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BlackMatrix

Pauschbetragsanrechung trotz Kapitalertragssteuer?

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BlackMatrix

Hallo liebe Gemeinde,

 

ich sitze gerade vor meiner Steuererklärung und habe eine Frage zum Pauschbetrag. Ich habe von meiner inländischen Bank eine Kulanzzahlung erhalten auf die ich Kapitalertragssteuern direkt abgeführt habe. Erst später habe ich für die Bank einen Freistellungsauftrag erteilt. Nun hätte ich vermutet, dass die Kulanzzahlung bei der Jahresendabrechnung/Steuerbescheinigung nicht als in Anspruch genommener Pauschbetrag aufgelistet wird. Das tut sie aber, obwohl ich ja für diese Kulanzzahlung des (noch) nicht in Anspruch genommenen Pauschbetrags ja die Steuern erstattet haben möchte.

 

Ist das schon korrekt so, oder hat die Bank da einen Fehler bei der Steuerbescheinung gemacht?

 

Vielen Dank schon mal :)

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chirlu

Und die gezahlten Steuern sind nicht wieder gutgeschrieben worden? Das wäre eigentlich zu erwarten, wenn nachträglich ein Freistellungsauftrag eingereicht wird.

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BlackMatrix
vor 5 Minuten von chirlu:

Und die gezahlten Steuern sind nicht wieder gutgeschrieben worden? Das wäre eigentlich zu erwarten, wenn nachträglich ein Freistellungsauftrag eingereicht wird.

Ach tatsächlich. Am 28.12. wurde das scheinbar wieder zurückgebucht. Danke für die Info, das war mir nicht bewusst, dass das nachträglich dann noch angerechnet wird. Praktisch :)

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