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Mirabel

Erbschaftssteuer - Freibeträge der Eltern nutzen

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MeinNameIstHase

chirlu,

man kann die Überlegungen auf die Spitze treiben und fragen: Wie schaut's mit der Flasche Bier aus, die ich bei einem Freund beim gemeinsamen Fußball-Fernsehgucken trinke oder auf die ich in der Kneipe von Freunden eingeladen werde, weil er mal wieder mit der Runde dran ist? Oder die Tasse Kaffee beim Nachbarn mitsamt Keks? Oder das Essen, auf das die Freundin eingeladen wird? Oder die unentgeltliche Überlassung von Gegenständen (z.B. Werkzeug) im privaten Umfeld, wo der Baumarkt Mietgebühren für verlangt?


Fakt ist, dass es realitätsfern ist jede Art von Zuwendung zu erfassen. Und das ist auch mangels Relevanz dann keine Ordnungswidrigkeit, wenn sie nicht angezeigt werden. Auch nicht theoretisch. Denn die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten steht im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Verwaltungsbehörden. Es wäre ermessensfehlerhaft, wenn man für jede Bagatelle-Zuwendung eine SchSt-Anzeige verlangt und das zuständige FA dafür ein Aktenzeichen anlegen muss. Ich gehe sogar einen Schritt weiter und sage, dass es unzulässig ist, denn es berührt die verfassungsgeschützen Grundrechte (u.a. Artikel 2 mit dem Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit). Denn inhaltlich läuft das sonst auf eine Totalüberwachung hinaus.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

... die in der Praxis nicht geahndet wird.

Selbst wenn, ein Ratschlag, dass grundsätzlich nicht angezeigt werden braucht soweit man unter den Freibeträgen liegt ist trotzdem falsch.

 

Zitat

Die zuständigen FÄ blasen Dir einen Marsch, wenn Du jedes Trinkgeld (soweit überhaupt freigiebig zugewendet) dort zur Anzeige bringst.

300k sind aber kein Trinkgeld.

 

Zitat

Davon war allerdings nicht die Rede …

Und das von dir ... (du hast doch den unpassenden Vergleich mit Nikolausgeschenken gebracht).

 

Stefan

 

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chirlu
vor 15 Minuten von reckoner:

Und das von dir ... (du hast doch den unpassenden Vergleich mit Nikolausgeschenken gebracht).

 

Nikolausgeschenke werden nicht nur zwischen Eltern und Kindern ausgetauscht. Das wollte ich damit sagen.

 

Egal. Wenn ich 200000 Euro am Stück geschenkt bekäme, würde ich das vielleicht auch anzeigen, einfach zur Sicherheit; das Finanzamt könnte mir dann ja gegebenenfalls antworten, daß es auf die Mitteilung keinen Wert legt.

 

Schenkungen im vierstelligen Bereich, wie in der Realität vorgekommen, zeige ich jedenfalls nicht an. Ich führe aber eine Liste darüber, um im Falle eines Falles schnell (ohne ewig Kontoauszüge durchsuchen zu müssen) die Daten zur Verfügung zu haben.

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reckoner

Hallo,
 

Zitat


Nikolausgeschenke werden nicht nur zwischen Eltern und Kindern ausgetauscht. Das wollte ich damit sagen.

 

Ja und? Für Gelegenheitsgeschenke ist das keine Bedingung.

 

Als typisches Beispiel fällt mir die bestandene Führerscheinprüfung ein. Und da ist imho ein übliches* Auto steuerfrei, egal von wem es geschenkt wurde (Opa, Onkel 3. Grades, Nachbar u.s.w. - nur der Arbeitgeber darf es nicht sein).

 

*üblich für einen Fahranfänger, also das was vergleichbare Personen fahren

 

Zitat

Egal. Wenn ich 200000 Euro am Stück geschenkt bekäme, würde ich das vielleicht auch anzeigen, einfach zur Sicherheit;

OK, da sind wir uns ja einig.

 

Zitat

das Finanzamt könnte mir dann ja gegebenenfalls antworten, daß es auf die Mitteilung keinen Wert legt.

 

Das das kommt kann ich mir nicht vorstellen. Meine letzte Schenkungsanzeige belief sich auf ca. 19.000 Euro (Freibetrag fast ausgereizt), und vom Finanzamt hab' ich da nichts mehr gehört.

 

Stefan

 

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chirlu
vor 11 Minuten von reckoner:

Ja und? Für Gelegenheitsgeschenke ist das keine Bedingung.

 

Nein, aber …

vor 10 Stunden von MeinNameIstHase:

Nikolausgeschenke an die eigenen Kinder sind noch nicht mal "freigiebige Zuwendungen", denn das fällt unter "Unterhaltspflichten" der Eltern. Die haben schließlich einen Ermessensspielraum, wie sie für ihre "Kleinen" sorgen.

… das Argument entfällt dann.

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Mirabel

@MeinNameIstHase: Danke. Das hilft. Meint ihr, dass jeweils 5000€ zu Weihnachten und Geburtstag Gelegenheitsgeschenke überschreiten. "In weiten Teilen der Bevölkerung" ist dies eher nicht üblich. Mein Vater ist aber vermögend. 

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Mirabel

Gibt es irgendwo ein Erbschaftsstuer als google sheet oder excel sheet? Da die Freibeträge ja jährlich "nachwachsen" und bei mir Schenkungen innerhalb des Freibetrags in untersch. Jahren erfolgten, weiss ich zur Zeit nur grob, wie hoch mein Freibetrag ist.

 

Ich möchte dem Finanzamt gleich meine Schnekungen per Schenkungssteuerklärung melden (und nicht formlos). Die Informationen sind praktisch identisch. Wisst ihr, ob & wann ich vom Finanzamt eine Bescheid bekomme, wenn ich mich noch im Feibetrag befinde?

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MeinNameIstHase
vor 15 Stunden von Mirabel:

@MeinNameIstHase: Danke. Das hilft. Meint ihr, dass jeweils 5000€ zu Weihnachten und Geburtstag Gelegenheitsgeschenke überschreiten.

Offensichtlich nicht wirklich, sonst würdest du jetzt nicht fragen. ;) 5000 Euro als Weihnachtsgeschenk oder Geburtstagsgeschenk sind nicht das Problem, sofern man sich zu den Gut-Situierten zählt.

vor 15 Stunden von Mirabel:

Da die Freibeträge ja jährlich "nachwachsen"

Das Thema jährliches "nachwachsen" hatten wir an anderer Stelle schon. Sowas gibt es nicht, das funktioniert anders mit Vorschenkungen. Ich werde mich da nicht wiederholen.

vor 15 Stunden von Mirabel:

per Schenkungssteuerklärung melden (und nicht formlos)

Bei der SchSt musst du unterscheiden zwischen "anzeigen" und "Steuererklärung. Die Anzeige ist formlos. Eine Steuererklärung gibt man nur nach Aufforderung ab, wenn das FA die "Anzeige" erhalten hat und der Meinung ist, das sei nötig.

 

Das hat praktische Gründe. Denn eine "Anzeige" wirkt im Regelfall für alle Beschenkte: "Mein Vater hat mir und meiner Schwester zu Weihnachten dies und das geschenkt", damit erledigst du das für Deine Schwester gleich mit. Die müsste erst widersprechen, falls das FA sich meldet, dass sie damit nicht einverstanden ist.

 

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Brezensepp
· bearbeitet von Brezensepp

Hallo zusammen,

ich wollte mich hier an das Thema noch mal dranhängen, da meine Verlobte und ich folgendes Problem haben:

Situation: Sie bekam einige wertvolle Geschenke von ihren Eltern in der Vergangenheit und hat vergessen das erste ans FA zu melden, natürlich wollen wir aber 100% steuerehrlich sein und möglichen Ärger mit dem FA vermeiden:

  1. 2019 2 Lebensversicherungen überschrieben (in die sie selbst nun einzahlt und die 2024 fällig werden): damals ca. 2 x ~100.000€ je Elternteil; nicht an FA gemeldet!
  2. Dezember 2021 Altdepot: ~300.000€; werden wir demnächst ans FA melden
  3. Geplant für März 2022 weiteres Depot: ~150.000€; werden dir dann auch ans FA melden
  4. 2023 Bargeld ~100.000€; natürlich dann ebenfalls melden

 

Nun meine 4 Fragen:

  • Alle diese Depots/Konten liefen gleichberechtigt auf beide Elternteile und beide haben auch ungefähr gleichviel eingezahlt. Gehe ich richtig in der Annahme, dass in diesem Fall der Schenkungsfreibetrag 2 x 400.000€ = 800.000€ ist?
  • Leider haben wir 1.) damals nicht gemeldet, trotzdem ist aktuell noch kein Steuervorteil entstanden. Unser Plan war nun mit den aktuellen Schenkungen diese erste Schenkung einfach ebenfalls zu erwähnen um 100% transparent zu sein? Könnten uns hier aufgrund des Versäumnisses Probleme erwarten?
  • Kleine Zusatzfrage: bezieht sich die 10-Jahre-Frist dann auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Schenkung (2019) oder auf den Zeitpunkt der Meldung (2022)?
  • Wenn die Antwort auf meine erste Frage "richtig" ist, entstehen doch eigentich keineerlei steuerliche Belastungen, oder?

 

VIelen Dank schon einmal für jegliches Feedback!

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 22 Minuten von Brezensepp:

Lebensversicherung überschrieben

da sehe ich Probleme:

Die Rechte aus einer Versicherung stehen im Erlebensfall dem Versicherungsnehmer zu. Waren bei Abschluß der Versicherung beide Elternteile gemeinsam Versicherungsnehmer? Wenn nicht, hat nur eine(r) die LV verschenkt. Schenkungssteuerlich relevant ist i.ü. der Rückkaufswert zum Schenkungszeitpunkt.

Offen bleibt, ob die Versicherung das nicht an das Finanzamt meldete.

 

Im übrigen: Schon bei der Anzeige einer Schenkung und auch bei der Schenkungserklärung wird im Vordruck nach Zuwendungen in den vergangenen 10 Jahren gefragt.

Anzeige_einer_Schenkung_30.08.19ges.pdf

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Könnten uns hier aufgrund des Versäumnisses Probleme erwarten?

Normalerweise nicht, solange keine Steuern fällig geworden wären.

Es ist auch durchaus üblich, kleinere Beträge nicht zu melden (das will das Finanzamt auch gar nicht). Aber wenn sich das dann gehäuft hat muss man irgendwann mal alles nachholen, kein Problem.

Wobei ich 6-stellige Summen nicht mehr als Kleinigkeiten betrachten würde. Mein Rat war schon immer, dass man so ungefähr beim Erreichen des halben Freibetrages anzeigen sollte.

 

Was bei unterlassener Anzeige für Probleme kommen können zeigt ein anderer Thread. Dort wurde gefragt, wie man beim Verkauf von geschenktem Gold die abgelaufene Spekulationsfrist nachweisen kann - mit einer Anzeige der Schenkung könnte man das problemlos.

 

Zitat

Kleine Zusatzfrage: bezieht sich die 10-Jahre-Frist dann auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Schenkung (2019) oder auf den Zeitpunkt der Meldung (2022)?

Auf den der Schenkung.

 

Stefan

 

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Brezensepp

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Anmerkungen und Hinweise! Aufgrund dieser habe ich soeben meinen ersten Post noch mal etwas präzisiert (waren tatsächlich 2 Versicherungen zu je 100k, zusätzlich war das Altdepot doch deutlich größer). 

 

Die Depots waren/sind aber tatsächlich Gemeinschaftsdepots der Eltern: wenn diese nun komplett überschrieben werden gilt dann der Freibetrag von 2 x 400.000?

 

Liebe Grüße! 

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MeinNameIstHase

Eine Nachmeldung ist immer sinnvoll. Damit beendet man auch den Versuch einer Hinterziehung, auch wenn die Schenkung selbst noch nicht zu einer SchSt-Festsetzung geführt hätte (wg. Freibeträgen), sondern dies vielleicht zukünftig erst im Zusammenspiel mit weiteren Schenkungen/Erbschaften geschieht (binnen 10 Jahre).

 

Unabhängig sollte man prüfen, ob die Schenkung nicht auch als Gelegenheitsgeschenk beurteilt werden kann. 

 

Bei der Berechnung rechnet man nicht die Freibeträge doppelt, sondern stellt je eine Schenkungsrechnung für jeweils einen Schenker auf:

Schenkungen vom Vater ... (Hälftiges Depot)

Schenkungen von der Mutter ... (Hälftiges Depot)

Schließlich sind es getrennte Schenkungsvorfälle, einmal von der Mutter, einmal vom Vater.

Nicht gemeldete, aber meldepflichtige Schenkungen ... damit fängt die steuerliche Verjährungsfrist halt nicht an. D.h. noch Jahrzehnte später kann das FA den Fall steuerlich aufgreifen. Aber was bei pünktlicher Meldung steuerfrei gewesen wäre, wird deshalb nicht steuerpflichtig. Und falls der Fall damals steuerpflichtig war, gibt es Jahrzehnte später typisch das Problem, dass man schätzen muss, weil nichts dokumentiert ist. Und wenn das FA schätzt, dann meist zu seinen Gunsten und das dann im Rahmen einer Hinterziehungsermittlung. Dazu kommen noch die Hinterziehungszinsen, die dann u.U. höher als die Steuer selbst sind.

 

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Brezensepp

Verstehe, macht Sinn und wird berücksichtigt, vielen Dank!

 

Gelegenheitsgeschenk: ich vermute, dass die Beträge hier einfach zu hoch sind? 

Wäre interessant zu wissen ob sowas unter Superreichen (>100 Mio) noch als Gelegenheitsgeschenk durchgehen würde oder ob das FA hier direkt kappt.

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MeinNameIstHase

Also wenn Elon den Cptn. Kirk auf einen Weltraumflug einlädt, der normal 5 Mio oder mehr kostet, ist das ein Gelegenheitsgeschenk ... weil er es kann.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Gelegenheitsgeschenk: ich vermute, dass die Beträge hier einfach zu hoch sind? 

Eigentlich muss das schon bei der Schenkung feststehen. Also, was war die Gelegenheit?

 

Das beste Beispiel ist imho eine Hochzeit, gerade da sind auch höhere Geschenke üblich.

Die Geburt eines Kindes geht sicher auch (zur Finanzierung des Familienvans, oder dem Ausbau des Dachgeschosses).

 

Zitat

Also wenn Elon den Cptn. Kirk auf einen Weltraumflug einlädt, der normal 5 Mio oder mehr kostet, ist das ein Gelegenheitsgeschenk 

Ich kann mir auch vorstellen, dass das Betriebsausgaben sind (und damit im Gegenzug beim Captain steuerpflichtige Einnahmen). Schließlich war das Ganze doch eine Werbeaktion (er hat ihn doch nicht mitgenommen weil es ein alter Kumpel ist, sondern weil es damit noch mehr Berichterstattungen gab - Leistung und Gegenleistung eben). :-*

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase

Stefan, 

erklär mir mal, welche Einnahmen William Shatner hatte ... und was er dafür denn zu leisten gehabt hätte.
Das mag bei anderen Auftritten vielleicht üblich sein, dass Prominenz für Auftritte eine Gage erhalten. Ich vermute hier, der flog privat und war happy, dass er eingeladen wurde. Dass das nebenbei ein mediales Ereignis ist, liegt in der Natur der Sache. Wäre eine Kunst gewesen, das zu verhindern.

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reckoner

Hallo,

 

die Abgrenzung ist sicher nicht einfach (daher hatte ich auch nicht geschreiben, dass es so sei, sondern nur, dass ich es mir vorstellen kann).

 

Zitat

welche Einnahmen William Shatner hatte

Na die 5 Mio. Wir müssen doch nicht darüber reden, dass Leistungen nicht unbedingt in Geld ausgeglichen werden müssen.

Konkret: Wenn du mitfliegst und das medienwirsam verkaufst, dann ist es gratis, win win (oder eben Leistung und Gegenleistung).

 

Bei normalen Teilnehmern wäre das sicher kein Einkommen gewesen selbst wenn sie nachher Interviews gegeben hätten (die geben sie ja wegen dem Flug, nicht wegen ihrer Person).

Bei Prominenten sieht es imho aber anders aus, und zwar weil sich das Medieninteresse dadurch gezielt noch weiter erhöhen lässt.

Außerdem müssen normale Teilnehmer ja bezahlen (laut #41), das zeigt doch ganz klar, dass es etwas anderes ist.

 

Zitat

Dass das nebenbei ein mediales Ereignis ist, liegt in der Natur der Sache.

Wieso nebenbei? Das war doch wohl der einzige Grund - genauso wie damals der Tesla im All.

 

Stefan

 

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