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Steuerneuling

Trotz Nachlesens offene Fragen zur Degiro-Steuererklaerung

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Steuerneuling

Hallo Leute,

 

Nachdem ich mir nun viele Threads zum Thema deutsche Steuererklaerung ueber ein Degiro Konto durchgelesen habe, habe ich immer noch einige Fragen. Ich hoffe, ihr koennt sie mir beantworten.

 

Meine Situation: Im Fruehjahr 2018 habe ich dort ein Konto eroeffnet und im Verlaufe des Jahres nur mit an der Nasdaq oder der Nyse gehandelten Aktien gehandelt. Im Gesamtergebnis bis Ende 2018 stand ein -430 Euro brutto, abzueglich Kontogebuehren -465 Euro. Alle Positionen am Jahresende verkauft.

 

Hatte ansonsten als Kapitalertraege in 2018 nur Zinseinkuenfte von inlaendischen Banken.

 

1. Nur zur Sicherheit: wenn ich mit meinen Kapitalertraegen aus dem Degiro Konto und von inlaendischen Banken (Zinsen etc.) unter den 801 Euro liege und auch sonst nicht zur Abgabe einer Steuererklaerung (nichtarbeitender Student) verpflichtet bin, muss ich nicht meine Investmenttaetigkeiten gegenueber dem Finanzamt in einer Steuererklaerung deklarieren, richtig ?

 

2. Seit Anfang 2019 habe ich ein Depot bei einem inlaendischen Broker und nutze den nur fuer thesaurierende ETF-Sparplaene. Ausserdem fallen weiter Zinsen bei inlaendischen Banken an.

Ich habe im Kalenderjahr 2019 bei Degiro wieder fast ausschliesslich mit an der Nasdaq oder der Nyse gelisteten Aktien gehandelt.

Einzige Ausnahme: Anfang September 2019 habe ich einen physisch replizierenden, thesaurierenden Ishares ETF mit irlaendischer ISIN ueber Xetra gekauft.

Ich habe nun alle Positionen meines Degiro Kontos gestern verkauft, weil ich fuer mich begriffen habe, dass der Steueraufwand als Neuling und die Gefahr, Fehler zu machen einfach zu gross sind.

 

Ich werde wohl bezogen auf alle inlaendischen und auslaendischen Kapitalertraege in 2019 mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit unter den 801 Euro liegen (nehmen wir das mal an).

Hierin sind auch schon die nichtausgeschuetteten Brutto-Dividenden aller thesaurierenden ETFs enthalten.

 

Wenn ich meine KAP- Steuererklaerung ueber 2019 mache, wie muss ich dabei die thesaurierten Ausschuettungen des Degiro-ETF angeben? Es duerften eine Ausschuettung im September und eine im Dezember angefallen sein (wobei ich letztere ja nicht mehr erhalten werde). Ich verstehe auch das mit der Vorabpauschale ueberhaupt nicht, was muss ich hierwegen tun?

 

Kann ich nicht einfach in der KAP Zeile 15 den Gewinn aus dem Verkauf des ETF mit bei den Gesamtgewinnen angeben und gut ist?

 

3. Muss ich bei den thesaurierten Ausschuettungen der ETFs beim inlaendischen Broker noch irgendwas beachten bei der Steuererklaerung?

 

 

Vielen Dank und liebe Gruesse

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Cai Shen

Auch auf die Gefahr hin, dass ich gleich wieder eins auf den Deckel bekomme (und danach nie wieder zu Steuerthemen schreibe):

 

vor 5 Stunden von Steuerneuling:

im Verlaufe des Jahres nur mit an der Nasdaq oder der Nyse gehandelten Aktien gehandelt. Im Gesamtergebnis bis Ende 2018 stand ein -430 Euro brutto, abzueglich Kontogebuehren -465 Euro.

 

Das sind Aktienverluste, die nur mit Aktiengewinnen (im gleichen Jahr) verrechnet werden können. 

Zur Verrechnung in Folgejahren müsste man eine Steuererklärung erstellen und die Verluste gegenüber dem Finanzamt deklarieren. 

Die Aktienverluste mit sonstigen Kapitalerträgen zu verrechnen und die Gesamtsumme mit dem Freibetrag zu verrechnen wäre falsch. 

2018 dürfen die Zinserträge nicht über 801 € liegen. 

 

2) Wie 1. Aktiengewinne mit Aktienverlusten verrechnen und dann den Rest in einen Topf. 

 

3) Die Vorabpauschale für 2019 kommt nur zum tragen

- wenn die Fonds über den Jahreswechsel 19/20 gehalten werden

- Kursgewinne vom 1.1. - 31.12. aufgetreten sind

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chirlu

Und was ein Fonds intern an Dividenden kassiert und thesauriert, ist völlig egal.

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Cai Shen

... seit 2018, genau dazu ist die Vorabpauschale eingeführt worden. 

Man muss nicht mehr lückenlos nachweisen, was unterjährig im Fonds an ausschüttungsgleichen Erträgen angefallen ist. 

Lediglich um von der Teilfreistellung zu profitieren, sollte die Fondsgesellschaft ausweisen, welche Anlagestrategie verfolgt wird. 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

 

Das sind Aktienverluste, die nur mit Aktiengewinnen (im gleichen Jahr) verrechnet werden können. 

Zur Verrechnung in Folgejahren müsste man eine Steuererklärung erstellen und die Verluste gegenüber dem Finanzamt deklarieren. 

Die Aktienverluste mit sonstigen Kapitalerträgen zu verrechnen und die Gesamtsumme mit dem Freibetrag zu verrechnen wäre falsch. 

2018 dürfen die Zinserträge nicht über 801 € liegen.

 

 Alles korrekt.

 

Wenn die Zinserträge auch alleine unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen dann muss auch keine Steuererklärung abgegeben werden (jedenfalls keine Anlage KAP), die Aktienverluste würden dann aber untergehen.

 

Stefan

 

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Roti
· bearbeitet von Roti
vor 9 Stunden von Steuerneuling:

...

 

Meine Situation: Im Fruehjahr 2018 habe ich dort ein Konto eroeffnet und im Verlaufe des Jahres nur mit an der Nasdaq oder der Nyse gehandelten Aktien gehandelt. Im Gesamtergebnis bis Ende 2018 stand ein -430 Euro brutto, abzueglich Kontogebuehren -465 Euro. Alle Positionen am Jahresende verkauft.

 

Hatte ansonsten als Kapitalertraege in 2018 nur Zinseinkuenfte von inlaendischen Banken.

 

1. Nur zur Sicherheit: wenn ich mit meinen Kapitalertraegen aus dem Degiro Konto und von inlaendischen Banken (Zinsen etc.) unter den 801 Euro liege und auch sonst nicht zur Abgabe einer Steuererklaerung (nichtarbeitender Student) verpflichtet bin, muss ich nicht meine Investmenttaetigkeiten gegenueber dem Finanzamt in einer Steuererklaerung deklarieren, richtig ?

 

...

 

 

Hallo,

 

hoffe auch "keine auf den Deckel zu bekommen" (Cai Shen) und zu deiner Frage 1.) soweit ich weiss sobald ein ausländisches Depot geführt wird ist man schon verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben (FA hat da keine Kontoabfragemöglichkeit ins Ausland analog Inland); zudem findet ein automatischer Informationsaustausch (AIA) zwischen den Staaten statt.

 

Viel Erfolg.

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Norica
vor 13 Stunden von Steuerneuling:

...

 

Im Gesamtergebnis bis Ende 2018 stand ein -430 Euro brutto, abzueglich Kontogebuehren -465 Euro.

 

...

 

Was ist mit Kontogebühren gemeint?

Nach meinem Wissen können Kontogebühren, so es Gebühren für die Kontoführung sind, doch schon ewig nicht mehr verrechnet werden oder? :unsure:

 

 

 

LG

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Steuerneuling

Vielen Dank für die Antworten.

Also fasse ich zusammen:

   

4. Ich verrechne immer inlaendische und ausländische Aktiengewinne miteinander, inlaendische und ausländische Zinsen miteinander etc. und sobald 

    entweder eine dieser Summen über 801 Euro liegt oder alle diese Summen zusammen über 801 Euro liegen, dann muss ich alleine schon deshalb eine Steuererklärung abgeben?

 

5. Zum Degiro-ETF, den ich September 2019 - vorgestern hatte:

   Danke Cai Shen fuer deine Antwort. 

   Ich verstehe noch nicht, was du mit ,,- Kursgewinne vom 1.1. - 31.12. aufgetreten sind" meinst. 

   Die Vorabpauschale fuer 2019 fällt also nur an, wenn ich den ETF vom 01.01.2019 (00:00 Uhr) - 31.12.2019 (23:59 Uhr) gehalten habe und nun auch über den Jahreswechsel 2019/2020 hinaus halte ?

 

6. Ich erhalte also keine Kapitalerträge von meinen thesaurierenden ETFs beim inländischen Broker und habe auch keine von dem DEGIRO-ETF bekommen, die ich nun in einer Steuererklärung angeben müsste, richtig?

   Sondern bei Verkauf einfach in Zeile 15 der KAP eintragen?

 

7. @Roti: Ich habe mit meinem Finanzbeamten gesprochen und er meinte, ein negatives Ergebnis bei einem Auslandsbroker muesste fuer sich alleine genommen sicher nicht deklariert werden in einer Steuererklärung und es wäre nur vorteilhaft wegen Verlustfeststellung zur Verrechnung mit den Folgejahren.

 

8. @Norica: Bei degiro heisst es in der Jahresuebersicht : ,,Rendite vor dem Abzug von Kosten und Gebuehren"bzw.,,Rendite nach dem Abzug von Kosten und Gebuehren". Es handelt sich v.a. um Transaktiosgebuehren und Waehrungstauschgebuehren (du musst ja erst Dollar kaufen, um an Nyse oder Nasdaq zu handeln).

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 27 Minuten von Steuerneuling:

 Die Vorabpauschale fuer 2019 fällt also nur an, wenn ich den ETF vom 01.01.2019 (00:00 Uhr) - 31.12.2019 (23:59 Uhr) gehalten habe und nun auch über den Jahreswechsel 2019/2020 hinaus halte ?

Genau!

Wobei der Kaufzeitpunkt irrelevant ist. Er kann auch der 30.12. 00:52 h sein, dann ergibt sich eine niedrigere Vorabpauschale.

Denn wenn du am 31.12. um 23.58 h :Dverkaufst, wird endgültig steuerlich abgerechnet (Verkaufserlös - Kosten - Einstand - [bereits versteuerte Vorabpauschalen]). Dann ist eben "Vorab" vor einem späteren Verkauf mehr nötig.

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chirlu
vor 35 Minuten von Steuerneuling:

Ich verrechne immer inlaendische und ausländische Aktiengewinne miteinander, inlaendische und ausländische Zinsen miteinander etc. und sobald 

    entweder eine dieser Summen über 801 Euro liegt oder alle diese Summen zusammen über 801 Euro liegen, dann muss ich alleine schon deshalb eine Steuererklärung abgeben?

 

Du kannst auch Aktiengewinne mit sonstigen Verlusten verrechnen, nur nicht umgekehrt.

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MeinNameIstHase

Hi Steuerneuling,

DEGIRO kennt keine Kontoführung für Bargeldmittel (Girokonten, Sparkonten).

 

Zitat

Quelle Webseite DEGIRO:

DEGIRO findet es wichtig, dass Kunden verstehen, wie genau die Struktur mit Geldmarktfonds funktioniert. DEGIRO ist keine Bank, sondern ein Investmentunternehmen. In den Niederlanden dürfen Investmentunternehmen kein Geld von Kunden halten. Wenn Sie bei DEGIRO Kunde werden, geben Sie deshalb den Dauerauftrag, Geld in einem Geldmarktfonds anzulegen. 

 

Das führt dazu, dass man beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren nach dt. Steuerrecht immer von einem Tausch spricht. Man kauft nicht gegen Geld, sondern man Tauscht "Geldmarktfonds" in "Wertpapiere" bzw. umgekehrt. 

 

Folge ist, dass jeder Kauf oder Verkauf  von Wertpapieren immer auch einen zweiten Verkauf/Kauf entpsprechender Geldmarktfondsanteile bewirkt. Und die sollten auch erfasst werden. Je nach Situation entstehen da Kursgewinne aufgrund der Geldmarktverzinsung oder der Währungsschwankungen.

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Steuerneuling
· bearbeitet von Steuerneuling

Bitte um Berichtigungen:

 

1. KAP-Anlage: Das bedeutet, ich bin zum Einreichen der KAP-Anlage für ein Kalenderjahr verpflichtet (in meinem Fall flossen mir zu nur Erträge aus Zinsen, Dividenden, Aktien-verkaeufen und einem ETF-VErkaeuf), wenn

 

- Das Gesamtergebnis aus dem Topf Zinsen/Dividenden bei inländischen und ausländischen Instituten den Freibetrag übersteigt und/oder

- Das Gesamtergebnis aus dem Topf Aktien/ETFs bei inländischen und ausländischen Instituten verrechnet mit dem Gesamtergebnis aus dem Topf Zinsen/Dividenden bei inlaendsichen und ausländischen Instituten den

   Freibetrag übersteigt. Frage: Zählt man hier die Bruttodividende, oder die Nettodividende, der bereits 15% ausländische Quellensteuer abgezogen wurden?

 

2. Muss ich die Anlage KAP-INV einreichen und falls ja fuer was ? 

    (hatte ja nur einen ETF bei Degiro Haltedauer Anfang September 2019 - 18.12.2019 und einige ETF bei einem inlaendischen Broker Haltedauer März 2019 - in ferner Zukunft. Alle mit irlaendischer ISIN).

    So, wie ich das jetzt verstanden habe, kann ich den Degiro-ETF einfach in KAP Zeile 15 packen (u.a. da keine Vorabpauschale anfällt) und alles steuerliche fuer meine über den Inlandsbroker gekauften ETF übernimmt dieser?

    

3. Danke fuer den Hinweis zu den Geldmarktfonds, das war mir bereits bekannt. Wer bei Degiro ist, weiss, dass die in der Jahresbericht auf Seite 4 aufgeführten ,,Realisierte Gewinne/Verluste je Produkt und dazugehörige Transaktionsgebühren"nicht korrekt die tatsächlichen Ergebnisse der jeweiligen Produkte Wiederspiegeln. Dazu muss man anscheinend selbstständig die Transaktionen durchrechnen.

    Die ausgewiesene Jahresgesamtrendite im Dokument ,,Jahresberichte zu Kosten und Gebühren"unter dem Punkt ,,2. Kumulative Auswirkungen von Kosten und Gebühren auf Rendite"bei ,,Rendite nach dem Abzug von Kosten und Gebühren (netto)" stimmt dann aber doch.

 

Ich wuerde davon ausgehend also die KAP so ausfüllen:

 

Zeile 14: 0

Zeile 15:

Topf 1 (+Aktienverkaufsgewinne inklusive aller Transaktionskosten, also auch Waherungsumrechungskosten + Aktienverkaufsverluste inklusive aller Transaktionskosten, also auch Waherungsumrechungskosten + Verkaufsgewinne USD Cash Fund + Verkaufsgewinne Euro Geldmarktfonds - Spesen aus Einrichtung Handelsmodalitäten + Degiro Kulanz/Kompensation ) + 

Topf 2 ( +Nettodividenden (brutto abzüglich 15% Quellensteuer) + Kompensation euro Geldmarktfonds + USD Cash Fund Ausschüttungen )

= Jahresgesamtrendite Netto - Ergebnis der am Jahresende gehaltenen Positionen 

 

Wie gesagt, stimmen die von Degiro aufgeführten Ergebnisse fuer ,,Realisierte Gewinne/Verluste je Produkt und dazugehörige Transaktionsgebühren" nicht. Auch nicht fuer den USD Cash Fund und den Euro Geldmarktfonds. Die kann man dann doch aber einfach ueber die Gleichung Nachrechnen (weil alle anderen Angaben seitens Degiro stimmen)?

 

Zeile 16: Aktienverkaufsgewinne inklusive aller Transaktionskosten, also auch Waherungsumrechungskosten

Zeile 17: 0 (da keine Zinsen gezahlt, keine Anleihe oder Zertifikate gehandelt)

Zeile 18: Aktienverluste inklusive aller Transaktionskosten, also auch Waherungsumrechungskosten

Zeile 19: 0

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MeinNameIstHase

Hallo Steuerneuling:
Hier kannst du nachlesen, was wohin in den Anlagen zur ESt-Erklärung gehört:

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/772095/

 

zu 1: Die ist immer dann auszufüllen, wenn man am Ende noch Steuern auf Kapitalerträge nachzahlen muss, wenn Kirchensteuern nachzuzahlen sind oder wenn der Sparerpauschbetrag durch Freistellungsaufträge bei der "falschen" Bank noch nicht aufgebraucht wurde, aber für andere Kap-Erträge aufgebraucht werden soll oder man von der Günstigerprüfung profitieren will. Faktisch immer dann, wenn man "nachzahlen" muss oder diese Nachzahlung nur dadurch vermeidet, dass das FA zu Deinen Gunsten von einer Bank zu anderen etwas verrechnet oder festgestellte Verluste aus dem Vorjahr anrechnet.

Praxisnäher und einfacher: Man begeht keine Steuerhinterziehung, wenn man sie nicht ausfüllt, solange man deshalb nicht mehr Steuern hätte zahlen müssen.  (Das die einfache, verkürzte Version. In der Realität kann das nur ein StB, RA, der sich mit Steuerstrafrecht auskennt, beantworten.) Das gilt für die ESt-Erklärung insgesamt. Problem: Dazu muss man wissen, ob man am Ende hätte was bezahlen müssen.

... und natürlich, wenn man vom FA dazu aufgefordert wird ...

 

zu 1) ... immer Bruttodividenden, ausl. QSt wird je nach Land angerechnet (siehe Länderliste, i.d.R. 15%), solange es eine Steuer gibt, auf die etwas anzurechnen möglich ist. Sprich, ohne KAP-Pflichten kann die aus einem ausl. Depot nicht angerechnet werden.

 

zu 2) Anlage KAP-INV immer dann, wenn man noch nicht besteuerte InvF hat (Regelfall bei ausl. Depots). U.a. werden dort Teilfreistellungen geltend gemacht (je nach Fonds-Anlageklasse). Nicht jeder ETF ist auch ein InvF; Ausnahmen z.B. Gold-Fonds, Ölfonds (mangels Investmentfondstypischer Portfolio-Streuung, Risikostreuung).

Wo welcher Topf hingehört ... sorry, so schwer ist das doch nicht. Denke aber daran, dass im Ausland geführte Depots keine "Töpfe" haben. Die Erträge, die Anrechnungsbeträge usw. musst du schon selbst zusammenrechnen. 

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Steuerneuling

Vielen Dank fuer die Antworten bisher, sie haben mir sehr weitergeholfen. 

 

4. Zur Sicherheit: Wenn ich bei einem inlaendischen Broker physisch replizierende, thesaurierende ETFs halte (explizit nicht verkaufe), dann fallen mir über diese keine Kapitalerträge zu. Korrekt?

5. Und fuer den verkauften Degiro-ETF, bei dem ja keine Steuervorabpauschale zu zahlen war, müsste ich deshalb auch keine KAP-INV ausfüllen, sondern einfach den Verkaufsgewinn in KAP Zeile 15 eintragen?

 

6. Ich bin hierauf gestossen

,,Spannend ist auch der Umstand, dass Degiro kein Verrechnungskonto hat, sondern Geldbestände sofort in einen Geldmarktfonds anlegt. Streng genommen muss man wohl auch hierfür die Anlage KAP-INV vollständig ausfüllen. Da Anteile im Geldmarktfonds sich auch bei Aktien- und Zertifikatstransaktionen sowie Ein- und Auszahlungen ändern, verursacht eigentlich jegliche Verwendung von Degiro anzugebene Fonds-Transaktionen in Anlage KAP-INV. Das disqualifiziert Degiro doch eigentlich vollständig für deutsche Nutzer, oder verstehe ich hier etwas grundlegend falsch?"

 

ok, die Euro Geldmarktfonds haben zumindest 2018 eine negative Rendite gehabt. Also wurde argumentiert, man konnte die aus der Steuererklärung 2018 rauslassen (nicht in KAP-INV deklarieren)

 

Muesste ich also eigentlich bei positiver Performance eines Geldmarktfonds (Euro oder Morgan Stanley USD Cash Fund) jede Aktion bezogen darauf in der KAP-INV deklarieren ? Macht das überhaupt irgendjemand ?

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odensee
vor 15 Minuten von Steuerneuling:

4. Zur Sicherheit: Wenn ich bei einem inlaendischen Broker physisch replizierende, thesaurierende ETFs halte (explizit nicht verkaufe), dann fallen mir über diese keine Kapitalerträge zu. Korrekt?

Vorabpauschale.

 

vor 15 Minuten von Steuerneuling:

Muesste ich also eigentlich bei positiver Performance eines Geldmarktfonds (Euro oder Morgan Stanley USD Cash Fund) jede Aktion bezogen darauf in der KAP-INV deklarieren ?

Warum solltest du Gewinne aus Geldmarktfonds nichtr versteuern müssen? Oder ich verstehe die Frage nicht...

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Steuerneuling

zu 4.

danke, habs begriffen denke ich 

 

zu 6.

bei Degiro gibt es in der Jahresübersicht eine Auflistung aller in einem Jahr gehandelten Produkte mit Gewinn/Verlust-Berechnung fuer die Käufe/Verkaeufe. Da stehen auch die Geldmarktfonds mit Ergebnissen drauf.  Ausserdem stehen ihre Kompensationen und Ausschüttungen im Jahresbericht.

Hatte also gehofft, diese Ergebnisse in die KAP Zeile 15 einzutragen reicht und man braucht KAP-INV dafür nicht auszufüllen.

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JosefAckermann
· bearbeitet von JosefAckermann

Kurzes Feedback zu meiner Steuererkärung für das Fiskaljahr 2018, die eine größeren Part bei Degiro enthielt und auch viel Handel mit US, ETFs und Xetra Unternehmen umfasste:

Gab absolut keinerlei Probleme mit dem Finanzamt!

Habe denen alles fein säuberlich aufgedröselt gemäß der Angaben auf dem Degiro Bescheid und erhielt im Anschluss Cent-genau wie in Elster eingebucht meine Rückerstattung.

Von daher: Keine Panik vor der Erklärung!

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
Am 24.12.2019 um 01:00 von Steuerneuling:

Vielen Dank fuer die Antworten bisher, sie haben mir sehr weitergeholfen. 

 

4. Zur Sicherheit: Wenn ich bei einem inlaendischen Broker physisch replizierende, thesaurierende ETFs halte (explizit nicht verkaufe), dann fallen mir über diese keine Kapitalerträge zu. Korrekt?

5. Und fuer den verkauften Degiro-ETF, bei dem ja keine Steuervorabpauschale zu zahlen war, müsste ich deshalb auch keine KAP-INV ausfüllen, sondern einfach den Verkaufsgewinn in KAP Zeile 15 eintragen?

 

6. Ich bin hierauf gestossen

,,Spannend ist auch der Umstand, dass Degiro kein Verrechnungskonto hat, sondern Geldbestände sofort in einen Geldmarktfonds anlegt. Streng genommen muss man wohl auch hierfür die Anlage KAP-INV vollständig ausfüllen. Da Anteile im Geldmarktfonds sich auch bei Aktien- und Zertifikatstransaktionen sowie Ein- und Auszahlungen ändern, verursacht eigentlich jegliche Verwendung von Degiro anzugebene Fonds-Transaktionen in Anlage KAP-INV. Das disqualifiziert Degiro doch eigentlich vollständig für deutsche Nutzer, oder verstehe ich hier etwas grundlegend falsch?"

 

ok, die Euro Geldmarktfonds haben zumindest 2018 eine negative Rendite gehabt. Also wurde argumentiert, man konnte die aus der Steuererklärung 2018 rauslassen (nicht in KAP-INV deklarieren)

 

Muesste ich also eigentlich bei positiver Performance eines Geldmarktfonds (Euro oder Morgan Stanley USD Cash Fund) jede Aktion bezogen darauf in der KAP-INV deklarieren ? Macht das überhaupt irgendjemand ?

zu 4.

Ein inländischer Broker behält einfach Abgeltungssteuer ein und der Fall wäre erledigt. Für jeden InvF wird jährlich per 1.1.  (ab 2019) eine Vorabpauschale berechnet bzw. muss man selbst berechnen. Wie, das steht im Investmentsteuergesetz (InvStG). Diese Vorabpausche und auch mögliche jährliche Ausschüttungen des InvF gelten als Investmenterträge im Sinne von §20 Abs. 1 Nr. 3 EStG, zu erfassen in der Anlage KAP INV.

zu 5.
Veräußerungsgewinne aus InvF werden ebenfalls nach dem Investmentsteuergesetz berechnet (§19 InvStG). Es gibt da verschiedene Besonderheiten, wie Altanteile, bestandsgeschützte Altanteile (geregelt in §56 InvStG) sowie Teilfreistellungen (siehe §20 InvStG). Diese Veräußerungsgewinne gelten ebenfalls als Investmenterträge im Sinne von §20 Abs. 1 Nr. 3 EStG und werden daher ebenfalls in der Anlage KAP INV erfasst.

Zwischenfazit:
Alle Investmenterträge (Ausschüttungen, Vorabpauschale, Veräußerungsgewinne) werden als "Investmenterträge" gemäß §20 Abs. 1 Nr. 3 EStG erfasst.  Im Zweifel geht es also nur noch um die Frage, ob etwas ein Investmentfonds ist oder nicht (z.B. nur ein Derivat, sonst. Finanzprodukt). Ein wichtiges Merkmal eines InvF ist die Diversifizierung des Investments oder umgekehrt: Ein Gold-ETF wird nie ein Investmentfonds sein, weil er nur in ein Produkt investiert.

zu 6.
Ja, meine Recherche ergab, dass DEGIRO keine normalen Bankkonten führt und alle Anlagegelder in Geldmarktfonds "parkt". Formal richtig führt das dazu, dass man bei jeder "Degiro-Kontobewegung" entweder eine Anschaffung oder Veräußerung eines InvF realisiert. Da ich die Auswertungsmöglichkeiten von DEGIRO nicht kenne, kann ich nichts dazu sagen, inwieweit das dort im Sinne des deutschen Steuerrechts schon aufgebröselt wird. 


Ob ein Euro-Geldmarktfonds negative Rendite macht oder nicht, hängt nicht vom Zinssatz alleine ab. Dazu vergleicht man einfach Rückgabekurs zu Beginn und zum Ende des Jahres und berechnet die mögliche Vorabpauschale. Bei fallenden Zinsen steigen z.B. die Kurswerte der Zinspapiere und bei Verkauf könnte so ein InvF dennoch Gewinn machen. So kann so ein InvF unterjährig durchaus Gewinne haben, weil grad am Markt die Zinsen in Bewegung waren.

 

zu ... Macht das überhaupt jemand?
Ich weiß es nicht. Ich vermute, dass viele dies aus Unkenntnis nicht machen. Und die Beamten bei den FÄ werden höchstwahrscheinlich nicht die Kenntnisse haben, diese Besonderheit der DEGIRO-Geldhaltung zu erkennen. Folgerichtig werden viele diese Investmentfonds einfach wie ein Konto behandeln und sich einfach wundern, was da in den DEGIRO-Auswertungen alles drin steht und warum die Zahlen nicht nachvollziehbar sind. Richtig dürfte auch sein, dass die Unterschiede einer "falschen" (weil von falschen Voraussetzungen ausgehend) und "perfekten" Steuererklärung nur marginal sein dürften.
Kurz: Unterm Strich ändern sich die Steuern nicht viel.  Oft so wenig, dass es sich für niemanden lohnt, dafür Extra-Stunden zu investieren. 
Aber eines gilt auch: Haben die FÄ da einmal den Durchblick, was DEGIRO da macht, dann ist das ein interner Rundbrief (OFD innerhalb eines Bundeslandes) und alle FÄ ärgern die Steuerpflichtigen dann mit einer (teureren) Schätzung, weil die Steuererklärung falsch ist.

Kurz meine private Meinung: DEGIRO macht es sich in meinen Augen etwas zu einfach für Kunden, die in D einkommenssteuerpflichtig sind.

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Steuerneuling

Kann mir jemand bitte sagen, inwiefern das Finanzamt beim Einreichen der Anlage KAP noch zusätzliche Unterlagen haben möchte ? Also, sollte man damit rechnen, wenn die angegebenen Kapitalerträge ein paar hundert Euro unter dem Sparerpauschbetrag liegen? 

 

Und kann man die Anlage KAP auch einzeln einreichen, ohne weitere Einkommenssteuerbelege, wenn die Einkuenfte eben unter dem Steuerfreibetrag lagen ?

 

Vielen Dank im Voraus

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Steuerneuling

ich meine mit zusätzliche Unterlagen die Belege für die gemachten Angaben in der Anlage KAP

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reckoner

Hallo,

 

bei Kapitalerträgen im Bereich einiger Tausend Euro werden meiner Erfahrung nach keine Belege angefordert. Aber damit rechnen muss man immer.

 

Ich persönlich muss beispielsweise immer Steuerbescheinigungen einreichen, das mag aber an der Erstattung von regelmäßig über 2000 Euro liegen.

 

Zitat

Und kann man die Anlage KAP auch einzeln einreichen, 

Warum willst du das tun? Solange du unter dem Sparer-Pauschbetrag liegst (so hatte ich dich verstanden) musst du doch gar nicht erklären.

Aber nein, die Anlage KAP ist - wie der Name schon sagt - eine Anlage zur Einkommensteuererklärung.

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase

Die Anlage KAP ist Teil der Steuererklärung. Die Steuererklärung wird auf dem Mantelbogen unterschrieben und umfasst immer alle relevanten Einkünfte. Es gibt keine "Teil-Einkommensteuererklärung".

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Steuerneuling

,, Warum willst du das tun? Solange du unter dem Sparer-Pauschbetrag liegst (so hatte ich dich verstanden) musst du doch gar nicht erklären."

Stimmt, ich liege mehrere hundert Euro darunter. Und dabei sind der Aktienverkaufsgewinn- und der Sonstiges-Topf beide positiv. Und nein, ich möchte mir die Arbeit nicht machen.

 

Ich habe von Finanzbeamten widersprüchliche Angaben erhalten. In einem Fall sagte man, wenn ich vom Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit her unter dem Grundfreibetrag liege und das Degiro-Ergebnis positiv ist, aber eben alle Kapitaleinkünfte weit unter 801 liegen, muss ich keine Einkommenssteuererklärung abgeben und keine Anlage KAP.

 

Ein paar Monate später habe ich gelesen, dass aber z.B. P2P-Einnahmen aus dem Ausland immer steuerpflichtig wären, auch, wenn man unter den 801 Euro liegt.

Dann habe ich wiederum angerufen (bei einer anderen Stelle) und siehe da, jetzt sagte die Finanzbeamte, ausländische Kapitalerträge>0 sind immer meldepflichtig in einer Anlage KAP. Und dass es reichen würde, diese alleine auszufüllen und einzusenden, wenn sonstige Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unter dem Grundfreibetrag liegen. Sehr verwirrend.

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reckoner

Hallo,

 

ich bin immer der Meinung, dass man solange man unter irgendeinem Freibetrag liegt gar nicht erklären muss (der Sinn der Freibeträge ist ja auch, die Finanzverwaltung zu entlasten). Es gibt dazu andere Meinungen, aber ich bleibe dabei (das EStG ist dazu auch teilweise etwas widersprüchlich).

Und der Sparer-Pauschbetrag ist praktisch auch ein Freibetrag (er heißt nur aus taktischen Gründen anders).

 

Anmerkung: Bei dem Sparer-Pauschbetrag ist es sogar noch klarer, denn die maximal 801 bzw. 1602 Euro sind im Gegensatz zu anderen Freibeträgen ja offiziell Werbungskosten, und die Kapitaleinkünfte damit wirklich Null (und Nichts muss man auch nicht erklären, niemals).

 

Zitat

Ein paar Monate später habe ich gelesen, dass aber z.B. P2P-Einnahmen aus dem Ausland immer steuerpflichtig wären, auch, wenn man unter den 801 Euro liegt.

Dito.

 

Zitat

Und dass es reichen würde, diese alleine auszufüllen und einzusenden, wenn sonstige Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unter dem Grundfreibetrag liegen.

Eigentlich wollte ich jetzt schreiben, dass das Quatsch ist. Aber dann hab' ich mir das schriftliche Formular noch mal angeschaut (real schon ewig nicht mehr in der Hand gehabt), und siehe da man kann dort den Namen und die Steuernummer eintragen (vermutlich eigentlich um abgetrennte oder später nachgereichte Anlagen zuordnen zu können).

Also könnte einem Sachbearbeiter in Sonderfällen die Anlage KAP alleine wirklich reichen, beispielsweise wenn man aufgefordert wird die ausländischen Kapitalerträge zu erklären; unterschreiben müsste man dann halt irgendwo auf dem Formular :D (gemacht wird das bestimmt öfter mal, ich hätte nur gedacht, dass das Finanzamt das nicht anerkennt).

 

Stefan

 

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