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Bolanger

Als Privatier selbst anstellen

Empfohlene Beiträge

Bolanger

oder so ähnlich?

 

Ich stöber schon seit einigen Wochen abends immer mal wieder im Netz zu Privatiers und wie sie ihren Status in der Praxis umsetzen. Da werden dann diverse Themen diskutiert und beschrieben wie die Krankenversicherung, Mindestzeiten für die gesetzliche Rente, andere Bedingungen für Baufinanzierungen etc. Das Thema benötigt jenseits des Vermögens und der Zahlungsströme viel Vorbereitung und Wissen, um die vielen Klippen einigermaßen gut zu umschiffen.

 

Daher frage ich mich, ob man nicht einen Großteil dieser Hürden durch eine geschickte Art des Angestellten-Verhältnisses umgehen könnte. Vielleicht eine GmbH gründen (z.B. als Dienstleister der Vermögensverwaltung) und sich dann selbst bei der GmbH mit einem kleinen Gehalt anstellen? Oder sich im eigenen Gewerbebetrieb, der z.B. der betrieb der eigenen Pv sein könnte, selbst anstellen? Auch als Privatier ist man letztlich nicht gänzlich frei, da man sich noch selbst um die Verwaltung des eigenen Vermögens kümmern sollte. Das könnte man dann doch im Angestelltenverhältnis machen?

 

So wie ich es derzeit überblicke ist es meist schwer, einen kleinen Nebenjob zu finden, den der Arbeitgeber nicht als Minijob abrechnet. Rein rechtlich sollte einem Job mit einem Gehalt von z.B. 100 EUR pro Monat mit den normalen Beiträgen zur Sozialversicherung allerdings nichts im Wege stehen.

 

Vielleicht hat sich hier schonmal jemand ähnliche Gedanken gemacht und möchte sie teilen. Ich bin gespannt.   

 

 

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chirlu
vor 10 Minuten von Bolanger:

Rein rechtlich sollte einem Job mit einem Gehalt von z.B. 100 EUR pro Monat mit den normalen Beiträgen zur Sozialversicherung allerdings nichts im Wege stehen.

 

Doch, natürlich. Du kannst nicht einfach einen Minijob als sozialversicherungspflichtig behandeln. (Für die Krankenversicherung § 7 SGB 5.)

 

Sich selbst anzustellen ist noch einmal ein Problem für sich.

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Bolanger

OK, dann eben mit einem Monatsgehalt von 500 EUR, was krankenversicherungstechnisch ein Kosten-Optimum zu sein scheint und keine Lohnsteuer mit sich bringt.

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s1lv3r

Naja, wenn du dich in deiner GmbH anstellst, kann daraus doch kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis resultieren?! Ich wüsste nicht wie das funktionieren sollte. Du könntest maximal als sozialversicherungsfreier Gesellschafter-Geschäftsführer in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.

 

Alles andere würde m.M.n ein Konstrukt voraussetzen, in dem es eben nicht deine GmbH wäre, d.h. Firmenanteile werden von einem Strohmann in der Familie gehalten, oder es gibt andere weitere Gesellschafter, so dass du zumindest von der Sozialversicherung nicht als beherrschender Gesellschafter angesehen wirst. Dann gibt es zumindest unter Umständen die Möglichkeit sich selber als normalen Arbeitnehmer zu beschäftigen (siehe auch hier).

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sedativ

Wenn du dich aus Kostengründen nicht privat versichern möchtest, kannst du als Privatier für ca. 15% deiner Einkünfte freiwilliges Mitglied einer gesetztlichen Krankenkasse werden. Dafür braucht es keine Konstrukte am Rande der Legalität.

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s1lv3r
vor 5 Minuten von chirlu:

Definitiv nicht.

Ist aber schwer zu beweisen. Gefühlt ist in jeder zweiten Kleinst-GmbH doch die Frau des Geschäftsführers mit angestellt ohne was zum Geschäftsbetrieb beizutragen. ;)

 

Tja, wenn ich es mir so recht überlege, ist man halt eigentlich auch irgendwie nicht so richtig Privatier, wenn man seinen Privatier-Status nur dadurch erhalten kann, wenn man dem Sozialstaat auf der Tasche liegt in dem man sich eine fast-kostenlose Krankenversicherung ergaunert, aber die moralische Bewertung obliegt ja jedem selber. :P

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chirlu
vor 4 Minuten von s1lv3r:

Ist aber schwer zu beweisen.

 

Das stimmt. Wobei es leichter geworden ist durch den Mindestlohn und die Aufzeichnungsvorschriften, die zu seiner Durchsetzung eingeführt wurden.

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Bolanger

Neben der Krankenversicherung gibt es ja noch eine Reihe weiterer Faktoren, die sich bei einem Privatier von einem Angestellten unterscheiden.

Da wäre die gesetzliche Rentenversicherung zu nennen. Man kann dort zwar freiwillig einzahlen, diese freiwilligen Einzahlungen werden allerdings anders verbucht als Pflichtzeiten aus einer abhängigen Beschäftigung. Ich bin mir nicht sicher, glaube aber, dass freiwillige Beitragszeiten nur unter bestimmtenm Voraussetzungen auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden.

Ich habe auch diverse Diskussionen zum Thema Immobilienfinanzierung gefunden. Wenn man als Privatier sein Vermögen breit streuen will, dann kommen auch häufig direkte Immobilieninvestments dazu. Bei einem Immobilienerwerb oder einer Anschlussfinanzierung bekommt man scheinbar oft schlechtere Konditionen, wenn man als Privatier auftritt oder als Selbständiger. Hat man hingegen ein Angestelltenverhältnis, bekommt man einfacher einen Kredit bzw. bessere Konditionen.

 

Mein Beispiel der Gründung einer GmbH mit anschließender Selbst-Anstellung sollte ja nur ein Denkanstoß sein. Man kann Gewerbetreibender sein, freiberuflich tätig, sich einen Minijob suchen, oder einen Midijob. Es gibt viele Möglichkeiten, wie man mit wenig Zeitaufwand den Status des Privatiers mit den anderen Bedingungen (s.o.) vermeiden kann. Ich habe gehofft, dass sich hier andere schonmal ähnliche Gedanken gemacht haben und diese diskutieren möchten.   

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Bolanger
vor 9 Stunden von sedativ:

Wenn du dich aus Kostengründen nicht privat versichern möchtest, kannst du als Privatier für ca. 15% deiner Einkünfte freiwilliges Mitglied einer gesetztlichen Krankenkasse werden. Dafür braucht es keine Konstrukte am Rande der Legalität.

 Tjaja, wenn ich z.B. 2000 EUR passives Einkommen habe, dann kostet die KV 300 EUR. Bei einer gering bezahlten abhängigen Beschäftigung deutlich weniger.

 

vor 10 Stunden von s1lv3r:

Alles andere würde m.M.n ein Konstrukt voraussetzen, in dem es eben nicht deine GmbH wäre, d.h. Firmenanteile werden von einem Strohmann in der Familie gehalten, oder es gibt andere weitere Gesellschafter, so dass du zumindest von der Sozialversicherung nicht als beherrschender Gesellschafter angesehen wirst. Dann gibt es zumindest unter Umständen die Möglichkeit sich selber als normalen Arbeitnehmer zu beschäftigen (siehe auch hier).

Dieses Urteil finde ich sehr interessant. Damit ist dann nämlich auch der Rand der Legalität höchst-richterlich geklärt. Etwas ähnliches müsste doch auch außerhalb einer GmbH funktionieren, z.B. bei einem Gewerbetreibenden. Wie oben schon beschrieben: der eine Bruder treibt ein Gewerbe und stellt den anderen Bruder an. Man muss dann wohl noch sicherstellen, dass das Gewerbe langfristig auch wirklich Gewinn erwirtschaftet und keine Liebhabereri ist. Also müssten zumindest die Lohnkosten tatsächlich durch Aufträge erwirtschaftet werden. Das schöne am Gewerbe wäre dann, dass man sich die Bürokratie einer GmbH sparen könnte.   

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chirlu
vor 25 Minuten von Bolanger:

Ich bin mir nicht sicher, glaube aber, dass freiwillige Beitragszeiten nur unter bestimmtenm Voraussetzungen auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden.

 

Ja, die Voraussetzung ist, daß insgesamt 18 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten vorliegen. Dann zählen Zeiten mit freiwilligen Beiträgen mit.

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Columbus83
· bearbeitet von Columbus83
vor 14 Stunden von Bolanger:

oder so ähnlich?

 

Ich stöber schon seit einigen Wochen abends immer mal wieder im Netz zu Privatiers und wie sie ihren Status in der Praxis umsetzen. Da werden dann diverse Themen diskutiert und beschrieben wie die Krankenversicherung, Mindestzeiten für die gesetzliche Rente, andere Bedingungen für Baufinanzierungen etc. Das Thema benötigt jenseits des Vermögens und der Zahlungsströme viel Vorbereitung und Wissen, um die vielen Klippen einigermaßen gut zu umschiffen.

 

Daher frage ich mich, ob man nicht einen Großteil dieser Hürden durch eine geschickte Art des Angestellten-Verhältnisses umgehen könnte. Vielleicht eine GmbH gründen (z.B. als Dienstleister der Vermögensverwaltung) und sich dann selbst bei der GmbH mit einem kleinen Gehalt anstellen? Oder sich im eigenen Gewerbebetrieb, der z.B. der betrieb der eigenen Pv sein könnte, selbst anstellen? Auch als Privatier ist man letztlich nicht gänzlich frei, da man sich noch selbst um die Verwaltung des eigenen Vermögens kümmern sollte. Das könnte man dann doch im Angestelltenverhältnis machen?

 

So wie ich es derzeit überblicke ist es meist schwer, einen kleinen Nebenjob zu finden, den der Arbeitgeber nicht als Minijob abrechnet. Rein rechtlich sollte einem Job mit einem Gehalt von z.B. 100 EUR pro Monat mit den normalen Beiträgen zur Sozialversicherung allerdings nichts im Wege stehen.

 

Vielleicht hat sich hier schonmal jemand ähnliche Gedanken gemacht und möchte sie teilen. Ich bin gespannt.   

 

 

1. Als Gesellschafter-GF bist du sozialversicherungsfrei in der GmbH angestellt. Das ändert sich nur, wenn jemand anderes Mehrheitsgesellschafter wird und du sozialversicherungspflichtig (mehr als 450 Euro Monatsgehalt) angestellt wirst.

2. Falls du über 55 Jahre alt bist, kannst du diesen Weg vergessen, dann würde höchstens noch die Mitversicherung bei z.B. deiner Frau in deren Familienversicherung gehen. Die Voraussetzungen dafür kannst du im Internet ergooglen.

3. Um eine GmbH zu gründen musst du zum Notar gehen und du musst 25k bringen. Die GmbH muss allerdings auch Gewerbe- und Körperschaftssteuer zahlen und es wäre gut, wenn die GmbH jedes Jahr einen Gewinn abwirft, nicht für dich sondern auch fürs Finanzamt, welches ansonsten stutzig werden könnte.

4. Wenn du nicht Mitglied der KVdR werden kannst, musst du auf alle Einkünfte Sozialversicherungsbeiträge bezahlen (https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/)

5. Eine geschickte Art der Anstellung gibt es nicht, entweder verdienst du mehr als 450 Euro im Monat -> sozialversicherungspflichtig angestellt oder 450 Euro (oder weniger) als Angestellter -> geringfügige Beschäftigung (sozialversicherungsfrei). Mehr ist es nicht.

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Gast240416
· bearbeitet von Cef
vor 14 Stunden von Bolanger:

Daher frage ich mich, ob man nicht einen Großteil dieser Hürden durch eine geschickte Art ....

Man sollte, wie Du es zurecht tu(h)st, versuchen immer bis zum Horizont zu schauen.

Nicht jede Umgehung der nächstliegenden Hürde ist der einfachste Weg.

Und irgendwelche Hindernisse gibt es auf jedem Weg.

 

Ich betrachte diese Hürden einfach als Hobby ...

:lol:

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Bolanger
vor 6 Minuten von Columbus83:

4. Wenn du nicht Mitglied der KVdR werden kannst, musst du auf alle Einkünfte Sozialversicherungsbeiträge bezahlen (https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/)

5. Eine geschickte Art der Anstellung gibt es nicht, entweder verdienst du mehr als 450 Euro im Monat -> sozialversicherungspflichtig angestellt oder 450 Euro (oder weniger) als Angestellter -> geringfügige Beschäftigung (sozialversicherungsfrei). Mehr ist es nicht.

Das gilt alles für eine GmbH.

 

Wie schauts denn bei einer Anstellung bei einem Gewerbetreibenden aus? Mal sehr überspitzt dargestellt: Ich eröffne ein Häkel- und Strick-Gewerbe, kaufe Wolle ein und verkaufe Topflappen und Socken. Da ich selbst nicht stricken kann, stelle ich meine Frau ein, als Produktionsmitarbeiter sozusagen. Sie bekommt ein Gehalt von 451 EUR. Solange ich mit dem Gewerbe in der Gewinnzone bleibe, müsste sowas doch auch verwaltungstechnisch einfach möglich sein. 

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Columbus83
· bearbeitet von Columbus83
vor 8 Minuten von Bolanger:

Das gilt alles für eine GmbH.

 

Wie schauts denn bei einer Anstellung bei einem Gewerbetreibenden aus? Mal sehr überspitzt dargestellt: Ich eröffne ein Häkel- und Strick-Gewerbe, kaufe Wolle ein und verkaufe Topflappen und Socken. Da ich selbst nicht stricken kann, stelle ich meine Frau ein, als Produktionsmitarbeiter sozusagen. Sie bekommt ein Gehalt von 451 EUR. Solange ich mit dem Gewerbe in der Gewinnzone bleibe, müsste sowas doch auch verwaltungstechnisch einfach möglich sein. 

Klar, dann wäre deine Frau sozialversicherungspflichtig angestellt, allerdings noch ein Tipp, statt 451 Euro lieber 460 Euro machen, das sieht für alle Beteiligten besser aus. Bei der Ausgestaltung kann dir auch ein guter Steuerberater helfen.

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dev
· bearbeitet von dev

Ich würde lieber versuchen 300 EUR mehr Rendite zu erwirtschaften.

Die KV kann man inzwischen von der Steuer absetzen.

 

https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

 

2000:30-10-_2019_08-54-58.jpg

 

1700:30-10-_2019_08-55-49.jpg

Somit zahlt der Staat schon gut 3x KV im Jahr.

Deine Durchschnittsbelastung ist kleiner als die Abgeltungssteuer, da gibt es also auch einiges zurück.
 

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chirlu
vor 39 Minuten von Columbus83:

Falls du über 55 Jahre alt bist, kannst du diesen Weg vergessen

 

Nicht unbedingt, nur falls er derzeit privat krankenversichert ist.

 

vor 29 Minuten von Bolanger:

Wie schauts denn bei einer Anstellung bei einem Gewerbetreibenden aus? Mal sehr überspitzt dargestellt: Ich eröffne ein Häkel- und Strick-Gewerbe, kaufe Wolle ein und verkaufe Topflappen und Socken. Da ich selbst nicht stricken kann, stelle ich meine Frau ein, als Produktionsmitarbeiter sozusagen. Sie bekommt ein Gehalt von 451 EUR. Solange ich mit dem Gewerbe in der Gewinnzone bleibe, müsste sowas doch auch verwaltungstechnisch einfach möglich sein. 

 

Geht, wenn sie wirklich so arbeitet. Nur: Dann ist sie versichert, aber du nicht; und du bist dann hauptberuflich selbständig, was alle diese Tricks noch einmal erschwert. Beispielsweise reicht dir dann keine 500-Euro-Anstellung mehr für eine Pflichtversicherung.

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Bolanger

Wie Cef es schon schrieb habe ich dieses Thema nicht eröffnet, um als Privatier separate Problemlösungen nach aktueller Rechtslage zu finden. Es geht eher um den allgemeinen Rundum-Schlag, was in meinen Augen ein Angestelltenverhältnis wäre. 

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dev
· bearbeitet von dev
vor 9 Minuten von chirlu:

Nicht unbedingt, nur falls er derzeit privat krankenversichert ist.

Sicher?

https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/buergerentlastungsgesetz#

 

Zitat

Die Lohnsteuer können Versicherte in der privaten Krankenversicherung so genauso verringern wie gesetzlich Versicherte.

 

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Bolanger
vor 2 Minuten von chirlu:

 

Nicht unbedingt, nur falls er derzeit privat krankenversichert ist.

 

 

Geht, wenn sie wirklich so arbeitet. Nur: Dann ist sie versichert, aber du nicht; und du bist dann hauptberuflich selbständig, was alle diese Tricks noch einmal erschwert. Beispielsweise reicht dir dann keine 500-Euro-Anstellung mehr für eine Pflichtversicherung.

Na klar... meine Frau geht weiterhin arbeiten und eröffnet nebenbei ein KFZ-Reparatur-Gewerbe und stellt mich als Mechaniker ein ;-) Dann passt es wieder

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dev
vor 1 Minute von Bolanger:

Wie Cef es schon schrieb habe ich dieses Thema nicht eröffnet, um als Privatier separate Problemlösungen nach aktueller Rechtslage zu finden. Es geht eher um den allgemeinen Rundum-Schlag, was in meinen Augen ein Angestelltenverhältnis wäre. 

Dann biste aber nicht mehr Privatier ;-)

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chirlu
vor 1 Minute von Bolanger:

Na klar... meine Frau geht weiterhin arbeiten und eröffnet nebenbei ein KFZ-Reparatur-Gewerbe und stellt mich als Mechaniker ein ;-) Dann passt es wieder

 

Dann ist sie auch hauptberuflich selbständig, und ihr Strickjob ist nicht mehr versicherungspflichtig …

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Columbus83
vor 3 Minuten von chirlu:

 

Nicht unbedingt, nur falls er derzeit privat krankenversichert ist.

Ja stimmt, nur wenn er PKV ist, da er ansonsten sowieso schon GKV ist.

vor 2 Minuten von chirlu:

 

Dann ist sie auch hauptberuflich selbständig, und ihr Strickjob ist nicht mehr versicherungspflichtig …

Nein, das stimmt nicht. Kommt auf die Einnahmensituation und die Anzahl Wochenstunden an, die sie für die jeweiligen Tätigkeiten aufbringt.

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Bolanger
vor 3 Minuten von chirlu:

 

Dann ist sie auch hauptberuflich selbständig, und ihr Strickjob ist nicht mehr versicherungspflichtig …

den Strickjob hat sie schon längst aufgegeben, weil ich das Gewerbe eingestellt habe. Da ich so ein liederlicher Arbeitgeber war hat sie danach wieder ein Angestelltenverhältnis angefangen und nebenbei das KFZ-gewerbe mit mir als Angestellten eröffnet, um es mir heimzuzahlen ;-)

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chirlu
vor 11 Minuten von dev:

Sicher?

 

Ziemlich, aber du scheinst es falsch bezogen zu haben. Bei mir ging es um die Altersgrenze 55 für Versicherungspflicht (in bestimmten Fällen), nicht um Steuern.

 

vor 7 Minuten von Columbus83:

Kommt auf die Einnahmensituation und die Anzahl Wochenstunden an, die sie für die jeweiligen Tätigkeiten aufbringt.

 

Wenn sie einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten hat (was ja Sinn des Ganzen wäre), gilt eine gesetzliche Vermutung, daß Hauptberuflichkeit vorliegt. Kann man bestimmt widerlegen, aber mit einem 460-Euro-Job eher nicht.

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dev
vor 2 Minuten von chirlu:

Ziemlich, aber du scheinst es falsch bezogen zu haben. Bei mir ging es um die Altersgrenze 55 für Versicherungspflicht (in bestimmten Fällen), nicht um Steuern.

Ups, Sorry.

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