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kleinerfisch

EUWAX II vs. XETRA Gold

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Joker_19

Im Grunde müsste doch der Broker die Steuer auf den Gewinn eingezogen haben, oder hast du dort einen Freistellungsauftrag hinterlegt? In beiden Fällen ist die Steuer dann geleistet (bzw. lag unterhalb des Pauschbetrags). Wenn du geleistete Steuer zurückerhalten willst (z. B. Pauschbetrag nicht ausgenutzt und keinen Freistellungsantrag beim Broker eingereicht), musst du das über die Steuererklärung machen.

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Boyle

Nein mein Freistellungsauftrag war bereits ausgeschöpft. Scalable Capital hat keine Steuern für den Verkauf von Euwax Gold II abgezogen.

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rotten.demin

Dann musst du die Erträge in deiner Steuererklärung angeben.

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Joker_19
vor 11 Minuten von Boyle:

Nein mein Freistellungsauftrag war bereits ausgeschöpft. Scalable Capital hat keine Steuern für den Verkauf von Euwax Gold II abgezogen.

Eigenartig. Eigentlich sind sie dazu verpflichtet, alles was über den Freistellungsauftrag hinausgeht, abzuziehen. Hast du dir das Verkaufsdokument mal angesehen? Das hat unten einen Abschnitt "Ermittlung steuerrelevante Erträge". 

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SlowHand7
vor 3 Minuten von Joker_19:

Eigenartig. Eigentlich sind sie dazu verpflichtet, alles was über den Freistellungsauftrag hinausgeht, abzuziehen. Hast du dir das Verkaufsdokument mal angesehen? Das hat unten einen Abschnitt "Ermittlung steuerrelevante Erträge". 

Nein, EUWAX Gold 2 und XETRA Gold werden steuerfrei gehandelt.

Da führt der Broker keinerlei Steuern ab.

Ebenso wie bei einigen Bitcoin-Zertifikaten.   :)

 

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chirlu
vor 50 Minuten von Joker_19:

Im Grunde müsste doch der Broker die Steuer auf den Gewinn eingezogen haben

 

Dir scheint nicht klar zu sein, dass es sich bei (u.a.) Gold steuerlich nicht um Kapitalerträge handelt, sondern um private Veräußerungsgeschäfte.

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Joker_19
vor 4 Minuten von chirlu:

 

Dir scheint nicht klar zu sein, dass es sich bei (u.a.) Gold steuerlich nicht um Kapitalerträge handelt, sondern um private Veräußerungsgeschäfte.

Scheint so B-)

 

Mir war klar, dass bei einer Haltedauer von 1 Jahr keine Steuern anfallen, war aber davon ausgegangen, dass Gewinne aus unterjährigen Verkäufen von Inhaberschuldverschreibungen Kapitalerträge seien. Man lernt nie aus.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 10 Minuten von Joker_19:

war aber davon ausgegangen, dass Gewinne aus unterjährigen Verkäufen von Inhaberschuldverschreibungen Kapitalerträge seien.

 

Für Inhaberschuldverschreibungen im allgemeinen stimmt das durchaus auch. Nur für ganz bestimmte Inhaberschuldverschreibungen, die mit einem Gut wie Gold physisch hinterlegt sind, auf das man einen Lieferanspruch hat, hat der BFH entschieden, dass sie wie das hinterlegte Gut behandelt werden. Sonst wären auch Verkäufe nach einem Jahr nicht steuerfrei.

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