Wie bereits geschrieben, erheben die meisten Laender Anspruch auf die Besteuerung des Welteinkommens, auch auf Kapitalertraege => zwingend mit einem Steueranwalt des Ziellandes reden.
Ein Zimmer bei den Eltern o.ae. in D bewirkt nur, dass eine evtl. bestehende beschraenkte Steuerpflicht (z.B. wg. Mieteinnahmen in D) in eine unbeschraenkte Steuerpflicht in D muendet. Der Steuerzahler darf dann auf moeglichst komplette DBA zw. den beteiligten Laendern hoffen und einsichtige Beamte bei den betroffenen Finanzaemtern. Ausserdem braucht er auch viel Geduld...
Ich habe mich bei meinen Banken immer als Steuerauslaender gemeldet. Die wollen i.d.R. dafuer Nachweise (Abmeldung in D, Anmeldung im Gastland). Danach werden KESt., Soli usw. nicht mehr ans deutsche FA abgefuehrt. Versteuert werden diese Kapitalertraege im Gastland.

Viel Erfolg dem TE im (skandinavischen) Gastland.
 

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Emilian
Am 24.12.2019 um 23:47 von Amnesia:

...Solange ich Kapitalerträge nicht im selben Jahr nach Thailand bringe, sind sie fur mich in Thailand steuerfrei; in Deutschland zahle ich nur im Falle von Dividenden deutscher Gesellschaften Steuern. Im Falle von Kursgewinnen zahle ich gar keine Steuern...

Hallo Amnesia,

dazu hätte ich eine paar Fragen: Was genau bedeutet "nach Thailand bringen"?

 

imaginäres Bsp (ich rechne gleich in Baht):

Ich bin Rentner und lebe in Thailand und bekomme pro Jahr aus Dtl umgerechnet ca. 800.000 Bt Rente. Ferner hab ich noch Kapitalerträge von meinetwegen 100.000 Bt in Dtl. Ich überweise mir selbst meinetwegen jährlich 800.000 Bt nach Thailand.

Frage: Hab ich dann meine lediglich Rente überwiesen oder "unfair unterstellt" 700.000 Bt + 100.000 Bt Kapitalertäge?

Also kurz - Wie weise ich nach, dass meine Kapitalerträge aus vorangegangen Jahren stammen?

 

LG Emilian.

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Life_in_the_sun
vor 2 Stunden von Emilian:

Hallo Amnesia,

dazu hätte ich eine paar Fragen: Was genau bedeutet "nach Thailand bringen"?

 

imaginäres Bsp (ich rechne gleich in Baht):

Ich bin Rentner und lebe in Thailand und bekomme pro Jahr aus Dtl umgerechnet ca. 800.000 Bt Rente. Ferner hab ich noch Kapitalerträge von meinetwegen 100.000 Bt in Dtl. Ich überweise mir selbst meinetwegen jährlich 800.000 Bt nach Thailand.

Frage: Hab ich dann meine lediglich Rente überwiesen oder "unfair unterstellt" 700.000 Bt + 100.000 Bt Kapitalertäge?

Also kurz - Wie weise ich nach, dass meine Kapitalerträge aus vorangegangen Jahren stammen?

 

LG Emilian.

Solange Du keine Steuernummer in Thailand hast ist alles okay. Ich kenne hier übrigens keinen Rentner der eine Steuernummer je erfolgreich beantragt hat oder das Thailändische Finanzamt von sich aus aktiv geworden ist. Das ist denen in aller Regel viel zu kompliziert. 

Die Überweisung von ggf anfallenden Kapitalerträgen sollte man per Kontoauszug/Depotauszug archivieren. 

 

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Amnesia

 

17 hours ago, Emilian said:

Also kurz - Wie weise ich nach, dass meine Kapitalerträge aus vorangegangen Jahren stammen?

 

LG Emilian.

Gute Frage, die ich Dir leider nicht beantworten kann. Ich habe lediglich zitiert, was das Gesetz sagt. Auf mich trifft es momentan nicht zu, da ich — andersrum — mein verdientes Gehalt nach Deutschland transferiere. 

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netzneutron
· bearbeitet von netzneutron
Am 24.12.2019 um 23:47 von Amnesia:

 

Du kannst Dich einfach bei Bank/Broker als Steuerausländer führen lassen. Dann behalten sie nicht automatisch die Abgeltungssteuer ein. Dafür brauchst Du kein Depot in Malta. 

Hi, sehr interessant ich möchte auch nach Thailand auswandern und das Depot in Deutschland lassen. Allerdings dürften die Dividenden von US Unternehmen nicht mehr mit 15% besteuert werden wenn man als Stuerausländer bei einem deutschen Broker US-Aktien hält.

Hat da jemand Erfahrung wie bei einem Wohnsitz in Thailand US-Dividenden von den USA besteuert werden?

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glow_pt2
· bearbeitet von glow_pt2

Da du nicht sagst welches skandinavische Land du meinst, ist das vielleicht nicht relevant, aber in Schweden gibt es neben dem "normalen" Depot mit 30% Kapitalertragssteuer das sogenannte Investeringssparkonto (ISK), bei dem beim Verkauf keine Kapitalertragssteuer anfällt und man stattdessen ca. 0,5% des Gesamtdepotwerts pro Jahr an Steuern zahlt. Das hätte für dich zum einen den Vorteil, dass die Steuern in den meisten Fällen beim ISK geringer sind und es allgemein meiner Meinung nach ein ziemliche attraktives Angebot ist, und du zum anderen im Falle eines Rückzugs einfach deine Aktien aus dem ISK verkaufen und in Deutschland neu kaufen könntest ohne dass dabei Steuern anfallen.

 

Wenn es ein anderes Land ist, könntest du dich vielleicht mal erkundigen, ob es dort ein ähnliches System gibt.

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3mg4

Wenn du auswandern(!) willst dann auch mit deinem Geld. Auswandern bedeutet den Lebensmittelpunkt mitzunehmen, zu mindest bei mir, wozu dann noch ein Auslandskonto in der alten Heimat.

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Life_in_the_sun
vor 3 Stunden von 3mg4:

Wenn du auswandern(!) willst dann auch mit deinem Geld. Auswandern bedeutet den Lebensmittelpunkt mitzunehmen, zu mindest bei mir, wozu dann noch ein Auslandskonto in der alten Heimat.

Die Frage läßt sich nicht pauschal beantworten und hängt im wesentlichen mit dem Zielland und den persönlichen Umständen zusammen.

 

Es ist zumindest von Thailand aus teuer Geld monatlich nach Deutschland zu überweisen, zB für eine Anwartschaftsversicherung der PKV.

 

Bei Empfängern von Renten und Pensionen entstehen zB  Kosten für die Auslandsüberweisung des Rententrägers und Gebühren bei der thailändischen Bank.

 

Der Zugang zur Börse bzw Sparplänen ist kompliziert und verglichen mit Deutschland teuer und bietet wenig Auswahl bei den Fonds. Meine Bank hier labelt zB die Fonds von Fidelity mit Ihrem eigenem Namen. Wählen darf man dann zwischen ca 10 Fonds.

Auch das Thema Einlagensicherung sollte man in seine Überlegungen einbeziehen, die hier bei € 25.000 liegt. Ob dann Wertpapiere auch Sondervermögen sind, weiß ich allerdings nicht wirklich.

 

 

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Rider
Am 13.2.2020 um 15:04 von Life_in_the_sun:

Solange Du keine Steuernummer in Thailand hast ist alles okay. Ich kenne hier übrigens keinen Rentner der eine Steuernummer je erfolgreich beantragt hat oder das Thailändische Finanzamt von sich aus aktiv geworden ist. Das ist denen in aller Regel viel zu kompliziert. 

Die Überweisung von ggf anfallenden Kapitalerträgen sollte man per Kontoauszug/Depotauszug archivieren. 

 

Steuernummer in Thailand oder woanders ist wichtig. Die Banken fragen immer öfter danach. Und wenn man wieder nach Deutschland zieht, ist es für das deutsche Finanzamt ein Beweis, dass man nicht nur Urlaub gemacht hat. Sonst drohen 10 Jahre Steuernachzahlung und Strafe. 
 

Die Steuernummer geht ganz einfach: die Thailändischen Banken ziehen vom Sparbuchzinsen immer eine Abgeltungssteuer. Diese kann man sich aber erstatten lassen. Die meisten machen es nicht, weil eh nur Peanuts. Das ist ein Fehler. Zum Finanzamt gehen und sich die paar Baht zurückholen. Dann bekommt man eine Steuernummer und einen Ausweis. Diesen gut aufheben. 

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