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odensee

Fragen, die immer wieder kommen

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odensee
· bearbeitet von odensee

In meinem "Musterdepot" sollte eigentlich was anderes erscheinen, aber dafür habe ich gerade keine Zeit :rolleyes:

 

Hier in diesem Thread will ich auf Fragen eingehen, die immer wieder kommen, und die ich und andere schon oft beantwortet haben.

 

Kritische Hinweise sind gerne gesehen und können hier https://www.wertpapier-forum.de/topic/56152-diskussionen-und-anmerkungen-zu-fragen-die-immer-wieder-kommen/ abgelegt werden.

 

Inhalt:

Sparerfreibetrag

Fondsgebundene Rentenversicherung oder Fondssparplan

Wie ist das mit der Steuer?
Darf man Wertpapiere taggleich zurückkaufen? Darf man zwecks "Steueroptimierung" die Fifo-Regelung mittels Depotübertragung umgehen?

... wird fortgesetzt...

 

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odensee
· bearbeitet von odensee

(wird überarbeitet...)

 

Sparerfreibetrag

 

Jeder Steuerzahler hat einen Freibetrag für Kapitalerträge in Höhe von 1000 Euro. Das heißt: Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne etc.) in Höhe von bis zu 1000 Euro bleiben steuerfrei. Alles darüber wird mit der Kapitalertragsteuer besteuert. Bei Kapitalerträgen in Höhe von 1001 Euro sind also 1000 Euro steuerfrei und 1 Euro muss versteuert werden. Man "spart" durch die Nutzung des Sparerfreibetrages nur die Kapitalertragsteuer plus "Soli", also 26,375% von 1000 Euro = ca. 263 Euro und nicht, wie manchmal irrtümlich angenommen, 1000 Euro. (Unter Berücksichtigung der Kirchensteuer ist es etwas mehr).

 

Für Ehepaare beträgt der Sparerfreibetrag 2000 Euro und kann beliebig aufgeteilt werden.

 

Zur Nutzung des Sparerfreibetrages ist es sinnvoll, der Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Der Freibetrag wird dann von der Bank automatisch berücksichtigt. Der Freistellungsauftrag kann bis zu der Gesamthöhe von 1000/2000 Euro auch auf mehrere Banken aufgeteilt werden.

 

Am Jahresende verfällt der ungenutzte Anteil des Sparerfreibetrages, "Reste" werden NICHT ins nächste Jahr übertragen, sie sind endgültig verloren.

 

Bei Aktienfonds ist zu beachten, dass aufgrund der "Teilfreistellung" nur 70% der Erträge aus Aktienfonds versteuert werden müssen. Schüttet ein Aktienfonds also 100 Euro aus, sind nur 70 Euro zu versteuern. Diese erhält man steuerfrei (aufgrund des Freibetrages), wenn man sonst keine weiteren Kapitalerträge hat (z.B. Zinsen). Das heißt, ca. 1428 Euro Gewinne aus Aktienfonds kann man pro Jahr steuerfrei einnehmen, sofern es keine anderen Kapitalerträge gibt. (Grundsätzliches zur Besteuerung von Fonds findet man z.B. hier: https://www.justetf.com/de/news/etf/etf-und-steuern-das-neue-investmentsteuergesetz-ab-2018.html).

 

Beispiel:

  • Aktienfonds für 10.000 Euro im Jahr 1 gekauft. 8% Wertsteigerung ergeben 10.800 Euro.
  • Im zweiten Jahre ebenfalls 8% Wertsteigerung ergeben 11.664 Euro.
  • Dann wird verkauft, Gewinn 1.664 Euro.
  • Davon zu versteuern nach "Teilfreistellung": 1.664 * 0,7 = 1164,80 Euro.
  • Davon zu versteuern nach Abzug des Freibetrages 1164,80 - 1000 = 164,80 Euro

 

Man muss also für ca. 164 Euro Steuern zahlen. Ist nicht viel, aber hoffentlich sind sowohl der Anlagebetrag als auch die Anlagedauer irgendwann mal höher. Dann kommt schon einiges zusammen an Gewinn. (Die Rechnung ist vereinfacht, durch die "Vorabpauschale" wird es richtiger aber auch unübersichtlicher.)

 

Hätte man den Freibetrag des ersten Jahres auch nutzen können, wäre der Gewinn komplett steuerfrei. Daher bietet es sich an, sein Geld so anzulegen, dass der Freibetrag möglichst gut genutzt wird. (Aber bitte: Steuern sparen mag "geil" sein, sollte aber nie Hauptzweck einer Geldanlage sein!)

 

Wie kann man vorgehen, wenn man hauptsächlich in Aktienfonds (incl. ETF) anlegt?

 

Zunächst ist es sinnvoll, ausschüttende Fonds zum Start zu wählen statt thesaurierende. Die Ausschüttungen sind steuerpflichtig und genau das kann man für den Freibetrag nutzen. Wenn 100 Euro ausgeschüttet werden, sind 70 Euro (Teilfreistellung beachten) zu versteuern. Aufgrund des Freibetrages bleiben die 100 Euro aber steuerfrei und können wieder angelegt werden. (Es entstehen bei den meisten Brokern geringe Kosten durch die Wiederanlage).

 

Bei thesaurierenden Fonds kommt die Vorabpauschale zum Tragen. Auch hier werden Steuern fällig, auch hier kann der Freibetrag eingesetzt werden. Nachteilig ist aber (im Vergleich zu Ausschüttern), dass (a) die Vorabpauschale geringer ausfällt als die Ausschüttungen und (b) die Vorabpauschale in Jahren, in denen der Kurs des Fonds am Jahresende niedriger ist als am Jahresanfang, nicht anfällt. Der Steuerspareffekt entfällt dann! 2018 war so ein Jahr für viele Fonds.

 

Also erster Schritt: ausschüttende Fonds wählen. Bei einer Ausschüttungsquote von 2% kann man bis zu ca. 58.000 Euro in Fonds anlegen, ohne dass Steuern auf Ausschüttungen gezahlt werden müssen. (58.000 * 0,02 * 0,7) = ca. 800. Wenn man bei dieser Quote angekommen ist, sollte man zu thesaurierenden Fonds wechseln, die Ausschütter aber natürlich behalten.

 

In einem zweiten Schritt sollte man über einen Verkauf und Neukauf seiner Fondsanteile nachdenken. Beispiel:

  • Anlagesumme: 10.000 Euro
  • Ausschüttung: 2% = 200 Euro
  • Davon nach Teilfreistellung zu versteuern: 200*0,7 = 140 Euro.
  • Der Freibetrag von 1000 Euro wird also bei weitem nicht erreicht.

 

Nun nehmen wir an, dass der Fonds zusätzlich zu den Ausschüttungen noch Kursgewinne hat in Höhe von 6%. Heißt: weitere 600 Euro Gewinn, die aber "normalerweise" nicht versteuert werden müssen, da sie ja nicht realisiert sind. Die Steuern werden aber irgendwann fällig. Keine Sorge! Nun kann man hingehen, den kompletten Fondsbestand verkaufen, und direkt wieder neu kaufen:

  • Gewinn von 600 Euro wird realisiert
  • Steuerpflichtig nach Teilfreistellung: 400*0,7 = 280 Euro
  • Steuerersparnis: 280*0,26375 = 73 Euro
  • Davon abziehen muss man aber die Kosten für den Verkauf und Neukauf sowie die Differenz zwischen dem Kauf- und der Verkaufskurs.

=> also: (1) Augen auf bei der Brokerwahl und (2) IMMER nachrechnen, ob die Aktion überhaupt lohnt.

 

@intInvest hat weitergehende Auswertungen zu der Frage "ausschüttende oder thesaurierende Fonds" gemacht. Die Excel-Datei ist in seiner Signatur zu finden.

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odensee
· bearbeitet von odensee

Fondsgebundene Rentenversicherung oder Fondssparplan?

 

Eine fondsgebundene Rentenversicherung (im folgende FRV) legt, anders als eine "klassische" Rentenversicherung, die Gelder des Versicherten in Fonds (insbesondere auch in Aktienfonds) an. Damit bietet die FRV eine deutlich höhere Renditechance als eine "klassische" Rentenversicherung. Nun kann man in Aktienfonds auch ohne eine FRV anlegen. Was spricht also für eine FRV und was dagegen?

Hauptsächlich werden steuerliche Argumente pro FRV fallen:

  • Während der Ansparphase fallen keinerlei Steuern an, keine "Vorabpauschale", keine Dividendenbesteuerung, keine Steuern bei einem Verkauf der Anteile innerhalb der FRV (z.B. für den Fall, dass man in einen anderen Fonds umschichten will)
  • Bei der Auszahlung sind zwei Fälle zu unterscheiden:
    • "Verrentung": es wird eine lebenslange Rente gezahlt. Diese wird nach dem "Ertragsanteilverfahren" besteuert. Der Ertragsanteil ist abhängig vom Alter bei Rentenantritt.
    • Kapitalauszahlung: das angesparte Kapital wird auf einen Schlag ausgezahlt. Wenn der Vertrag länger als 12 Jahre gelaufen ist und die Auszahlung nach Vollendeung des 62.Lebensjahres stattfindet, ist nur die Hälfte des über die Jahre erzielten Gewinns steuerpflichtig ("12/62-Regelung", "Halbeinkünfteregelung")

 

Nachteilig bei der Besteuerung von FRV ist:

  • Die Gewinne aus Aktienfonds müssen zu 85% versteuert, während in einem Fondssparplan nur 70% des Gewinns steuerpflichtig ist (die "Teilfreistellung" beträgt hier 30%, in der FRV nur 15%).
  • Als Steuersatz werden nicht die 25% der Kapitalertragsteuer sondern der persönliche Steuersatz herangezogen. Dieser kann höher liegen bei entsprechend hoher Renteneinkünfte.
  • Ebenso ist nachteilig, dass der Sparerpauschbetrag nicht genutzt wird, innerhalb eines Aktiensparplans können hingegen bis zu 801 Euro des zu versteuernden Gewinns aufgrund des Freibetrages steuerfrei eingenommen werden. Siehe dazu den Abschnitt "Sparerfreibetrag"

Weiter haben FRV den Vorteil, dass der "Rentenfaktor schon beim Abschluß des Vertrages festgelegt und damit gesichert werden kann. Der größte Nachteil der FRV liegt meiner Meinung nach in den (je nach Anbieter: deutlich) höheren Kosten. Nachteilig ist (je nach Anbieter) auch, dass nur ausgewählte Fonds genutzt werden können.

 

Für FRV als Riester- oder Rürup-Versicherungen müssen aufgrund abweichender Regelungen andere Überlegungen angestellt werden.

 

Meine ganz persönliche Meinung: über eine FRV sollte man erst nachdenken, wenn der Sparerpauschbetrag weitestgehend genutzt ist. Bei den Überlegungen dann sowohl die steuerlichen Vorteile als auch die steuerlichen Nachteile erwägen (vielleicht traut sich ja mal jemand an eine exemplarische Vergleichrechnung heran) und in jedem Fall nach einem günstigen Anbieter suchen (Nettotarif über Berater in Betracht ziehen!).

 

"Disclaimer": weder bin ich noch Angehörige oder Freunde im Bereich Finanzdienstleistungen/Versicherungen tätig. Ich habe für mich als einen Baustein meiner Altersvorsorge auch eine FRV abgeschlossen (Sparerpauschbetrag wird anderweitig genutzt).

 

ACHTUNG: die Überlegungen sehen etwas anders aus, wenn man ganz sicher vorhat, den Vertrag zu "verrenten", auf eine komplette Auszahlung auf einen Schlag also in jedem Fall zu verzichten. Aber wer weiß das schon in jungen Jahren. Ich ergänze das irgend wann.... 

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odensee
· bearbeitet von odensee

Wie ist das mit der Steuer?

 

Der folgende Text stellt die Besteuerung von Kapitalerträgen auf einfachster Ebene dar. Er ist lediglich für Einsteiger gedacht, Fortgeschrittene dürfen aber gerne korrigieren und ergänzen.

 

Alle Kapitalerträge sind zunächst einmal steuerpflichtig: Zinszahlungen, Dividenden von Aktien, Ausschüttungen von Fonds, Verkaufserlöse beliebiger Wertpapiere. Anders als bei der Einkommenssteuer hängt die Höhe des Steuersatzes nicht vom Einkommen ab, sondern ist für alle gleich: 25%. Dazu kommen noch der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer.

 

Die Steuer wird von der Bank direkt ans Finanzamt abgeführt, du musst dich also um nichts kümmern. Daher ist die Kapitalertragssteuer eine "Abgeltungssteuer". Nachdem sie gezahlt wurde, ist die Steuerschuld abgegolten. Da kommen keine Nachforderungen mehr. Man muss diese Kapitalerträge auch nicht mehr in der Steuererklärung angeben.

 

Nun gibt es einen Sparerpauschbetrag von 801 Euro (Ehepaare: 1602 Euro). Das bedeutet: von deinen Kapitalerträgen brauchst du 801 Euro nicht zu versteuern. Bei 1000 Euro Kapitalerträgen in einem Jahr zahlst du nur für 199 Euro Steuern. Und zwar ca. 25%, also ca. 50 Euro. Damit die Bank weiß, dass du diesen Sparerpauschbetrag nutzen darfst, kannst (und solltest) du der Bank einen "Freistellungsauftrag" erteilen. Wenn du das gemacht hast, zieht dir die Bank erst dann Steuern ab, wenn die 801 Pauschbetrag "verbraucht" sind. Das geht also alles automatisch. Bei der Steuererklärung brauchst du nichts zu unternehmen in solchen einfachen Fällen. Denn die Steuer ist schon komplett gezahlt.

 

Das System funktioniert aber nur bei deutschen Banken, Wer eine Bank/Depot im Ausland nutzt, muss die erzielten Gewinne bei der Steuererklärung angeben. Ausländische Banken können weder mit einem Freistellungsauftrag noch mit einer NV-Bescheinigung (siehe unten) etwas anfangen. Des Weiteren erhält man von ausländischen Banken keine Steuerbescheinigungen für das Finanzamt. Einsteiger sollten ausländische Banken aus diesem Grund meiden.

 

Eine Ausnahme von dem 25%-Steuersatz gibt es: solltest du ein relativ geringes Einkommen haben (niedriges Gehalt oder Rente), dann lohnt es sich, trotzdem die Kapitalerträge bei der Streuer anzugeben. Es kann sein, dass du dann Geld zurückbekommst. Denn wenn dein "Spitzensteuersatz" unter 25% liegt, wird auch dein Kapitalertrag nicht mit 25% besteuert, sondern niedriger. Das nennt sich "Günstigerprüfung".

 

Solltest du dauerhaft ein sehr niedriges Einkommen haben, kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (kurz: NV-Bescheinigung) beantragen und diese an die Bank weiterleiten. Dann zahlst du gar keine Steuer.

 

Details z.B. hier: https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-kap/

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odensee
· bearbeitet von odensee

Darf man Wertpapiere taggleich zurückkaufen?

Darf man zwecks "Steueroptimierung" die Fifo-Regelung mittels Depotübertragung umgehen?

 

Kurzfassung: Ja. Was Taxadvisor zu steuerlichen Fragen schreibt, glaube ich ohne weitere Nachfrage. ;)

 

Etwas längere Erläuterung...

 

Warum will man Wertpapiere am gleichen Tag verkaufen und wieder neu kaufen? Wird oft empfohlen, um den Sparerpauschbetrag auszunutzen, siehe oben. Es kann aber auch andere (in der Regel steuerliche) Gründe geben. So könnte man in einem Jahr, in dem schon hohe Gewinne angefallen sind, diese durch den Verkauf eines Wertpapieres mit Verlust wieder verringern. Da man von dem verkauften Wertpapier aber grundsätzlich überzeugt ist, kauft man es nach dem Verkauf eben wieder neu. ACHTUNG: wenn man dieses Wertpapier später verkauft, fallen genau die so erzielten steuerlichen Verluste als zusätzliche Gewinne an! Man "spart" also keine Steuern, man verschiebt nur. 

 

Warum will man die Fifo-Regelung umgehen und was ist das überhaupt? Kauft man das gleiche Wertpapier (Aktienfonds z.B.) mehr fach zu unterschiedlichen Zeitpunkten, hat man in der Regel auch unterschiedliche Kaufkurse. Möchte man nun einen Teil der Wertpapiere verkaufen (z.B. die Hälfte), dann verkauft der Broker grundsätzlich zunächst die zuerst gekauften Anteile ("first in, first out"). Für diese sind aber oft die höchsten Gewinne angefallen. Möchte man nun bewusst nicht diese, sondern die zuletzt gekauften Anteile verkaufen, kann man das nur so lösen, dass man zunächst die älteren Anteile in ein anderes Depot überträgt und dann die neuen Anteile verkauft. Beim Übertrag in ein anderes Depot gilt auch die Fifo-Regelung. Und "ein anderes Depot" kann auch ein Unterdepot beim gleichen Broker sein.

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