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rickstar

Sinnhaftigkeit Langzeitkonto

Empfohlene Beiträge

rickstar
· bearbeitet von rickstar

Hallo,

 

mein Arbeitgeber bietet ein Langzeitkonto an. Hier können entweder Urlaub oder Entgelt (aus dem Brutto) eingezahlt werden. Der Urlaub wird entsprechend in Geld umgerechnet.

 

  • 5 % Bonus bei Einbringung von Urlaub, 15 % Bonus bei Einbringung von Entgelt
  • Variable Überschussbeteiligung/Verzinsung (2019: 2,7 %), gesetzliche Garantieverzinsung: 0,9 %
  • Keine Verwaltungsgebühren oder anderweitige Kosten

 

Nachteile, die ich bisher erkennen konnte:

  • Ansparphase zwar steuer- und sozialabgabenfrei, jedoch dafür voll bei der Auszahlung
  • Bei Krankheit über 42 Tage in der Freistellungsphase wird beim Krankengeld der Betrag, den man selbst aus dem Brutto einzahlt, nicht berücksichtigt. Also "verliert" man diesen Betrag bei der Berechnung des Krankengeldes. Außerdem gibt es innerhalb der Freistellungsphase keine Entgeltfortzahlung; man lebt also auch hier von seinem angesparten Guthaben.
  • Auszahlung nur in Form von Zeit (außer bei AG-Wechsel)
  • Bei Arbeitgeberwechsel entweder mitnehmen, sofern der neue dies zulässt, auf den DRV übertragen oder auszahlen lassen (mit entsprechend hohen Abgaben)

 

Habt ihr damit Erfahrungen? Kann so etwas sinnvoll sein?

 

Vielen Dank!

 

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Ex-Studentin
· bearbeitet von Ex-Studentin

Es kommt darauf an, wie du das Langzeitkonto nutzen willst.

Bei uns gibt es sowas auch. Man kann entweder bis zu 6 Monate "Sabbatical" ansparen oder früher in Rente gehen. 

Rente ist bei mir noch zu weit weg, Sabbatical nicht geplant. Als Ergänzung zur Elternzeit eine interessante Sache.

Wie lautet die offizielle Regelung zum Langzeitkonto? Hast du ein Recht darauf, eine Auszeit zu nehmen oder ist dann dein Job weg?

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mark89
· bearbeitet von mark89

Mich würde interessieren, wie genau das mit der Auszeit läuft und wie Gehaltserhöhungen gehandhabt werden. 
 

Fiktives Beispiel: Gehalt liegt bei 2.000€ und man zahlt jeden Monat 2.000/12 = 166,67€ ein. Dann hat man nach 12 Monaten ein Monatsgehalt zusammen und kann vermutlich einen Monat freinehmen?

Was passiert, wenn nun eine Gehaltserhöhung auf 2.500€ kommt? Hat man dann immer noch Anspruch auf einen Monat, oder nur noch auf 0,8 Monate, da nur 80% des dann aktuellen Gehalts angespart sind?

 

 

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Anleger Klein

Was vielleicht auch spannend zu klären ist: Wie bist du beschäftigt? Tariflich mit Arbeitszeiterfassung? Ich hatte (ohne mein Wissen, keine Ahnung wie die da hin kamen) ein paar Stunden auf einem derartigen Konto. Als ich vom tariflichen in ein außertarifliches Arbeitsverhältnis gewechselt bin wurde das alles ausgezahlt und beendet da ich keine Arbeitszeiterfassung mehr habe. Wenn du dich in diese Richtung entwickeln willst, könnte das auch ein Problem darstellen wenn dein Arbeitgeber das so handhabt. 

Ist das irgendwie abgesichert? Ansonsten wäre bei Insolvenz deines Arbeitgebers alles weg? 

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morini
· bearbeitet von morini

Was passiert mit dem Guthaben des Langzeitkontos, falls du vor der Rente arbeitsunfähig werden solltest?

 

Bei einem Arbeitgeberwechsel, zu dem es gerade in der heutigen Zeit im Laufe des Berufslebens höchstwahrscheinlich irgendwann mal kommen wird, kannst du dich schonmal darauf einstellen, dass du vom alten Arbeitgeber dein eingezahltes Geld ausbezahlt bekommst, da der neue Arbeitgeber höchstwahrscheinlich nicht bereit sein wird, dieses fortzuführen.

 

Im Übrigen hören sich für mich die von dir beschriebenen Konditionen alles andere als gut für dich an. Für den Arbeitgeber allerdings wohl schon, zumal da er dich dann später sehr kostengünstig los wird, und das sogar ohne Auszahlung irgendeiner Abfindung.

 

Seltsamerweise gibt es einige Leute, die froh darüber sind, ein solches Langzeitkonto zu haben, aber das muss halt jeder für sich selber entscheiden.

 

Ich denke, wenn du dein Geld vernünftig anlegst (z.B. in Aktien), kannst du später auch ohne Langzeitkonto früher aufhören zu arbeiten. Viele bekommen das aber mangels Selbstdisziplin nicht hin, da sie meinen, ihr komplettes verdientes Geld schnellstmöglich ausgeben zu müssen.

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rickstar
vor 3 Stunden von Ex-Studentin:

Es kommt darauf an, wie du das Langzeitkonto nutzen willst.

Bei uns gibt es sowas auch. Man kann entweder bis zu 6 Monate "Sabbatical" ansparen oder früher in Rente gehen. 

Rente ist bei mir noch zu weit weg, Sabbatical nicht geplant. Als Ergänzung zur Elternzeit eine interessante Sache.

Wie lautet die offizielle Regelung zum Langzeitkonto? Hast du ein Recht darauf, eine Auszeit zu nehmen oder ist dann dein Job weg?

 

Genau, für Elternzeit ist es interessant. Kann auch zur Pflege von Angehörigen, Teilzeitvereinbarung, Weiter-/Fortbildung, Sabbatical (2 Wochen bis 12 Monate) oder zur Betreuung eines erkrankten Kinds genutzt werden.

Ich habe ein Recht auf diese Auszeit; Job ist dann noch da. Bei "ekligen" Vorgesetzten ist da aber bestimmt auch ein Weg drumherum.

 

vor 2 Stunden von mark89:

Mich würde interessieren, wie genau das mit der Auszeit läuft und wie Gehaltserhöhungen gehandhabt werden. 
 

Fiktives Beispiel: Gehalt liegt bei 2.000€ und man zahlt jeden Monat 2.000/12 = 166,67€ ein. Dann hat man nach 12 Monaten ein Monatsgehalt zusammen und kann vermutlich einen Monat freinehmen?

Was passiert, wenn nun eine Gehaltserhöhung auf 2.500€ kommt? Hat man dann immer noch Anspruch auf einen Monat, oder nur noch auf 0,8 Monate, da nur 80% des dann aktuellen Gehalts angespart sind?

 

 

 

Du kannst in der Freistellung zwischen 70 und 100 % Auszahlung deines bisherigen Gehalts wählen. Wobei auch dabei steht, dass man sich nur für einen Zeitraum freistellen lassen kann, für das man das benötigte Wertguthaben bereits angespart hat. Müsste ich nochmal nachfragen, guter Punkt.

 

vor 2 Stunden von Anleger Klein:

Was vielleicht auch spannend zu klären ist: Wie bist du beschäftigt? Tariflich mit Arbeitszeiterfassung? Ich hatte (ohne mein Wissen, keine Ahnung wie die da hin kamen) ein paar Stunden auf einem derartigen Konto. Als ich vom tariflichen in ein außertarifliches Arbeitsverhältnis gewechselt bin wurde das alles ausgezahlt und beendet da ich keine Arbeitszeiterfassung mehr habe. Wenn du dich in diese Richtung entwickeln willst, könnte das auch ein Problem darstellen wenn dein Arbeitgeber das so handhabt. 

Ist das irgendwie abgesichert? Ansonsten wäre bei Insolvenz deines Arbeitgebers alles weg? 

 

Das ist ein sehr guter Punkt, den ich bislang noch nicht betrachtet habe... das ist bei uns auch so und ein AT-Verhältnis wird angestrebt. Informiere ich mich mal.

Abgesichert ist es vor Insolvenz des AGs.

 

vor 26 Minuten von morini:

Was passiert mit dem Guthaben des Langzeitkontos, falls du vor der Rente arbeitsunfähig werden solltest?

 

Bei einem Arbeitgeberwechsel, zu dem es gerade in der heutigen Zeit im Laufe des Berufslebens höchstwahrscheinlich irgendwann mal kommen wird, kannst du dich schonmal darauf einstellen, dass du vom alten Arbeitgeber dein eingezahltes Geld ausbezahlt bekommst, da der neue Arbeitgeber höchstwahrscheinlich nicht bereit sein wird, dieses fortzuführen.

 

Im Übrigen hören sich für mich die von dir beschriebenen Konditionen alles andere als gut für dich an. Für den Arbeitgeber allerdings wohl schon, zumal da er dich dann später sehr kostengünstig los wird, und das sogar ohne Auszahlung irgendeiner Abfindung.

 

Seltsamerweise gibt es einige Leute, die froh darüber sind, ein solches Langzeitkonto zu haben, aber das muss halt jeder für sich selber entscheiden.

 

Ich denke, wenn du dein Geld vernünftig anlegst (z.B. in Aktien), kannst du später auch ohne Langzeitkonto früher aufhören zu arbeiten. Viele bekommen das aber mangels Selbstdisziplin nicht hin, da sie meinen, ihr komplettes verdientes Geld schnellstmöglich ausgeben zu müssen.

 

Inwiefern hören sich die Konditionen nicht gut an? 5 bzw. 15 % sind doch eigentlich ganz gut... und inwiefern wird er mich kostengünstig los? Das Langzeitkonto hat nichts mit einen etwaigen Abfindung zu tun. Auf dem Langzeitkonto befindet sich doch nur Wertguthaben, für das bereits meine Arbeitsleistung erbracht wurde.

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morini
· bearbeitet von morini
vor einer Stunde von rickstar:

Inwiefern hören sich die Konditionen nicht gut an? 5 bzw. 15 % sind doch eigentlich ganz gut... und inwiefern wird er mich kostengünstig los? Das Langzeitkonto hat nichts mit einen etwaigen Abfindung zu tun. Auf dem Langzeitkonto befindet sich doch nur Wertguthaben, für das bereits meine Arbeitsleistung erbracht wurde.

 

5 bzw. 15 % hören sich für mich angesichts der Nachteile geradezu als lächerlich wenig an. 

 

Dein Arbeitgeber wird dich später kostengünstig los, weil sein Zuschuss zum Langzeitkonto so gering gewesen ist und er zudem später keine Motivation haben dürfte, dir eine Abfindung anzubieten, da du dein eigenes frühzeitiges Ausscheiden quasi bereits selber finanziert hast. Warum sollte dein Arbeitgeber dir später (im Alter von ca. 55-62 Jahren) überhaupt noch eine Abfindung anbieten, wenn er hiervon ohnehin nicht mehr bzw. kaum noch profitieren kann?

 

Ein weiterer Nachteil: Von den ins Langzeitkonto eingebrachten Gehaltsbestandteilen werden keinerlei Beiträge an die GRV abgeführt, sodass die zu erwartende gesetzliche Rente entsprechend niedriger ausfallen wird.

 

Wenn ein Langzeitkonto in deinem Fall bedeuten sollte, dass dein Arbeitgeber später über den genauen Zeitpunkt deines Ausscheidens aus dem Unternehmen entscheiden kann (auch sowas soll's leider geben), würde die Sache dadurch nicht besser werden.

 

Falls es dir jedoch ausschließlich um Planungssicherheit fürs Alter gehen sollte, dann käme ein Langzeitkonto für dich möglicherweise schon infrage, wobei diese Planungssicherheit bei einem späteren möglichen Arbeitgeberwechsel ohnehin gefährdet sein dürfte.

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Norica
· bearbeitet von Norica
vor 12 Stunden von rickstar:

 

  • 5 % Bonus bei Einbringung von Urlaub, 15 % Bonus bei Einbringung von Entgelt
  • Variable Überschussbeteiligung/Verzinsung (2019: 2,7 %), gesetzliche Garantieverzinsung: 0,9 %
  • Keine Verwaltungsgebühren oder anderweitige Kosten
  •  

und

 

 

 

vor 1 Stunde von rickstar:

 

Abgesichert ist es vor Insolvenz des AGs.

 

 

geben mir persönlich zu denken.

Zugegeben, ich habe keine Ahnung von einem solchen Konto. Die Frage, welche sich mir stellt ist: Was hat der AG davon?

Die angegebenen Vorteile sind alle größer als der risikolose Zins. Vereinfacht dargestellt würde eine risikolose Absicherung (vor Insolvenz des AG) jedoch nur bis zu dieser Höhe möglich sein.

Dazu müsste der AG jedoch den risikolosen Zins nutzen und zwar in deinem Namen, ohne darauf Zugriff zu haben. Wie das Sondervermögen das Wertpapiere darstellen die dir gehören. Zusätzlich trüge er aber die 'Verwaltungskosten' und den Aufschlag. Woher kommt das Geld?

 

Also erste Frage meinerseits: WIE GENAU ist das Ganze vor Insolvenz abgesichert?

Und die zweite: Kann ich es nicht selber machen.

 

 

 

LG

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morini
· bearbeitet von morini
vor 18 Minuten von Norica:

Zugegeben, ich habe keine Ahnung von einem solchen Konto. Die Frage, welche sich mir stellt ist: Was hat der AG davon?

 

Der Vorteil für den Arbeitgeber ist, ältere Mitarbeiter mit oftmals relativ hohen Gehältern abfindungsfrei loswerden zu können und, wenn überhaupt, durch jüngere Mitarbeiter mit entsprechend niedrigeren Gehältern ersetzen zu können.

 

Die heutige Strategie vieler Arbeitgeber besteht doch gerade darin, teure Altverträge durch günstige Neuverträge zu ersetzen. Gerade hierauf basieren viele Sparprogramme.

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chirlu
vor 1 Stunde von morini:

zudem später keine Motivation haben dürfte, dir eine Abfindung anzubieten, da du dein eigenes frühzeitiges Ausscheiden quasi bereits selber finanziert hast.

 

Sofern man das Guthaben bis zum Fast-Ruhestand aufbewahrt, statt vorher Auszeiten zu nehmen.

 

vor 1 Stunde von morini:

Von den ins Langzeitkonto eingebrachten Gehaltsbestandteilen werden keinerlei Beiträge an die GRV abgeführt, sodass die zu erwartende gesetzliche Rente entsprechend niedriger ausfallen wird.

 

Das ist nun Unsinn – die Beiträge werden nur aufgeschoben und fallen an, wenn das Guthaben verbraucht oder ausbezahlt wird. Es kann sogar sein, daß die Rente insgesamt höher ausfällt, z.B. weil durch die Verschiebung insgesamt mehr unter die Bemessungsgrenze kommt.

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morini
· bearbeitet von morini
vor 28 Minuten von chirlu:

 

Sofern man das Guthaben bis zum Fast-Ruhestand aufbewahrt, statt vorher Auszeiten zu nehmen.

 

Das ist nun Unsinn – die Beiträge werden nur aufgeschoben und fallen an, wenn das Guthaben verbraucht oder ausbezahlt wird. Es kann sogar sein, daß die Rente insgesamt höher ausfällt, z.B. weil durch die Verschiebung insgesamt mehr unter die Bemessungsgrenze kommt.

 

Mir ist es auch nur darum gegangen, darzustellen, welche Nachteile es haben kann, wenn man ein Langzeitkonto hat mit der Absicht, vorzeitig in Rente zu gehen. 

 

Falls man hingegen vorhaben sollte, im Laufe des Berufslebens ein "Sabbatical" bzw. eine mehrmonatige Auszeit zu nehmen, kann ein Langzeitkonto durchaus sinnvoll sein. Leider wird sowas von einigen Vorgesetzten auch heutzutage noch nicht gern gesehen, sodass man hierdurch die eigene Karriere zu gefährdet.

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OceanCloud
· bearbeitet von OceanCloud
vor 2 Stunden von rickstar:

ein AT-Verhältnis wird angestrebt.

es kommt hier wohl darauf an, ob eine Auszahlung dann erfolgt.

 

Dann wären ja die Gedankenspiele "Mitarbeiter loswerden" nicht nötig, denn das Konto gibt es dann ja evtl. gar nicht mehr, oder ?

 

 

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WOVA1

Über einen weiteren Haken bei diesen Langzeitkonten sollte man sich klar sein:

 

Wenn der AG Kurzarbeit anmeldet, sind zumindest Teile dieser angesparten Guthaben einzubringen, bevor es Kurzarbeitergeld gibt (näheres etwa hier voraussetzungen-fuer-den-anspruch-auf-kurzarbeitergeld ). 

Davon abgesehen - wenn die Aufträge ausbleiben, macht mancher AG durchaus gern Druck, doch mal bitte solche Langzeitkonten herunterzufahren. 

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chirlu

@WOVA1 – der Link führt genau zu diesem Thread hier. Ansonsten bin ich mir nicht sicher, ob die Aussage stimmt; denn nach § 96 Abs. 4 S. 3 Nr. 2 SGB III ist das ja gerade ausgeschlossen.

 

vor 3 Stunden von WOVA1:

Davon abgesehen - wenn die Aufträge ausbleiben, macht mancher AG durchaus gern Druck, doch mal bitte solche Langzeitkonten herunterzufahren. 

 

Das ist natürlich möglich.

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WOVA1
vor 14 Stunden von chirlu:

der Link führt genau zu diesem Thread hier. Ansonsten bin ich mir nicht sicher, ob die Aussage stimmt; denn nach § 96 Abs. 4 S. 3 Nr. 2 SGB III ist das ja gerade ausgeschlossen.

Der Link war der falsche - also hier nochmal Voraussetzungen für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld.  Der Schutz ist wohl an ziemlich viele Bedingungen geknüpft.

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Bolanger

Hier wurde ja schon einiges geschrieben, was ich noch ergänzen möchte, quasi als Ausgestaltungsmöglichkeit des langzeitkontos.

 

Erstmal bietet das LZK die Möglichkeit einer nachgelagerten Besteuerung, von der viele davon ausgehen, dass diese geringer ausfällt als eine aktuelle Besteuerung. Man spart in der Ansparphase am oberen Ende seiner Einkommensteuer ein und muss diesen betrag in der Auszahlphase dann mit dem Durchschnittssteuersatz versteuern. Das ist schon interessant, vor allem, wenn der Chef auch noch eine Förderung oben drauf legt.

 

Und nun zur Ausgestaltung: meist spricht nichts dagegen, sich das Guthaben in einem Störfall auszahlen zu lassen. Nur weil man ein LZK bespart hat bedeutet das nicht, dass man es entsprechend nutzen MUSS. Ich spare in der Anzahlung am oberen Ende meiner Einkommenssteuertreppe und füge das Geld inkl. der Förderung dann im Störfall wieder oben an. Wenn die Steuersätze gleich bleiben, dann hat man sich damit die Förderung zusätzlich abgeholt. Bei Einkommen über der BMG holt man sich dann sogar noch zusätzlich den AG-Anteil an der Sozialversicherung ab, da die SV-Luft gleich Null ist. Damit wird ein Störfall gerade für Gutverdiener mit Einkommen über der BMG äußerst äußerst attraktiv.

 

Auch wenn man das Guthaben zweckgemäß verwenden will muss das nicht unbedingt schlecht sein. Ich habe selbst schon miterlebt, dass Kollegen nur aufgrund eines üppig angesparten LZK um eine Kündigung herum gekommen sind. Da hat der AG dann ein komplett-paket geschnürt, in dem das LZK, eine Alterteilszeit und was weiß ich nicht was mit eingeflossen ist. Ohne das LZK hätte der AG keine Möglichkeit gehabt, den Kollegen sinnvoll bis zur Rente weiter zu bezahlen. Mit LZK klappte das.

Und auch wenn man früher aus dem aktiven Erwerbsleben ausscheiden möchte ist das LZK attraktiv. Denn vgl. mit "ich spare lieber so und finanziere davon ein paar jahre früher" zahle ich während der passiven Phase immernoch in die Rentenkasse ein und bin auch krankenversichert.

 

Die durchweg negativen Kommentare dieses Threads kann ich daher nicht verstehen. 

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Bolanger
vor 23 Stunden von chirlu:

Das ist nun Unsinn – die Beiträge werden nur aufgeschoben und fallen an, wenn das Guthaben verbraucht oder ausbezahlt wird. Es kann sogar sein, daß die Rente insgesamt höher ausfällt, z.B. weil durch die Verschiebung insgesamt mehr unter die Bemessungsgrenze kommt.

 na klar, dann zahle ich aber auch mehr ein

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Nostradamus85

Bei uns gibt es auch diese Lankzeitkonten und diese wurden erst vor kurzem überhaupt gedeckelt. Diese sind jetzt auf 4Jahre insgesamt limieriert. Bei uns ist es so, dass Sondergehälter ins LZK umgebucht werden können, diese werden aber interessanterweise als Zeit dort erfasst. Sprich, 2 Sondergehälter = Stundenbuchung wie 2 Monate arbeiten gehen. Auch das normale Gleitzeitkonto wird einmal im Jahr gekappt und mit 25% Zuschlag ins LZK verschoben.

 

Alle Gehaltserhöhungen, Tariferhöhungen usw. schlagen also unmittelbar bei mir in die Gesamtmasse an eingelagerten Stunden durch. Das ist für mich eine ausreichend gute Rendite die in der Vergangenheit so bei knapp 3-4% Steigerung pro Jahr festgemacht werden kann, wenn ich Gehaltserhöhungen usw. mit einbeziehe. Ich lagere auf einem solchen Konto derzeit um die 2800 Stunden und baue das auch fleißig weiter aus. 

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rickstar

Vielen Dank für Eure Beiträge und entschuldigt meine späte Rückmeldung.

 

Ich werde bzgl. Absicherung bei Insolvenz des AGs mal nachforschen, wie das Ganze abgesichert ist.

 

Das Thema Kurzarbeit ist bei meinem derzeitigen AG und in meiner Position sehr unwahrscheinlich (ja, haben sicher schon viele gesagt und dann kam es doch anders); dennoch werde ich auch das im Hinterkopf behalten. Und auch, wie es sich verhält, wenn ich in ein AT-Verhältnis wechsel, werde ich mal in Erfahrung bringen.

 

Sobald ich die Infos habe, melde ich mich nochmal.

 

 

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