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dreigroschenaktie

Versteuerung von Kapitalerträgen aus Fondsdepot

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dreigroschenaktie

Hallo,

 

Ich habe ein Fondsdepot (bei Ebase) in das ich monatlich einzahle (Fonds kaufe) und auch (vielleicht einmal im Jahr) kleinere Beträge entnehme (also Fonds verkaufe). Nun habe ich ein paar Fragen zur Versteuerung von Erträgen aus diesm Depot:

 

1. Werden Kapitalerträge aus so einem Depot jedes Jahre versteuert oder nur wenn ich tatsächlich Anteile verkaufe?

2. Wie berechnen sich die Kapitalerträge genau? (Ich stelle mir das relativ kompliziert vor, gerade wenn man mein eingangs beschriebenes Kauf und Verkaufverhalten berücksichtigt)

3. Gibt es Stichtage für die Berechnung?

4. Werden die (Informationen über meine) Kapitalerträge automatisch von Ebase ans Finanzamt übertragen, oder muss ich sie bei meiner Steuererklärung angeben?

5. Was passiert bei Kapitalverlust (wenn mein Fond weniger wert ist als zum Kaufzeitpunkt)?

6. Kann ich die Depotgebühr von den Kapitalerträgen abziehen?

 

Hoffe die vielen Fragen schrecken nicht ab...vielen Dank schon mal für die Antworten.

 

dga

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Nussdorf

Hallo, aus welchem Land bist du denn ?

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dreigroschenaktie

Deutschland

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mr.horeb
1. Werden Kapitalerträge aus so einem Depot jedes Jahre versteuert oder nur wenn ich tatsächlich Anteile verkaufe?

2. Wie berechnen sich die Kapitalerträge genau? (Ich stelle mir das relativ kompliziert vor, gerade wenn man mein eingangs beschriebenes Kauf und Verkaufverhalten berücksichtigt)

3. Gibt es Stichtage für die Berechnung?

4. Werden die (Informationen über meine) Kapitalerträge automatisch von Ebase ans Finanzamt übertragen, oder muss ich sie bei meiner Steuererklärung angeben?

5. Was passiert bei Kapitalverlust (wenn mein Fond weniger wert ist als zum Kaufzeitpunkt)?

6. Kann ich die Depotgebühr von den Kapitalerträgen abziehen?

 

1. kursgewinne: wenn du tatsächlich verkaufst, dividenden: bei auschüttung.

 

2. die berechnung erfolgt nach der fifo-methode: das heisst, es wird davon ausgegangen, dass die anteile verkauft werde, die du auch als letztes erworben hast. und dann gilt: einstandskurs-verkaufskurs= ergebnis (zz kosten und gebühren versteht sich)

 

3. kursgewinne sind von aktien (auch fonds) sind zZ nach einem jahr haltedauer steuerfrei. ansonsten gilt das kalenderjahr, wie bei der normalen steuer.

 

4. dafür bist du verantwortlich - das fa kann aber deine deopts einsehen, wenn sie das gefühl haben, deine angaben seien fehlerhaft oder unvollständig (oder gar nicht vorhanden *g*)

 

5. kursverluste kannst du, wenn du sie innerhalb eines jahres realisierst, mit deinen kursgewinnen im selben zeitraum gegenrechnen. so verminderst du deine steuergrubndlage.

hast du keine kursgewinne, kannst du in der steuererklärung einen verlustvortrag angeben, und mit späteren steuerpflichtigen kursgewinnen verrechnen.

 

6. ja. sämtliche kosten, auch für depotverwaltungssoftware, finanzliteratur, fahrten zur hv etc...

 

gruß

horeb

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fibo naschi
2. die berechnung erfolgt nach der fifo-methode: das heisst, es wird davon ausgegangen, dass die anteile verkauft werde, die du auch als letztes erworben hast. und dann gilt: einstandskurs-verkaufskurs= ergebnis (zz kosten und gebühren versteht sich)

 

Das stimmt meiner Meinung nach nicht ganz.

fifo heisst soviel wie "first in, first out" also die zu erst gekauften Aktien gelten auch als die zuerst verkauften.

 

Ich hatte noch nie Kursgewinne versteuert, bis die Banken diese detaillierten Bescheinigungen einführen mussten. Darin haben dann wohl die Solarworldaktien den Verdacht des Finanzbeamten erregt. Ich musste dann alle Dokumente darlegen, rückwirkend für die letzten 6 Jahre. Und peinlicherweise musste ich einen grösseren Betrag nachversteuern. Strafe gabs keine, aber ich habe auch mein "Versehen" höflich entschuldigt.

Dummstellen kann ja nichts schaden!

 

Die Gewinne zu ermitteln ist eigentlich ohne Tabellenkalkukation garnicht möglich. Je nach Umfang eine sehr zeitraubende Angelegenheit.

 

Mich würde mal interessieren, welche Banken die Ermittlung der Spekualtionssteuer übernehmen?

Zumindest die DB schafft das bisher noch nicht, der Steuerberater freut sich!

 

Es grüsst Fibo

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dreigroschenaktie

Vielen Dank für Eure Antworten!

 

also verstehe ich richtig, wenn ich Fondsanteile mindestens ein Jahr besitze, muss ich auch bei Veräußerung dieser Anteile (gemäß der FIFO Regel) keine Kapitalertragssteuern zahlen?

zum Beispiel: ich habe 15 Anteile von denen 10 schon mehr als ein Jahr in meinem Depot sind, dann kann ich 10 Anteile verkaufen und brauche eventuelle gewinne nicht zu versteueren?

 

Die Gewinne zu ermitteln ist eigentlich ohne Tabellenkalkukation garnicht möglich. Je nach Umfang eine sehr zeitraubende Angelegenheit.

...es wird einem ja nicht gerade leicht gemacht, seine Steuern korrekt zu zahlen, auch meiner Meinung nach sollten das die Banken ausrechnen (denn die haben ja sicher die nötige Software etc.) und dann an den Kunden (und nicht gleich ans FA) weiterleiten, da vielen Privatleuten sicher unklar ist, wie man das korrekt ausrechnet und so auch ihre Freistellungsaufträge nicht richtig nutzen.

 

Gruß

 

dga

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fibo naschi
· bearbeitet von fibo naschi
zum Beispiel: ich habe 15 Anteile von denen 10 schon mehr als ein Jahr in meinem Depot sind, dann kann ich 10 Anteile verkaufen und brauche eventuelle gewinne nicht zu versteueren?

 

Genau so ist es.

 

Die Banken wollten halt bisher den vorauseilenden Gehorsam verweigern und haben deshalb die Spekulationsgewinne verschleiert. Damit hatten die Kunden vor dem Finanzamt auch immer eine gute Ausrede.

Aber mittlerweile sind die Plichtangaben so detailliert, dass es mir lieber wäre, die Banken würden die Spekulationssumme gleich fertig in einem Betrag präsentieren.

 

Es grüsst Fibo

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mr.horeb
Das stimmt meiner Meinung nach nicht ganz.

fifo heisst soviel wie "first in, first out" also die zu erst gekauften Aktien gelten auch als die zuerst verkauften.

 

das stimmt natürlich! bin da durcheinander gekommen, gut dass du es richtig gestellt hast :thumbsup:

 

gruß

horeb

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Tobi82

Hallo,

 

heißt das, wenn ich über einen Sparplan Fonds kaufe, diese ein Jahr liegen lasse und dann verkaufe, ich keinen Cent steuern zahlen muss?, sprich das dem Finanzamt gar nicht mitteilen muss?

 

Gruß

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€-man
Hallo,

 

heißt das, wenn ich über einen Sparplan Fonds kaufe, diese ein Jahr liegen lasse und dann verkaufe, ich keinen Cent steuern zahlen muss?, sprich das dem Finanzamt gar nicht mitteilen muss?

 

Gruß

 

So ist es! Aber nur für die Anteile, die mindestens 1 Jahr im Depot waren. :)

 

Gruß

-man

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Tobi82
So ist es! Aber nur für die Anteile, die mindestens 1 Jahr im Depot waren. :)

 

Gruß

-man

 

Hm...merkwürdig. Hatte bis vor ner Stunde noch nen Finanzberater hier, der meinte, man müsste das nach einem Jahr noch versteuern, wenn man die verkauft.

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€-man
Hm...merkwürdig. Hatte bis vor ner Stunde noch nen Finanzberater hier, der meinte, man müsste das nach einem Jahr noch versteuern, wenn man die verkauft.

 

Der Kursgewinn ist nach einem Jahr steuerfrei. Was war das für ein Berater? :)

 

Gruß

-man

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uzf
· bearbeitet von uzf

AWD?

mfg

rausschmeissen,alle die freiwillig kommen

uzf

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€-man
AWD?

mfg

rausschmeissen,alle die freiwillig kommen

uzf

 

Ausgezeichneter Tipp! :lol:

 

Gruß

-man

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delubac
4. dafür bist du verantwortlich - das fa kann aber deine deopts einsehen, wenn sie das gefühl haben, deine angaben seien fehlerhaft oder unvollständig (oder gar nicht vorhanden *g*)

 

Stimmt nicht. Ein kleiner aber weit verbreiteter Irrtum.

 

Das FA kann sehen, OB du Depots und Konten hast. Es kann aber nicht sehen WAS du darauf hast.

 

Es kann sich allerdings "wundern" wenn du fünf Depots hast und nie irgendwas bei der Steuer angibst und dich dann mal fragen. Aber es kann nicht direkt alle Transaktionen einsehen. Was nicht heißt, dass ein Gericht das nicht anordnen könnte im Rahmen eines Verfahrens...

 

Gruß, delubac

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uzf
· bearbeitet von uzf

Pass auf DelubacDer Gehörnte

ist fast schon spruchreif.

mfg

der immer steuerehrliche und gläserne

uzf

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Nussdorf

Kommt halt nach Österreich mit eurem Geld. Wir lassen auch dafür auch in Ruhe.

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