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sonnebirke

Bank Glattstellung von Kreditlinien

Empfohlene Beiträge

sonnebirke
· bearbeitet von sonnebirke

einen schönen guten abend,

 

ich hoffe, dass ich hier richtig bin und mir jemand meine kleine Frage beantworten kann. Ich bedanke mich schon einmal im vorraus.

 

Ich habe gelesen, dass Banken sich im Interbankenmarkt ihre Positionen glattstellen können. Wie funktioniert das? Wie kann eine Bank einen Kundenkredit, welcher eigentlich nach Basel mit entsprechendem Eigenkapital unterlegt sein muss, glattstellen? Und muss eine Bank die entstehende Forderung(entstanden durch entsprechende Bilanzverlängerung) dann trotzdem abschreiben?(Hypothekenrechte, Grundpfandrechte und anderweitige Absicherungen lasse ich einmal der einfachhalber außen vor)

Vergibt eine Bank an eine Nichtbank einen Kredit von 100, muss sie dann einen Kredit ab Interbankenmarkt an eine Bank vergeben(wäre meiner Meinung nach Schwachsinn) oder sich das Geld(100, ich verinfache und gehe von selber Laufzeit und Währung aus) von einer anderen Bank leihen? Wie soll das denn dann gebucht werden(in der Bilanz), so dass es zu einem Ausgleich kommen kann?

 

Bei Derivaten kann ich das Thema grundlegend verstehen, eine long-Position wird mit short ausgeglichen. Ich habe das Recht, 10 Aktien von a zum Preis von x zu kaufen, und gleichzeitig das Recht, genau diese 10 Aktien von a zum Preis von 10 zu verkaufen. Auch Zertifikate und das Ausgleichen über entsprechende Futures/Optionen auf der Terminbörse(hedgen) kann ich mir noch grundlegend vorstellen.

 

Aber wie das im Interbankenmarkt funktionieren soll, ich mir gerade grundlegend schleierhaft. Das sich Banken über den Markt refinanzieren können(mit Zentralbankgeld) und sich gegenseitig Kreditlinien/Stundungen für Transfers/Überweisungen gewähren können, und auch Eigenhandel betreiben, kann ich mir systematisch klar vorstellen. Nur das Glattstellen (der Salden) direkt, also die Funktionsweise davon, ist mir vollkommen unverständlich.

 

 

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Einen Ausgleich wird es geben, wenn gleichzeitig eine Forderung und eine Verbindlichkeit zwischen den beiden Banken besteht .... dann kann man ggf. die Forderungen unter gewissen Umständen verrechnen. Ansonsten besteht eben ein positiver oder negativer Saldo. Eine Forderung gegen einen Kunden darf nicht mit einer Verbindlichkeit gegen eine andere Bank verrechnet werden.

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sonnebirke

Mir würde nach nochmaliger Überlegung selbst sonst nur einfallen, die Kunden-Kredite mit Derivaten, wie CDS(Swaps) oder mit Gründung einer SPV und dadurch folgend mit strukturierten Finanzprodukten(ABS, (synthetische) CDO) über den Interbankenmarkt auszugleichen. Das dürfte vermutlich erlaubt sein.

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