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cpandrea

Teilfreistellung (TFS) bei Bestandprovisionen

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cpandrea

Hallo

 

 

Das BMF Schreiben vom 18 Januar 2019 hat klargestellt, dass die Teilfreistellung auch bei Bestandprovisionen anzuwenden ist.

 

Randziffer 84

Erstatten Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute ihren Kunden diese Bestands-provisionen ganz oder teilweise, stellt die Rückvergütung der Bestandsprovision wirtschaftlich betrachtet einen teilweisen Rückfluss früherer Aufwendungen dar. Es handelt sich daher um Kapitalerträge im Sinne des § 20 Absatz 3 in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Nummer 3 EStG, bei denen die Kapitalertragsteuer unter Anwendung der im Rückvergütungszeit-punkt der Bestandsprovisionen gültigen Teilfreistellungssätze einbehalten wird.“

 

Ich hätte folgende Fragen

 

1) Ich habe im Jahr 2018 Bestandprovisionen erhalten, aber einen Teil davon betrifft  das Jahr 2017, in dem das Investmentgesetz ohne TFS gültig war. Ist für die Berücksichtigung der Teilfreistellungen im Jahr 2018 nur den Zuflussprinzip maßgebend oder sollte man auf die im Jahr 2018 erhaltene Kickbacks auf 2017 bezogen, keine Freistellung berücksichtigen ?

2) im Anlage KAP Zeile 14 gibt es keine Spalte für die korrigierte Beträge. Einfach den steuerpflichtigen Betrag (Brutto minus TFS) ohne weitere Erläuterung angeben ?

 

Danke  

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cpandrea

ich versuche es wieder.  Es würde mich freuen eine kompetente Antwort zu erhalten. 

 

Danke 

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berndd
· bearbeitet von berndd

ich beschreibe mal, wie ich es sehe bzw. mache.

 

1) Die Bestandsprovisionen, die ich im Kalenderjahr 2018 erhalten habe, kommen auch in die Steuererklärung für das Jahr 2018. Unabhängig davon, ob sie sich teilweise auf 2017 beziehen. Genau so, wie bei allen anderen Ausschüttungen oder Dividenden entsprechend dem Zahlungsdatum. Ich wüsste auch nicht, wie ich die Beträge aufteilen sollte.

 

Ich sehe gerade, dass im BMF-Schreiben steht, dass der Rückvergütungszeitpunkt der Bestandsprovisionen für die Teilfreistellungssätze maßgebend ist, somit sollte mein Verfahren richtig sein.

 

2) Die Bestandsprovisionen gehören nach meiner Meinung in die Anlage KAP-INV, da es sich um Erträge aus Investmentfonds handelt.

Dort habe ich in den Zeilen 4, 5 und 8 die entsprechenden BRUTTO-Beträge, also VOR Abzug der Teilfreistellung eingetragen.

Die Bestandsprovisionen sind zwar keine Ausschüttungen (steht so als Überschrift über den Zeilen der Anlage KAP-INV), ich habe aber keine anderen passenden Zeilen gefunden.

 

Den Steuerbescheid für 2018 habe ich noch nicht erhalten, daher kann ich im Moment nicht sicher sagen, ob das Finanzamt das auch so sieht.

 

Noch eine Korrektur:

Habe mal meine Abrechnungen von Alpha-Tarif durchgesehen. In diesen steht, dass die Bestandsprovisionen über die Anlage KAP-INV zu versteuern sind.

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powerschwabe

Möchte nun auch meine Steuererklärung machen, erhalte die Bestandprovisionen von Rentablo erstattet. Allerdings sind hier die Steuerdaten falsch eingetragen so daß die flaschen Teilfreistellungen angezeigt werden. Gibt es eine Seite wo man die Daten für seine Fonds prüfen kann?

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