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wendelin

Renditen verschiedener Versorgungswerke

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wendelin

Hallo ihr Lieben!

 

Mich interessiert die (prognostizierte oder tatsächliche) Performance verschiedener Versorgungswerke, konkreter: die des baden-würrtembergischen Versorgungswerks für Architekten; des baden-württembergischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte und Steuerberater und die des bayrischen Versorgungswerk für Rechtsanwälte und Steuerberater. Ich habe eine Weile gesucht, kann aber keine klaren Informationen finden. Das einzige, was ich bisher herausfand ist, dass das bayrische Anwaltswerk wohl für Neuaufnahmen mit einem Rechnungszins von 2.5 % arbeitet. Garantiert ist aber auch dieser nicht, wie ich verstehe. Vermutlich bekommt man nähere Infos, wenn man in den Werken Mitglied ist, aber zumindest bei den Anwaltswerken kann ich ja nicht in beiden gleichzeitig Mitglied werden.


Da ich ewig nicht mehr im Forum aktiv war, hier kurz die wichtigsten Daten, damit mein Ansinnen verstanden wird: Ich und meine Frau sind 43, beide Freiberufler. Unsere bisherige Altersvorsorge besteht in einer Immobilie in einer deutschen Großstadt, die egal wie viele Blasen noch platzen doch immer Mieteinkünfte abwerfen wird, gerade saniert wurde, und bis zum Renteneintritt wird der zur Grundsanierung erforderliche Kredit auch abbezahlt sein. Daneben hatte ich vor mehreren Jahren begonnen, ein passives Aktiendepot aufzubauen, das lief gut, wurde aber im Rahmen besagter Sanierung zu einem günstigen Zeitpunkt veräußert. Meine Frau ist, seit sie 40 ist, im baden-württembergischen Architektenwerk, wir zahlten da bisher aber - da das Geld wegen der Sanierung knapp war - nur den halben Mindestbeitrag ein. Ich selbst habe mich beruflich weiterqualifiziert und werde Anfang nächsten Jahres in eines der beiden genannten Versorgungswerke für Anwälte pflichtaufgenommen; es hängt davon ab, in welchem der Bundesländer ich meinen Kanzleisitz begründe. Nun hängt diese Entscheidung primär an anderen Parametern als gerade daran, welches der beiden Versorgungswerke günstiger verzinst :), trotzdem interessiert mich aber der Vergleich. Zudem haben wir die Möglichkeit, die Beitragshöhe, die in das Architektenwerk und in eines der beiden Anwaltswerke fließt, in gewissem Maße zu variieren, durch Ermäßigung und/oder Mehrbeiträge. Und schließlich möchte ich ja auch irgendwie ausrechnen können, was da an Leistungen erwartet werden kann, um zu sehen, ob der Bedarf dann gedeckt ist oder wie große Lücken noch klaffen; wir beginnen aufgrund ereignisreichen Lebenslaufs halt erst spät im Leben mit der Einzahlung in die Werke :-).

Gruß
Wendelin

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wendelin
· bearbeitet von wendelin

Dankeschön. In dem Bericht des bayrischen Werks steht ja auch sehr schön die Rechenmethode drin. Ich habe das mal durch-geEXCELt und bin, ausgehend von Betragszahlung 1000 € monatlich ab Alter 44 auf 17940 Rentenpunkte bzw. eine Rente von 1465,1 € bei Bemessungsfaktor 0,98 gekommen. Ignorieren wir einen Moment, dass das eh zu wenig sein wird im Jahr 2043. Die Tabelle basiert angeblich auf einem Rechnungszins von 2.5. Dann habe ich weitergerechnet - wenn ich denselben Betrag mit 2,5 % am freien Kapitalmarkt anlege (das würd ich mir noch irgendwie zutrauen) und jedes Jahr die Kapitalerätrge mit 30 % versteuere (ich wollte konservativ rechnen), reicht mir, wenn ich ebenfalls mit 67 mit Entnahmen gleicher Höhe beginne, das Geld bis 92. Wenn ich die Steuer optimiere oder höhere Erträge erziele entsprechend länger.


Fazit: Ich muss mich als Grundsicherung eh auf die Immobilie verlassen und kann am freien Markt wohl mehr rausholen als das Versorgungswerk. Insofern sollte ich wohl die Beiträge ins Versorgungswerk auf die Pflichtbeiträge begrenzen.

Für die baden-württembergische Anwaltskammer finde ich in dem Dokument keine konkreten Angaben zur Ermittlung der Rentenpunkte etc. Allerdings wird doch noch mit einem Rechnungszins von 3,0 gearbeitet, so dass es wohl etwas günstiger ausfiele als in Bayern. Dagegen ist das bayrische Versorgungswerk größer und möglicherweise durch jetziges konservatives Rechnen stabiler für die Zukunft aufgestellt. Gibt sich also wohl wenig.

 

 

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Cef

1. Schreib die VW trotzdem an. Erklär Ihnen den Hintergrund und frag. 

2. Such nach Leuten die drin sind und lass die anfragen

 

Aber auch hier gilt:

Im Laufe der Jahre ändern sich auch bei den VWen die Strategien und die Erträge.

 

Vor 20 Jahren hätte eine faktische Kürzung „keine Erhöhung in 2020“

sicher für mehr Aufregung gesorgt. Grad selbst erlebt, allerdings in keinem der für Dich interessanten.

 

 

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wendelin

Ich ergänze hier noch den entsprechenden Bericht des Versorgungswerks der Architekten BaWÜ + SH + HH:
https://www.vwda.de/wp-content/uploads/VWDA_Geschaeftsbericht.pdf
Verrentungsfaktoren hier auch auf Seite 10, deckt sich mit den Unterlagen, die meine Frau da hat. Ist schon witzig, die rechnen mit 3,5 Rechnungszins, es ist also von den drei genannten Werken derzeit die einträglichste. Dass gerade das Anwaltswerk Bayern mit 2,5 den niedrigsten Rechnungszins ansetzt ist schon ein wenig verwunderlich. Das eine Prozent Unterschied macht ganz schön was aus. Also sollte ich wohl im Augenblick eher die Beiträge meiner Frau bezuschussen statt selbst in eines der Anwaltswerke mehr als nötig einzuzahlen. Sie hat eh die höhere Lebenserwartung von uns beiden :).

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asche
· bearbeitet von asche

Nur zur Erinnerung: 

 

Der Rechnungszins heisst nicht umsonst Rechnungszins. Damit werden die voraussichtlich zu erwartenden Anwartschaften berechnet. Es ist kein Garantiezins. Nur eine Richtschnur.

 

Mit der Rendite hat der Rechnungszins also grds. nichts zu tun, ausser dass die zu erwartende Rendite, wenn sie sinkt, dazu führt, dass ein verantwortungsvoller Aktuar auch den Rechnungszins senkt. Das eine VW macht das früher, das andere später. Aus einem höheren Rechnungszins lässt sich aber nicht auf eine höhere Rendite schließen.

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