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ImperatoM

Bahn-Gutscheine und Werbungskosten

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Wie ist es eigentlich mit den Werbungskosten in der Einkommenssteuer, wenn man einen eCoupon (10 Euro) der Bahn hat und diesen für eine beruflich veranlasste Bahnfahrt (50 Euro) verwendet, so dass man nur 40 Euro Cash bezahlen muss?

 

Setzt man nur 40 Euro ab, weil man nur so viel wirklich vom Girokonto abgezogen bekommt und der Gutschein nicht absetzbar ist?

Oder setzt man 50 Euro ab, weil der Fahrkartenwert auch in der Bahn-Quittung mit 50 Euro angegeben wird und man den Gutschein ja auch für eine privat veranlasste Bahnfahrt hätte vwerden können?

 

Mir erscheinen beide Lösungen nicht ganz konfliktfrei.

 

 

 

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udek
· bearbeitet von udek

Am saubersten wäre es, den Gutschein für eine private Fahrt aufzubewahren und die berufliche komplett zu bezahlen.

 

Ansonsten 50 € in der Steuererklärung angeben. Fordert das FA Kontoauszug, wird dir vermutlich nur 40 € anerkannt.

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reckoner

Hallo,

 

was hat der Gutschein denn gekostet? - genau das ist auch absetzbar.

 

Stefan

 

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bondholder
vor 17 Minuten von reckoner:

Hallo,

was hat der Gutschein denn gekostet? - genau das ist auch absetzbar.

Üblicherweise nichts; würdest du bei Nutella-eCoupons den Kaufpreis des Nutella-Glases ansetzen?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Üblicherweise nichts;

Wer sagt das?

Amazon-Gutscheine kann man beispielsweise kaufen.

 

Stefan

 

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kafka

Du kannst nur das ansetzen, was auch tatsächlich angefallen ist. 

 

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MeinNameIstHase

Der Teufel steckt im Detail. Wie bist Du zu dem Gutschein gekommen?

Als beruflich fahrender Bahnkunde? Dann wäre der Gutschein eine entsprechende berufliche Einnahme (und somit geldwerter Vorteil bei privater Verwendung des Gutscheins) bzw. reduziert die Aufwendungen, die beruflich angefallen sind. 

Als Aktion beim Kauf der Fahrkarte: Das wäre eine Art Rabatt. Man hat somit nur 40 Euro tatsächlich aufgewendet.

Als Erstattung einer anderen privaten Fahrt mit "Hindernissen" ... dann ist der Gutschein ein privater Vermögensgegenstand, den man für berufliche Zwecke einsetzt (im Tausch), somit Aufwand zum Erwerb der Fahrkarte.

Als "finanzielle Hilfe" vom Arbeitgeber oder von Dritten (z.B. Auftraggeber/Kunde Deiner Firma) für die entsprechende Fahrt: Das reduziert Deinen Aufwand. Als finanzielle Hilfe vom Arbeitgeber wäre es zudem eine teilweise Fahrtkostenerstattung (im voraus).

 

Ich bin da nicht auf dem Laufenden. Aber, wenn ich mich nicht irre, gibt es ein Schreiben von der Finanzverwaltung zum Thema "Bonusmeilen", das Dir da vielleicht eine Antwort gibt.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/BMF_Schreiben_Allgemeines/2018-10-16-gleich-lautende-erlasse-steuerliche-behandlung-der-von-luftfahrtunternehmen-gewaehrten-unentgeltlichen-oder-verbilligten-fluege-anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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ImperatoM
vor 4 Stunden von MeinNameIstHase:

Der Teufel steckt im Detail. Wie bist Du zu dem Gutschein gekommen?

Als beruflich fahrender Bahnkunde? Dann wäre der Gutschein eine entsprechende berufliche Einnahme (und somit geldwerter Vorteil bei privater Verwendung des Gutscheins) bzw. reduziert die Aufwendungen, die beruflich angefallen sind. 

Als Aktion beim Kauf der Fahrkarte: Das wäre eine Art Rabatt. Man hat somit nur 40 Euro tatsächlich aufgewendet.

Als Erstattung einer anderen privaten Fahrt mit "Hindernissen" ... dann ist der Gutschein ein privater Vermögensgegenstand, den man für berufliche Zwecke einsetzt (im Tausch), somit Aufwand zum Erwerb der Fahrkarte.

Als "finanzielle Hilfe" vom Arbeitgeber oder von Dritten (z.B. Auftraggeber/Kunde Deiner Firma) für die entsprechende Fahrt: Das reduziert Deinen Aufwand. Als finanzielle Hilfe vom Arbeitgeber wäre es zudem eine teilweise Fahrtkostenerstattung (im voraus).

 

Ich bin da nicht auf dem Laufenden. Aber, wenn ich mich nicht irre, gibt es ein Schreiben von der Finanzverwaltung zum Thema "Bonusmeilen", das Dir da vielleicht eine Antwort gibt.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/BMF_Schreiben_Allgemeines/2018-10-16-gleich-lautende-erlasse-steuerliche-behandlung-der-von-luftfahrtunternehmen-gewaehrten-unentgeltlichen-oder-verbilligten-fluege-anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

Danke, die Differenzierungen finde ich sehr hilfreich für die Diskussion. Der Link allerdings behandelt keine Bonusmeilen, sondern Freiflüge für Angestellte von Luftfahrtunternehmen und deren Steuerpflicht.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

hmm, zum Thema Bonusmeilen meine ich mich zu Erinnern, dass es auch was gibt. Die Besonderheit ist da allerdings, dass die regelmäßig bei Geschäftsflügen anfallen, der Vielflieger sie gerne privat dann nutzt, worin die Finanzverwaltung einen geldwerten Vorteil (also sowas wie Sachlohn) sieht. So im Kern hab ich das in Erinnerung. Bin da aber nicht im Thema, ob das noch aktuell ist oder schon wieder überholt.

 

Zum Thema Reisekosten gibt es ja allg. ein Schreiben. Da muss man zunächst prüfen, ob es eine Dienstreise ist oder die Fahrt zur Arbeit (zur Betriebsstätte usw.). Das wird im Schreiben haarklein durchdekliniert, denn für die Fahrt zur Arbeit gibt es Pauschsätze nach Entfernungskilometern und man kommt erst gar nicht dazu Einzelkosten als Werbungskosten geltend machen zu können.

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ImperatoM
vor 10 Stunden von MeinNameIstHase:

 für die Fahrt zur Arbeit gibt es Pauschsätze nach Entfernungskilometern und man kommt erst gar nicht dazu Einzelkosten als Werbungskosten geltend machen zu können.

 

Nee, es gibt zwar die Pauschale, aber die tatsächlichen Kosten des ÖPNV werden bezahlt, wenn man ihn genutzt hat - auch oberhalb der Pauschale.

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udek
vor einer Stunde von ImperatoM:

Nee, es gibt zwar die Pauschale, aber die tatsächlichen Kosten des ÖPNV werden bezahlt, wenn man ihn genutzt hat - auch oberhalb der Pauschale.

Bezahlt werden sie nicht. Sie werden steuerlich geltend gemacht aber nicht bezahlt!

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM
vor 3 Stunden von udek:

Bezahlt werden sie nicht. Sie werden steuerlich geltend gemacht aber nicht bezahlt!

klar, meinte ich natürlich auch so.

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