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werner71

DEGIRO Jahresaufstellung als Nachweis für EkSt-Erklärung

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werner71

Hallo,

ich habe eine Konto bei einer Schweizer Bank, die gegen hohe Gebühr die Kapitalerträge (aus Aktien) nach deutschem Steuerrecht erstellt. Wegen der hohen Gebühr würde ich gerne die Bank wechseln.

 

Das Preis-/Leistungsverzeichnis von DEGIRO habe ich durchgesehen und bin ganz zufrieden damit. Dort war nur keine Jahresaufstellung (Erträge) aufgeführt. Also habe ich DEGIRO kontaktiert und sie haben mir mitgeteilt, dass sie eine solche Aufstellung nicht erstellen (?!?).

 

Hier im Forum habe ich bei einigen älteren Beiträgen gelesen, dass es sehr wohl eine "Jahresaufstellung" bei DEGIRO gibt.

 

Meine Fragen: Gibt es diese Jahresaufstellung (Erträge, einbehaltene Steuer etc.) immer noch? Falls ja, gilt diese Jahresaufstellung als Beleg für die EkSt-Erklärung, falls das Finanzamt einen Nachweis sehen will?

 

Danke, für Eure Antworten!

 

Gruß

 

Werner

 

 

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davidh

Da läufst du von einem Problem ins nächste.

Ja, die Jahresaufstellung gibt, allerdings musst du für Anlage KAP die Werte selbst berechnen (lässt sich nicht 1:1 zu übernehmen). Erklärungen gibt es im Forum zuhauf.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

die gegen hohe Gebühr die Kapitalerträge (aus Aktien) nach deutschem Steuerrecht erstellt.

Warum machst du das nicht selber anhand der Depotabrechnungen?

 

Bei DeGiro gibt es übrigens nicht mal Abrechnungen, ergo außer der Jahresaufstellung auch keine Belege.

 

Zitat

lässt sich nicht 1:1 zu übernehmen

Ich lese das natürlich auch immer wieder. Aber wie begründet sich das denn? Bei mir stimmte die Jahresaufstellung jedenfalls immer.

 

Wobei ich natürlich davon ausgehe, dass man bei DeGiro keine Fonds o.ä. hält (die auch bei inländischen Banken nicht immer korrekt bescheinigt werden), sondern Aktien - vor allem US-Werte, das kostet da nämlich praktisch keine Spesen.

 

Stefan

 

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whister
vor einer Stunde von reckoner:

Ich lese das natürlich auch immer wieder. Aber wie begründet sich das denn? Bei mir stimmte die Jahresaufstellung jedenfalls immer.

Ich weiß nicht ob das noch aktuell ist, aber ich hatte vor ein paar Jahren folgende Probleme/Fehler:

- Ausschüttungen aus dem Eigenkapital wurden beim Kursgewinn nicht korrekt berücksichtigt

- Zwangstausch in neues Wertpapier (Google->Alphabet) wurde in der Aufstellung als Totalverlust mit eingerechnet obwohl kein Verkauf erfolgte; beim Verkauf dann wurde der komplette Betrag als Kursgewinn gewertet

- Die Umrechnung von USD in EUR wurde für die Aufstellung mit einem anderen Kurs durchgeführt als mit dem tatsächlich verwendeten Kurs

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davidh
vor 1 Stunde von reckoner:

Ich lese das natürlich auch immer wieder. Aber wie begründet sich das denn? Bei mir stimmte die Jahresaufstellung jedenfalls immer.

Ich sage auch nicht, dass sie nicht stimmt. Allerdings muss man sich mit der Anlage KAP befassen, für gewisse Werte Addieren und Subtrahieren und wissen, was in welche Zeile kommt.

 

Um Gottes willen: kein Hexenwerk! Wenn man aber überhaupt keinen Plan hat, ein wenig herausfordernd schon (damit meine ich nicht zwingend den Threadersteller).

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MeinNameIstHase

Fakt ist, dass man ohne profunde Kenntnisse des Abgeltungssteuerrechts regelmäßig Probleme mit der Anlage KAP hat, wenn man die Zahlen von ausländischen Banken aus den Kontoauszügen, Kauf-, Verkauf- und Ertragsabrechnungen selbst zusammenstellen muss.** Bei 5 Titeln mag das noch händisch gehen, aber bei mehr als 20 US-Titeln, 4 Dividendentermine im Jahr, USD-/CHF-Konto und mehrere Kapitalmaßnahmen (irgendwo fusioniert oder spaltet sich immer ne Firma) wird's für den Laien unübersichtlich. Dazu kommt noch, ob die Bank für Non-US-Tax-Bürger die Quellensteuer reduziert oder nicht (Bank-Service).

**Abrechnungen erstellt jede Bank. Kann sein, dass man die nur online hat, dass sie auf den Kontoauszügen als Buchungserläuterungen auftauchen oder anders genannt werden. Zu jedem Geschäft gibt es Infos, was man für wieviel bezahlt/bekommen hat, wann es an der Börse ausgeführt wurde oder mit welchem Kurs umgerechnet wurde und wann es im Depot eingebucht wurde.

 

 

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reckoner

Hallo,

 

ich habt' natürlich recht, auskennen muss man sich bei DeGiro schon (auch wenn man nur die Jahresaufstellung überprüfen will).

Und genau deshalb hatte ich den TS gefragt warum er aktuell seine Steuererklärung nicht alleine macht. Wenn es das in der Schweiz nicht schafft dann ist DeGiro vielleicht auch nicht viel besser für ihn.

 

Zitat

**Abrechnungen erstellt jede Bank. Kann sein, dass man die nur online hat, dass sie auf den Kontoauszügen als Buchungserläuterungen auftauchen oder anders genannt werden.

Ja, so könnte man es ausdrücken. Bei DeGiro hat man eine Kontoübersicht, mehr aber nicht.

Um Fifo muss man sich beispielsweise selber kümmern. Oder darum, ob Dividenden überhaupt steuerpflichtig sind (Stichwort: Limited Partnership).

 

Stefan

 

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CyberH
vor 5 Stunden von reckoner:

Ich lese das natürlich auch immer wieder. Aber wie begründet sich das denn? Bei mir stimmte die Jahresaufstellung jedenfalls immer.

 

Wobei ich natürlich davon ausgehe, dass man bei DeGiro keine Fonds o.ä. hält (die auch bei inländischen Banken nicht immer korrekt bescheinigt werden), sondern Aktien - vor allem US-Werte, das kostet da nämlich praktisch keine Spesen.

 

Bin seit ca. 4 Jahren Kunde von Degiro. Bisher war mir die Jahresaufstellung noch nie eine wirkliche Hilfe, da Degiro lediglich die realisierte Gewinne/Verluste auf der Aufstellung ausweist. Da ich Optionen handle und Positionen auch über den 31. Dezember hinaus offen können zu versteuernde Erträge wie z.B. Verkäufe von Optionen nicht aus der Aufstellung hervor gehen.

 

Man sollte also schon die steuerrechtlichen Sachverhalt seines Handels schon gut einschätzen können und sich nicht blind der Aufstellung vertrauen. Darauf weisst Degiro aber auch klar drauf hin.

 

Es kommt also drauf an ob in einem konkreten Fall - was der Degiro-Kunde handelt und hält - die Jahresaufstellung für ihn nützlich ist. Oder nicht.

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werner71

Vielen Dank für Eure Antworten, Ihr seid echt eine große Hilfe!

Der für mich wichtigste Punkt ist: Muss ich diese Jahreserträgnisaufstellung nach Deutschem Steuerrecht  haben, wenn mein Finanzamt von mir einen Nachweis über meine Kapitalerträge fordert? Oder reichen Transaktionsbelege /Buchungen?

 

Falls nicht, würde ich meine KAP selbst ausfüllen und als Nachweis die Transaktionbelege vorhalten (die ich ja sowieso hab). Dann müsste ich nicht meinen Broker wechseln und würde einfach diese sündteuere "Erträgnisaufstellung nach Deutschem Steuerrecht" nicht mehr anfordern.

 

Falls doch, käme DEGIRO für mich nicht infrage. Dann frage ich mich allerdings, wie machen das die DEGIRO-Kunden, die schon mal einen Nachweis für das FA erbringen mussten?

An die DEGIRO-Kunden: Wurdet Ihr schon mal von Eurem FA angewiesen, zu den Angaben in der KAP einen Nachweis zu erbringen? Waren dann Transaktionsbelege/Buchungen dafür ausreichend?

 

vor 15 Stunden von reckoner:

Bei DeGiro gibt es übrigens nicht mal Abrechnungen, ergo außer der Jahresaufstellung auch keine Belege

Transaktionsbelege wird es ja wohl geben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich nach dem Kauf/Verkauf/Dividende keinen Beleg dazu erhalte. Keine Buchung ohne Beleg.

 

vor 15 Stunden von reckoner:

Warum machst du das nicht selber anhand der Depotabrechnungen?

Weil in § 43a Satz 3 EStG steht, dass  "...der Steuerpflichtige den Nachweis nur durch eine Bescheinigung des ausländischen Instituts führen..." hat. Darauf berufen sich wohl manche Finanzbeamte. Wobei mir keiner mit Sicherheit sagen kann, wie diese "Bescheinigung" auszusehen hat. Für meine EkSt-Erklärung 2018 musste ich für die Anlage KAP alle Erträgnisaufstellungen einreichen. Ich habe mit dem Oberfinanzer telefoniert, der wohl arg überforder war: Er will die Steueraufstellungen der einzelnen Institute sehen. Wobei ich nicht sicher bin, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.

 

vor 10 Stunden von reckoner:

ich habt' natürlich recht, auskennen muss man sich bei DeGiro schon (auch wenn man nur die Jahresaufstellung überprüfen will).

Und genau deshalb hatte ich den TS gefragt warum er aktuell seine Steuererklärung nicht alleine macht. Wenn es das in der Schweiz nicht schafft dann ist DeGiro vielleicht auch nicht viel besser für ihn.


Für mich wäre es kein Problem, die Steuerwerte selbst zu berechnen.

 

Gruß Werner

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 38 Minuten von werner71:

... Transaktionsbelege wird es ja wohl geben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich nach dem Kauf/Verkauf/Dividende keinen Beleg dazu erhalte. Keine Buchung ohne Beleg. ...

Nö, gibt es nicht. Da hat @reckoner / Stefan schon recht. Du hast die Buchungen auf dem Konto und gut ist. Die kannst Du Dir dann speichern oder ausdrucken oder sonst was mit tun.

 

Ich meine in einem der degiro-Threads wurde mal über Probleme mit der Anerkennung deutsche KeSt auf Dividenden von deutschen Aktien berichtet. Finde es aber leider auch gerade nicht.

 

 

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werner71
vor 9 Minuten von CorMaguire:

Nö, gibt es nicht. Da hat @reckoner / Stefan schon recht. Du hast die Buchungen auf dem Konto und gut ist. Die kannst Du Dir dann speichern oder ausdrucken oder sonst was mit tun.

:huh: Unglaublich.... vor allem, wenn dann auch noch das Finanzamt die Nettoergebnisse auf dem Kontoauszug als Nachweis akzeptiert.
Dann kann ich mir meine "sündteure Abrechnung nach Deutschen Steuerrecht" wohl sparen. 

Wenn mich dann das nächste mal das Finanzamt nach meiner Steueraufstellung fragt, schicke ich ihnen die Transaktionsbelege und vielleicht noch eine Zusammenfassung. 

 

Wenn das so akzeptiert würde, wäre ich meine Probleme los und müsste auch den Broker nicht wechseln.

@ all: Gibt es hier vielleicht jemanden, der schon mal Belege nachreichen musste?

 

 

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Taxadvisor
vor 4 Minuten von werner71:

:huh: Unglaublich.... vor allem, wenn dann auch noch das Finanzamt die Nettoergebnisse auf dem Kontoauszug als Nachweis akzeptiert.
Dann kann ich mir meine "sündteure Abrechnung nach Deutschen Steuerrecht" wohl sparen. 

Wenn mich dann das nächste mal das Finanzamt nach meiner Steueraufstellung fragt, schicke ich ihnen die Transaktionsbelege und vielleicht noch eine Zusammenfassung. 

 

Wenn das so akzeptiert würde, wäre ich meine Probleme los und müsste auch den Broker nicht wechseln.

@ all: Gibt es hier vielleicht jemanden, der schon mal Belege nachreichen musste?

 

 

Die Anrechnung der KapErtSt auf deutsche Aktien dürfte keine Problem sein, weil Abgeltungswirkung eintritt. Probelmatisch wird es nur, wenn Kapitalertragsteuer erstattet werden soll und die Erstattung höher ist als die inl. Steuerbescheinigungen. Voraussetzung der Erstattung ist grundsätzlich die Vorlage einer Steuerbescheinigung und daran scheitert es bei DeGiro, wenn die Steuerbescheinigungen vom FA angefordert werden .

 

Gruß

Taxadvisor

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Pato007
vor 18 Minuten von Taxadvisor:

Die Anrechnung der KapErtSt auf deutsche Aktien dürfte keine Problem sein, weil Abgeltungswirkung eintritt. Probelmatisch wird es nur, wenn Kapitalertragsteuer erstattet werden soll und die Erstattung höher ist als die inl. Steuerbescheinigungen. Voraussetzung der Erstattung ist grundsätzlich die Vorlage einer Steuerbescheinigung und daran scheitert es bei DeGiro, wenn die Steuerbescheinigungen vom FA angefordert werden .

 

Gruß

Taxadvisor

also dann ist es wohl besser dt. Aktien bei einem dt. Broker zu lassen. Zumindest geht man unnötigem Aufwand/ Ärger aus dem Weg. Die Anrechnung von beispielsweise DIvidenden-Zahlungen von US Werten ist aber dann kein Problem oder gibts da auch Schwierigkeiten ? Ich bin vor kurzem zu Degrio gewechselt und habe einige US Blue Chips bei denen ja auch gleich US Steuer abgeführt wird.

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JosefAckermann
· bearbeitet von JosefAckermann
Ergänzung:

Also ich kann Euch da etwas beruhigen. Habe seit 2016 ein Depot bei Degiro und habe trotz vieler US Titel, ETFs(LU/IR/US) und auch deutscher DAX und MDAX Titel bis dato noch keine Nachfragen vom FA erhalten, die nicht zu klären waren.

Im Gegnteil: Der Beamte neulich hatte sich ganz offensichtlich verrechnet - zu meinen Ungunsten - und entschuldigte sich dafür mehrmals und meinte nur lapidar" Die machen das da ein bissl anders bei DEGIRO, aber wenn mans weiß, ist es kein Problem. Bei der DEUBA ist's sehr ähnlich".

Dann war auch wieder gut.

Habe mich hier auch im Forum eingelesen, und dann gings eigentlich damit gut voran auch ohne Steuerexpertenwissen oder Berater.

Ein bissel Eigeninitative schadet ja allegemein nie im Leben! ;-)

 

Ich handele bei Degiro insgesamt einigermaßen aktiv mit ca. 700 EUR Transaktionskosten p.a.

Erträge in 2017 gehabt von 15k EUR... also schon kein Kleckerbetrag, im Sinne von durchzuwinken vom FA.

 

PS: Die ETFS sind alle steuerfreundlich lt. Bundesanzeiger. (ausschüttend).

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davidh

Ich dachte bisher, dass Degiro die Erträge sowieso dem deutschen Finanzamt melden muss. Problematisch kann es doch erst werden, wenn die Erträge z. B. wesentlich niedriger ausfallen.

Oder wird nur gemeldet, dass es diese Auslandsbankverbindung gibt?

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chirlu
vor 10 Minuten von JosefAckermann:

PS: Die ETFS sind alle steuerfreundlich lt. Bundesanzeiger. (ausschüttend).

 

Wenn du so etwas schreibst, kommt die Idee auf, daß du nicht auf dem Laufenden bist, was die Besteuerung von Fonds angeht.

 

Aber ausschüttend ist trotzdem gut, dann hast du keinen Aufwand mit der Vorabpauschale.

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JosefAckermann
vor 4 Minuten von davidh:

Ich dachte bisher, dass Degiro die Erträge sowieso dem deutschen Finanzamt melden muss. Problematisch kann es doch erst werden, wenn die Erträge z. B. wesentlich niedriger ausfallen.

Oder wird nur gemeldet, dass es diese Auslandsbankverbindung gibt?

 

Gute Frage! Da würde mich selbst die Antwort sehr interessieren!

Ich mache wirklich alles in meiner Macht stehende nach bestem Wissen, um nicht ein 2. Fall Uli H. zu werden, wundere mich aber auch wie das funktioniert bei Brokern wie IB, Trade Republic oder Degiro.

vor 2 Minuten von chirlu:

 

Wenn du so etwas schreibst, kommt die Idee auf, daß du nicht auf dem Laufenden bist, was die Besteuerung von Fonds angeht.

 

Aber ausschüttend ist trotzdem gut, dann hast du keinen Aufwand mit der Vorabpauschale.

 

Oh, jetzt hast du mich erwischt. Wie ist das zu verstehen? Was gibt's denn Neues?

 

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Fausty
vor 3 Minuten von JosefAckermann:

 

Gute Frage! Da würde mich selbst die Antwort sehr interessieren!

Ich mache wirklich alles in meiner Macht stehende nach bestem Wissen, um nicht ein 2. Fall Uli H. zu werden, wundere mich aber auch wie das funktioniert bei Brokern wie IB, Trade Republic oder Degiro.

 

 

 

Trade Republic erstellt eine Jahressteuerbescheinigung.

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davidh
· bearbeitet von davidh

Laut https://www.roedl.de/themen/selbstanzeige/informationsaustausch-finanzamt-vermoegen-straffrei und der Grafik müsste das Finanzamt also stets im Bilde sein.

Im Gegenzug haben die Finanzinstitute der anderen Vertragsstaaten entsprechende Informationen von in Deutschland steuerpflichtigen Personen an das BZSt zu melden. Das BZSt sammelt die ausländischen Daten und leitet sie zum 30. September 2017 an die zuständigen Finanzämter weiter. Die Finanzämter können dann einen Datenabgleich mit der vom Steuerpflichtigen abgegeben Steuererklärung vornehmen.

Bild3.png

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Taxadvisor
vor 11 Minuten von JosefAckermann:

 

Gute Frage! Da würde mich selbst die Antwort sehr interessieren!

Ich mache wirklich alles in meiner Macht stehende nach bestem Wissen, um nicht ein 2. Fall Uli H. zu werden, wundere mich aber auch wie das funktioniert bei Brokern wie IB, Trade Republic oder Degiro.

 

Oh, jetzt hast du mich erwischt. Wie ist das zu verstehen? Was gibt's denn Neues?

 

InvStReform 2018? Intransparent/Transparent gibt es nicht mehr, Strafbesteuerung ist weggefallen, statt Thesaurierungen ggfs. Vorabpauschalen, Teilfreistellung, keine Veröffentlichung steuerlicher Wert im BAnz etc.

 

Gruß

Taxadvisor

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

mal ein paar Anmerkungen von mir:

 

Abrechnungen DeGiro: Beim Kauf/Verkauf bekommt man auch noch eine Email "Transaktionsbestätigung", hatte ich vergessen. Nur leider stimmen die Beträge nicht mit der wirklichen Belastung überein (meine letzte Abrechnung: 2479,22 laut Email, aber 2.480,57 laut Konto - und wohlgemerkt, die Spesen sind das nicht).

Und Dividenden werden einfach aufs Konto gebucht, dort aber doch rudimentär abgerechnet (Steuern und Währungsumrechnung).

Bei DeGiro muss man auch noch wissen, dass der Kontoauszug sehr unübersichtlich ist weil es andauernd Buchungen für den Geldmarktfonds gibt. Mein Jahresauszug 2018 ist beispielsweise 18 Seiten lang, bei 9 Wertpapieren (8 US-Aktien, 1 Anleihe).

 

Meldungen an den Fiskus: Das Finanzamt bekommt niemals Beträge, sondern nur die Info, das ein Konto existiert, und im Inland ggf. die Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages (OK, das ist ein Betrag, aber der Einzige, und den hat man selbst in der Hand).

EDIT: So ist zumindest mein Kenntnisstand, auch wenn das Schaubild 2 Beiträge vor mir vielleicht etwas anders verstanden werden kann.

 

Bescheinigung: Formvorschriften gibt es nur für inländische Banken, aus dem Ausland muss praktisch alles anerkannt werden (im Extremfall muss man natürlich die Echtheit nachweisen, bei einer ordentlichen Bank würde ich das aber ausschließen). Man hört immer wieder, dass Sachbearbeiter eine formale Bescheinigung verlangen, das ist aber nicht rechtens; spätestens im Einspruchsverfahren klärt sich das in der Regel.

 

Deutsche Aktien im Ausland: Imho muss es reichen, dass man den Bezug der Dividenden nachweist, damit sind indirekt auch die abgeführten Steuern fakt - genauso läuft es ja etwa auch bei US-Werten, die Steuern werden da auch ohne offizielle Bescheinigung angerechnet.

Da hier aber Besonderheiten mit reinspielen (etwa das Dividendenstripping) würde ich trotzdem dazu raten, für deutsche Aktien auch ein inländisches Depot zu wählen - der Kostennachteil ist da auch nicht so immens (DeGiro ist beispielsweise an deutschen Börsen ähnlich teuer wie Onvista im Direkthandel).

 

Stefan

 

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Taxadvisor
vor 3 Stunden von reckoner:

Deutsche Aktien im Ausland: Imho muss es reichen, dass man den Bezug der Dividenden nachweist, damit sind indirekt auch die abgeführten Steuern fakt - genauso läuft es ja etwa auch bei US-Werten, die Steuern werden da auch ohne offizielle Bescheinigung angerechnet.

Da hier aber Besonderheiten mit reinspielen (etwa das Dividendenstripping) würde ich trotzdem dazu raten, für deutsche Aktien auch ein inländisches Depot zu wählen - der Kostennachteil ist da auch nicht so immens (DeGiro ist beispielsweise an deutschen Börsen ähnlich teuer wie Onvista im Direkthandel).

 

Stefan

 

Für die Anrechnung d'Accord (wegen der Abgeltungswirkung), aber bei der Erstattung(Günstigerprüfung, Verlustverrechnung etc.) ist eben die ordnungsgemäße Steuerbescheinigung erforderlich.

 

Gruß

Taxadvisor

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Roti
· bearbeitet von Roti
Rechtschreibkorrektur
Am 11.11.2019 um 22:08 von reckoner:

 

Um FiFo muss man sich beispielsweise selber kümmern. Oder darum, ob Dividenden überhaupt steuerpflichtig sind (Stichwort: Limited Partnership).

 

 

 

Am 26.10.2019 um 20:27 von Taxadvisor:

Das was das Finanzamt geschrieben hat, ist totaler Blödsinn. Im Ergebnis aber leider richtig...

 

Egal in welchem Depot die inländischen Dividenden erzielt werden, bleiben es inländische Dividenden. Die darauf einbehalten Steuer ist grundsätzlich auch anrechenbar auf die deutsche Steuer bzw. die Abgeltungswirkung tritt ein. Allerdings ist für die Erstattung der Steuer bei Unterschreiten der Freibeträge das Vorliegen einer ("echten") Steuerbescheinigung Tatbestandsvoraussetzung. Wenn das Finanzamt auf einer Steuerbescheinigung besteht, müsste man bei DeGiro eine Steuerbescheinigung der deutschen Lagerstelle anfordern. Das dürfte sich wegen der Kosten aber regelmäßig nicht rechnen.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

Hallo,

 

zwei Dinge (FiFo und keine Einzelabrechnungsbelege) die man sich BEVOR man zu Degiro wechselt neben der Wertpapierleihe des Depotbestands (Ausnahme Custody-Profil, dafür Dividendengebühr und keine echten Derivate) als potentieller Neukunde klar sein ;)

 

Danke reckoner und Taxadvisor für die Aufklärungen. Bei der Besteuerung von Aktiengewinnen wird immer das FIFO-Prinzip angewendet. Auch Degiro muss sich als Broker danach richten und die Gewinne entsprechend ausweisen und nicht LIFO (last in – first out) oder FIFO oder ? ...

 

Habe selbst in einem "Nachbar-Thread" hierzu wegen Degiro geschrieben:

 

Bei deutschen Aktien wird ganz normal Dividendensteuer bzw. deutsche Quellensteuer von ausländischen Anbieter Degiro erhoben, müssen die auch. Diese lässt sich aber natürlich in der Steuererklärung angeben und wird eigentlich verrechnet – wirkt also steuermindernd. Das FA kann jederzeit die einzelnen Transaktionen mittels Abrechnung belegt haben wollen, sonst keine Anrechnung oder eben gleich die Bescheinigung der deutschen Lagerstelle. Aber Einzelbelege, analog inländischen Anbietern, gibt es bei Degiro (und auch Interactive Brokers) ja nicht. 

 

 

 

Viel Erfolg.

 

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werner71

Vielen Dank für Eure rege Teilnahme und Eure Erfahrungen!

 

vor 21 Stunden von Taxadvisor:

Die Anrechnung der KapErtSt auf deutsche Aktien dürfte keine Problem sein, weil Abgeltungswirkung eintritt. Probelmatisch wird es nur, wenn Kapitalertragsteuer erstattet werden soll und die Erstattung höher ist als die inl. Steuerbescheinigungen. Voraussetzung der Erstattung ist grundsätzlich die Vorlage einer Steuerbescheinigung und daran scheitert es bei DeGiro, wenn die Steuerbescheinigungen vom FA angefordert werden .

 

Ich bin in Deutschland voll EkSt-pflichtig, habe eine Konto bei einer Schweizer Bank mit ausschließlich Schweizer Aktientitel.
Sinngemäß ist mit "Erstattung" wahrscheinlich der Antrag auf Erstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer gemeint, oder? Also, ohne Original-Steuerbescheinigung des Broker keine Rückerstattung der zuviel einbehaltenen Steuer (Schweiz 35%). Sehe ich das richtig?
Dann brauche ich die Steuerbescheinigung NICHT unbedingt für das deutsche Finanzamt? Gibt es dazu eine Rechtsnorm oder einen Fall, auf den ich im Ernstfall verweisen könnte?

 

vor 20 Stunden von JosefAckermann:

Also ich kann Euch da etwas beruhigen. Habe seit 2016 ein Depot bei Degiro und habe trotz vieler US Titel, ETFs(LU/IR/US) und auch deutscher DAX und MDAX Titel bis dato noch keine Nachfragen vom FA erhalten, die nicht zu klären waren.

Wie habt Ihr die Nachfragen geklärt? War der Finanzbeamte mit den Transaktionsbelegen zufrieden?

 

vor 20 Stunden von Fausty:

 

Trade Republic erstellt eine Jahressteuerbescheinigung.

Bei deutschen Brokern hatte ich noch nie Probleme mit der Steuerbescheinigung. Das scheint eher eine Manier der ausländischen Banken zu sein.

 

vor 19 Stunden von reckoner:

Da hier aber Besonderheiten mit reinspielen (etwa das Dividendenstripping) würde ich trotzdem dazu raten, für deutsche Aktien auch ein inländisches Depot zu wählen

Deutsche Aktien bei einem Deutschen Broker zu handeln ist auf jeden Fall sinnvoller. In meinem Fall geht es um Schweizer Aktienunternehmen, die aus Gründen (Risikomanagement) in einem Nicht-EU-Land gelagert werden sollen.

 

vor 19 Stunden von reckoner:

Bescheinigung: Formvorschriften gibt es nur für inländische Banken, aus dem Ausland muss praktisch alles anerkannt werden (im Extremfall muss man natürlich die Echtheit nachweisen, bei einer ordentlichen Bank würde ich das aber ausschließen). Man hört immer wieder, dass Sachbearbeiter eine formale Bescheinigung verlangen, das ist aber nicht rechtens; spätestens im Einspruchsverfahren klärt sich das in der Regel.

Das ist der für mich derzeit der wichtigste Punkt: Worauf berufst Du Dich bei einem Einspruch?

In § 43a Satz 3 EStG steht, dass  "...der Steuerpflichtige den Nachweis nur durch eine Bescheinigung des ausländischen Instituts führen...."   

 

 

Gruß

Werner

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Taxadvisor
vor 39 Minuten von werner71:

Ich bin in Deutschland voll EkSt-pflichtig, habe eine Konto bei einer Schweizer Bank mit ausschließlich Schweizer Aktientitel.

Sinngemäß ist mit "Erstattung" wahrscheinlich der Antrag auf Erstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer gemeint, oder? Also, ohne Original-Steuerbescheinigung des Broker keine Rückerstattung der zuviel einbehaltenen Steuer (Schweiz 35%). Sehe ich das richtig?
Dann brauche ich die Steuerbescheinigung NICHT unbedingt für das deutsche Finanzamt? Gibt es dazu eine Rechtsnorm oder einen Fall, auf den ich im Ernstfall verweisen könnte?

 

In § 43a Satz 3 EStG steht, dass  "...der Steuerpflichtige den Nachweis nur durch eine Bescheinigung des ausländischen Instituts führen...."   

 

Gemeint ist die DEUTSCHE Steuer auf dt. Aktiendividenden. Da der Abzug der Steuer Abgeltungswirkung hat, benötigt man m.E. nur dann die Steuerbescheinigung der auszahlenden dt. Stelle wenn man weniger als 25% zahlen will, also eine (teilweise) ERSTATTUNG der dt. Steuer begehrt.

 

Den § 43a Satz 3 EStG kennt mein Gesetz so nicht....

 

Gruß

Taxadvisor

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