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mabida

Einsicht in Patientenakte - Unterschied zwischen Recht nach § 630g BGB und DSGVO

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mabida

Hallo Zusammen,

nachdem mein Hausarzt mir bisher die Einsicht in meine Patientenakte "verweigert"* hat, habe ich heute nochmal einen Termin um Einsicht zu erhalten. Laut telefonischer Auskunft ist eine Einsicht (wenn überhaupt) nur bei einem Gespräch mit dem Arzt selber möglich, daher habe ich für diesen Zweck einen Termin vereinbart. Das spielt zwar keine Rolle, aber ich benötigte die Auskunft für den Abschluss einer BU. 

 

Aus folgenden Gründen habe ich Zweifel ob es problemlos klappen wird:

  • Meine Erfahrung als mir der Hausarzt beim ersten Versuch die Akte nicht geben wollte.
  • Gemäß Erzählungen von einer entfernten Bekannten, die zu einem anderen Hausarzt gewechselt ist, hat der Arzt sich geweigert, die vorliegenden Daten (Briefe von anderen Ärzten, Berichte, Diagnosen, etc.) an den neuen Hausarzt weiterzuleiten.
  • Es gibt eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Diagnosen die in der Leistungsauskunft meiner Krankenkasse von diesem Arzt stehen und dem, für was der Arzt mich behandelt hat, bzw. über das der Arzt mit mir gesprochen hat. Ich habe die Vermutung dass der Arzt über mich erheblich mehr abgerechnet hat, als ihm Zustand. 

 

Ich möchte nun heute den Arzt ganz freundlich um Kopien aller Unterlagen, die er über mich hat, bitten. Ich hoffe auch dass das so klappt. Folgende Fragen habe ich nun:

  1. Auf was habe ich alles Anrecht? Bei einem Telefonat mit der Kassenärtzlichen Vereinigung habe ich die Information bekommen, dass ich auf alles ein Anrecht hätte, außer seinen handschriftlichen Notizen. Stimmt das?
  2. Wie argumentiere ich, wenn sich der Arzt weigert die Sachen rauszugeben?
    • § 630 g BGB: Da ist es ja eindeutig geregelt dass der Arzt mit die Patientenakte kopieren muss (Verweis zu Paragraph mit kurzer Erläuterung). Mir ist aber nicht klar, was die Patientenakte alles umfasst. 
    • DSGVO: Nach der DSGVO müsste ja auch eine Auskunft möglich sein. Leider habe ich hier zu keine gute Quelle gefunden. Ich habe aber die Vermutung, dass die Auskunftsrechte nach DSGVO weitreichender sein könnten als gemäß § 630 g BGB.

           --> Der einzige klare Unterschied den ich erkenne ist, dass nach § 630 g BGB Kopien zu vergüten sind (anscheinend sind 50ct pro Blatt üblich) und gemäß DSGVO die Kopien kostenlos sein müsste?

 

 

Schoneinmal vielen Dank und viele Grüße

 

*"verweigert" mein nicht wirklich verweigert, sondern eher mich überzeugt hat, dass ich sie nicht brauche da in der Akte ja nichts drin stehen würde da ich ja sowieso fast nie dort war und höchstens mit einer Erkältung.

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Fredegar

@mabida: ich habe Dir eine PM geschickt.

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Investment_Freak

Ich bin schon der Meinung, dass Du Einsicht in Deine Patientenakte nehmen darfst. Schließlich handelt es sich um Deine Daten und nicht um die Daten des Arztes. Weiterhin muss er auch die Daten weitergeben, wenn Du den Hausarzt wechselst. 

 

Mir ist es vor Jahren mal passiert, als ich das Krankenhaus gewechselt habe. Da war die Patientenakte plötzlich beim 1. Krankenhaus nicht mehr auffindbar. Zum Glück hatten wir einen Bekannten bei dem Krankenhaus, der uns die Akte dann besorgt hat. 

 

https://www.aerzteblatt.de/archiv/77056/Medizinrecht-Die-Uebergabe-von-Krankenunterlagen-von-Arzt-zu-Arzt

 

 

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mabida
3 minutes ago, Investment_Freak said:

Ich bin schon der Meinung, dass Du Einsicht in Deine Patientenakte nehmen darfst. Schließlich handelt es sich um Deine Daten und nicht um die Daten des Arztes. Weiterhin muss er auch die Daten weitergeben, wenn Du den Hausarzt wechselst. 

 

Mir ist es vor Jahren mal passiert, als ich das Krankenhaus gewechselt habe. Da war die Patientenakte plötzlich beim 1. Krankenhaus nicht mehr auffindbar. Zum Glück hatten wir einen Bekannten bei dem Krankenhaus, der uns die Akte dann besorgt hat. 

 

https://www.aerzteblatt.de/archiv/77056/Medizinrecht-Die-Uebergabe-von-Krankenunterlagen-von-Arzt-zu-Arzt

 

 

 

Danke für deine Antwort. Und Danke für den Link!
Ja, die Lage ist ziemlich eindeutig dass mir Einsicht (+Kopien) gewährt werden müssen. Ich bin mir nur unsicher wie weit das Recht auf Einsicht geht (was davon ausgeschlossen ist) und wie ich handeln soll, falls der Arzt sich quer stellt.

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Winter70

Ich erweitere diese Frage mal.

Sofern ich eine Krankenkasse wechseln möchte, muß mir die alte Krankenkasse die Daten übergeben?

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chirlu
vor 23 Minuten von Winter70:

Sofern ich eine Krankenkasse wechseln möchte, muß mir die alte Krankenkasse die Daten übergeben?

 

Ja – auch ohne Wechsel. Klappt erfahrungsgemäß auch problemlos, bei manchen Kassen sogar direkt online. Es können allerdings ziemlich viele Seiten werden.

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mabida

@Fredegar: Danke für deinen Link (https://www.aerztekammer-berlin.de/30buerger/10_Aerztliche_Behandlung_gutes_Recht/Einsichtsrechte-in-Behandlungsunterlagen.pdf) der hat mir sehr geholfen. 
@all: Es steht außer Frage dass man das Recht auf Einsicht und Kopien hat. Mir war erstens nur nur unklar, wie weit dieses Recht geht, und zweitens unklar, wie man das Recht am besten durchsetzt (Argumentation nach BGB oder DSGVO) falls der Arzt unkooperativ ist. Falls sich hier jemand auskennt, würde es mich nach wie vor interessieren.

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Thomas_384

Schriftlich mit entsprechendem Brief wie im Internet zu finden ist Auskunft anfordern. Schicken per Einschreiben mit Rückschein. Hat bei mir bisher immer funktioniert.

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Investment_Freak

 

Am 16.11.2019 um 14:45 von Thomas_384:

Schriftlich mit entsprechendem Brief wie im Internet zu finden ist Auskunft anfordern. Schicken per Einschreiben mit Rückschein. Hat bei mir bisher immer funktioniert.

 

Dem kann ich nur zustimmen. Hat bei mir auch immer geklappt. 

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384

Jedes mal wenn man da persönlich vorständig wird oder anfangt rumzudiskutieren hört man nur was nicht geht und wie falsch man liegt.

Deswegen mit Brief, dann können die Ärzte das in Ruhe googeln ohne Ihr Gesicht zu verlieren.

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